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   BGH, 02.10.1956 - I ZR 9/54   

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BGH, 02.10.1956 - I ZR 9/54 (https://dejure.org/1956,220)
BGH, Entscheidung vom 02.10.1956 - I ZR 9/54 (https://dejure.org/1956,220)
BGH, Entscheidung vom 02. Oktober 1956 - I ZR 9/54 (https://dejure.org/1956,220)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BGHZ 22, 1
  • NJW 1957, 140
  • GRUR 1957, 215
  • DB 1956, 1231
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (8)

  • RG, 08.07.1930 - II 542/29

    Unter welchen Voraussetzungen unterbricht eine im Ausland erhobene Klage die nach

    Auszug aus BGH, 02.10.1956 - I ZR 9/54
    Ein Inländer mit inländischem Gerichtsstand, der im Ausland ein dort geschütztes Zeichen verletzt hat, kann vor einem deutschen Gericht wegen dieser Zeichenverletzung auf Unterlassung und Schadensersatz in Anspruch genommen werden (vgl. RGZ 129, 385 ff).

    Es ist seit langem in Rechtsprechung und Schrifttum anerkannt, daß ein Inländer mit inländischem Gerichtsstand, der die Verletzungshandlung gegen ein im ausländischen Staat geschütztes Warenzeichen dort begangen hat, vor einem deutschen Gericht auf Grund des ausländischen Warenzeichenrechts auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden kann (RGZ 129, 385 [388] = JW 1931, 428 mit Anm. von Nußbaum; Bussmann, Verfolgung ausländischer Warenzeichenverletzung in Deutschland, MuW 1929, 419 ff; Hagens Warenzeichenrecht § 12 Anm. 7, S. 190; Rabel The Conflict of Laws Bd. 2 S. 295; für einen Wettbewerbsverstoß im Allgemeinen: Baumbach-Hefermehl 7. Aufl., Allg. 5. Kap. Anm. 133).

    Für den zur Entscheidung stehenden Sachverhalt besagt dies: Die Klägerin kann aus ihrer international registrierten, von der Bestimmung des § 7 Abs. 2 Ziff 3 SgG nicht berührten Marke wegen einer in Portugal oder anderen Staaten des Madrider Abkommens begangenen Verletzung des in diesen Staaten geschützten Zeichens alle Ansprüche geltend machen, die bestehen würden, wenn in der Deutschen Bundesrepublik ein entsprechendes deutsches Warenzeichenrecht bestehen würde (vgl. auch Wengler, Zeitschrift für ausländisches und internationales Privatrecht 1954 S. 509; RGZ 129, 385 [388]).

  • BGH, 13.07.1956 - I ZR 137/55

    Verkehrsgeltung von Zeichen

    Auszug aus BGH, 02.10.1956 - I ZR 9/54
    Auch die Voraussetzungen für die Anwendung deutschen Rechts, wonach jedenfalls ein Teil der Wettbewerbshandlungen im Inland begangen sein muß, wären im Hinblick auf die vom Inland aus aufgegebene Offerte der Beklagten erfüllt (BGHZ 21, 266 [BGH 13.07.1956 - I ZR 137/55] [270] - Uhrenrohwerke).
  • BGH, 11.01.1955 - I ZR 16/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 02.10.1956 - I ZR 9/54
    Denn es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, daß alle Gewerbetreibenden, die im Inland eine Niederlassung haben, untereinander ihren gesamten Wettbewerb auch für das Ausland nach den inländischen Grundsätzen über den unlauteren Wettbewerb einrichten müssen (GRUR 1955, 411 [413] - Zahl 55).
  • BGH, 20.05.1954 - GSZ 6/53

    Bindung an Urteile des Bundesverfassungsgerichts

    Auszug aus BGH, 02.10.1956 - I ZR 9/54
    Der Gleichheitssatz besagt für den Gesetzgeber, wie der Große Senat für Zivilsachen des Bundesgerichtshofs im Beschluß vom 20. Mai 1954 (BGHZ 13, 265 [312]) ausgesprochen hat, daß eine Gruppe von Einzelfällen, die aus der Natur der Sache heraus und gemäß den Forderungen der Gerechtigkeit unzweifelhaft rechtlich gleich geregelt werden müssen, nicht willkürlich, d.h. ohne ausreichenden sachlichen Grund und entgegen den klaren Forderungen der Gerechtigkeit, ungleich behandelt werden dürfe.
  • BGH, 10.06.1952 - GSZ 2/52

