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   BGH, 02.12.1955 - V ZR 75/54   

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BGH, 02.12.1955 - V ZR 75/54 (https://dejure.org/1955,266)
BGH, Entscheidung vom 02.12.1955 - V ZR 75/54 (https://dejure.org/1955,266)
BGH, Entscheidung vom 02. Dezember 1955 - V ZR 75/54 (https://dejure.org/1955,266)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • BGHZ 19, 209
  • NJW 1956, 420
  • DB 1956, 87
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 10.06.1952 - GSZ 2/52

    Enteignung. Maßnahmen des Wohnungsamts

    Auszug aus BGH, 02.12.1955 - V ZR 75/54
    Gegen die Annahme einer sich stets von neuem verwirklichenden Enteignung im Sinne der Auffassung des Großen Senats für Zivilsachen des Bundesgerichtshofs (BGHZ 6, 270) äußert es Bedenken.

    Ist das aber der Fall, dann braucht nicht entschieden zu werden, ob der Annahme einer Enteignung allein schon die Tatsache entgegensteht, daß hier kein Einzeleingriff im Sinne der Auffassung des Großen Senats für Zivilsachen des Bundesgerichtshofs vorliegt (BGHZ 6, 270 [280]).

    Diese Befugnis des Reichsgesetzgebers traf auch für den Erlaß von Rechtsnormen zu, die durch überschreiten der zulässigen Grenzen einer Inhaltsbestimmung des Eigentums im Sinne der Sozialbindung nach den Grundsätzen des Großen Senats für Zivilsachen (BGHZ 6, 270 [278/279]) die Grundlage für einen enteignungsgleichen Eingriff im Falle ihrer Vollziehung schufen.

    Wurde eine an sich unzulässige Ausdehnung der Sozialbindung des Eigentums durch die Ausnahmebestimmung des Art. 153 Abs. 2 Satz 2 WeimVerf gedeckt, dann trat die vom Großen Senat für Zivilsachen sonst angenommene Nichtigkeit des betreffenden Gesetzes (BGHZ 6, 270 [279]) nicht ein.

    Die Auffassung, daß hier kein Eingriff vorliege, der sich stets von neuem als Enteignung verwirkliche, wie dies der Große Senat für Zivilsachen für die ihm vorgelegten Tatbestände in BGHZ 6, 270 angenommen hat, ist frei von Rechtsirrtum.

    Dem Großen Senat für Zivilsachen lagen dagegen Sachverhalte vor, bei denen die Wohnungsbehörde rechtswidrig bzw. ohne Rechtsgrundlage, wenn auch ohne Verschulden in Rechte des Grundeigentümers bzw. des Wohnungsinhabers eingegriffen hatte (BGHZ 6, 270; Leitsätze I 2 und 3).

  • BGH, 08.02.1952 - V ZR 6/50

    Durchführung des Vierjahresplans

    Auszug aus BGH, 02.12.1955 - V ZR 75/54
    Mit der Gesetzgebung des nationalsozialistischen Staates hat sich der Bundesgerichtshof bereits wiederholt befaßt (vgl. z.B. BGHZ 5, 76; 9, 34 [BGH 10.02.1953 - IV ZB 87/52]und 390; 16, 350; NJW 1952, 1139 = JR 1952, 413 = Betrieb 1952, 716).

    So hat der erkennende Senat die Verordnung des "Führers und Reichskanzlers" zur Durchführung des Vierjahresplans vom 18. Oktober 1936 (RGBl. I 887) als gültige Rechtsnorm gesehen (BGHZ 5, 76), obwohl ein solcher Gesetzgebungsakt weder im Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich vom 24. März 1933; (RGBl. I, 141, kurz "Ermächtigungsgesetz") noch sonst in einer die Legislative regelnden Norm der damaligen Zeit seine Grundlage hatte.

    Der Bundesgerichtshof hat aber die sachliche Gültigkeit der Rechtsnormen aus dieser Zeit stets von der Prüfung abhängig gemacht, ob sie den Anforderungen eines Rechtsstaates entsprechen und ob sie etwa Unrecht statt Recht enthalten (vgl. erkennenden Senat in BGHZ 5, 97 [BGH 08.02.1952 - V ZR 6/50]; III. Zivilsenat in NJW 1952, 1139; II. Zivilsenat in BGHZ 9, 34; Großer Senat für Zivilsachen in BGHZ 16, 350).

