Rechtsprechung
   AGH Hamburg, 30.10.2014 - AGH I EVY 1/2014   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,41933
AGH Hamburg, 30.10.2014 - AGH I EVY 1/2014 (https://dejure.org/2014,41933)
AGH Hamburg, Entscheidung vom 30.10.2014 - AGH I EVY 1/2014 (https://dejure.org/2014,41933)
AGH Hamburg, Entscheidung vom 30. Oktober 2014 - AGH I EVY 1/2014 (https://dejure.org/2014,41933)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,41933) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • BRAK-Mitteilungen

    Natürliche Handlungseinheit von berufsrechtlichen Verstößen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • AGH Hamburg, 16.02.2009 - I EVY 6/08

    Verhängung eines Verweises gegen einen Rechtsanwalt aufgrund einer schuldhaften

    Auszug aus AGH Hamburg, 30.10.2014 - AGH I EVY 1/14
    Nach Aufgabe der früheren Rechtsprechung zur Einheitlichkeit der Pflichtverletzung (Senatsurteil vom 16. Februar 2009, AGH I EVY 6/08, BRAK-Mitt. 2009, 129 ff., AnwBl 2009, 455) kann Tatmehrheit bei mehreren in einem Verfahren angeschuldigten Berufspflichtverletzungen nur angenommen werden, wenn eine natürliche Handlungseinheit nicht vorliegt.

    Er weicht damit nicht von seinen Urteilen vom 16.02.2009 (I EVY 6/08, BRAK-Mitt. 2009, 129 ff.; AnwBl 2009, 455) und 21.12.2009 (I EVY 1/09) ab, in denen er seine vorherige Rechtsprechung zur Einheitlichkeit der Pflichtverletzung im anwaltsgerichtlichen Verfahren aufgegeben und angenommen hat, dass mehrere berufsrechtliche Verstöße, auch wenn sie gleichzeitig anwaltsgerichtlich geahndet werden, im Verhältnis der Tatmehrheit zueinander stehen können.

  • AGH Niedersachsen, 14.10.2002 - AGH 35/01

    Berufspflichtverletzung - zur Aufgabe des Grundsatzes der Einheitlichkeit der

    Auszug aus AGH Hamburg, 30.10.2014 - AGH I EVY 1/14
    Die vom Senat vollzogene Änderung der Rechtsprechung (vgl. zuvor schon AGH Niedersachsen, BRAK-Mitt. 2003, 36) hat auch in der Literatur überwiegend Zustimmung gefunden (vgl. Dahns, NJW-Spezial 2009, 526; Feuerich, in: Feuerich/Weyland, 8. Aufl. 2012, § 113 BRAO Rdn. 47 ff.; Kleine-Cosack, 6. Aufl. 2009, § 113 BRAO Rdn. 37; ebenso Anwaltsgericht Frankfurt a.M., BRAK-Mitt. 2010, 223).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht