Rechtsprechung
BAG, 21.03.2024 - 2 AZR 113/23 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Bundesarbeitsgericht
Unzulässiges Teilurteil des Arbeitsgerichts - Zurückverweisung an das Landesarbeitsgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
Unzulässiges Teilurteil des Arbeitsgerichts - Zurückverweisung an das Landesarbeitsgericht
- rewis.io
Unzulässiges Teilurteil des Arbeitsgerichts - Zurückverweisung an das Landesarbeitsgericht
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Unzulässiges Teilurteil des Arbeitsgerichts - Zurückverweisung an das Landesarbeitsgericht
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Das unzulässige Teilurteil des Arbeitsgerichts
- Bundesarbeitsgericht (Tenor)
TENOR: 1. Auf die Revision der Klägerin wird das Schlussurteil des Landesarbeitsgerichts München vom 8. März 2023 - 11 Sa 343/22 - aufgehoben.
2. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Revisionsverfahrens - an das Landesarbeitsgericht ...
Sonstiges
- Bundesarbeitsgericht (Verfahrensmitteilung)
Übergang eines Arbeitsverhältnisses im Zusammenhang mit der Rechtsformumwandlung der Arbeitgeberin, einer Stiftung
Verfahrensgang
- ArbG Regensburg, 15.02.2022 - 7 Ca 2420/17
- LAG München, 08.03.2023 - 11 Sa 343/22
- BAG, 21.03.2024 - 2 AZR 113/23
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BAG, 23.02.2022 - 4 AZR 250/21
Unzulässiges Teilurteil - Zurückverweisung an das Landesarbeitsgericht - …
Auszug aus BAG, 21.03.2024 - 2 AZR 113/23
Das Revisionsgericht ist daher auch ohne eine entsprechende Verfahrensrüge gemäß § 557 Abs. 3 Satz 2 ZPO von Amts wegen gehalten, die Zulässigkeit eines Teilurteils zu prüfen (BAG 23. Februar 2022 - 4 AZR 250/21 - Rn. 10) .Ein Teilurteil darf nur ergehen, wenn der weitere Verlauf des Prozesses die zu treffende Entscheidung unter keinen Umständen mehr berühren kann (zu alledem BAG 23. Februar 2022 - 4 AZR 250/21 - Rn. 11) .
Eine solche Vorgehensweise ist - ebenso wie eine förmliche Aussetzung oder die Anordnung des Ruhens des Verfahrens - nicht geeignet, die Beschränkungen für den Erlass eines Teilurteils nach § 301 Abs. 1 ZPO außer Kraft zu setzen (BAG 23. Februar 2022 - 4 AZR 250/21 - Rn. 18) .
Während für das Berufungsverfahren mit der Regelung in § 538 ZPO eine Ausnahme vom Grundsatz der Bindung an die Berufungsanträge (§ 528 Satz 1 ZPO) besteht, existiert eine solche Bestimmung für das Revisionsverfahren nicht (BAG 23. Februar 2022 - 4 AZR 250/21 - Rn. 22) .
Eine derartige Einschränkung der prozessualen Möglichkeiten kann nicht mit dem Beschleunigungsgebot gerechtfertigt werden (BAG 23. Februar 2022 - 4 AZR 250/21 - Rn. 23) .
Eine weitere Verhandlung der Sache vor dem Gericht des ersten Rechtszugs war nicht erforderlich (vgl. BAG 23. Februar 2022 - 4 AZR 250/21 - Rn. 25) .
