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   ArbG Heilbronn, 18.01.2024 - 8 Ca 191/23   

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ArbG Heilbronn, 18.01.2024 - 8 Ca 191/23 (https://dejure.org/2024,1788)
ArbG Heilbronn, Entscheidung vom 18.01.2024 - 8 Ca 191/23 (https://dejure.org/2024,1788)
ArbG Heilbronn, Entscheidung vom 18. Januar 2024 - 8 Ca 191/23 (https://dejure.org/2024,1788)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 15 Abs 2 AGG, § 6 Abs 1 S 2 Alt 1 AGG, § 3 Abs 1 AGG, § 7 Abs 1 AGG, § 11 AGG
    Entschädigung wegen Altersdiskriminierung bei Einstellung - Digital Native - Rechtsmissbrauch

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Diskriminierung in der Stellenanzeige

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Ein Digital Native im fortgeschrittenen Alter? Entschädigung wegen Altersdiskriminierung bei Einstellung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (20)

  • BAG, 11.08.2016 - 8 AZR 406/14

    Benachteiligung wegen des Alters - Auswahlverfahren - Schadensersatz -

    Auszug aus ArbG Heilbronn, 18.01.2024 - 8 Ca 191/23
    Dies folgt aus dem Umstand, dass er eine Bewerbung eingereicht hat; maßgeblich iSv § 6 Abs. 1 Satz 2 Alt. 1 AGG ist ein formaler Bewerberbegriff (vgl. BAG 19. Mai 2016 - 8 AZR 470/14 - Rn. 62; BAG 11. August 2016 - 8 AZR 406/14).

    Eine subjektive Ernsthaftigkeit der Bewerbung ist keine Voraussetzung dieses Bewerberbegriffs: Zwar wurde in der früheren Rechtsprechung des BAG teilweise eine solche Ernsthaftigkeit gefordert (zB BAG 18. Juni 2015 - 8 AZR 848/13 (A) - Rn. 24; 19. August 2010 - 8 AZR 466/09 - Rn. 28); diese Rechtsprechung hat der Achte Senat jedoch später zu Recht aufgegeben (zB BAG 11. August 2016 - 8 AZR 406/14 - Rn. 44 ff.).

    Dafür ist es nicht erforderlich, dass der betreffende Grund iSv. § 1 AGG das ausschließliche oder auch nur ein wesentliches Motiv für das Handeln des Benachteiligenden ist; es muss nicht - gewissermaßen als vorherrschender Beweggrund, Hauptmotiv oder "Triebfeder" des Verhaltens - handlungsleitend oder bewusstseinsdominant gewesen sein; vielmehr ist der Kausalzusammenhang bereits dann gegeben, wenn die Benachteiligung an einen Grund iSv. § 1 AGG anknüpft oder durch diesen motiviert ist, wobei die bloße Mitursächlichkeit genügt (vgl. BAG 11. August 2016 - 8 AZR 406/14 - Rn. 27; BAG 26. Juni 2014 - 8 AZR 547/13 - Rn. 34 mwN).

    Danach genügt eine Person, die sich durch eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes für beschwert hält, ihrer Darlegungslast bereits dann, wenn sie Indizien vorträgt, die mit überwiegender Wahrscheinlichkeit darauf schließen lassen, dass eine Benachteiligung wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes erfolgt ist (vgl. BAG 11. August 2016 - 8 AZR 406/14 - Rn. 28; BAG 21. Juni 2012 - 8 AZR 364/11 - Rn. 33).

    b) Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen der Voraussetzungen, die den - rechtshindernden - Einwand des Rechtsmissbrauchs begründen, trägt nach den allgemeinen Regeln der Verteilung der Darlegungs- und Beweislast derjenige, der diesen Einwand geltend macht (vgl. BAG 11. August 2016 - 8 AZR 406/14 - Rn. 50; BAG 18. Juni 2015 - 8 AZR 848/13 (A) - Rn. 26; 23. August 2012 - 8 AZR 285/11 - Rn. 37; 13. Oktober 2011 - 8 AZR 608/10 - Rn. 54).

  • BAG, 28.05.2020 - 8 AZR 170/19

    Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG

    Auszug aus ArbG Heilbronn, 18.01.2024 - 8 Ca 191/23
    Dies folgt aus der in § 15 Abs. 2 AGG getroffenen Bestimmung, wonach die Entschädigung bei einer Nichteinstellung drei Monatsgehälter nicht übersteigen darf, wenn der oder die Beschäftigte auch bei benachteiligungsfreier Auswahl nicht eingestellt worden wäre (BAG 28. Mai 2020 - 8 AZR 170/19 - Rn. 24).

