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   BAG, 09.03.2021 - 9 AZR 312/20   

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BAG, 09.03.2021 - 9 AZR 312/20 (https://dejure.org/2021,4555)
BAG, Entscheidung vom 09.03.2021 - 9 AZR 312/20 (https://dejure.org/2021,4555)
BAG, Entscheidung vom 09. März 2021 - 9 AZR 312/20 (https://dejure.org/2021,4555)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Wolters Kluwer

    Bindung des Arbeitnehmers an Teilzeitverlangen bis zum Fristablauf des § 8 Abs. 5 Satz 1 TzBfG; Kein Widerruf des Teilzeitverlangens; Zweijährige Sperrfrist für erneutes Teilzeitverlangen des Arbeitnehmers; Eindeutige Stellungnahme des Arbeitgebers bei eingeschränkter ...

  • bag-urteil.com
  • rewis.io

    Widerruf eines Teilzeitverlangens nach § 8 TzBfG - abändernde Annahme iSv. § 150 Abs. 2 BGB

  • Betriebs-Berater

    Widerruf eines Teilzeitverlangens nach § 8 TzBfG - abändernde Annahme iSv. §150 Abs.2 BGB

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bindung des Arbeitnehmers an Teilzeitverlangen bis zum Fristablauf des § 8 Abs. 5 Satz 1 TzBfG ; Kein Widerruf des Teilzeitverlangens; Zweijährige Sperrfrist für erneutes Teilzeitverlangen des Arbeitnehmers; Eindeutige Stellungnahme des Arbeitgebers bei eingeschränkter ...

  • rechtsportal.de

    Bindung des Arbeitnehmers an Teilzeitverlangen bis zum Fristablauf des § 8 Abs. 5 Satz 1 TzBfG ; Kein Widerruf des Teilzeitverlangens; Zweijährige Sperrfrist für erneutes Teilzeitverlangen des Arbeitnehmers; Eindeutige Stellungnahme des Arbeitgebers bei eingeschränkter ...

  • datenbank.nwb.de

    Widerruf eines Teilzeitverlangens nach § 8 TzBfG - abändernde Annahme iSv. § 150 Abs. 2 BGB

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Widerruf eines Teilzeitverlangens nach § 8 TzBfG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Widerruf eines Teilzeitverlangens

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Teilzeitverlangen des Arbeitnehmers - und die Stellungnahme des Arbeitgebers

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2021, 2675
  • MDR 2021, 1071
  • NZA 2021, 1031
  • DB 2021, 1616
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 24.06.2008 - 9 AZR 514/07

    Arbeitszeit - Verringerung - Verteilungswunsch

    Auszug aus BAG, 09.03.2021 - 9 AZR 312/20
    Der Streitgegenstand kann durch den Arbeitnehmer nicht mehr einseitig verändert werden, ohne das in § 8 Abs. 2 bis 5 TzBfG aF vorgeschriebene Verfahren erneut zu durchlaufen (vgl. BAG 24. Juni 2008 - 9 AZR 514/07 - Rn. 21 ff., BAGE 127, 95; vgl. zu § 15 BEEG aF BAG 24. September 2019 - 9 AZR 435/18 - Rn. 25) .

    Für den Zeitraum von zwei Jahren nach einer Zustimmung oder berechtigten Ablehnung des Verringerungsverlangens muss sich der Arbeitgeber nicht mit einem weiteren Antrag auf Verringerung der Arbeitszeit auseinandersetzen (vgl. BAG 24. September 2019 - 9 AZR 435/18 - Rn. 27; 24. Juni 2008 - 9 AZR 514/07 - Rn. 23, aaO) .

    Dem Arbeitnehmer wäre es nicht möglich, die vom Arbeitgeber im Rahmen der Erörterung eingewandten entgegenstehenden betrieblichen Gründe durch Änderung seines Verteilungswunsches zu berücksichtigen (vgl. BAG 24. Juni 2008 - 9 AZR 514/07 - Rn. 22, BAGE 127, 95) .

  • BAG, 19.11.2019 - 3 AZR 332/18

    Betriebliche Altersversorgung - Anrechnung von Vordienstzeiten - Auslegung einer

    Auszug aus BAG, 09.03.2021 - 9 AZR 312/20
    Vor allem sind die bestehende Interessenlage und der mit dem Rechtsgeschäft verfolgte Zweck zu berücksichtigen (BAG 19. November 2019 - 3 AZR 332/18 - Rn. 18; 4. August 2015 - 3 AZR 137/13 - Rn. 30, BAGE 152, 164) .

    d) Die Auslegung atypischer Erklärungen kann in der Revision nur daraufhin überprüft werden, ob das Berufungsgericht Auslegungsregeln verletzt oder gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstoßen, wesentliche Tatsachen unberücksichtigt gelassen oder eine gebotene Auslegung unterlassen hat (vgl. BAG 13. Oktober 2020 - 3 AZR 130/20 - Rn. 62; 19. November 2019 - 3 AZR 332/18 - Rn. 18 mwN) .

  • BAG, 20.01.2015 - 9 AZR 860/13

    Anspruch auf Abschluss eines Teilzeitarbeitsvertrags - Anspruch auf Entfernung

    Auszug aus BAG, 09.03.2021 - 9 AZR 312/20
    (1) Das Verringerungsverlangen eines Arbeitnehmers nach § 8 Abs. 1 TzBfG aF ist eine auf Änderung des Arbeitsvertrags gerichtete empfangsbedürftige Willenserklärung (BAG 27. Juni 2017 - 9 AZR 368/16 - Rn. 25; 20. Januar 2015 - 9 AZR 860/13 - Rn. 19 mwN) , die nach ihrem Zugang nicht mehr widerrufen werden kann (ErfK/Preis 21. Aufl. TzBfG § 9a Rn. 21; MüKoBGB/Müller-Glöge 8. Aufl. § 8 TzBfG Rn. 18; Schaub ArbR-HdB/Linck 18. Aufl. § 43 Rn. 67) .

    a) Die Zustimmung des Arbeitgebers zu dem Teilzeitverlangen des Arbeitnehmers ist - ebenso wie dessen Ablehnung - eine empfangsbedürftige, an den Arbeitnehmer gerichtete atypische Willenserklärung (vgl. zur Ablehnung BAG 20. Januar 2015 - 9 AZR 860/13 - Rn. 25) .

  • BAG, 27.06.2017 - 9 AZR 368/16

    Teilzeitbegehren - Ablehnung - Schriftform

    Auszug aus BAG, 09.03.2021 - 9 AZR 312/20
    (1) Das Verringerungsverlangen eines Arbeitnehmers nach § 8 Abs. 1 TzBfG aF ist eine auf Änderung des Arbeitsvertrags gerichtete empfangsbedürftige Willenserklärung (BAG 27. Juni 2017 - 9 AZR 368/16 - Rn. 25; 20. Januar 2015 - 9 AZR 860/13 - Rn. 19 mwN) , die nach ihrem Zugang nicht mehr widerrufen werden kann (ErfK/Preis 21. Aufl. TzBfG § 9a Rn. 21; MüKoBGB/Müller-Glöge 8. Aufl. § 8 TzBfG Rn. 18; Schaub ArbR-HdB/Linck 18. Aufl. § 43 Rn. 67) .

    Sie tritt deshalb mit dem Inhalt des Antrags ein, den der Arbeitgeber auch hätte annehmen können (BAG 27. Juni 2017 - 9 AZR 368/16 - Rn. 40) .

  • BAG, 24.09.2019 - 9 AZR 435/18

    Elternzeit - Ablehnungsschreiben des Arbeitgebers - Präklusion

    Auszug aus BAG, 09.03.2021 - 9 AZR 312/20
    Der Streitgegenstand kann durch den Arbeitnehmer nicht mehr einseitig verändert werden, ohne das in § 8 Abs. 2 bis 5 TzBfG aF vorgeschriebene Verfahren erneut zu durchlaufen (vgl. BAG 24. Juni 2008 - 9 AZR 514/07 - Rn. 21 ff., BAGE 127, 95; vgl. zu § 15 BEEG aF BAG 24. September 2019 - 9 AZR 435/18 - Rn. 25) .