- OLG München, 09.08.2018 - 23 U 1669/17
Auskunfts- und Schadensersatzansprüche aus abgetretenem Recht gegen den …
Auszug aus BAG, 21.03.2024 - 2 AZR 113/23
vom Streitgegenstand losgelöst - in Rechtskraft, so dass diese nicht für weitere prozessuale oder gar materielle Rechtsfolgen wirken kann, die sich aus dem Unzulässigkeitsgrund ableiten ließen (…Stein/Jonas/Althammer ZPO 23. Aufl. § 322 Rn. 131; vgl. auch OLG München 9. August 2018 - 23 U 1669/17 - zu II 2.2.3.1.1. der Gründe; 7. Juni 2018 - 23 U 3018/17 - zu II 2.1.2. der Gründe;… MüKoZPO/Gottwald 6. Aufl. § 322 Rn. 172, 174;… Musielak/Voit ZPO 20. Aufl. § 322 Rn. 44) . - OLG München, 07.06.2018 - 23 U 3018/17
Verjährung von Organhaftungsansprüchen
Auszug aus BAG, 21.03.2024 - 2 AZR 113/23
vom Streitgegenstand losgelöst - in Rechtskraft, so dass diese nicht für weitere prozessuale oder gar materielle Rechtsfolgen wirken kann, die sich aus dem Unzulässigkeitsgrund ableiten ließen (…Stein/Jonas/Althammer ZPO 23. Aufl. § 322 Rn. 131; vgl. auch OLG München 9. August 2018 - 23 U 1669/17 - zu II 2.2.3.1.1. der Gründe; 7. Juni 2018 - 23 U 3018/17 - zu II 2.1.2. der Gründe;… MüKoZPO/Gottwald 6. Aufl. § 322 Rn. 172, 174;… Musielak/Voit ZPO 20. Aufl. § 322 Rn. 44) .
- BAG, 22.07.2021 - 2 AZR 6/21
Betriebsübergang - Widerspruch - tarifliches Rückkehrrecht
Auszug aus BAG, 21.03.2024 - 2 AZR 113/23
Die Abweisung der Kündigungsschutzklage im Verhältnis zur Beklagten zu 2. ist deshalb wegen Verstoßes gegen § 308 Abs. 1 ZPO gegenstandslos, was der Senat ohne das Erfordernis eines förmlichen Ausspruchs in den Gründen seiner Entscheidung klarstellen kann (vgl. BAG 22. Juli 2021 - 2 AZR 6/21 - Rn. 47) . - BGH, 16.02.2005 - VIII ZR 133/04
Ergänzung des Berufungsurteils
Auszug aus BAG, 21.03.2024 - 2 AZR 113/23
Zwar entfällt in einem solchen Fall grundsätzlich die Rechtshängigkeit der mit dem betreffenden Berufungsantrag weiterverfolgten Klage, wenn - wie vorliegend - keine Partei innerhalb der Frist des § 321 Abs. 2 ZPO eine Ergänzung des Berufungsurteils verlangt (vgl. BGH 16. Februar 2005 - VIII ZR 133/04 - Rn. 19; 10. Januar 2002 - III ZR 62/01 - zu II 1 der Gründe) . - BGH, 10.01.2002 - III ZR 62/01
Sorgfaltspflichten der Gewerkschaft bei Vertretung eines Mitglieds im Prozeß
Auszug aus BAG, 21.03.2024 - 2 AZR 113/23
Zwar entfällt in einem solchen Fall grundsätzlich die Rechtshängigkeit der mit dem betreffenden Berufungsantrag weiterverfolgten Klage, wenn - wie vorliegend - keine Partei innerhalb der Frist des § 321 Abs. 2 ZPO eine Ergänzung des Berufungsurteils verlangt (vgl. BGH 16. Februar 2005 - VIII ZR 133/04 - Rn. 19; 10. Januar 2002 - III ZR 62/01 - zu II 1 der Gründe) . - LAG München, 08.03.2023 - 11 Sa 343/22
Betriebsübergang; Gesamtrechtsnachfolge
Auszug aus BAG, 21.03.2024 - 2 AZR 113/23
Auf die Revision der Klägerin wird das Schlussurteil des Landesarbeitsgerichts München vom 8. März 2023 - 11 Sa 343/22 - aufgehoben.