    Enteignung. Maßnahmen des Wohnungsamts

    Auszug aus BGH, 02.10.1956 - I ZR 9/54
    Zur Beurteilung dieser Frage ist von den Grundsätzen auszugehen, die der Große Senat des Bundesgerichtshofs in seinem Beschluß vom 10. Juni 1952 (BGHZ 6, 270 ff) niedergelegt hat.
  • BGH, 07.06.1955 - I ZR 64/53

    Tschechoslowakische Enteignungsmaßnahmen

    Auszug aus BGH, 02.10.1956 - I ZR 9/54
    Denn die sog. internationale Marke ist, wie der Senat bereits ausgesprochen hat (BGHZ 18, 1 [BGH 07.06.1955 - I ZR 64/53] [13]), im wesentlichen nur "ein Bündel nationaler Marken".
  • RG, 29.06.1942 - II 22/42

    1. Betrifft der Grundsatz des deutschen Warenzeichenrechts, daß das

    Auszug aus BGH, 02.10.1956 - I ZR 9/54
    Es ist daher auch die Annahme nicht möglich, daß durch die Anwendung des ausländischen Rechts unzulässigerweise in die Grundlage des deutschen staatspolitischen oder wirtschaftlichen Lebens eingegriffen würde (vgl. RGZ 119, 259 [263]; 169, 240 [245]).
  • RG, 14.12.1927 - I 144/27

    Aufwertung; Zwischenstaatliches Recht

    Auszug aus BGH, 02.10.1956 - I ZR 9/54
    Es ist daher auch die Annahme nicht möglich, daß durch die Anwendung des ausländischen Rechts unzulässigerweise in die Grundlage des deutschen staatspolitischen oder wirtschaftlichen Lebens eingegriffen würde (vgl. RGZ 119, 259 [263]; 169, 240 [245]).
  • BGH, 06.07.1995 - I ZB 27/93

    "Füllkörper" - wirksame Inanspruchnahme des telle-quelle-Schutzes

    b) Die Beurteilung, ob die Form eines Zeichens, welche durch die Ware selbst bedingt ist, als Marke schutzfähig ist, ist vielmehr - wie das Bundespatentgericht auch selbst dargelegt hat - eine Frage der Unterscheidungskraft, über welche nach Art. 6 quinquies Abschn. B Nr. 2 i.V. mit Abschn. C Abs. 1 PVÜ von den Behörden des Anmeldestaates zu entscheiden ist (BGHZ 22, 1, 16 - Flava-Erdgold; BGH, Beschl. v. 23.1.1974 - I ZB 12/72, GRUR 1974, 777, 779 - LEMONSODA; BGHZ 111, 134, 137 - IR- Marke FE; BGH, Beschl. v. 21.6.1990 - I ZB 11/89, GRUR 1991, 136, 137 - NEW MAN; Baumbach/Hefermehl aaO. Rdn. 4) und welche deshalb weder durch die Voreintragung der telle-quelle-Schutz beanspruchenden Marke im Ursprungsland noch in anderen Verbandsländern präjudiziert sein kann.
  • BGH, 20.12.1963 - Ib ZR 104/62

    Stahlexport

    Daran hat die Rechtsprechung, nachdem sie anfänglich nur auf den Erfolgsort abgestellt hatte (RGZ 19, 382), ständig festgehalten und diesen Grundsatz auch auf Wettbewerbshandlungen angewandt (RGZ 23, 305; 88, 183; SeuffA 56 S. 308; MuW 1922/23, 61, 62; Recht 1925 Nr. 1274; RGJW 1936, 923 und 1291; BGHZ 22, 1, 18 [BGH 02.10.1956 - I ZR 9/54] - Flava; ebenso Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht 8. Aufl. Rdz. 112 Einl. UWG).

