Rechtsprechung
   BAG, 21.03.2024 - 2 AZR 113/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,5423
BAG, 21.03.2024 - 2 AZR 113/23 (https://dejure.org/2024,5423)
BAG, Entscheidung vom 21.03.2024 - 2 AZR 113/23 (https://dejure.org/2024,5423)
BAG, Entscheidung vom 21. März 2024 - 2 AZR 113/23 (https://dejure.org/2024,5423)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2024,5423) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bundesarbeitsgericht

    Unzulässiges Teilurteil des Arbeitsgerichts - Zurückverweisung an das Landesarbeitsgericht

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Unzulässiges Teilurteil des Arbeitsgerichts - Zurückverweisung an das Landesarbeitsgericht

  • rewis.io

    Unzulässiges Teilurteil des Arbeitsgerichts - Zurückverweisung an das Landesarbeitsgericht

  • datenbank.nwb.de

    Unzulässiges Teilurteil des Arbeitsgerichts - Zurückverweisung an das Landesarbeitsgericht

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das unzulässige Teilurteil des Arbeitsgerichts

  • Bundesarbeitsgericht (Tenor)

    TENOR: 1. Auf die Revision der Klägerin wird das Schlussurteil des Landesarbeitsgerichts München vom 8. März 2023 - 11 Sa 343/22 - aufgehoben.

    2. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Revisionsverfahrens - an das Landesarbeitsgericht ...

Sonstiges

  • Bundesarbeitsgericht (Verfahrensmitteilung)

    Übergang eines Arbeitsverhältnisses im Zusammenhang mit der Rechtsformumwandlung der Arbeitgeberin, einer Stiftung

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 23.02.2022 - 4 AZR 250/21

    Unzulässiges Teilurteil - Zurückverweisung an das Landesarbeitsgericht -

    Auszug aus BAG, 21.03.2024 - 2 AZR 113/23
    Das Revisionsgericht ist daher auch ohne eine entsprechende Verfahrensrüge gemäß § 557 Abs. 3 Satz 2 ZPO von Amts wegen gehalten, die Zulässigkeit eines Teilurteils zu prüfen (BAG 23. Februar 2022 - 4 AZR 250/21 - Rn. 10) .

    Ein Teilurteil darf nur ergehen, wenn der weitere Verlauf des Prozesses die zu treffende Entscheidung unter keinen Umständen mehr berühren kann (zu alledem BAG 23. Februar 2022 - 4 AZR 250/21 - Rn. 11) .

    Eine solche Vorgehensweise ist - ebenso wie eine förmliche Aussetzung oder die Anordnung des Ruhens des Verfahrens - nicht geeignet, die Beschränkungen für den Erlass eines Teilurteils nach § 301 Abs. 1 ZPO außer Kraft zu setzen (BAG 23. Februar 2022 - 4 AZR 250/21  - Rn. 18) .

    Während für das Berufungsverfahren mit der Regelung in § 538 ZPO eine Ausnahme vom Grundsatz der Bindung an die Berufungsanträge (§ 528 Satz 1 ZPO) besteht, existiert eine solche Bestimmung für das Revisionsverfahren nicht (BAG 23. Februar 2022 - 4 AZR 250/21 - Rn. 22) .

    Eine derartige Einschränkung der prozessualen Möglichkeiten kann nicht mit dem Beschleunigungsgebot gerechtfertigt werden (BAG 23. Februar 2022 - 4 AZR 250/21 - Rn. 23) .

    Eine weitere Verhandlung der Sache vor dem Gericht des ersten Rechtszugs war nicht erforderlich (vgl. BAG 23. Februar 2022 - 4 AZR 250/21 - Rn. 25) .

