Rechtsprechung
BFH, 31.01.2024 - X S 32-40/23 (PKH), X S 32/23 (PKH), X S 33/23 (PKH), X S 34/23 (PKH), X S 35/23 (PKH), X S 36/23 (PKH), X S 37/23 (PKH), X S 38/23 (PKH), X S 39/23 (PKH), X S 40/23 (PKH) |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Bundesfinanzhof
FGO § 58 Abs 1 Nr 1, BGB § 104 Nr 2, ZPO § 57
Feststellung von Prozessunfähigkeit - rechtsprechung-im-internet.de
§ 58 Abs 1 Nr 1 FGO, § 104 Nr 2 BGB, § 57 ZPO
Feststellung von Prozessunfähigkeit - IWW
§ 73 Abs. 1 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § ... 62 Abs. 4 FGO, § 58 Abs. 1 Nr. 1 FGO, § 104 Nr. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, § 58 Abs. 2 Satz 2 FGO, § 57 Abs. 1 der Zivilprozessordnung (ZPO), § 57 Abs. 1 ZPO, § 3 Abs. 2 GKG, § 142 Abs. 1 FGO, § 118 Abs. 1 Satz 4 ZPO
- Wolters Kluwer
Annahme von Prozessunfähigkeit; Anhängigmachung von hunderten aussichtslosen Verfahren bei den Obergerichten
- rewis.io
Feststellung von Prozessunfähigkeit
- datenbank.nwb.de
Feststellung von Prozessunfähigkeit
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Hunderte Klagen - und die Frage der Prozessfähigkeit
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 11.12.2017 - 5 A 4.17
Verwerfung der "Nichtigkeitsklage" mangels Postulationsfähigkeit; Vorliegen eines …
Auszug aus BFH, 31.01.2024 - X S 32/23
Einige der jeweiligen Beklagten hätten auf den gegen die Antragstellerin ergangenen Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 11.12.2017 - 5 A 4.17 hingewiesen, aus dem sich nach Überzeugung des FG die Prozessunfähigkeit der Antragstellerin ergebe.Aus dem vom FG erwähnten BVerwG-Beschluss vom 11.12.2017 - 5 A 4.17 ergibt sich, dass das Amtsgericht (AG) X als Betreuungsgericht die Antragstellerin auf Anregung des örtlichen Familiengerichts mit Beschluss vom 18.12.2014 nach sachverständiger Begutachtung für den Bereich der Rechts-, Antrags- und Behördenangelegenheiten unter Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt gestellt hat.
Mit dem bereits erwähnten Beschluss vom 11.12.2017 - 5 A 4.17 sah das BVerwG die Antragstellerin als prozessunfähig an.
a) Aus dem Beschluss des BVerwG vom 11.12.2017 - 5 A 4.17 und den darin in Bezug genommenen Unterlagen (Sachverständigengutachten, Beschlüsse des Betreuungs- und Beschwerdegerichts) ergibt sich, dass die Antragstellerin seinerzeit prozessunfähig war.
Ferner ergibt sich aus weiteren gerichtlichen Entscheidungen jüngeren Datums, dass die Antragstellerin auch weiterhin hunderte aussichtslose Verfahren bei verschiedenen deutschen Gerichten anhängig macht (z.B. Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen --OVG NRW-- vom 25.02.2022 - 4 A 394/22, dessen Art der Bezugnahme auf den BVerwG-Beschluss vom 11.12.2017 - 5 A 4.17 deutlich erkennen lässt, dass es sich um ein Verfahren der Antragstellerin handelte).
- BVerfG, 19.04.2021 - 1 BvR 2552/18
Ablehnungsgesuche unzulässig und Verfassungsbeschwerden gegen arbeitsgerichtliche …
Auszug aus BFH, 31.01.2024 - X S 32/23
Wenn jedoch auch nach Erschöpfung der Möglichkeiten des Gerichts Zweifel an der Prozessfähigkeit verbleiben, gehen diese zu Lasten der Antragstellerin, so dass von ihrer Prozessunfähigkeit auszugehen ist (BVerfG-Beschluss vom 19.04.2021 - 1 BvR 2552/18 u.a., Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht 2021, 891, Rz 11 f.). - BVerfG, 16.06.2016 - 1 BvR 2509/15
Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von PKH für eine Klage auf …
Auszug aus BFH, 31.01.2024 - X S 32/23
Ferner ist auf die Bestellung einer Betreuungsperson hinzuwirken (zum Ganzen BVerfG-Beschluss vom 16.06.2016 - 1 BvR 2509/15, Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht - Rechtsprechungs-Report 2016, 495).
- BVerwG, 05.06.1968 - V C 147.67
Behandlung des Prozessunfähigen im Rahmen der Betreuungsverwaltung - Gewährung …
Auszug aus BFH, 31.01.2024 - X S 32/23
Dabei ist auch eine partielle Geschäftsunfähigkeit --beschränkt auf einen bestimmten Teilbereich des Lebens-- möglich (BVerwG-Urteil vom 05.06.1968 - V C 147.67, BVerwGE 30, 24). - BFH, 10.03.2016 - X S 47/15
Bestellung eines Prozesspflegers im finanzgerichtlichen Verfahren - Prüfung der …
Auszug aus BFH, 31.01.2024 - X S 32/23
Die Voraussetzungen, unter denen ausnahmsweise dem Kläger ein Pfleger zu bestellen ist (vgl. nur Senatsbeschluss vom 10.03.2016 - X S 47/15, BFH/NV 2016, 1044, Rz 14, m.w.N.), liegen nicht vor. - OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2022 - 4 A 394/22
Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Einlegung eines Antrags auf …
Auszug aus BFH, 31.01.2024 - X S 32/23
Ferner ergibt sich aus weiteren gerichtlichen Entscheidungen jüngeren Datums, dass die Antragstellerin auch weiterhin hunderte aussichtslose Verfahren bei verschiedenen deutschen Gerichten anhängig macht (z.B. Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen --OVG NRW-- vom 25.02.2022 - 4 A 394/22, dessen Art der Bezugnahme auf den BVerwG-Beschluss vom 11.12.2017 - 5 A 4.17 deutlich erkennen lässt, dass es sich um ein Verfahren der Antragstellerin handelte). - BVerwG, 31.08.1966 - V C 223.65
Auszug aus BFH, 31.01.2024 - X S 32/23
Anlass für eine erneute Untersuchung besteht erst dann, wenn Anzeichen für eine Änderung des Zustandes vorliegen (vgl. BVerwG-Urteil vom 31.08.1966 - V C 223.65, BVerwGE 25, 36). - OLG Stuttgart, 28.06.2021 - 12 AR 7/21
Abschlussprüfung einer Aktiengesellschaft: Zuständiges Gericht bei einem …
Auszug aus BFH, 31.01.2024 - X S 32/23
gegen den Präsidenten des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts Lüneburg, den Landesbeauftragten des Landes Niedersachsen und das Land Niedersachsen (12 AR 7/21). - OLG Stuttgart, 28.06.2021 - 12 AR 6/21
Fehlgeschlagene Kapitalanlage: Ausschließlicher Gerichtsstand bei Inanspruchnahme …
Auszug aus BFH, 31.01.2024 - X S 32/23
gegen den Präsidenten des Landgerichts Stade, den Landesbeauftragten des Landes Niedersachsen und das Land Niedersachsen (12 AR 6/21),.