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   BGH, 01.07.2022 - V ZR 23/21   

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https://dejure.org/2022,18080
BGH, 01.07.2022 - V ZR 23/21 (https://dejure.org/2022,18080)
BGH, Entscheidung vom 01.07.2022 - V ZR 23/21 (https://dejure.org/2022,18080)
BGH, Entscheidung vom 01. Juli 2022 - V ZR 23/21 (https://dejure.org/2022,18080)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW

    § 912 Abs. 2 BGB, Art. ... 100 Abs. 1 GG, Art. 124 EGBGB, Art. 14 Abs. 1 GG, Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG, Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG, Art. 14 Abs. 2 GG, § 7c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 NRG BW, § 19a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3c NachbarG SL, § 7c Abs. 1 Satz 2 NRG BW, § 19a Abs. 1 Satz 2 NachbarG SL, § 19a NachbarG SL, § 19a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 NachbarG SL, § 7c Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 NRG BW, § 15 Abs. 1 Nr. 2 NachbG SH, § 7b NRG BW, § 16a NachbG Bln, § 242 BGB, Art. 20a GG, § 912 BGB, § 95 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 291 ZPO, Art. 103 Abs. 1 GG, § 564 Satz 1 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Deutsches Notarinstitut

    NachbarG Bln § 16a Abs. 1
    Anspruch auf Duldung einer grenzüberschreitenden Wärmedämmung - § 16a NachbarG

  • Wolters Kluwer

    Anspruch des Grundstückseigentümers gegen den Nachbarn aus § 16a NachbarG Bln auf Duldung einer grenzüberschreitenden Wärmedämmung; Erfolgen der Überbauung zum Zwecke der Dämmung eines bereits bestehenden an der Grundstücksgrenze errichteten Gebäudes; Materielle ...

  • rewis.io
  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    NachbarG Bln § 16a Abs. 1
    Voraussetzungen und Verfassungsmäßigkeit von § 16 NachbarG Bln (Duldung einer grenzüberschreitenden Wärmedämmung)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    NachbG Bln § 16a Abs. 1
    Anspruch des Grundstückseigentümers gegen den Nachbarn aus § 16a NachbarG Bln auf Duldung einer grenzüberschreitenden Wärmedämmung; Erfolgen der Überbauung zum Zwecke der Dämmung eines bereits bestehenden an der Grundstücksgrenze errichteten Gebäudes; Materielle ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nachträgliche Dämmung eines Altbaus darf auch in Berlin auf Nachbargrundstück ragen

  • WM (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zum Inhalt und zur Verfassungsmäßigkeit des gegen den Nachbarn gerichteten Anspruchs des Grundstückseigentümers aus § 16a NachbarG Bln auf Duldung einer grenzüberschreitenden Wärmedämmung

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Grenzüberschreitende Wärmedämmung von Bestandsgebäuden in Berlin

  • lto.de (Kurzinformation)

    Berliner Nachbarschaftsregelung: Bei der Wärmedämmung darf die Grenze überschritten werden

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Grenzüberschreitende Wärmedämmung von Bestandsgebäuden: Materielle Verfassungsmäßigkeit ...

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Wärmedämmung für den Klimaschutz - Berliner Hauseigentümer müssen auch grenzüberschreitende Dämmschichten dulden

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Nachbarstreit über grenzüberschreitende Wärmedämmung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Einschränkung der Duldungspflicht bei grenzüberschreitender Wärmedämmung (IMR 2022, 370)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2022, 1095
  • MDR 2022, 1016
  • NZM 2022, 890
  • WM 2023, 399
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 12.11.2021 - V ZR 115/20

    Nachbarstreit über grenzüberschreitende Wärmedämmung

    Auszug aus BGH, 01.07.2022 - V ZR 23/21
    Auf die dortige Begründung, die auf § 16a NachbarG Bln übertragbar ist, wird verwiesen (Senat, Urteil vom 12. November 2021 - V ZR 115/20, NZM 2022, 149 Rn. 18 ff.).

    Ebenso hat der Senat die Regelung in § 23a NachbarG NW schon deshalb als verhältnismäßig angesehen, weil die Duldungspflicht hinsichtlich des Überbaus danach nur besteht, wenn eine vergleichbare Wärmedämmung auf andere Weise mit vertretbarem Aufwand nicht vorgenommen werden kann, die Überbauung die Benutzung des Grundstücks nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen darf und ein finanzieller Ausgleich nach Maßgabe von § 23a Abs. 5 NachbarG NW erfolgen muss (Senat, Urteil vom 12. November 2021 - V ZR 115/20, NZM 2022, 149 Rn. 29).

    Diese Regeln betreffen nämlich lediglich die einzelfallbezogene Anwendung von § 242 BGB, und sie erlauben es nicht, die nachbarrechtlichen Regelungen in ihr Gegenteil zu verkehren (st. Rspr., vgl. Senat, Urteil vom 12. November 2021 - V ZR 115/20, NZM 2022, 149 Rn. 21 mwN).