  • OLG München, 09.08.2018 - 23 U 1669/17

    Auskunfts- und Schadensersatzansprüche aus abgetretenem Recht gegen den

    Auszug aus BAG, 21.03.2024 - 2 AZR 113/23
    vom Streitgegenstand losgelöst - in Rechtskraft, so dass diese nicht für weitere prozessuale oder gar materielle Rechtsfolgen wirken kann, die sich aus dem Unzulässigkeitsgrund ableiten ließen (Stein/Jonas/Althammer ZPO 23. Aufl. § 322 Rn. 131; vgl. auch OLG München 9. August 2018 - 23 U 1669/17 - zu II 2.2.3.1.1. der Gründe; 7. Juni 2018 - 23 U 3018/17 - zu II 2.1.2. der Gründe; MüKoZPO/Gottwald 6. Aufl. § 322 Rn. 172, 174; Musielak/Voit ZPO 20. Aufl. § 322 Rn. 44) .
  • OLG München, 07.06.2018 - 23 U 3018/17

    Verjährung von Organhaftungsansprüchen

    Auszug aus BAG, 21.03.2024 - 2 AZR 113/23
    vom Streitgegenstand losgelöst - in Rechtskraft, so dass diese nicht für weitere prozessuale oder gar materielle Rechtsfolgen wirken kann, die sich aus dem Unzulässigkeitsgrund ableiten ließen (Stein/Jonas/Althammer ZPO 23. Aufl. § 322 Rn. 131; vgl. auch OLG München 9. August 2018 - 23 U 1669/17 - zu II 2.2.3.1.1. der Gründe; 7. Juni 2018 - 23 U 3018/17 - zu II 2.1.2. der Gründe; MüKoZPO/Gottwald 6. Aufl. § 322 Rn. 172, 174; Musielak/Voit ZPO 20. Aufl. § 322 Rn. 44) .
  • BAG, 22.07.2021 - 2 AZR 6/21

    Betriebsübergang - Widerspruch - tarifliches Rückkehrrecht

    Auszug aus BAG, 21.03.2024 - 2 AZR 113/23
    Die Abweisung der Kündigungsschutzklage im Verhältnis zur Beklagten zu 2. ist deshalb wegen Verstoßes gegen § 308 Abs. 1 ZPO gegenstandslos, was der Senat ohne das Erfordernis eines förmlichen Ausspruchs in den Gründen seiner Entscheidung klarstellen kann (vgl. BAG 22. Juli 2021 - 2 AZR 6/21 - Rn. 47) .
  • BGH, 16.02.2005 - VIII ZR 133/04

    Ergänzung des Berufungsurteils

    Auszug aus BAG, 21.03.2024 - 2 AZR 113/23
    Zwar entfällt in einem solchen Fall grundsätzlich die Rechtshängigkeit der mit dem betreffenden Berufungsantrag weiterverfolgten Klage, wenn - wie vorliegend - keine Partei innerhalb der Frist des § 321 Abs. 2 ZPO eine Ergänzung des Berufungsurteils verlangt (vgl. BGH 16. Februar 2005 - VIII ZR 133/04 - Rn. 19; 10. Januar 2002 - III ZR 62/01 - zu II 1 der Gründe) .
  • BGH, 10.01.2002 - III ZR 62/01

    Sorgfaltspflichten der Gewerkschaft bei Vertretung eines Mitglieds im Prozeß

    Auszug aus BAG, 21.03.2024 - 2 AZR 113/23
    Zwar entfällt in einem solchen Fall grundsätzlich die Rechtshängigkeit der mit dem betreffenden Berufungsantrag weiterverfolgten Klage, wenn - wie vorliegend - keine Partei innerhalb der Frist des § 321 Abs. 2 ZPO eine Ergänzung des Berufungsurteils verlangt (vgl. BGH 16. Februar 2005 - VIII ZR 133/04 - Rn. 19; 10. Januar 2002 - III ZR 62/01 - zu II 1 der Gründe) .
  • LAG München, 08.03.2023 - 11 Sa 343/22

    Betriebsübergang; Gesamtrechtsnachfolge

    Auszug aus BAG, 21.03.2024 - 2 AZR 113/23
    Auf die Revision der Klägerin wird das Schlussurteil des Landesarbeitsgerichts München vom 8. März 2023 - 11 Sa 343/22 - aufgehoben.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht