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   ArbG Berlin, 16.11.2012 - 28 Ca 14761/12   

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ArbG Berlin, 16.11.2012 - 28 Ca 14761/12 (https://dejure.org/2012,40766)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 16.11.2012 - 28 Ca 14761/12 (https://dejure.org/2012,40766)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 16. November 2012 - 28 Ca 14761/12 (https://dejure.org/2012,40766)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 611 Abs 1 BGB, § 141 BGB, § 622 Abs 6 BGB, § 626 BGB, § 307 Abs 1 S 2 BGB
    Rückzahlung eines "Sign-On-Bonus" - Bindungsklausel - Grenzen der Unternehmensbindung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltung der Grenzen wirksamer Bindungsdauer je nach Höhe des zugewandten Geldbetrages bei Gewährung eines Bonus (hier: "Sign-On Bonus") an den Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber gegen die Zusage einer Rückerstattung bei dessen Ausscheiden

  • Betriebs-Berater

    Sign-On Bonus - Rückerstattung und Bindungsklausel

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verpflichtung zur Rückerstattung eines ?Sign-On-Bonus? bei Ausscheiden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Betriebs-Berater (Auszüge)

    Sign-On Bonus - Rückerstattung und Bindungsklausel

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Ein Sign-On-Bonus kann den Arbeitnehmer nur sehr eingeschränkt an das Unternehmen binden

Papierfundstellen

  • BB 2013, 243
  • DB 2013, 345
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (58)

  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 610/05

    Rückzahlung von Ausbildungskosten - AGB - Inhaltskontrolle

    Auszug aus ArbG Berlin, 16.11.2012 - 28 Ca 14761/12
    61 (3.) Mit diesen Stichworten ist zugleich das nächste Kassationskriterium angesprochen, das der Fünfte Senat des BAG ursprünglich diesseits der heutigen Angemessenheitskontrolle allgemeiner Geschäftsbedingungen nach § 307 Abs. 1 BGB 63 S. Text oben, S. 11 Fn. 47. S. Text oben, S. 11 Fn. 47. entwickelt hatte, deren Grundsätze sich aber strukturell sachgerecht einfügen 64 S. etwa BAG 11.4.2006 - 9 AZR 610/05 - BAGE 118, 36 = AP § 307 BGB Nr. 16 = NZA 2006, 1042 = EzA § 307 BGB 2002 Nr. 14 [A.II.3 a. - "juris"-Rn. 20-21]: "Das BAG hat schon nach altem Schuldrecht trotz Geltung der Bereichsausnahme in § 23 Abs. 1 AGBG eine allgemeine richterliche Inhaltskontrolle vorgenommen, um dem grundgesetzlichen Schutzauftrag mit den Mitteln des Zivilrechts Geltung zu verschaffen (...).

    S. etwa BAG 11.4.2006 - 9 AZR 610/05 - BAGE 118, 36 = AP § 307 BGB Nr. 16 = NZA 2006, 1042 = EzA § 307 BGB 2002 Nr. 14 [A.II.3 a. - "juris"-Rn. 20-21]: "Das BAG hat schon nach altem Schuldrecht trotz Geltung der Bereichsausnahme in § 23 Abs. 1 AGBG eine allgemeine richterliche Inhaltskontrolle vorgenommen, um dem grundgesetzlichen Schutzauftrag mit den Mitteln des Zivilrechts Geltung zu verschaffen (...).

    Vielmehr müsse nach dem Grund des vorzeitigen Ausscheidens unterschieden werden 80 S. BAG 11.4.2006 a.a.O. - Zitat Fn. 79. S. BAG 11.4.2006 a.a.O. - Zitat Fn. 79. .

    Eine Rückzahlungsklausel stelle "nur dann eine ausgewogene Gesamtregelung dar, wenn es der Arbeitnehmer in der Hand" habe, "durch eigene Betriebstreue der Rückzahlungspflicht zu entgehen" 81 S. BAG 11.4.2006 a.a.O. S. BAG 11.4.2006 a.a.O. .

    Und, weiter: "Verluste auf Grund von Investitionen, die nachträglich wertlos werden", habe grundsätzlich "der Arbeitgeber zu tragen" 82 S. BAG 11.4.2006 a.a.O. S. BAG 11.4.2006 a.a.O. .

    64) S. etwa BAG 11.4.2006 - 9 AZR 610/05 - BAGE 118, 36 = AP § 307 BGB Nr. 16 = NZA 2006, 1042 = EzA § 307 BGB 2002 Nr. 14 [A.II.3 a. - "juris"-Rn. 20-21]: "Das BAG hat schon nach altem Schuldrecht trotz Geltung der Bereichsausnahme in § 23 Abs. 1 AGBG eine allgemeine richterliche Inhaltskontrolle vorgenommen, um dem grundgesetzlichen Schutzauftrag mit den Mitteln des Zivilrechts Geltung zu verschaffen (...).

    80) S. BAG 11.4.2006 a.a.O. - Zitat Fn. 79.

    81) S. BAG 11.4.2006 a.a.O..

    82) S. BAG 11.4.2006 a.a.O..

  • BAG, 13.07.1962 - 5 AZR 498/61

    Kündigungsfrist - Weihnachtsgratifikation - Treueprämie - Rückzahlungsklausel

    Auszug aus ArbG Berlin, 16.11.2012 - 28 Ca 14761/12
    Kann hiernach mit einer Zuwendung, die das Doppelte einer Monatsvergütung nicht erreicht, keine Bindung des Empfängers über den 30. Juni des Folgejahres hinaus bewirkt werden (so bereits BAG 13.7.1962 - 5 AZR 498/61 - AP § 611 BGB Gratifikation Nr. 24), und könnte die Zuwendung von 10.000,-- Euro bei einem Gehalt von (hier) mehr als 5.300,-- Euro danach keine Bindung für das komplette Folgejahr erzeugen, so führt auch die Verfünffachung des Geldbetrages (hier: Bonus von 50.000,-- Euro) nicht dazu, dass eine Bindung von (knapp) fünf Jahren (59 Monaten) erzielbar wäre.

    Vielmehr bestehen die Gerichte für Arbeitssachen insoweit darauf, dass eine über den 30. Juni des Folgejahres hinausreichende Bindungsdauer (hier: bis 30. September) allenfalls dann in Betracht zu ziehen ist, wenn sich die betreffende Gratifikation von mehr einem Monatsbezug als "eindrucksvoll" und "beachtlich" darstelle 69 S. etwa BAG 10.5.1962 (Fn. 65 - 353/61] [4.]: "Einem Arbeitnehmer, der eine eindrucksvolle Gratifikation erhält, ist durchaus zuzumuten, die ihm zustehenden Kündigungsmöglichkeiten innerhalb der in der Rückzahlungsklausel vorgesehenen Zeit nicht auszuüben"; 13.7.1962 - 5 AZR 498/61 - BAGE 13, 204 = AP § 611 BGB Gratifikation Nr. 24 = NJW 1962, 1932 = SAE 1963, 10 [3 b.]: "Es mögen durchaus Fälle denkbar sein, in denen es dem Arbeitnehmer zuzumuten ist, über den 30. Juni des darauffolgenden Jahres im Betrieb des Arbeitgebers zu verbleiben, wenn er eine beachtliche freiwillige Weihnachtsgratifikation ohne Rückzahlungsvorbehalt und dazu noch zu Weihnachten eine Abschluss- und Treueprämie in Höhe eines Monatsbezuges unter Rückzahlungsvorbehalt der hier in Rede stehenden Art erhalten hat und er die Abschluss- und Treueprämie behalten will"; im Anschluss BAG 12.12.1962 - 5 AZR 324/62 - AP § 611 BGB Gratifikation Nr. 25 = SAE 1963, 92 = DB 1963, 454 = BB 1963, 433 [II.]: "Eine über den 30. Juni des darauffolgenden Jahres hinausgehende Bindung mag zumutbar sein, wenn die Zuwendung einen Monatsbezug erheblich überschreitet.

    S. etwa BAG 10.5.1962 (Fn. 65 - 353/61] [4.]: "Einem Arbeitnehmer, der eine eindrucksvolle Gratifikation erhält, ist durchaus zuzumuten, die ihm zustehenden Kündigungsmöglichkeiten innerhalb der in der Rückzahlungsklausel vorgesehenen Zeit nicht auszuüben"; 13.7.1962 - 5 AZR 498/61 - BAGE 13, 204 = AP § 611 BGB Gratifikation Nr. 24 = NJW 1962, 1932 = SAE 1963, 10 [3 b.]: "Es mögen durchaus Fälle denkbar sein, in denen es dem Arbeitnehmer zuzumuten ist, über den 30. Juni des darauffolgenden Jahres im Betrieb des Arbeitgebers zu verbleiben, wenn er eine beachtliche freiwillige Weihnachtsgratifikation ohne Rückzahlungsvorbehalt und dazu noch zu Weihnachten eine Abschluss- und Treueprämie in Höhe eines Monatsbezuges unter Rückzahlungsvorbehalt der hier in Rede stehenden Art erhalten hat und er die Abschluss- und Treueprämie behalten will"; im Anschluss BAG 12.12.1962 - 5 AZR 324/62 - AP § 611 BGB Gratifikation Nr. 25 = SAE 1963, 92 = DB 1963, 454 = BB 1963, 433 [II.]: "Eine über den 30. Juni des darauffolgenden Jahres hinausgehende Bindung mag zumutbar sein, wenn die Zuwendung einen Monatsbezug erheblich überschreitet.

    Dabei ist ein "Bindungseffekt ohne Ende" jedoch zu vermeiden 70 S. prägnant namentlich BAG 13.7.1962 a.a.O. [3 b.]: "Für die Unzumutbarkeit einer über den 30. Juni des darauffolgenden Jahres hinausgehenden Bindungswirkung des von der Beklagten geltend gemachten Rückzahlungsversprechens spricht auch noch folgender besondere Gesichtspunkt: Am 30. September 1961 müsste die Klägerin vernünftigerweise in Betracht ziehen, dass demnächst aus dem am 30. September 1961 ablaufenden Geschäftsjahr der Beklagten wiederum vorbehaltlose Weihnachtsgratifikation und dazu eine unter Vorbehaltsklausel gestellte Treueprämie zu erwarten sei, bei deren Entgegennahme sie sich dann wiederum verpflichten müsse, eine Rückzahlungsklausel bis zum 30. September 1962 einzuhalten.

    S. prägnant namentlich BAG 13.7.1962 a.a.O. [3 b.]: "Für die Unzumutbarkeit einer über den 30. Juni des darauffolgenden Jahres hinausgehenden Bindungswirkung des von der Beklagten geltend gemachten Rückzahlungsversprechens spricht auch noch folgender besondere Gesichtspunkt: Am 30. September 1961 müsste die Klägerin vernünftigerweise in Betracht ziehen, dass demnächst aus dem am 30. September 1961 ablaufenden Geschäftsjahr der Beklagten wiederum vorbehaltlose Weihnachtsgratifikation und dazu eine unter Vorbehaltsklausel gestellte Treueprämie zu erwarten sei, bei deren Entgegennahme sie sich dann wiederum verpflichten müsse, eine Rückzahlungsklausel bis zum 30. September 1962 einzuhalten.

    69) S. etwa BAG 10.5.1962 (Fn. 65 - 353/61] [4.]: "Einem Arbeitnehmer, der eine eindrucksvolle Gratifikation erhält, ist durchaus zuzumuten, die ihm zustehenden Kündigungsmöglichkeiten innerhalb der in der Rückzahlungsklausel vorgesehenen Zeit nicht auszuüben"; 13.7.1962 - 5 AZR 498/61 - BAGE 13, 204 = AP § 611 BGB Gratifikation Nr. 24 = NJW 1962, 1932 = SAE 1963, 10 [3 b.]: "Es mögen durchaus Fälle denkbar sein, in denen es dem Arbeitnehmer zuzumuten ist, über den 30. Juni des darauffolgenden Jahres im Betrieb des Arbeitgebers zu verbleiben, wenn er eine beachtliche freiwillige Weihnachtsgratifikation ohne Rückzahlungsvorbehalt und dazu noch zu Weihnachten eine Abschluss- und Treueprämie in Höhe eines Monatsbezuges unter Rückzahlungsvorbehalt der hier in Rede stehenden Art erhalten hat und er die Abschluss- und Treueprämie behalten will"; im Anschluss BAG 12.12.1962 - 5 AZR 324/62 - AP § 611 BGB Gratifikation Nr. 25 = SAE 1963, 92 = DB 1963, 454 = BB 1963, 433 [II.]: "Eine über den 30. Juni des darauffolgenden Jahres hinausgehende Bindung mag zumutbar sein, wenn die Zuwendung einen Monatsbezug erheblich überschreitet.

    70) S. prägnant namentlich BAG 13.7.1962 a.a.O. [3 b.]: "Für die Unzumutbarkeit einer über den 30. Juni des darauffolgenden Jahres hinausgehenden Bindungswirkung des von der Beklagten geltend gemachten Rückzahlungsversprechens spricht auch noch folgender besondere Gesichtspunkt: Am 30. September 1961 müsste die Klägerin vernünftigerweise in Betracht ziehen, dass demnächst aus dem am 30. September 1961 ablaufenden Geschäftsjahr der Beklagten wiederum vorbehaltlose Weihnachtsgratifikation und dazu eine unter Vorbehaltsklausel gestellte Treueprämie zu erwarten sei, bei deren Entgegennahme sie sich dann wiederum verpflichten müsse, eine Rückzahlungsklausel bis zum 30. September 1962 einzuhalten.

  • BAG, 20.05.2008 - 9 AZR 382/07

    Doppelte Schriftformklausel - AGB-Kontrolle

    Auszug aus ArbG Berlin, 16.11.2012 - 28 Ca 14761/12
    Erst recht stoßen "unzutreffende Belehrungen über die Rechtslage" 112 S. nur BAG 20.5.2008 - 9 AZR 382/07 - BAGE 126, 364 = AP § 307 BGB Nr. 35 = NZA 2008, 1233 [A.II.3 c.] für formularvertragliche Schriftformklausel; Text im Zusammenhang s. Folgefußnote.

    S. nur BAG 20.5.2008 - 9 AZR 382/07 - BAGE 126, 364 = AP § 307 BGB Nr. 35 = NZA 2008, 1233 [A.II.3 c.] für formularvertragliche Schriftformklausel; Text im Zusammenhang s. Folgefußnote.

    vor Gericht auf Widerstand: Läuft der Inhalt der Formularvertragsklausel auf Irreführung des Adressaten hinaus, so erfährt die Klausel - schon deshalb - ihre Kassation 113 S. BAG 20.5.2008 a.a.O. [A.II.3 c.]: "Unwirksam ist eine Schriftformklausel, wenn sie dazu dient, nach Vertragsschluss getroffene Individualvereinbarungen zu unterlaufen, indem sie beim anderen Vertragsteil den Eindruck erweckt, eine mündliche Abrede sei entgegen § 305 b BGB unwirksam (...).