    Für den Zeitraum von zwei Jahren nach einer Zustimmung oder berechtigten Ablehnung des Verringerungsverlangens muss sich der Arbeitgeber nicht mit einem weiteren Antrag auf Verringerung der Arbeitszeit auseinandersetzen (vgl. BAG 24. September 2019 - 9 AZR 435/18 - Rn. 27; 24. Juni 2008 - 9 AZR 514/07 - Rn. 23, aaO) .

  • BAG, 23.11.2004 - 9 AZR 644/03

    Teilzeitanspruch - Verteilung der Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 09.03.2021 - 9 AZR 312/20
    (a) Nach § 8 Abs. 6 TzBfG aF kann der Arbeitnehmer eine erneute Verringerung der Arbeitszeit frühestens nach Ablauf von zwei Jahren verlangen, wenn der Arbeitgeber einer Verringerung zugestimmt oder sie berechtigt abgelehnt hat (vgl. BAG 23. November 2004 - 9 AZR 644/03 - Rn. 25, BAGE 113, 11) .

    Ebenfalls keiner Entscheidung bedarf es, ob der Senat an seiner bisherigen Rechtsprechung festhält, dass der Arbeitnehmer den Verteilungswunsch nicht sogleich mit dem Verringerungswunsch äußern muss, sondern ihn bis zur Erörterung mit dem Arbeitgeber zurückstellen darf (vgl. BAG 23. November 2004 - 9 AZR 644/03 - zu B II 3 b der Gründe, BAGE 113, 11) .

  • BAG, 13.10.2020 - 3 AZR 130/20

    Betriebliche Altersversorgung - beamtenmäßige Versorgung - Versorgungsausgleich -

    Auszug aus BAG, 09.03.2021 - 9 AZR 312/20
    d) Die Auslegung atypischer Erklärungen kann in der Revision nur daraufhin überprüft werden, ob das Berufungsgericht Auslegungsregeln verletzt oder gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstoßen, wesentliche Tatsachen unberücksichtigt gelassen oder eine gebotene Auslegung unterlassen hat (vgl. BAG 13. Oktober 2020 - 3 AZR 130/20 - Rn. 62; 19. November 2019 - 3 AZR 332/18 - Rn. 18 mwN) .
  • BGH, 11.05.2009 - VII ZR 11/08

    Anspruch auf Mehrvergütung nach einem verzögerten Vergabeverfahren

    Auszug aus BAG, 09.03.2021 - 9 AZR 312/20
    Dementsprechend kommt ein Vertrag mit dem von dem Antragenden gewollten Inhalt zustande, wenn die Abweichung der Annahmeerklärung vom Antrag aus der Sicht des Antragenden nicht hinreichend deutlich wird (st. Rspr. des BGH, vgl. BGH 18. Dezember 2014 - VII ZR 60/14 - Rn. 26; 10. September 2009 - VII ZR 82/08 - Rn. 14; 11. Mai 2009 - VII ZR 11/08 - Rn. 35; 18. November 1982 - VII ZR 223/80 - zu I 1 der Gründe mwN; MüKoBGB/Busche 8. Aufl. § 150 Rn. 6 mwN; Palandt/Ellenberger 80. Aufl. BGB § 150 Rn. 2 mwN) .
  • BAG, 18.02.2003 - 9 AZR 356/02

    Anspruch auf Teilzeitarbeit

    Auszug aus BAG, 09.03.2021 - 9 AZR 312/20
    (4) Der Senat muss vorliegend nicht entscheiden, ob er an seiner Rechtsprechung festhält, dass ein Arbeitnehmer nach Durchführung der Erörterung nach § 8 Abs. 3 Satz 1 TzBfG aF gerichtlich einen anderen Arbeitszeitwunsch einklagen darf, als er ursprünglich geltend gemacht hat, wenn er dabei neue Erkenntnisse aus der Verhandlungsphase berücksichtigt (vgl. BAG 18. Februar 2003 - 9 AZR 356/02 - zu I 5 b bb (1) der Gründe, BAGE 105, 133) .
  • BGH, 18.12.2014 - VII ZR 60/14

    Baukonzessionsvertrag. Mehrvergütungsanspruch gegen den öffentlichen Auftraggeber

