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ArbG Kassel, 11.02.2009 - 8 Ca 424/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- arbeitsrecht-hessen.de
Kündigung wegen "haltloser" Beschwerde
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwalt.de (Kurzinformation)
Beschwerde nach § 13 AGG berechtigt nicht zur Kündigung
- antidiskriminierungsstelle.de (Kurzinformation)
Kein Recht zu fristloser Kündigung bei unberechtigter Beschwerde nach § 13 AGG
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 418/01
Außerordentliche fristlose Kündigung eines tariflich ordentlich unkündbaren …
Auszug aus ArbG Kassel, 11.02.2009 - 8 Ca 424/08
Die vorsätzliche Herabwürdigung und Diffamierung eines Vorgesetzten durch einen Arbeitnehmer kann grundsätzlich einen geeigneten wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB darstellen (vgl. BAG, 10. Oktober 2002, 2 AZR 418/01, AP BGB § 626 Nr. 180, DB 2003, 1797 m. w. N.).