    Hin inländischer Begehungsort läßt sich in den Fällen des Auslandswettbewerbs insbesondere nicht allein damit begründen, inländische Gewerbetreibende seien allgemein verpflichtet, auch ihren im Ausland stattfindenden Wettbewerb im Verhältnis zu inländischen Mitbewerbern schlechthin nach dem inländischen Wettbewerbsrecht einzurichten, sie verstießen deshalb schon durch die im Inland getroffenen vorbereitenden Maßnahmen gegen diese Pflicht (BGH GRUR 1955, 411, 413 - Zahl 55; BGHZ 22, 1, 10 [BGH 02.10.1956 - I ZR 9/54] - Flava); denn eine solche Pflicht besteht jedenfalls nicht uneingeschränkt.

  • BGH, 30.06.1961 - I ZR 39/60

    Kindersaugflasche - Internationales Wettbewerbsrecht

    Zwar können Ansprüche aus der Verletzung eines im Ausland bestehenden Ausstattungsrechtes auch vor einem inländischen Gericht geltend gemacht werden, wenn dessen örtliche Zuständigkeit gegeben ist (vgl. hierzu für Warenzeichen BGHZ 22, 1, 13 [BGH 02.10.1956 - I ZR 9/54] - Flava/Erdgold).

    Ähnliche Wendungen finden sich auch in Urteilen des erkennenden Senats, wonach der Wettbewerbsverstoß eines inländischen Gewerbetreibenden auf dem ausländischen Markt auch im Inland begangen wurde, wenn hier die "entscheidende Initiativhandlung" erfolgte (BGHZ 14, 286, 291 [BGH 13.07.1954 - I ZR 14/53] - Farina) oder "ein Teil der beanstandeten Wettbewerbshandlung" verwirklicht wurde (BGH GRUR 1955, 411, 413 - Zahl 55; BGHZ 22, 1, 18 [BGH 02.10.1956 - I ZR 9/54] - Flava/Erdgold).

  • BGH, 15.01.1957 - I ZR 56/55

    Taeschner II; Taeschner (Pertusin II)

    Auch in solchen Fällen steht grundsätzlich für Ansprüche auf Unterlassung der Verletzung der im Ausland bestehenden Zeichenrechte, begangen im Ausland, die Verfolgung im Inland offen (BGHZ 22, 1 [BGH 02.10.1956 - I ZR 9/54] [13]), soweit hier wie im vorliegenden Fall ein Gerichtsstand gegeben ist (vgl. auch BGHZ 21, 266 [BGH 13.07.1956 - I ZR 137/55] [270] - Uhrenrohwerke - 14, 286 [289 f] - Farina/Belgien -).
  • BGH, 24.07.1957 - I ZR 21/56

    Carl Zeiss

    2.) Bei der Anwendung des Satzes, daß inländische Gewerbetreibende ihren Wettbewerb auch im Auslande nach inländischen Rechtsgrundsätzen einzurichten haben (BGH GRUR 1955, 411 - Zahl 55; BGHZ 22, 1, 18 [BGH 02.10.1956 - I ZR 9/54] - Flava/Erdgold), ist auch auf die Anschauungen des Auslandes Rücksicht zu nehmen.

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist zwar anerkannt worden, daß inländische Gewerbetreibende ihren Wettbewerb auch im Auslande nach inländischen Rechtsgrundsätzen einzurichten haben (BGH GRUR 1955, 411 - Zahl 55; BGHZ 22, 1 (18) [BGH 02.10.1956 - I ZR 9/54] - Flava/Erdgold).

  • BGH, 15.01.1957 - I ZR 39/55

    Warenzeichenschutz und Transitverkehr

    Auch in solchen Fällen steht grundsätzlich für Ansprüche auf Unterlassung der Verletzung der im Ausland bestehenden Zeichenrechte, begangen im Ausland, die Verfolgung im Inland offen (BGHZ 22, 1 [BGH 02.10.1956 - I ZR 9/54] [13]), sofern hier ein Gerichtsstand gegeben ist (s. oben unter I; vgl. auch BGHZ 21, 266 [BGH 13.07.1956 - I ZR 137/55] [270] - Uhrenrohwerke - 14, 286 [289 f] - Farina/Belgien -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2008 - L 8 R 239/07