    S. BAG 20.5.2008 a.a.O. [A.II.3 c.]: "Unwirksam ist eine Schriftformklausel, wenn sie dazu dient, nach Vertragsschluss getroffene Individualvereinbarungen zu unterlaufen, indem sie beim anderen Vertragsteil den Eindruck erweckt, eine mündliche Abrede sei entgegen § 305 b BGB unwirksam (...).

    112) S. nur BAG 20.5.2008 - 9 AZR 382/07 - BAGE 126, 364 = AP § 307 BGB Nr. 35 = NZA 2008, 1233 [A.II.3 c.] für formularvertragliche Schriftformklausel; Text im Zusammenhang s. Folgefußnote.

    113) S. BAG 20.5.2008 a.a.O. [A.II.3 c.]: "Unwirksam ist eine Schriftformklausel, wenn sie dazu dient, nach Vertragsschluss getroffene Individualvereinbarungen zu unterlaufen, indem sie beim anderen Vertragsteil den Eindruck erweckt, eine mündliche Abrede sei entgegen § 305 b BGB unwirksam (...).

  • BAG, 13.09.1974 - 5 AZR 48/74

    Gratifikation - Betriebsvereinbarung - Billigkeitskontrolle - Ausschlußfrist -

    Auszug aus ArbG Berlin, 16.11.2012 - 28 Ca 14761/12
    (a.) Insofern hatten der Fünfte und Dritte Senat des BAG der Verweigerung einschlägiger Gratifikationen wegen der Beendigung von Arbeitsverhältnissen die Anerkennung versagt, die der Arbeitgeber und Berufung auf dringende betriebliche Erfordernisse selber bewirkt hatte 74 S. zunächst für Stichtagsklauseln BAG 13.9.1974 - 5 AZR 48/74 - AP § 611 BGB Gratifikation Nr. 84 = NJW 1975, 278 = DB 1974, 2483 = BB 1974, 1639 [Leitsatz 1. u. 3 a.]: "Werden in einer betrieblichen Regelung über eine 'Jahresprämie' solche Mitarbeiter vom Bezug ausgeschlossen, die vor dem 31. Mai des auf das Prämienjahr folgenden Jahres aus der Firma ausscheiden oder die sich an diesem Tage in einem gekündigten Arbeitsverhältnis befinden, so gilt diese Ausschlussklausel nicht für solche Mitarbeiter, deren Arbeitsverhältnis der Arbeitgeber aus betriebsbedingten Gründen gekündigt hat"; [3 a.]: "In einem solchen Fall wird der Arbeitnehmer durch die Beklagte gehindert, sich betriebstreu zu erweisen.

    S. zunächst für Stichtagsklauseln BAG 13.9.1974 - 5 AZR 48/74 - AP § 611 BGB Gratifikation Nr. 84 = NJW 1975, 278 = DB 1974, 2483 = BB 1974, 1639 [Leitsatz 1. u. 3 a.]: "Werden in einer betrieblichen Regelung über eine 'Jahresprämie' solche Mitarbeiter vom Bezug ausgeschlossen, die vor dem 31. Mai des auf das Prämienjahr folgenden Jahres aus der Firma ausscheiden oder die sich an diesem Tage in einem gekündigten Arbeitsverhältnis befinden, so gilt diese Ausschlussklausel nicht für solche Mitarbeiter, deren Arbeitsverhältnis der Arbeitgeber aus betriebsbedingten Gründen gekündigt hat"; [3 a.]: "In einem solchen Fall wird der Arbeitnehmer durch die Beklagte gehindert, sich betriebstreu zu erweisen.

    und April 1991 76 S. BAG 25.4.1991 - 6 AZR 183/90 - BAGE 68, 41 = AP § 611 BGB Gratifikation Nr. 138 = NZA 1991, 765 = EzA § 611 BGB Gratifikation, Prämie Nr. 85 = MDR 1991, 865 [Leitsatz 1.]: "Die Bestimmung einer Betriebsvereinbarung, wonach Mitarbeiter von der Gratifikationszahlung ausgeschlossen sind, die am Stichtag 30. November des Jahres in einem gekündigten Arbeitsverhältnis stehen, gilt auch für den Fall einer betriebsbedingten Kündigung (Aufgabe von BAG 13.9.1974 - 5 AZR 48/74 - AP § 611 BGB Gratifikation Nr. 84)".

    S. BAG 25.4.1991 - 6 AZR 183/90 - BAGE 68, 41 = AP § 611 BGB Gratifikation Nr. 138 = NZA 1991, 765 = EzA § 611 BGB Gratifikation, Prämie Nr. 85 = MDR 1991, 865 [Leitsatz 1.]: "Die Bestimmung einer Betriebsvereinbarung, wonach Mitarbeiter von der Gratifikationszahlung ausgeschlossen sind, die am Stichtag 30. November des Jahres in einem gekündigten Arbeitsverhältnis stehen, gilt auch für den Fall einer betriebsbedingten Kündigung (Aufgabe von BAG 13.9.1974 - 5 AZR 48/74 - AP § 611 BGB Gratifikation Nr. 84)".

