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   BAG, 13.12.2023 - 5 AZR 137/23   

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https://dejure.org/2023,35349
BAG, 13.12.2023 - 5 AZR 137/23 (https://dejure.org/2023,35349)
BAG, Entscheidung vom 13.12.2023 - 5 AZR 137/23 (https://dejure.org/2023,35349)
BAG, Entscheidung vom 13. Dezember 2023 - 5 AZR 137/23 (https://dejure.org/2023,35349)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (19)

  • Bundesarbeitsgericht (Pressemitteilung)

    Erschütterung des Beweiswerts von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Passgenaue Erkrankung zum Ende des Arbeitsverhältnisses - Erschütterung des AU-Beweiswerts

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die "passgenaue" AU-Bescheinigung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kündigung - und die nachfolgende Arbeitsunfähigkeit

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Erschütterung des Beweiswerts von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen

  • Bundesarbeitsgericht (Tenor)

    TENOR: 1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 8. März 2023 - 8 Sa 859/22 - im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als das Landesarbeitsgericht die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hildesheim vom 26. ...

  • arbeitsrechtsiegen.de (Kurzinformation)

    Erschütterung Beweiswert Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Erkrankter Arbeitnehmer entlassen - Wird eine Krankmeldung genau passend zur Kündigungsfrist verlängert, ist der Beweiswert des Attests fraglich

  • arber-seminare.de (Kurzinformation)

    Erschütterung des Beweiswerts von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Erschütterung des Beweiswerts von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitnehmer: Krankschreibung infolge Kündigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Erschütterung des Beweiswerts von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zum Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Krankheit im Arbeitsverhältnis

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Beweiswert der ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Entgeltfortzahlungsanspruch des Arbeitnehmers bei Zweifel des Arbeitgebers an Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verdächtige Krankschreibung nach Entlassung - Zur Erschütterung des Beweiswerts von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen - Gesamtbetrachtung kann Anlass zu ernsthaften Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers geben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Pressemitteilung)

Besprechungen u.ä. (3)

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    AU-Bescheinigung: Entgeltfortzahlung im gekündigten Arbeitsverhältnis?

  • juris (Entscheidungsbesprechung)

    Zeitliche Koinzidenzen zwischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und Arbeitgeberkündigung (jurisPR-ArbR 16/2024 Anm. 1)

  • fgvw.de (Entscheidungsbesprechung)

    Arbeitsrecht: Steht mit einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in jedem Fall fest, dass Entgeltfortzahlung zu leisten ist?

Sonstiges

  • Bundesarbeitsgericht (Verfahrensmitteilung)

    Entgeltfortzahlungsansprüche - Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2024, 653
  • NZA 2024, 539
  • NZA-RR 2024, 214
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 08.09.2021 - 5 AZR 149/21

    Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - Beweiswert

    Auszug aus BAG, 13.12.2023 - 5 AZR 137/23
    Vielmehr kann der Arbeitgeber den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nur dadurch erschüttern, dass er tatsächliche Umstände darlegt und im Bestreitensfall beweist, die Zweifel an der Erkrankung des Arbeitnehmers ergeben mit der Folge, dass der ärztlichen Bescheinigung kein Beweiswert mehr zukommt (BAG 28. Juni 2023 - 5 AZR 335/22 - Rn. 12; 8. September 2021 - 5 AZR 149/21 - Rn. 12 mwN, BAGE 175, 358) .

    b) Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung begründet keine gesetzliche Vermutung einer tatsächlich bestehenden Arbeitsunfähigkeit iSd. § 292 ZPO mit der Folge, dass nur der Beweis des Gegenteils zulässig wäre (BAG 28. Juni 2023 - 5 AZR 335/22 - Rn. 12; 8. September 2021 - 5 AZR 149/21 - Rn. 13 mwN, BAGE 175, 358) .

    Der Arbeitgeber ist nicht auf die in § 275 Abs. 1a SGB V aufgeführten Regelbeispiele ernsthafter Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit beschränkt (BAG 8. September 2021 - 5 AZR 149/21 - aaO; zust. Küfner-Schmitt Anm. AP EntgeltFG § 5 Nr. 11) .

    Den Beweiswert erschütternde Tatsachen können sich auch aus dem eigenen Sachvortrag des Arbeitnehmers (dazu bspw. BAG 26. Oktober 2016 - 5 AZR 167/16 - Rn. 18, BAGE 157, 102) oder aus der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung selbst ergeben (BAG 8. September 2021 - 5 AZR 149/21 - aaO; zur Erschütterung des Beweiswerts einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wegen Verstößen des ausstellenden Arztes gegen bestimmte Vorgaben der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie BAG 28. Juni 2023 - 5 AZR 335/22 - Rn. 13 ff.) .

    Der Arbeitnehmer muss also zumindest laienhaft bezogen auf den gesamten Entgeltfortzahlungszeitraum schildern, welche konkreten gesundheitlichen Beeinträchtigungen mit welchen Auswirkungen auf seine Arbeitsfähigkeit bestanden haben (BAG 8. September 2021 - 5 AZR 149/21 - Rn. 15, BAGE 175, 358) .

