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   ArbG Nürnberg, 28.04.2021 - 13 Ca 4560/20   

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https://dejure.org/2021,63984
ArbG Nürnberg, 28.04.2021 - 13 Ca 4560/20 (https://dejure.org/2021,63984)
ArbG Nürnberg, Entscheidung vom 28.04.2021 - 13 Ca 4560/20 (https://dejure.org/2021,63984)
ArbG Nürnberg, Entscheidung vom 28. April 2021 - 13 Ca 4560/20 (https://dejure.org/2021,63984)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 16.03.2016 - 4 AZR 421/15

    Tarifvertragliche Ausschlussfrist - außergerichtliche schriftliche Geltendmachung

    Auszug aus ArbG Nürnberg, 28.04.2021 - 13 Ca 4560/20
    Auf § 15 Abs. 4 AGG findet nach der Rechtsprechung des für Entschädigungsansprüche nach dem AGG zuständigen Achten Senat des BAG § 167 ZPO Anwendung (BAG 22. Mai 2014 - 8 AZR 662/13 -, BAGE 148, 158-167, Rn. 9, a.A. zur außergerichtlichen Geltendmachung eines Anspruchs zur Wahrung einer tariflichen Ausschlussfrist BAG 16. März 2016 - 4 AZR 421/15 -, BAGE 154, 252-267, Rn. 20).
  • BAG, 22.05.2014 - 8 AZR 662/13

    Frist des § 15 Abs. 4 AGG - Anwendbarkeit des § 167 ZPO

    Auszug aus ArbG Nürnberg, 28.04.2021 - 13 Ca 4560/20
    Auf § 15 Abs. 4 AGG findet nach der Rechtsprechung des für Entschädigungsansprüche nach dem AGG zuständigen Achten Senat des BAG § 167 ZPO Anwendung (BAG 22. Mai 2014 - 8 AZR 662/13 -, BAGE 148, 158-167, Rn. 9, a.A. zur außergerichtlichen Geltendmachung eines Anspruchs zur Wahrung einer tariflichen Ausschlussfrist BAG 16. März 2016 - 4 AZR 421/15 -, BAGE 154, 252-267, Rn. 20).
  • BAG, 19.08.2010 - 8 AZR 370/09

    Entschädigungsanspruch eines schwerbehinderten Bewerbers - Bewerbung nach

    Auszug aus ArbG Nürnberg, 28.04.2021 - 13 Ca 4560/20
    Arbeitgeber iSd § 6 Abs. 2 AGG ist jedenfalls derjenige, der um Bewerbungen für ein von ihm angestrebtes Beschäftigungsverhältnis bittet (BAG 19.8.2010 - 8 AZR 370/09, NZA 2011, 200).
  • LAG Nürnberg, 18.11.2021 - 5 Sa 211/21

    Beteiligungspflicht der Schwerbehindertenvertretung im Bewerbungsverfahren

    Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 28.04.2021, Aktenzeichen: 13 Ca 4560/20, wird auf Kosten des Berufungsführers zurückgewiesen.

    Das Urteil des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 28.04.2021 - Az. 13 Ca 4560/20 - abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger eine Entschädigung, deren Höhe in das Ermessen des Gerichts gestellt wird, die aber 5.000,- EUR nicht unterschreiten sollte, zu zahlen.

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