Rechtsprechung
ArbG München, 25.06.2021 - 6 Ca 14377/20 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- BAYERN | RECHT
AGG § 15 Abs. 2, Abs. 4; ArbGG § 61b
Verfristung einer Klage auf Entschädigung wegen Diskriminierung nach § 61b ArbGG - rewis.io
Verfahrensgang
- ArbG München, 25.06.2021 - 6 Ca 14377/20
- LAG München, 07.03.2022 - 4 Sa 512/21
- BAG - 8 AZN 176/22 (anhängig)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- ArbG München, 27.01.2022 - 25 Ca 6071/20
Restitutionsklage, Restitutionsgründe, Restitutionskläger, Handelsregisterauszug, …
Auszug aus ArbG München, 25.06.2021 - 6 Ca 14377/20
Außerdem habe er die relevanten Fristen mit der Erhebung der Kündigungsschutzklage vom 22.05.2020 unter dem Aktenzeichen 25 Ca 6071/20 eingehalten.Vorliegend hat der Kläger sich mit seiner "Kündigungsschutzklage" (gemeint ist wohl eine Entfristungsklage) vom 22.05.2020 (Aktenzeichen: 25 Ca 6071/20) darauf berufen, dass das Arbeitsverhältnis über den Befristungszeitraum hinaus fortbesteht.
- BAG, 19.09.2012 - 5 AZR 627/11
Zweistufige tarifliche Ausschlussfrist - Annahmeverzugsvergütung
Auszug aus ArbG München, 25.06.2021 - 6 Ca 14377/20
Der Kläger kann sich in diesem Zusammenhang nicht auf die von ihm zitierte Rechtsprechung des BAG (Urteil vom 19.09.2012 - 5 AZR 627/11) berufen.
- LAG München, 07.03.2022 - 4 Sa 512/21
Diskriminierung, Klagefrist
Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 25.06.2021, Az: 6 Ca 14377/20, wird kostenpflichtig zurückgewiesen.Mit Endurteil vom 25.06.2021, auf das hinsichtlich der Tatbestandsdarstellung und Entscheidungsgründe ergänzend Bezug genommen wird, hat das Arbeitsgericht München unter dem Aktenzeichen 6 Ca 14377/20 die Klage abgewiesen.
Das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 25.06.2021, AZ: 6 Ca 14377/20 wird aufgehoben.