    Auszug aus BAG, 09.03.2021 - 9 AZR 312/20
    Dementsprechend kommt ein Vertrag mit dem von dem Antragenden gewollten Inhalt zustande, wenn die Abweichung der Annahmeerklärung vom Antrag aus der Sicht des Antragenden nicht hinreichend deutlich wird (st. Rspr. des BGH, vgl. BGH 18. Dezember 2014 - VII ZR 60/14 - Rn. 26; 10. September 2009 - VII ZR 82/08 - Rn. 14; 11. Mai 2009 - VII ZR 11/08 - Rn. 35; 18. November 1982 - VII ZR 223/80 - zu I 1 der Gründe mwN; MüKoBGB/Busche 8. Aufl. § 150 Rn. 6 mwN; Palandt/Ellenberger 80. Aufl. BGB § 150 Rn. 2 mwN) .
  • BGH, 10.09.2009 - VII ZR 82/08

    Kein Anspruch auf Mehrvergütung nach einem verzögerten Vergabeverfahren ohne

  • BAG, 27.06.2017 - 9 AZR 852/16

    Beschäftigung einer Musikschullehrerin sowohl als Arbeitnehmerin als auch als

  • BAG, 17.03.2015 - 9 AZR 702/13

    Wiedereinstellungszusage - Klageantrag - Eröffnung des Insolvenzverfahrens über

  • BAG, 04.08.2015 - 3 AZR 137/13

    Spätehenklausel - Gleichbehandlung

  • BGH, 18.10.2000 - XII ZR 179/98

    Wahrung der Schriftform bei Abschluß eines Mietvertrages

  • LAG Düsseldorf, 28.04.2020 - 8 Sa 403/19

    Rücknahme eines arbeitnehmerischen Teilzeitverlangens

  • BGH, 18.11.1982 - VII ZR 223/80

    Annahme eines Angebots zu abweichenden Bedingungen

  • BAG, 26.04.2022 - 9 AZR 139/21

    Arbeitnehmerüberlassung mit Auslandsbezug - Fiktion eines Arbeitsverhältnisses

    Sie kann vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden, ob das Berufungsgericht Auslegungsregeln (§§ 133, 157 BGB) verletzt oder gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstoßen, wesentliche Tatsachen unberücksichtigt gelassen oder eine gebotene Auslegung unterlassen hat (st. Rspr., vgl. zB BAG 9. März 2021 - 9 AZR 312/20 - Rn. 31) .
  • BAG, 07.09.2021 - 9 AZR 595/20

    "Brückenteilzeit" - Nichteinhaltung der Ankündigungsfrist

    a) Sowohl das Verringerungsverlangen eines Arbeitnehmers nach § 8 Abs. 1 TzBfG (vgl. dazu st. Rspr. vgl. BAG 9. März 2021 - 9 AZR 312/20 - Rn. 20 mwN) als auch das Verringerungsverlangen eines Arbeitnehmers nach § 9a TzBfG sind auf Änderung des Arbeitsvertrags gerichtete empfangsbedürftige Willenserklärungen, deren objektiver Erklärungswert entsprechend § 133 BGB von dem Empfängerhorizont zu ermitteln ist, ohne am buchstäblichen Sinn des in der Erklärung gewählten Ausdrucks zu haften (vgl. BAG 26. November 2020 - 8 AZR 59/20 - Rn. 58) .
  • BAG, 29.03.2023 - 5 AZR 55/19

    Rechtswegzuständigkeit - internationale Zuständigkeit

    Vor allem sind die bestehende Interessenlage und der mit dem Rechtsgeschäft verfolgte Zweck zu berücksichtigen (BAG 9. März 2021 - 9 AZR 312/20 - Rn. 29, BAGE 174, 224; 19. November 2019 - 3 AZR 332/18 - Rn. 18) .
  • LAG München, 09.02.2023 - 3 Sa 194/22

    Teilzeit während der Elternzeit, Teilzeitverlangen, Auslegung, Schadensersatz,

    Vor allem sind die bestehende Interessenlage und der mit dem Rechtsgeschäft verfolgte Zweck zu berücksichtigen (vgl. BAG, Urteil vom 09.03.2021 - 9 AZR 312/20 - Rn. 29).
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