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   BGH, Ermittlungsrichter, 30.08.2018 - 1 BGs 408/18   

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https://dejure.org/2018,26244
BGH, Ermittlungsrichter, 30.08.2018 - 1 BGs 408/18 (https://dejure.org/2018,26244)
BGH, Entscheidung vom Ermittlungsrichter, 30.08.2018 - 1 BGs 408/18 (https://dejure.org/2018,26244)
BGH, Entscheidung vom Ermittlungsrichter, 30. August 2018 - 1 BGs 408/18 (https://dejure.org/2018,26244)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    Art. 44 GG; Art 45d Abs. 2 GG; § 17 PUAG; § 18 PUAG; § 1 Abs. 2 PKGrG; § 10 PKGrG
    Beiziehung von Akten und Beweismitteln durch den Untersuchungsausschuss (Beweisantrag; Ablehnungsgründe; Zulässigkeit; Untersuchungsgegenstand; Bestimmtheit des Beweisantrags; Verhältnis zwischen Untersuchungsausschuss und Parlamentarischem Kontrollgremium; ...

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 18 Abs. 1 Gesetz zur Regelung des Rechts der Untersuchungsausschüsse des Deutschen Bundestages (PUAG), § 10 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlich... er Tätigkeit des Bundes, § 17 Abs. 2 PUAG, Art. 45 d Abs. 1 GG, § 10 Abs. 1 Satz 1 PKGrG, § 18 Abs. 2 PUAG, § 18 Abs. 1 PUAG, § 17 Abs. 4 PUAG, § 10 Abs. 1 PKGrG, § 10 PKGrG, § 10 Abs. 2 PKGrG, § 9 Abs. 4 Satz 1 PUAG, Art. 44 Abs. 1 Satz 1 GG, Art 45d Abs. 1 GG (vgl. Maunz/Dürig/Klein, GG, § 36 Abs. 2 PUAG, § 1 Abs. 2 PKGrG, Art 45d Abs. 2 GG, Art. 45d Abs. 2 GG, § 2 ff. PKGrG, Art. 44 Abs. 2 Satz 1 GG, § 2 GKG, § 35 PUAG

  • Wolters Kluwer

    Beweiserhebung durch Beiziehung von Akten und anderer Beweismittel bei dem Bundesministerium des Inneren bzw. dem Bundeskanzleramt i.R.e. Antrags im Untersuchungsausschuss (hier: Aufklärung der Hintergründe des Terroranschlages in Berlin)

  • rewis.io

    Vorlage von Akten an den Amri-Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestags

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beweiserhebung durch Beiziehung von Akten und anderer Beweismittel bei dem Bundesministerium des Inneren bzw. dem Bundeskanzleramt i.R.e. Antrags im Untersuchungsausschuss (hier: Aufklärung der Hintergründe des Terroranschlages in Berlin)

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2018, 1502
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • Drs-Bund, 31.05.2017 - BT-Drs 18/12585
    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 30.08.2018 - 1 BGs 408/18
    Dem stehe auch nicht entgegen, dass dieses die Ergebnisse seiner Untersuchung im Fall "Amri" der Öffentlichkeit am 31. Mai 2017 in einer öffentlichen Bewertung nach § 10 Abs. 2 PKGrG (BT-Drucks. 18/12585) bekannt gegeben habe.

    Darin ist u.a. ausgeführt, von welchen Stellen Akten beigezogen und - ohne Benennung konkreter Umstände - welche angeforderten Stellen dem Ersuchen nur eingeschränkt nachgekommen sind (BT-Drucks. 18/12585, S. 2).

  • BVerfG, 01.07.2009 - 2 BvE 5/06

    Überwachung von Bundestagsabgeordneten

    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 30.08.2018 - 1 BGs 408/18
    Das Parlamentarische Kontrollgremium stellt ein zusätzliches Instrument parlamentarischer Kontrolle der Regierung im Bereich der Nachrichtendienste dar, das parlamentarische Informationsrechte nicht verdrängt, § 1 Abs. 2 PKGrG, Art. 45d Abs. 2 GG (vgl. BVerfG, Beschluss vom 1. Juli 2009 - 2 BvE 5/06, BVerfGE 124, 161 Rn. 126; Huber in: Schenke/Graulich/Ruthig, Sicherheitsrecht des Bundes, PKGrG § 1 Rn. 9/10).
  • BGH, 23.02.2017 - 3 ARs 20/16

    Antrag der Oppositionsmitglieder im NSA-Untersuchungsausschuss zurückgewiesen

    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 30.08.2018 - 1 BGs 408/18
    Sie erfüllen auch das Quorum nach Art. 44 Abs. 1 Satz 1 GG, denn sie repräsentieren auch mehr als ein Viertel der Mitglieder des 19. Deutschen Bundestages (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Februar 2017 - 3 ARs 20/16, BGHSt 62, 60 Rdn. 19 ff.).
  • BGH, Ermittlungsrichter, 20.02.2009 - 1 BGs 20/09

    Teilerfolg für die Oppositionsmitglieder des Irak-Untersuchungsausschusses des

    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 30.08.2018 - 1 BGs 408/18
    Der Hauptantrag ist unzulässig, denn der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs kann die Entscheidung des Untersuchungsausschusses nicht ersetzten (vgl. BGH, Ermittlungsrichter, Beschluss vom 20. Februar 2009 - I ARs 3/2008, 1 BGs 20/09, zitiert nach juris, dort Rn. 47/48).
  • BGH, 06.02.2019 - 3 ARs 10/18

    Zum Umfang der Beweisaufnahme im Breitscheidplatz-Untersuchungsausschuss des

    Dieser hat mit Beschluss vom 30. August 2018 (1 BGs 408/18 - 1 ARs 1/18) entschieden, der Untersuchungsausschuss müsse nochmals über die beantragte Beweiserhebung abstimmen und dieser mehrheitlich zustimmen.
  • BGH, 28.11.2018 - 3 ARs 10/18

    Aussetzung der Vollziehung im Beschwerdeverfahren (Ermessen; vorläufige Prüfung;

    Der Beschwerdeführer wendet sich mit seinem Rechtsmittel gegen den Beschluss des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 30. August 2018 (Az.: 1 BGs 408/18 - 1 ARs 1/18).
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