    (1) Die Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG setzt voraus, dass das Fachgericht an der Verfassungsmäßigkeit eines entscheidungserheblichen Gesetzes nicht nur zweifelt, sondern - vorbehaltlich einer verfassungskonformen Auslegung - von der Verfassungswidrigkeit überzeugt ist; hat das Gericht lediglich Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes, ist die Vorlage unzulässig (st. Rspr., vgl. etwa BVerfGE 138, 64 Rn. 82, 84 mwN; vgl. auch Senat, Urteil vom 12. November 2021 - V ZR 115/20, NZM 2022, 149 Rn. 6).

  • BVerfG, 16.12.2014 - 1 BvR 2142/11

    Unterlassen einer Richtervorlage aufgrund unvertretbarer verfassungskonformer

    Auszug aus BGH, 01.07.2022 - V ZR 23/21
    Das gesetzgeberische Ziel darf nicht in einem wesentlichen Punkt verfehlt oder verfälscht werden (zum Ganzen BVerfGE 138, 64 Rn. 86).

    Diese Vorgaben gelten uneingeschränkt auch dann, wenn sich ein Fachgericht mit der Möglichkeit einer verfassungskonformen Auslegung bei Prüfung der Voraussetzungen eines Normenkontrollverfahrens nach Art. 100 Abs. 1 GG auseinandersetzen muss (BVerfGE 138, 64 Rn. 87).

    (1) Die Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG setzt voraus, dass das Fachgericht an der Verfassungsmäßigkeit eines entscheidungserheblichen Gesetzes nicht nur zweifelt, sondern - vorbehaltlich einer verfassungskonformen Auslegung - von der Verfassungswidrigkeit überzeugt ist; hat das Gericht lediglich Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes, ist die Vorlage unzulässig (st. Rspr., vgl. etwa BVerfGE 138, 64 Rn. 82, 84 mwN; vgl. auch Senat, Urteil vom 12. November 2021 - V ZR 115/20, NZM 2022, 149 Rn. 6).

  • BVerfG, 24.03.2021 - 1 BvR 2656/18

    Verfassungsbeschwerden gegen das Klimaschutzgesetz teilweise erfolgreich

    Auszug aus BGH, 01.07.2022 - V ZR 23/21
    Der Landesgesetzgeber verfolgt damit ein dem Wohl der Allgemeinheit dienendes Ziel, dem über das aus Art. 20a GG abgeleitete Klimaschutzgebot Verfassungsrang zukommt (vgl. hierzu BVerfGE 157, 30).

    Sie dient vielmehr vor allem dem Klimaschutz und damit einem anerkannten Gemeinwohlbelang mit Verfassungsrang; im Interesse künftiger Generationen ist der Gesetzgeber verfassungsrechtlich sogar verpflichtet, in allen Lebensbereichen Anreize für die Entwicklungen zu schaffen, die den rechtzeitigen Übergang zur Klimaneutralität ermöglichen (vgl. BVerfGE 157, 30 Rn. 248).

  • BVerfG, 06.12.2016 - 1 BvR 2821/11

    Die Dreizehnte Novelle des Atomgesetzes ist im Wesentlichen mit dem Grundgesetz

    Auszug aus BGH, 01.07.2022 - V ZR 23/21
    Die konkrete Reichweite des Schutzes durch die Eigentumsgarantie ergibt sich erst aus der Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums, die nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG Sache des Gesetzgebers ist (vgl. BVerfGE 143, 246 Rn. 218 mwN).

    Insbesondere muss jede Inhalts- und Schrankenbestimmung den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachten (vgl. BVerfGE 143, 246 Rn. 268 mwN).

  • BGH, 12.10.2018 - V ZR 81/18

    Berechnung der Überbaurente des überbauten Grundstücksteils allein auf der

    Auszug aus BGH, 01.07.2022 - V ZR 23/21
    Der Anspruch auf die Überbaurente besteht selbst dann, wenn die Beeinträchtigung geringfügig ist, weil die - wenn auch ggf. geringe - Rente auf der Grundlage der überbauten Fläche und deren Wert zu berechnen ist (vgl. Senat, Urteil vom 12. Oktober 2018 - V ZR 81/18, NZM 2019, 422 Rn. 15).
  • BGH, 05.12.2003 - V ZR 447/01

    Rechtsfolgen der Abweichung der Bauausführung einer Wohnungseigentumsanlage von

    Auszug aus BGH, 01.07.2022 - V ZR 23/21
    Die Geldrente nach § 912 Abs. 2 BGB hat die Funktion, den Nutzungsverlust des betroffenen Eigentümers auszugleichen (Senat, Urteil vom 5. Dezember 2003 - V ZR 447/01, NJW 2004, 1798, 1801 mwN).
  • BGH, 27.03.2015 - V ZR 216/13

    Ufergrundstücke an einem Flusslauf im früheren Ostteil von Berlin:

    Auszug aus BGH, 01.07.2022 - V ZR 23/21
    Denn bei einem - hier nach § 16a Abs. 1 NachbarG Bln - rechtmäßigen oder sonst nach § 912 BGB zu duldenden Überbau gehört der überbaute Teil des Bauwerks nicht dem Eigentümer des überbauten Grundstücks, sondern entsprechend § 95 Abs. 1 Satz 2 BGB dem Eigentümer des Stammgrundstücks (vgl. Senat, Urteil vom 27. März 2015 - V ZR 216/13, BGHZ 204, 364 Rn. 32 mwN).
  • BGH, 02.06.2017 - V ZR 196/16

    Keine grenzüberschreitende Wärmedämmung für Neubauten

    Auszug aus BGH, 01.07.2022 - V ZR 23/21
    Denn die Norm sieht - anders als entsprechende Regelungen anderer Länder - keine Einschränkungen oder Ausnahmen von der Duldungspflicht vor (vgl. schon Senat, Urteil vom 2. Juni 2017 - V ZR 196/16, NZM 2017, 855 Rn. 8; siehe auch MüKoBGB/Brückner, 8. Aufl., § 912 Rn. 49: "dürfte unverhältnismäßig sein").
  • BGH, 12.11.2021 - V ZR 25/21

    Reihen- oder Doppelhaus: Mitbenutzungsrecht an einer Nachbarwand; Besonderheiten

    Auszug aus BGH, 01.07.2022 - V ZR 23/21
    Die Klägerin beabsichtigt, ein bereits bestehendes, an der Grundstücksgrenze errichtetes Gebäude (vgl. zu dem Begriff der "Grenzwand" Senat, Urteil vom 12. November 2021 - V ZR 25/21, ZfIR 2022, 229 Rn. 16) zu dämmen und für die Zwecke der Wärmedämmung auf das Grundstück der Beklagten zu überbauen.
  • BVerfG, 04.04.2011 - 1 BvR 1803/08

    Analoge Anwendung von §§ 577, 577a BGB auf Veräußerung eines vermieteten

    Auszug aus BGH, 01.07.2022 - V ZR 23/21
    Er muss den Vorgaben Rechnung tragen, die sich einerseits aus der grundgesetzlichen Anerkennung des Privateigentums durch Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG und andererseits aus der verbindlichen Richtschnur des Art. 14 Abs. 2 GG ergeben, und berücksichtigen, dass sich Vermieter und Mieter gleichermaßen auf das Grundrecht aus Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG berufen können (BVerfG, NJW 2011, 1723 Rn. 29 mwN).
  • BVerfG, 19.07.2007 - 1 BvR 650/03

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch Nichtzulassung der

  • VG Sigmaringen, 05.04.2023 - 10 K 101/21

    Baurecht; Abstandsflächen

    Jedenfalls ist die Kammer nicht von der Verfassungswidrigkeit der Neuregelung überzeugt, was für eine Vorlage zum Bundesverfassungsgericht nach Art. 100 Abs. 1 GG jedoch vorauszusetzen wäre (vgl. BGH, Urteil vom 1.7.2022 - V ZR 23/21 -, juris Rn. 29 m.w.N.).

    Der Klimaschutz ist ein Gemeinwohlbelang von erheblichem Gewicht und hat sogar Verfassungsrang (vgl. Art. 20a GG und dazu grundlegend BVerfG, Beschluss vom 24.3.2021 - 1 BvR 2656/18 u.a. -, BVerfGE 157, 30 [Klimabeschluss]; vgl. auch BGH, Urteil vom 1.7.2022, a.a.O. Rn. 31 und 42 [grenzüberschreitende Wärmedämmung]).

    Sonach stünden einer möglicherweise gebotenen verfassungskonformen Auslegung des § 5 Abs. 5 Satz 2 LBO dahin, dass nur die einmalige Aufstockung um bis zu zwei Geschosse nicht auf die Wandhöhe angerechnet wird, weder der Gesetzeswortlaut noch die aus den Materialien ersichtlichen Motive des Gesetzgebers entgegen (vgl. zu Voraussetzungen und Grenzen der verfassungskonformen Auslegung BGH, Urteil vom 1.7.2022, a.a.O. Rn. 22 m.w.N.).

  • BGH, 28.03.2023 - II ZB 11/22

    "Tax Law Clinic" verstößt gegen § 5 StBerG

    Voraussetzung dafür wäre die Überzeugung des Senats von der Verfassungswidrigkeit dieser gesetzlichen Regelungen (st. Rspr., vgl. etwa BVerfGE 138, 64 Rn. 82; BGH, Urteil vom 20. April 2017 - III ZR 470/16, BGHZ 214, 360 Rn. 36; Urteil vom 1. Juli 2022 - V ZR 23/21, WuM 2022, 522 Rn. 29).
  • VGH Bayern, 19.09.2022 - 8 CS 22.1552

    Planfeststellung zur Anlage eines Sees für die Landesgartenschau

    Aus den von den Antragstellern angeführten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (U.v. 12.11.2021 - V ZR 115/20 - NJW-RR 2022, 92 - juris; U.v. 1.7.2022 - V ZR 23/21 - NJW-RR 2022, 1095 - juris), folgt dies ebenfalls nicht.
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