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   ArbG Ulm, 01.12.2021 - 7 Ca 153/21   

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ArbG Ulm, 01.12.2021 - 7 Ca 153/21 (https://dejure.org/2021,70926)
ArbG Ulm, Entscheidung vom 01.12.2021 - 7 Ca 153/21 (https://dejure.org/2021,70926)
ArbG Ulm, Entscheidung vom 01. Dezember 2021 - 7 Ca 153/21 (https://dejure.org/2021,70926)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.04.2010 - IX ZR 62/09

    Insolvenzrecht: Berufung eines Unternehmens auf die Unkenntnis von der

    Auszug aus ArbG Ulm, 01.12.2021 - 7 Ca 153/21
    In entsprechender Anwendung des § 407 BGB wird ansonsten der Drittschuldner ohne positive Kenntnis von der Bestellung des Klägers als Treuhänder und damit der wirksam gewordenen Abtretung durch Leistung an den Schuldner selbst frei (§ 362 Abs. 1 BGB; BGH vom 15.04.2010 - IX ZR 62/09; LSG Baden-Württemberg vom 30.06.2020 - L 11 KR4604/18).
  • BGH, 07.04.2011 - IX ZB 40/10

    Restschuldbefreiungsverfahren: Pflichten des Treuhänders bei unterbliebener

    Auszug aus ArbG Ulm, 01.12.2021 - 7 Ca 153/21
    Zwar mag - in Abweichung von § 410 BGB eine formlose Anzeige durch Übermittlung des Beschlusses über die Bestellung als Treuhänder genügen (Stephan in Münchner Kommentar zur Insolvenzordnung, 4. Aufl. 2020, § 292 Insolvenzordnung, Rn. 42 mit weiteren Nachweisen; vergleiche auch BGH vom 07.04.2011 IX ZB 40/10).
  • BGH, 17.01.2013 - IX ZB 98/11

    Versagung der Restschuldbefreiung für einen selbstständigen Schuldner:

    Auszug aus ArbG Ulm, 01.12.2021 - 7 Ca 153/21
    Die Aufgabe des Treuhänders beschränkt sich zwar - neben der sich aus § 292 Abs. 1 Satz 1 InsO ergebenden Verpflichtung - im Wesentlichen darauf, die Abführungsbeträge entgegenzunehmen und zu verteilen und es trifft ihn nicht die Pflicht, die Beträge gem. § 295 Abs. 2 InsO festzusetzen, die der Schuldner abzuführen hat und beinhaltet auch nicht, den Schuldner zu kontrollieren (BGH vom 17.01.2013 - IX ZB 98/11).
  • LAG Baden-Württemberg, 27.04.2023 - 10 Sa 7/22

    Anforderungen an einen Treuhänder im Restschuldbefreiungsverfahren

    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Ulm - Kammern Ravensburg - vom 1. Dezember 2021 - 7 Ca 153/21 - abgeändert:.

    Das Urteil des Arbeitsgericht Ulm - Kammern Ravensburg - vom 1. Dezember 2021 - 7 Ca 153/21 -, das dem Kläger am 16. Dezember 2021 zugestellt wurde, wird geändert.

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