    Anspruch auf Leistungen nach dem Gesetz über die Zahlbarmachung von

    Es ist entgegen der rechtsirrigen Auffassung der Beklagten Staats- und völkerrechtlich unstreitig, dass die Befugnisse eines Staates gegenüber den eigenen Staatsangehörigen, bzw. juristischen Personen mit Sitz im Inland (und erst Recht den eigenen Körperschaften des innerstaatlichen öffentlichen Rechts, die wie hier die Beklagte gemäß § 29 SGB IV im Inland errichtet sind) weltweit gelten, so dass er durch seine Gerichte ihnen gegenüber auch jenseits der eigenen Grenzen Hoheits- und Gerichtsgewalt ausüben und sie dabei auch zu einem Tun oder Unterlassen im Ausland verpflichten/verurteilen kann (Bundesgerichtshof - BGH - Urteil vom 7.10.1997 - Praxis des internationalen Privat- und Verfahrensrechts 1999, 106; Urteil vom 2.10.1956, BGH Urteilssammlung in Zivilsachen Band 22, 1, 13; Geimer aaO Rn 179, 180, 436a).
  • BGH, 05.02.1987 - I ZR 56/85

    "LITAFLEX"; Zeichenrechtsschutz bei fehlendem Geschäftsbetrieb

    Der international registrierten Marke darf danach der Schutz ausschließlich aus den in Art. 6 (SUP)quinquies(/SUP) Abschn. B PVÜ genannten Gründen versagt oder entzogen werden (BGHZ 22, 1, 16 [BGH 02.10.1956 - I ZR 9/54] - Flava-Erdgold; BGH Beschl. vom 23. Januar 1974 - I ZB 12/72, GRUR 1974, 777, 778 - LEMON-SODA; BGH Beschl. vom 14. November 1975 - I ZB 9/74, GRUR 1976, 355, 356 - P-tronics).
  • BGH, 20.03.1961 - AnwZ (B) 15/60

    Bundesrechtsanwaltsordnung und Grundgesetz

    Hiernach ist der Gesetzgeber keineswegs gehindert, Tatbestände, die nur äußerlich gleich erscheinen, ihrem wirklichen Kern und Wesen nach aber unterschiedlich sind, so zu regeln, wie er es im Rahmen seines Ermessens aus rechtlich und sachlich vertretbaren Erwägungen für erforderlich hält (vgl. BGHZ 22, 1, 9 = NJW 57, 140).
  • BGH, 30.01.1961 - VII ZR 180/60

    Anwendung niederländischen Rechts und Vereinbarung eines ausschließlichen

    Art. 30 greift somit dann ein, wenn der Unterschied der staatspolitischen oder sozialen Anschauungen zwischen der vereinbarten ausländischen und der deutschen Rechtsordnung so erheblich ist, daß durch die Anwendung des ausländischen Rechts die Grundlagen des deutschen staatlichen oder gesellschaftlichen Lebens angegriffen würden (BGHZ 22, 162, 167; vgl. noch BGHZ 22, 1, 15; 28, 375, 381 ff).
  • BGH, 08.03.1963 - Ib ZR 87/61

    Enteignung von Warenzeichen (Tschechoslowakei)

  • BGH, 02.04.1969 - I ZR 47/67

    Einwilligung zur Löschung eines Zeichens beim Deutschen Patenamt - Erstreckung

  • BGH, 26.09.1957 - III ZR 190/56

    Aufopferungsanspruch bei Salvarsanschäden

  • BGH, 16.07.1962 - AnwZ (B) 9/62

    Zulassung als Rechtsanwalt im Saarland

  • BGH, 23.01.1974 - I ZB 12/72

    Unterscheidungskraft der Marke "Lemonsoda" in der Bundesrepublik Deutschland -

  • BGH, 02.12.1963 - NotZ 2/63

    Rechtsmittel

  • BGH, 16.07.1962 - AnwZ (B) 8/62

    Verfassungsmäßigkeit des § 232 Abs. 1 Nr. 28 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) -

  • OLG Hamm, 20.06.1985 - 4 U 15/85

    Ort einer unerlaubten Handlung in Handelssachen; Missbräuchliche Ausnutzung eines

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