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   BGH, 02.08.2023 - XII ZB 75/23   

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https://dejure.org/2023,29205
BGH, 02.08.2023 - XII ZB 75/23 (https://dejure.org/2023,29205)
BGH, Entscheidung vom 02.08.2023 - XII ZB 75/23 (https://dejure.org/2023,29205)
BGH, Entscheidung vom 02. August 2023 - XII ZB 75/23 (https://dejure.org/2023,29205)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 36 Abs. 3 GNotKG, § ... 278 Abs. 1 Satz 1 und 2 FamFG, § 68 Abs. 3 Satz 1 FamFG, § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG, § 34 Abs. 3 FamFG, § 278 Abs. 5 bis 7 FamFG, § 278 Abs. 1 Satz 3 FamFG, § 74 Abs. 5 FamFG, § 74 Abs. 6 Satz 2 FamFG, § 74 Abs. 7 FamFG

  • Wolters Kluwer

    Persönliche Anhörung eines Betroffenen im Verfahren zur Einrichtung einer Betreuung; Verhältnismäßigkeit einer zwangsweisen Vorführung eines Betroffenen zur Anhörung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betreuung - ohne persönliche Anhörung der unwilligen Betroffenen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Betreuungseinrichtung und die persönliche Anhörung des Betroffenen

Besprechungen u.ä.

  • juris (Entscheidungsbesprechung)

    Voraussetzungen einer Beendigung des Verfahrens zur Einrichtung einer Betreuung ohne persönliche Anhörung des Betroffenen (jurisPR-FamR 25/2023 Anm. 1)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2023, 3798
  • MDR 2023, 1473
  • FamRZ 2023, 1906
  • Rpfleger 2024, 85
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.11.2021 - XII ZB 215/21

    Betreuungssache: Vorführung des Betroffenen zur persönlichen Anhörung im

    Auszug aus BGH, 02.08.2023 - XII ZB 75/23
    Bei der persönlichen Anhörung des Betroffenen im Verfahren zur Einrichtung einer Betreuung darf das Betreuungsgericht grundsätzlich nur dann nach § 34 Abs. 3 FamFG verfahren, wenn alle zwanglosen Möglichkeiten, den Betroffenen anzuhören und sich von ihm einen persönlichen Eindruck zu verschaffen, vergeblich ausgeschöpft sind und die gemäß § 278 Abs. 5 bis 7 FamFG zu Gebote stehende Vorführung des Betroffenen unverhältnismäßig ist (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 3. November 2021 - XII ZB 215/21 - FamRZ 2022, 379).

    aa) Da die Anhörung in Betreuungssachen nicht nur der Gewährung rechtlichen Gehörs, sondern auch der Sachverhaltsaufklärung dient, darf das Betreuungsgericht, wenn der Betroffene zu einem festgesetzten Anhörungstermin nicht erscheint, grundsätzlich nur dann nach § 34 Abs. 3 FamFG verfahren, wenn und soweit die gemäß § 278 Abs. 5 bis 7 FamFG zu Gebote stehende Vorführung des Betroffenen unverhältnismäßig ist und zudem alle zwanglosen Möglichkeiten ausgeschöpft sind, den Betroffenen anzuhören und sich von ihm einen persönlichen Eindruck zu verschaffen (Senatsbeschluss vom 3. November 2021 - XII ZB 215/21 - FamRZ 2022, 379 Rn. 13 mwN).

  • BGH, 06.07.2022 - XII ZB 551/21

    Betreuungssache: Erforderlichkeit der erneuten persönlichen Anhörung des

    Auszug aus BGH, 02.08.2023 - XII ZB 75/23
    Allerdings darf das Beschwerdegericht nach § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG von der persönlichen Anhörung absehen, wenn diese bereits im ersten Rechtszug ohne Verletzung zwingender Verfahrensvorschriften vorgenommen worden ist und von einer erneuten Anhörung keine neuen Erkenntnisse zu erwarten sind (vgl. Senatsbeschluss vom 6. Juli 2022 - XII ZB 551/21 - MDR 2022, 1433 Rn. 4 mwN).

    Zieht das Beschwerdegericht für seine Entscheidung mit einem neuen oder ergänzenden Sachverständigengutachten eine neue Tatsachengrundlage heran, die nach der amtsgerichtlichen Entscheidung datiert, so sind von einer erneuten Anhörung des Betroffenen regelmäßig neue Erkenntnisse iSd § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG zu erwarten, und es ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats schon deshalb eine erneute Anhörung im Beschwerdeverfahren geboten (vgl. Senatsbeschlüsse vom 6. Juli 2022 - XII ZB 551/21 - MDR 2022, 1433 Rn. 6 und vom 12. Mai 2021 - XII ZB 427/20 - FamRZ 2021, 1312 Rn. 11 mwN).

  • BGH, 12.05.2021 - XII ZB 427/20

    Betreuungssache: Erforderlichkeit einer erneuten persönlichen Anhörung des

    Auszug aus BGH, 02.08.2023 - XII ZB 75/23
    Zieht das Beschwerdegericht für seine Entscheidung mit einem neuen oder ergänzenden Sachverständigengutachten eine neue Tatsachengrundlage heran, die nach der amtsgerichtlichen Entscheidung datiert, so sind von einer erneuten Anhörung des Betroffenen regelmäßig neue Erkenntnisse iSd § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG zu erwarten, und es ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats schon deshalb eine erneute Anhörung im Beschwerdeverfahren geboten (vgl. Senatsbeschlüsse vom 6. Juli 2022 - XII ZB 551/21 - MDR 2022, 1433 Rn. 6 und vom 12. Mai 2021 - XII ZB 427/20 - FamRZ 2021, 1312 Rn. 11 mwN).
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