    74) S. zunächst für Stichtagsklauseln BAG 13.9.1974 - 5 AZR 48/74 - AP § 611 BGB Gratifikation Nr. 84 = NJW 1975, 278 = DB 1974, 2483 = BB 1974, 1639 [Leitsatz 1. u. 3 a.]: "Werden in einer betrieblichen Regelung über eine 'Jahresprämie' solche Mitarbeiter vom Bezug ausgeschlossen, die vor dem 31. Mai des auf das Prämienjahr folgenden Jahres aus der Firma ausscheiden oder die sich an diesem Tage in einem gekündigten Arbeitsverhältnis befinden, so gilt diese Ausschlussklausel nicht für solche Mitarbeiter, deren Arbeitsverhältnis der Arbeitgeber aus betriebsbedingten Gründen gekündigt hat"; [3 a.]: "In einem solchen Fall wird der Arbeitnehmer durch die Beklagte gehindert, sich betriebstreu zu erweisen.

    76) S. BAG 25.4.1991 - 6 AZR 183/90 - BAGE 68, 41 = AP § 611 BGB Gratifikation Nr. 138 = NZA 1991, 765 = EzA § 611 BGB Gratifikation, Prämie Nr. 85 = MDR 1991, 865 [Leitsatz 1.]: "Die Bestimmung einer Betriebsvereinbarung, wonach Mitarbeiter von der Gratifikationszahlung ausgeschlossen sind, die am Stichtag 30. November des Jahres in einem gekündigten Arbeitsverhältnis stehen, gilt auch für den Fall einer betriebsbedingten Kündigung (Aufgabe von BAG 13.9.1974 - 5 AZR 48/74 - AP § 611 BGB Gratifikation Nr. 84)".

  • LAG Düsseldorf, 05.11.2008 - 7 Sa 927/08

    Widersprüchliche Bonusklausel im Arbeitsvertrag des Leiters Private Wealth

    Auszug aus ArbG Berlin, 16.11.2012 - 28 Ca 14761/12
    Nach neuerer Judikatur des Bundesarbeitsgerichts (BAG) sei bei Sonderzahlungen, die mehr als 25 v.H. der Gesamtvergütung eines Jahres erreichten, davon auszugehen, dass eine Bindungsklausel überhaupt nicht wirksam vereinbart werden könne, da hier zu vermuten sei, dass der reine Vergütungscharakter (und nicht der Motivationscharakter) der Leistung im Vordergrund stehe 15 So Anwaltsschreiben vom 24.5.2012 (Fn. 14) S. 4 (Bl. 51 GA) unter Hinweis auf BAG 24.10.2007 - 10 AZR 825/06 - BAGE 124, 259 = AP 307 BGB Nr. 32 = EzA § 307 BGB 2002 Nr. 26 = NJW 2008, 680 - DB 2008, 126; LAG Düsseldorf 5.11.2008 - 7 Sa 927/08 - AuA 2009, 302 ff. So Anwaltsschreiben vom 24.5.2012 (Fn. 14) S. 4 (Bl. 51 GA) unter Hinweis auf BAG 24.10.2007 - 10 AZR 825/06 - BAGE 124, 259 = AP 307 BGB Nr. 32 = EzA § 307 BGB 2002 Nr. 26 = NJW 2008, 680 - DB 2008, 126; LAG Düsseldorf 5.11.2008 - 7 Sa 927/08 - AuA 2009, 302 ff. .

    15) So Anwaltsschreiben vom 24.5.2012 (Fn. 14) S. 4 (Bl. 51 GA) unter Hinweis auf BAG 24.10.2007 - 10 AZR 825/06 - BAGE 124, 259 = AP 307 BGB Nr. 32 = EzA § 307 BGB 2002 Nr. 26 = NJW 2008, 680 - DB 2008, 126; LAG Düsseldorf 5.11.2008 - 7 Sa 927/08 - AuA 2009, 302 ff.

    60) S. LAG Düsseldorf 5.11.2008 a.a.O..

    61) S. LAG Düsseldorf 5.11.2008 a.a.O..

    62) S. LAG Düsseldorf 5.11.2008 a.a.O..

  • BAG, 21.08.2012 - 3 AZR 698/10

    Fortbildungskosten - Transparenz - Bereicherungsanspruch

    Auszug aus ArbG Berlin, 16.11.2012 - 28 Ca 14761/12
    Erweist sich die Bindungsklausel nach diesen Grundsätzen als unwirksam, so kann ein Rückzahlungsanspruch auch nicht auf Bereicherungsrecht gestützt werden (vgl. BAG 21.8.2012 - 3 AZR 698/10 - z.V.v. [II.4.]).

    77 3. Ergibt sich aus allem die Nichtigkeit der hiesigen Rückzahlungsklausel, deren Rechtsfolgen auch nicht etwa über das sogenannte Bereicherungsrecht (§§ 812 ff. BGB) auszuschalten sind 115 S. insofern nur beiläufig für den Fall (lediglich) intransparenter Klauseln BAG 21.8.2012 - 3 AZR 698/10 - zur Veröffentlichung vorgesehen [II.4.

    S. insofern nur beiläufig für den Fall (lediglich) intransparenter Klauseln BAG 21.8.2012 - 3 AZR 698/10 - zur Veröffentlichung vorgesehen [II.4.

    115) S. insofern nur beiläufig für den Fall (lediglich) intransparenter Klauseln BAG 21.8.2012 - 3 AZR 698/10 - zur Veröffentlichung vorgesehen [II.4.

  • BAG, 10.05.1962 - 5 AZR 452/61

    Weihnachtsgratifikation - Verpflichtung zur Rückzahlung - Eigene Kündigung -

    Auszug aus ArbG Berlin, 16.11.2012 - 28 Ca 14761/12
    Lässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zur Bindung an das Unternehmen gegen die Zusage einer Rückerstattung bei Ausscheiden diesseits bestimmter Zeitpunkte einen Bonus zukommen (hier: "Sign-On Bonus"), so gelten die Grundsätze der Gerichte für Arbeitssachen zu den Grenzen wirksamer Bindungsdauer je nach Höhe des zugewandten Geldbetrages (s. ständige Rechtsprechung seit BAG 10.5.1962 - 5 AZR 452/61 - AP § 611 BGB Gratifikation Nr. 22 = NJW 1962, 1537; 10.5.1962 - 5 AZR 353/61 - AP § 611 BGB Gratifikation Nr. 23 = JZ 1963, 173).

    Hierzu hat der Fünfte Senat mit wegweisenden Urteilen vom 10. Mai 1962 65 S. BAG 10.5.1962 - 5 AZR 452/61 - BAGE 13, 129 = AP § 611 BGB Gratifikation Nr. 22 = NJW 1962, 1537 = SAE 1962, 177; 10.5.1962 - 5 AZR 353/61 - AP § 611 BGB Gratifikation Nr. 23 = JZ 1963, 173 = BB 1962, 758.

    S. BAG 10.5.1962 - 5 AZR 452/61 - BAGE 13, 129 = AP § 611 BGB Gratifikation Nr. 22 = NJW 1962, 1537 = SAE 1962, 177; 10.5.1962 - 5 AZR 353/61 - AP § 611 BGB Gratifikation Nr. 23 = JZ 1963, 173 = BB 1962, 758.

    65) S. BAG 10.5.1962 - 5 AZR 452/61 - BAGE 13, 129 = AP § 611 BGB Gratifikation Nr. 22 = NJW 1962, 1537 = SAE 1962, 177; 10.5.1962 - 5 AZR 353/61 - AP § 611 BGB Gratifikation Nr. 23 = JZ 1963, 173 = BB 1962, 758.

  • BAG, 10.05.1962 - 5 AZR 353/61

    Weihnachtsgratifikation - Verpflichtung zur Rückzahlung - Eigene Kündigung -

    Auszug aus ArbG Berlin, 16.11.2012 - 28 Ca 14761/12
    Lässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zur Bindung an das Unternehmen gegen die Zusage einer Rückerstattung bei Ausscheiden diesseits bestimmter Zeitpunkte einen Bonus zukommen (hier: "Sign-On Bonus"), so gelten die Grundsätze der Gerichte für Arbeitssachen zu den Grenzen wirksamer Bindungsdauer je nach Höhe des zugewandten Geldbetrages (s. ständige Rechtsprechung seit BAG 10.5.1962 - 5 AZR 452/61 - AP § 611 BGB Gratifikation Nr. 22 = NJW 1962, 1537; 10.5.1962 - 5 AZR 353/61 - AP § 611 BGB Gratifikation Nr. 23 = JZ 1963, 173).

    Hierzu hat der Fünfte Senat mit wegweisenden Urteilen vom 10. Mai 1962 65 S. BAG 10.5.1962 - 5 AZR 452/61 - BAGE 13, 129 = AP § 611 BGB Gratifikation Nr. 22 = NJW 1962, 1537 = SAE 1962, 177; 10.5.1962 - 5 AZR 353/61 - AP § 611 BGB Gratifikation Nr. 23 = JZ 1963, 173 = BB 1962, 758.

    S. BAG 10.5.1962 - 5 AZR 452/61 - BAGE 13, 129 = AP § 611 BGB Gratifikation Nr. 22 = NJW 1962, 1537 = SAE 1962, 177; 10.5.1962 - 5 AZR 353/61 - AP § 611 BGB Gratifikation Nr. 23 = JZ 1963, 173 = BB 1962, 758.

    65) S. BAG 10.5.1962 - 5 AZR 452/61 - BAGE 13, 129 = AP § 611 BGB Gratifikation Nr. 22 = NJW 1962, 1537 = SAE 1962, 177; 10.5.1962 - 5 AZR 353/61 - AP § 611 BGB Gratifikation Nr. 23 = JZ 1963, 173 = BB 1962, 758.

  • BAG, 19.11.1992 - 10 AZR 264/91

    Freiwillige Sonderzahlung - Ausschluß betriebsbedingt gekündigter Arbeitnehmer

    Auszug aus ArbG Berlin, 16.11.2012 - 28 Ca 14761/12
    auf seiner aus Zeiten vor der Schuldrechtsnovelle herrührenden 88 S. dazu etwa BAG 19.11.1992 - 10 AZR 264/91 - BAGE 72, 1 = AP § 611 BGB Gratifikation Nr. 147 = NZA 1993, 353 [Leitsatz 3.]: "Es ist in der Regel nicht unbillig oder treuwidrig, Arbeitnehmer im Falle einer sozial gerechtfertigten betriebsbedingten Kündigung vom Bezug einer freiwilligen Sonderzahlung auszunehmen".

    S. dazu etwa BAG 19.11.1992 - 10 AZR 264/91 - BAGE 72, 1 = AP § 611 BGB Gratifikation Nr. 147 = NZA 1993, 353 [Leitsatz 3.]: "Es ist in der Regel nicht unbillig oder treuwidrig, Arbeitnehmer im Falle einer sozial gerechtfertigten betriebsbedingten Kündigung vom Bezug einer freiwilligen Sonderzahlung auszunehmen".

    88) S. dazu etwa BAG 19.11.1992 - 10 AZR 264/91 - BAGE 72, 1 = AP § 611 BGB Gratifikation Nr. 147 = NZA 1993, 353 [Leitsatz 3.]: "Es ist in der Regel nicht unbillig oder treuwidrig, Arbeitnehmer im Falle einer sozial gerechtfertigten betriebsbedingten Kündigung vom Bezug einer freiwilligen Sonderzahlung auszunehmen".

  • BGH, 03.11.1953 - I ZR 155/52

    Bestätigungsvertrag

    Auszug aus ArbG Berlin, 16.11.2012 - 28 Ca 14761/12
    Dem entspricht die Judikatur des BGH 118 S. statt vieler nur BGH 3.11.1953 - I ZR 155/52 - BGHZ 11, 59 ["juris"-Rn. 23]: "Voraussetzung einer wirksamen Bestätigung eines nichtigen Geschäftes ist jedoch, dass die Parteien in Kenntnis der Nichtigkeit gehandelt oder jedenfalls mit dieser Möglichkeit gerechnet haben, weil sie anderenfalls nicht den Willen der erneuten Vornahme gehabt haben können (...)"; ständige Rechtsprechung.

    S. statt vieler nur BGH 3.11.1953 - I ZR 155/52 - BGHZ 11, 59 ["juris"-Rn. 23]: "Voraussetzung einer wirksamen Bestätigung eines nichtigen Geschäftes ist jedoch, dass die Parteien in Kenntnis der Nichtigkeit gehandelt oder jedenfalls mit dieser Möglichkeit gerechnet haben, weil sie anderenfalls nicht den Willen der erneuten Vornahme gehabt haben können (...)"; ständige Rechtsprechung.

    118) S. statt vieler nur BGH 3.11.1953 - I ZR 155/52 - BGHZ 11, 59 ["juris"-Rn. 23]: "Voraussetzung einer wirksamen Bestätigung eines nichtigen Geschäftes ist jedoch, dass die Parteien in Kenntnis der Nichtigkeit gehandelt oder jedenfalls mit dieser Möglichkeit gerechnet haben, weil sie anderenfalls nicht den Willen der erneuten Vornahme gehabt haben können (...)"; ständige Rechtsprechung.

  • BAG, 18.01.2012 - 10 AZR 667/10

    Weihnachtsgratifikation - gekündigtes Arbeitsverhältnis

  • BAG, 19.01.2011 - 3 AZR 621/08

    Rückzahlung von Aus- oder Fortbildungskosten

  • BAG, 12.01.2005 - 5 AZR 364/04

    Änderungsvorbehalt in einem Formulararbeitsvertrag

  • BAG, 25.08.2010 - 10 AZR 275/09

    Allgemeine Geschäftsbedingungen - Versetzungsvorbehalt

  • BAG, 28.03.2007 - 10 AZR 261/06

    Jahressonderzuwendung - befristeter Arbeitsvertrag

  • BAG, 23.01.2007 - 9 AZR 482/06

    Rückzahlung von Ausbildungskosten - AGB-Inhaltskontrolle

  • BGH, 17.09.2009 - III ZR 207/08

    Wirksamkeit der in einem Ausbildungsvertrag enthaltenen Klausel zum (Teil-)Erlass

  • BAG, 20.08.1996 - 9 AZR 471/95

    Provisionsanspruch bei unterjähriger Beschäftigung

  • BAG, 27.04.1982 - 3 AZR 814/79

    Bedingung - Wettbewerbsverbot und Jahresumsatzprämie

  • BGH, 15.05.1991 - VIII ZR 38/90

    Formularklauseln in Wohnungsmietvertrag

  • BAG, 14.01.2009 - 3 AZR 900/07

    Fortbildungsvertrag - Bindungsdauer - Verbot der geltungserhaltende Reduktion -

  • BAG, 18.01.2012 - 10 AZR 612/10

    Sonderzahlung mit Mischcharakter

  • BAG, 04.03.2004 - 8 AZR 196/03

    Zulässigkeit einer Vertragsstrafenabrede in einem Formulararbeitsvertrag

  • BAG, 18.11.2008 - 3 AZR 192/07

    Rückzahlung von Ausbildungskosten - Anwendbarkeit des BBiG - unangemessene

  • BAG, 01.12.2004 - 7 AZR 198/04

    Befristung - Schriftform - Bestätigung

  • BVerfG, 30.07.2003 - 1 BvR 792/03

    Zum Kopftuch einer muslimischen Verkäuferin in einem Kaufhaus

  • BAG, 09.05.2006 - 9 AZR 424/05

    AGB-Kontrolle - Änderungsklausel

  • BGH, 17.05.1982 - VII ZR 316/81

    AGB-Gesetz: Vollkaufmann; Kündigungsausschluß

  • BGH, 15.02.1995 - VIII ZR 93/94

    Geltendmachung der Unterlassung einer inhaltlich nicht teilbaren Klausel;

  • BAG, 26.01.2005 - 10 AZR 215/04

    Sondervergütung bei unbefristeter Erwerbsunfähigkeit

  • LAG Hamm, 16.09.2010 - 15 Sa 812/10

    Unwirksame Formularklausel zum Ausschluss von der Weihnachtsgratifikation im

  • BAG, 25.04.1991 - 6 AZR 183/90

    Gratifikation; Stichtagsregelung; Betriebsbedingte Kündigung

  • LAG Düsseldorf, 19.07.2011 - 16 Sa 607/11

    Unwirksame Arbeitsvertragsklausel zur Rückzahlung des Weihnachtsgeldes bei

  • BAG, 12.01.1973 - 3 AZR 211/72

    Erfolgsbeteiligung und Provisionscharakter

  • BAG, 04.09.1985 - 5 AZR 655/84

    Betriebsbedingte Kündigung - Gratifikationen - Tarifvertrag

  • BAG, 27.10.1978 - 5 AZR 754/77

    Wirksamkeit und Reichweite eines dog. Rückzahlungsklausel

  • BAG, 29.06.1962 - 1 AZR 343/61

    Grundrecht - Abwehrrecht - Arbeitsplatzwahl

  • BAG, 13.06.1991 - 6 AZR 421/89

    Anteilige Gratifikation bei Ausscheiden im Bezugszeitraum

  • BAG, 24.03.1993 - 10 AZR 160/92

    Begründung weiterer Ausschluss- und Kürzungstatbestände einer betrieblichen oder

  • BAG, 24.02.1975 - 5 AZR 235/74

    Arbeitgeberdarlehen: Rückzahlbarkeit der Umzugskosten bei Ausscheiden

  • BAG, 27.10.1978 - 5 AZR 287/77

    Bindungsklauseln einer Gratifikationszusage - Betriebsbedingte Kündigung -

  • BAG, 26.06.1975 - 5 AZR 412/74

    Arbeitsentgelt: Freiwilligkeitsvorbehalt in Gratifikationszusagen

  • BAG, 12.12.1962 - 5 AZR 324/62

    Wirksamkeit und Reichweite eines dog. Rückzahlungsklausel

  • RG, 20.05.1908 - V 372/07

    Bestätigung eines anfechtbaren Rechtsgeschäfts

  • RG, 13.10.1932 - VIII 292/32

    1. Unter welchen Voraussetzungen ist Zahlung in ausländischer Währung als

  • BGH, 03.07.2000 - II ZR 282/98

    Abschluß eines Geschäftsführeranstellungsvertrages

  • BAG, 15.03.1991 - 2 AZR 516/90

    Auflösend bedingter Umschulungsvertrag

  • BAG, 15.03.1973 - 5 AZR 525/72

    Gratifikationen und Rückgewährklauseln

  • BAG, 08.08.1963 - 5 AZR 395/62

    Erschwerung des fristlosen Kündigungsrechts

  • RG, 24.10.1908 - I 53/08

    Kommissionsagent; Vertrauensdienstverhältnis

  • RG, 09.10.1905 - I 133/05

    Kündigungsrecht des Gesellschafters

  • RG, 15.02.1911 - I 387/10

    Vorstand der Aktiengesellschaft; Dienstverhältnis

  • BAG, 06.09.1989 - 5 AZR 586/88

    Kündigung durch Arbeitnehmer: Zahlung einer "Abfindung" an den Arbeitgeber -

  • BAG, 09.02.1956 - 1 AZR 329/55

    Klausel eines Tarifvertrages - Ausscheiden auf eigenen Wunsch - Jahresurlaub -

  • BAG, 11.03.1971 - 5 AZR 349/70

    Verfall einer Kaution - Fristgerechte Kündigung - Rechtswirksame Vereinbarung

  • BAG, 18.12.1961 - 5 AZR 104/61

    Zustimmung des Betriebsrates - Außerordentliche Kündigung -

  • RG, 01.02.1907 - V 954/06

    1. Ist mit Rechtsnotwendigkeit anzunehmen, daß, wenn jemand sich wider besseres

  • BAG, 24.10.2007 - 10 AZR 825/06

    Bonuszahlung - Transparenzgebot und Stichtagsklausel

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