    Da es auf ein Verschulden nicht ankommt, können Gesichtspunkte, die mit einer etwaigen Abwesenheit oder einem geringen Grad von Verschulden zusammenhängen, nicht mindernd bei der Bemessung der Entschädigung berücksichtigt werden (vgl. etwa BAG 28. Mai 2020 - 8 AZR 170/19 - Rn. 20).

  • BAG, 23.01.2020 - 8 AZR 484/18

    AGG: Benachteiligung schwerbehinderter Bewerber durch unterlassene Einladung zu

    Auszug aus ArbG Heilbronn, 18.01.2024 - 8 Ca 191/23
    Der Arbeitgeber muss Tatsachen vortragen und ggf. beweisen, aus denen sich ergibt, dass ausschließlich andere als die in § 1 AGG genannten Gründe zu einer ungünstigeren Behandlung geführt haben (BAG 23. Januar 2020 - 8 AZR 484/18 - Rn. 36 mwN).

    Auf die Frage, ob die Entschädigung nach § 15 Abs. 2 Satz 2 AGG die Kappungsgrenze von drei Monatsgehältern nicht übersteigen durfte, weil der Kläger auch bei benachteiligungsfreier Auswahl nicht eingestellt worden wäre (BAG 23. Januar 2020 - 8 AZR 484/18 - Rn. 82), kommt es vorliegend nicht an (vgl. BAG 25.11.2021 - 8 AZR 313/20 - Rn. 45).

  • BAG, 18.06.2015 - 8 AZR 848/13

    AGG-Diskriminierung eines Bewerbers - Status als Bewerber - Rechtsmissbrauch

    Auszug aus ArbG Heilbronn, 18.01.2024 - 8 Ca 191/23
    Eine subjektive Ernsthaftigkeit der Bewerbung ist keine Voraussetzung dieses Bewerberbegriffs: Zwar wurde in der früheren Rechtsprechung des BAG teilweise eine solche Ernsthaftigkeit gefordert (zB BAG 18. Juni 2015 - 8 AZR 848/13 (A) - Rn. 24; 19. August 2010 - 8 AZR 466/09 - Rn. 28); diese Rechtsprechung hat der Achte Senat jedoch später zu Recht aufgegeben (zB BAG 11. August 2016 - 8 AZR 406/14 - Rn. 44 ff.).

    b) Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen der Voraussetzungen, die den - rechtshindernden - Einwand des Rechtsmissbrauchs begründen, trägt nach den allgemeinen Regeln der Verteilung der Darlegungs- und Beweislast derjenige, der diesen Einwand geltend macht (vgl. BAG 11. August 2016 - 8 AZR 406/14 - Rn. 50; BAG 18. Juni 2015 - 8 AZR 848/13 (A) - Rn. 26; 23. August 2012 - 8 AZR 285/11 - Rn. 37; 13. Oktober 2011 - 8 AZR 608/10 - Rn. 54).

  • BAG, 11.08.2016 - 8 AZR 4/15

    Benachteiligung - Entschädigung - Rechtsmissbrauch

    Auszug aus ArbG Heilbronn, 18.01.2024 - 8 Ca 191/23
    Soweit der Arbeitgeber darlegt und im Bestreitensfall beweist, dass die klagende Partei eine formale Qualifikation nicht aufweist oder eine formale Anforderung nicht erfüllt, die unverzichtbare Voraussetzung für die Ausübung der Tätigkeit/des Berufs an sich ist, kann in der Regel davon ausgegangen werden, dass die Bewerbung ausschließlich aus diesem Grund ohne Erfolg blieb; in einem solchen Fall besteht demzufolge in der Regel kein Kausalzusammenhang zwischen der benachteiligenden Behandlung und einem in § 1 AGG genannten Grund (BAG 11. August 2016 - 8 AZR 4/15 Rn. 91).

    Deshalb muss er auch substanziiert dartun und im Bestreitensfall beweisen, wie viele Bewerbungen eingegangen sind, welche Bewerber/innen aus demselben Grund ebenso aus dem Auswahlverfahren ausgenommen wurden, welche Bewerber/innen, weil sie die Anforderung erfüllten, im weiteren Auswahlverfahren verblieben sind und dass der/die letztlich ausgewählte Bewerber/in die Anforderung, wegen deren Fehlens die klagende Partei aus dem weiteren Auswahlverfahren vorab ausgenommen wurde, erfüllt (BAG 11. August 2016 - 8 AZR 4/15 Rn. 93).

  • BAG, 25.11.2021 - 8 AZR 313/20

    Benachteiligung wegen der Schwerbehinderung

    Auszug aus ArbG Heilbronn, 18.01.2024 - 8 Ca 191/23
    Auf die Frage, ob die Entschädigung nach § 15 Abs. 2 Satz 2 AGG die Kappungsgrenze von drei Monatsgehältern nicht übersteigen durfte, weil der Kläger auch bei benachteiligungsfreier Auswahl nicht eingestellt worden wäre (BAG 23. Januar 2020 - 8 AZR 484/18 - Rn. 82), kommt es vorliegend nicht an (vgl. BAG 25.11.2021 - 8 AZR 313/20 - Rn. 45).
  • BAG, 22.05.2014 - 8 AZR 662/13

    Frist des § 15 Abs. 4 AGG - Anwendbarkeit des § 167 ZPO

    Auszug aus ArbG Heilbronn, 18.01.2024 - 8 Ca 191/23
    a) Bei der Beurteilung der angemessenen Höhe der festzusetzenden Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG sind alle Umstände des Einzelfalls, wie etwa die Art und Schwere der Benachteiligung, ihre Dauer und Folgen, der Anlass und der Beweggrund des Handelns und der Sanktionszweck der Entschädigungsnorm zu berücksichtigen (vgl. BAG 22. Mai 2014 - 8 AZR 662/13 - Rn. 44).
  • BAG, 17.08.2010 - 9 AZR 839/08

    Entschädigungsanspruch - schwerbehinderter Bewerber - Benachteili-gung

    Auszug aus ArbG Heilbronn, 18.01.2024 - 8 Ca 191/23
    Selbst wenn der Beschäftigte bei benachteiligungsfreier Auswahl die Stelle, um die er sich beworben hat, erhalten hätte, folgt aus § 15 Abs. 2 Satz 2 AGG nicht, dass die angemessene Entschädigung drei Monatsverdienste oder darüber hinaus betragen muss, da § 15 Abs. 2 Satz 2 AGG lediglich eine Begrenzung der Entschädigungshöhe normiert (BAG 17. August 2010 - 9 AZR 839/08).
  • BAG, 19.05.2016 - 8 AZR 470/14

    Benachteiligung wegen des Alters - Entschädigung

    Auszug aus ArbG Heilbronn, 18.01.2024 - 8 Ca 191/23
    Dies folgt aus dem Umstand, dass er eine Bewerbung eingereicht hat; maßgeblich iSv § 6 Abs. 1 Satz 2 Alt. 1 AGG ist ein formaler Bewerberbegriff (vgl. BAG 19. Mai 2016 - 8 AZR 470/14 - Rn. 62; BAG 11. August 2016 - 8 AZR 406/14).
  • EuGH, 28.07.2016 - C-423/15

    Kratzer - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG -

    Auszug aus ArbG Heilbronn, 18.01.2024 - 8 Ca 191/23
    Unter diesen engen Voraussetzungen begegnet der Rechtsmissbrauchseinwand nach § 242 BGB auch keinen unionsrechtlichen Bedenken (vgl. EuGH 28. Juli 2016 - C-423/15 - [Kratzer] Rn. 35 ff.).
  • BAG, 13.10.2011 - 8 AZR 608/10

    Bewerber - Benachteiligung - Behinderung

  • BAG, 23.08.2012 - 8 AZR 285/11

    Bewerber - Benachteiligung - Alter

  • BAG, 18.09.2014 - 8 AZR 753/13

    Bewerbung - Entschädigung bei Benachteiligung wegen des Geschlechts - Abgrenzung

  • BAG, 21.06.2012 - 8 AZR 364/11

    Diskriminierung - Darlegung von Indizien - unrichtige oder widersprüchliche

  • BAG, 26.09.2013 - 8 AZR 650/12

    AGG - Entschädigungsanspruch - Benachteiligung wegen der Behinderung -

  • EuGH, 10.07.2008 - C-54/07

    ÖFFENTLICHE ÄUSSERUNGEN, DURCH DIE EIN ARBEITGEBER KUNDTUT, DASS ER KEINE

  • BAG, 26.06.2014 - 8 AZR 547/13

    Entschädigung wegen Benachteiligung aufgrund einer Schwerbehinderung

  • BAG, 19.08.2010 - 8 AZR 466/09

    Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz - ungünstigere Behandlung in "vergleichbarer

  • BAG, 16.12.2015 - 5 AZR 567/14

    Zuschuss zum Transferkurzarbeitergeld - Entgeltabrechnung

  • EuGH, 25.04.2013 - C-81/12

    Homophobe Äußerungen des "Patrons" eines Profifußballvereins können dazu führen,

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