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   ArbG Köln, 26.05.2020 - 11 Ca 295/20   

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ArbG Köln, 26.05.2020 - 11 Ca 295/20 (https://dejure.org/2020,44530)
ArbG Köln, Entscheidung vom 26.05.2020 - 11 Ca 295/20 (https://dejure.org/2020,44530)
ArbG Köln, Entscheidung vom 26. Mai 2020 - 11 Ca 295/20 (https://dejure.org/2020,44530)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 30.08.2017 - 7 AZR 524/15

    Befristung - WissZeitVG - Verlängerung - Einverständnis

    Auszug aus ArbG Köln, 26.05.2020 - 11 Ca 295/20
    Sie ist nach Aufgabenstellung und Arbeitsmethode darauf angelegt, neue Erkenntnisse zu gewinnen und zu verarbeiten, um den Erkenntnisstand der jeweiligen wissenschaftlichen Disziplin zu sichern oder zu erweitern (BAG, Urteil vom 30. August 2017- 7 AZR 524/15; BAG, Urteil vom 20. April 2016 - 7 AZR 657/14).

    Dabei haben es die Parteien selbst nicht in der Hand, durch eine Modifizierung der vertraglichen Aufgaben die Wissenschaftlichkeit nachträglich herbeizuführen oder zu beseitigen (BAG, Urteil vom 28. September 2016 - 7 AZR 549/14 und BAG, Urteil vom 30. August 2017 - 7 AZR 524/15).

  • BAG, 18.07.2012 - 7 AZR 443/09

    Vertretungsbefristung - Rechtsmissbrauchskontrolle

    Auszug aus ArbG Köln, 26.05.2020 - 11 Ca 295/20
    Die Maßstäbe des institutionellen Rechtsmissbrauchs (vgl. st. Rspr. seit BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - BAGE 142, 308) finden bei Befristungen im Wissenschaftsbereich nach dem WissZeitVG grundsätzlich keine Anwendung, weil sich die zeitlichen Grenzen für den Abschluss befristeter Arbeitsverträge in diesen Fällen aus den Sonderregelungen des § 2 Abs. 1 WissZeitVG ergeben, die ihrerseits durch die Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre (Art. 5 Abs. 3 GG) gerechtfertigt sind (BAG, Urteil vom 20. Januar 2016 - 7 AZR 376/14 -, Rn. 37, juris).
  • BAG, 28.09.2016 - 7 AZR 549/14

    Befristung nach dem WissZeitVG - Haushaltsbefristung - Verhältnis von WissZeitVG

    Auszug aus ArbG Köln, 26.05.2020 - 11 Ca 295/20
    Dabei haben es die Parteien selbst nicht in der Hand, durch eine Modifizierung der vertraglichen Aufgaben die Wissenschaftlichkeit nachträglich herbeizuführen oder zu beseitigen (BAG, Urteil vom 28. September 2016 - 7 AZR 549/14 und BAG, Urteil vom 30. August 2017 - 7 AZR 524/15).
  • BAG, 29.04.2015 - 7 AZR 519/13

    Befristung nach dem WissZeitVG - wissenschaftliches Personal

    Auszug aus ArbG Köln, 26.05.2020 - 11 Ca 295/20
    Der Anwendungsbereich des § 2 Abs. 1 WissZeitVG ist bei Mischtätigkeiten auch dann eröffnet, wenn die wissenschaftlichen Dienstleistungen zeitlich überwiegen oder das Arbeitsverhältnis inhaltlich prägen (BAG, Urteil vom 29. April 2015 - 7 AZR 519/13).
  • BAG, 20.04.2016 - 7 AZR 657/14

    Befristung - wissenschaftliches Personal - Lehrkraft für besondere Aufgaben

    Auszug aus ArbG Köln, 26.05.2020 - 11 Ca 295/20
    Sie ist nach Aufgabenstellung und Arbeitsmethode darauf angelegt, neue Erkenntnisse zu gewinnen und zu verarbeiten, um den Erkenntnisstand der jeweiligen wissenschaftlichen Disziplin zu sichern oder zu erweitern (BAG, Urteil vom 30. August 2017- 7 AZR 524/15; BAG, Urteil vom 20. April 2016 - 7 AZR 657/14).
  • BAG, 20.01.2016 - 7 AZR 376/14

    Befristung - wissenschaftliches Personal - Lehrkräfte für besondere Aufgaben

    Auszug aus ArbG Köln, 26.05.2020 - 11 Ca 295/20
    Die Maßstäbe des institutionellen Rechtsmissbrauchs (vgl. st. Rspr. seit BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - BAGE 142, 308) finden bei Befristungen im Wissenschaftsbereich nach dem WissZeitVG grundsätzlich keine Anwendung, weil sich die zeitlichen Grenzen für den Abschluss befristeter Arbeitsverträge in diesen Fällen aus den Sonderregelungen des § 2 Abs. 1 WissZeitVG ergeben, die ihrerseits durch die Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre (Art. 5 Abs. 3 GG) gerechtfertigt sind (BAG, Urteil vom 20. Januar 2016 - 7 AZR 376/14 -, Rn. 37, juris).
  • ArbG Hamburg, 26.02.2014 - 27 Ca 307/13

    Befristung nach dem WissZeitVG - Sprachunterricht

    Auszug aus ArbG Köln, 26.05.2020 - 11 Ca 295/20
    Maßgebend für die Beurteilung der Dienstleistung als wissenschaftliche Dienstleistung ist grundsätzlich der Arbeitsvertrag ggf. in Verbindung mit der Aufgaben- bzw. Tätigkeitsbeschreibung (ArbG Hamburg, Urteil vom 26. Februar 2014 - 27 Ca 307/13).
  • BAG, 02.02.2022 - 7 AZR 573/20

    Befristung - wissenschaftliches Personal - Förderung wissenschaftlicher

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 26. Mai 2020 - 11 Ca 295/20 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Köln, 07.10.2020 - 5 Sa 451/20

    Zulässigkeit einer Befristung nach dem WissZeitVG

    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 26.05.2020 - 11 Ca 295/20 - abgeändert:.

    - 11 Ca 295/20 - abzuändern und.

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