    Revisionsrechtlich ist nur zu prüfen, ob die Beweiswürdigung in sich widerspruchsfrei und ohne Verletzung von Denkgesetzen und allgemeinen Erfahrungssätzen erfolgt ist, ob sie rechtlich möglich ist und ob das Berufungsgericht alle für die Beurteilung wesentlichen Umstände berücksichtigt hat (vgl. BAG 8. September 2021 - 5 AZR 149/21 - Rn. 18, BAGE 175, 358) .

    aa) Das Landesarbeitsgericht hat zunächst zutreffend angenommen, dass für die Frage der Erschütterung des Beweiswerts der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht entscheidend ist, ob es sich um eine Eigenkündigung des Arbeitnehmers (vgl. dazu BAG 8. September 2021 - 5 AZR 149/21 - Rn. 19, BAGE 175, 358) oder um eine Kündigung des Arbeitgebers handelt.

    Insoweit gilt nichts anderes als bei einer Eigenkündigung des Arbeitnehmers (dazu BAG 8. September 2021 - 5 AZR 149/21 - Rn. 19, aaO; Barrein NZA-RR 2023, 287, 288; Bissels/Singraven jurisPR-ArbR 24/2023 Anm. 6 unter C; NK-ArbR/Sievers 2. Aufl. EFZG § 5 Rn. 87; wohl auch Fuhlrott/Mai NZA 2022, 97, 101) .

    Der Arbeitgeber muss gerade nicht, wie bei einer gesetzlichen Vermutung, Tatsachen darlegen, die dem Beweis des Gegenteils zugänglich sind (BAG 8. September 2021 - 5 AZR 149/21 - Rn. 14, aaO; unzutreffend daher die Kritik von Krüger BB 2022, 2676, 2678, die nicht berücksichtigt, dass es dem Arbeitnehmer nach der Senatsrechtsprechung in einer solchen Situation immer noch möglich ist, zu beweisen, dass er tatsächlich arbeitsunfähig war; zutreffend Fuhlrott/Mai NZA 2022, 97, 101; MüKoBGB/Müller-Glöge 9. Aufl. EFZG § 3 Rn. 79; NK-ArbR/Sievers 2. Aufl. EFZG § 5 Rn. 89; Weidt BB 2022, 1396, 1397) .

  • BAG, 28.06.2023 - 5 AZR 335/22

    Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - Beweiswert

    Auszug aus BAG, 13.12.2023 - 5 AZR 137/23
    Nach allgemeinen Grundsätzen trägt der Arbeitnehmer die Darlegungs- und Beweislast für die Anspruchsvoraussetzungen des § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG (BAG 28. Juni 2023 - 5 AZR 335/22 - Rn. 11; 11. Dezember 2019 - 5 AZR 505/18 - Rn. 16, BAGE 169, 117) .

    Vielmehr kann der Arbeitgeber den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nur dadurch erschüttern, dass er tatsächliche Umstände darlegt und im Bestreitensfall beweist, die Zweifel an der Erkrankung des Arbeitnehmers ergeben mit der Folge, dass der ärztlichen Bescheinigung kein Beweiswert mehr zukommt (BAG 28. Juni 2023 - 5 AZR 335/22 - Rn. 12; 8. September 2021 - 5 AZR 149/21 - Rn. 12 mwN, BAGE 175, 358) .

    b) Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung begründet keine gesetzliche Vermutung einer tatsächlich bestehenden Arbeitsunfähigkeit iSd. § 292 ZPO mit der Folge, dass nur der Beweis des Gegenteils zulässig wäre (BAG 28. Juni 2023 - 5 AZR 335/22 - Rn. 12; 8. September 2021 - 5 AZR 149/21 - Rn. 13 mwN, BAGE 175, 358) .

    Den Beweiswert erschütternde Tatsachen können sich auch aus dem eigenen Sachvortrag des Arbeitnehmers (dazu bspw. BAG 26. Oktober 2016 - 5 AZR 167/16 - Rn. 18, BAGE 157, 102) oder aus der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung selbst ergeben (BAG 8. September 2021 - 5 AZR 149/21 - aaO; zur Erschütterung des Beweiswerts einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wegen Verstößen des ausstellenden Arztes gegen bestimmte Vorgaben der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie BAG 28. Juni 2023 - 5 AZR 335/22 - Rn. 13 ff.) .

  • BGH, 31.05.2017 - VIII ZR 69/16

    Berufungsverfahren: Neue Angriffs- und Verteidigungsmittel; Beweisantritt ohne

    Auszug aus BAG, 13.12.2023 - 5 AZR 137/23
    Hat das Berufungsgericht - wie hier - die Entscheidung über die Zurückweisung eines Angriffs- oder Verteidigungsmittels offengelassen, weil es das Vorbringen als nicht erheblich angesehen hat, darf das Revisionsgericht diese Entscheidung nicht nachholen, wenn es das Vorbringen für erheblich hält (vgl. BGH 31. Mai 2017 - VIII ZR 69/16 - Rn. 15; 22. Mai 2012 - II ZR 233/10 - Rn. 25) .
  • BSG, 16.12.2014 - B 1 KR 25/14 R

    Krankenversicherung - Krankengeld - rechtzeitige ärztliche Feststellung der

    Auszug aus BAG, 13.12.2023 - 5 AZR 137/23
    Es hat nicht beachtet, dass im Streitzeitraum nach § 4 Abs. 5 Satz 2 Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie aF die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit nicht nur aufgrund einer unmittelbar persönlichen Untersuchung durch den Arzt oder einer mittelbar persönlichen Untersuchung im Wege einer Videosprechstunde möglich war, sondern unter den in § 8 Abs. 1 Satz 1 Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie aF genannten Voraussetzungen ebenso nach telefonischer Anamnese (obwohl eine solche Feststellung nach bisheriger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts nicht geeignet ist, einen Krankengeldanspruch zu begründen, vgl. BSG 16. Dezember 2014 - B 1 KR 25/14 R - Rn. 13; dazu auch MüKoBGB/Müller-Glöge 9. Aufl. EFZG § 3 Rn. 79; NK-ArbR/Sievers 2. Aufl. EFZG § 5 Rn. 96) .
  • BGH, 22.05.2012 - II ZR 233/10

    Revisionsverfahren: Nachholung einer durch das Berufungsgericht offen gelassenen

    Auszug aus BAG, 13.12.2023 - 5 AZR 137/23
    Hat das Berufungsgericht - wie hier - die Entscheidung über die Zurückweisung eines Angriffs- oder Verteidigungsmittels offengelassen, weil es das Vorbringen als nicht erheblich angesehen hat, darf das Revisionsgericht diese Entscheidung nicht nachholen, wenn es das Vorbringen für erheblich hält (vgl. BGH 31. Mai 2017 - VIII ZR 69/16 - Rn. 15; 22. Mai 2012 - II ZR 233/10 - Rn. 25) .
  • BAG, 11.12.2019 - 5 AZR 505/18

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Einheit des Verhinderungsfalls

    Auszug aus BAG, 13.12.2023 - 5 AZR 137/23
    Nach allgemeinen Grundsätzen trägt der Arbeitnehmer die Darlegungs- und Beweislast für die Anspruchsvoraussetzungen des § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG (BAG 28. Juni 2023 - 5 AZR 335/22 - Rn. 11; 11. Dezember 2019 - 5 AZR 505/18 - Rn. 16, BAGE 169, 117) .
  • BAG, 26.10.2016 - 5 AZR 167/16

    In-vitro-Fertilisation - Entgeltfortzahlung - Mutterschutzlohn

    Auszug aus BAG, 13.12.2023 - 5 AZR 137/23
    Den Beweiswert erschütternde Tatsachen können sich auch aus dem eigenen Sachvortrag des Arbeitnehmers (dazu bspw. BAG 26. Oktober 2016 - 5 AZR 167/16 - Rn. 18, BAGE 157, 102) oder aus der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung selbst ergeben (BAG 8. September 2021 - 5 AZR 149/21 - aaO; zur Erschütterung des Beweiswerts einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wegen Verstößen des ausstellenden Arztes gegen bestimmte Vorgaben der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie BAG 28. Juni 2023 - 5 AZR 335/22 - Rn. 13 ff.) .
  • LAG Niedersachsen, 08.03.2023 - 8 Sa 859/22

    Arbeitgeberkündigung; arbeitgeberseitige Kündigung;

    Auszug aus BAG, 13.12.2023 - 5 AZR 137/23
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 8. März 2023 - 8 Sa 859/22 - im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als das Landesarbeitsgericht die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hildesheim vom 26. Oktober 2022 - 2 Ca 190/22 - hinsichtlich der Zahlung für den Zeitraum vom 7. bis zum 31. Mai 2022 iHv. 1.294,72 Euro brutto nebst Zinsen zurückgewiesen hat.
  • BAG, 08.09.2021 - 5 AZR 205/21

    Annahmeverzug - unterlassener Zwischenverdienst - Böswilligkeit

    Auszug aus BAG, 13.12.2023 - 5 AZR 137/23
    Für diesen Zeitraum schuldet die Beklagte nach § 288 Abs. 1, § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB Verzugszinsen, die dem Kläger gemäß § 187 Abs. 1 BGB ab dem Tag nach Eintritt der Fälligkeit zustehen (vgl. BAG 8. September 2021 - 5 AZR 205/21 - Rn. 20 mwN) .
  • ArbG Aachen, 12.03.2024 - 2 Ga 6/24

    Stufenweise Wiedereingliederung; Beschäftigung; Beschäftigungsanspruch;

    Nach Ansicht der Kammer folgt daher - ähnlich wie bei einer ordnungsgemäßen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (vgl. BAG v. 13.12.2023 - 5 AZR 137/23, BeckRS 2023, 37809, Rn. 12) - aus einer ordnungsgemäßen Bescheinigung nach § 74 Satz 1 SGB V die grundsätzliche Vermutung, dass die Voraussetzungen für eine stufenweise Wiedereingliederung auf Seiten des Arbeitnehmers vorliegen.
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