  • BGH, 28.02.1955 - GSZ 4/54

    Wertpapierdepot. Rückerstattung

    Auszug aus BGH, 02.12.1955 - V ZR 75/54
    Mit der Gesetzgebung des nationalsozialistischen Staates hat sich der Bundesgerichtshof bereits wiederholt befaßt (vgl. z.B. BGHZ 5, 76; 9, 34 [BGH 10.02.1953 - IV ZB 87/52]und 390; 16, 350; NJW 1952, 1139 = JR 1952, 413 = Betrieb 1952, 716).

    Der Bundesgerichtshof hat aber die sachliche Gültigkeit der Rechtsnormen aus dieser Zeit stets von der Prüfung abhängig gemacht, ob sie den Anforderungen eines Rechtsstaates entsprechen und ob sie etwa Unrecht statt Recht enthalten (vgl. erkennenden Senat in BGHZ 5, 97 [BGH 08.02.1952 - V ZR 6/50]; III. Zivilsenat in NJW 1952, 1139; II. Zivilsenat in BGHZ 9, 34; Großer Senat für Zivilsachen in BGHZ 16, 350).

  • BGH, 11.02.1953 - II ZR 51/52

    Vermögenseinziehung und Lebensversicherung

    Auszug aus BGH, 02.12.1955 - V ZR 75/54
    Mit der Gesetzgebung des nationalsozialistischen Staates hat sich der Bundesgerichtshof bereits wiederholt befaßt (vgl. z.B. BGHZ 5, 76; 9, 34 [BGH 10.02.1953 - IV ZB 87/52]und 390; 16, 350; NJW 1952, 1139 = JR 1952, 413 = Betrieb 1952, 716).

    Der Bundesgerichtshof hat aber die sachliche Gültigkeit der Rechtsnormen aus dieser Zeit stets von der Prüfung abhängig gemacht, ob sie den Anforderungen eines Rechtsstaates entsprechen und ob sie etwa Unrecht statt Recht enthalten (vgl. erkennenden Senat in BGHZ 5, 97 [BGH 08.02.1952 - V ZR 6/50]; III. Zivilsenat in NJW 1952, 1139; II. Zivilsenat in BGHZ 9, 34; Großer Senat für Zivilsachen in BGHZ 16, 350).

  • BGH, 10.07.1952 - III ZR 162/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 02.12.1955 - V ZR 75/54
    Mit der Gesetzgebung des nationalsozialistischen Staates hat sich der Bundesgerichtshof bereits wiederholt befaßt (vgl. z.B. BGHZ 5, 76; 9, 34 [BGH 10.02.1953 - IV ZB 87/52]und 390; 16, 350; NJW 1952, 1139 = JR 1952, 413 = Betrieb 1952, 716).

    Der Bundesgerichtshof hat aber die sachliche Gültigkeit der Rechtsnormen aus dieser Zeit stets von der Prüfung abhängig gemacht, ob sie den Anforderungen eines Rechtsstaates entsprechen und ob sie etwa Unrecht statt Recht enthalten (vgl. erkennenden Senat in BGHZ 5, 97 [BGH 08.02.1952 - V ZR 6/50]; III. Zivilsenat in NJW 1952, 1139; II. Zivilsenat in BGHZ 9, 34; Großer Senat für Zivilsachen in BGHZ 16, 350).

  • BGH, 13.05.1955 - V ZR 141/54

    Bergrechtliches Aneignungsrecht. Haldenmineral

    Auszug aus BGH, 02.12.1955 - V ZR 75/54
    Das Wirksamwerden des Staatsvorbehalts hätte dann nichts daran geändert, daß das Erdöl auf seiner Lagerstätte im Eigentum des Klägers geblieben wäre, bis es sich die Gewerkschaft "B." wie sonst im Falle der bergbaufreien Mineralien der Bergwerkseigentümer (BGHZ 17, 223 [228]) im Zuge der laufenden Förderung angeeignet hätte und künftig noch aneignen würde.
  • BGH, 29.01.1954 - V ZR 30/52

    Nutzungsrecht an Straßenbäumen

    Auszug aus BGH, 02.12.1955 - V ZR 75/54
    Da eben der Eingriff in das Eigentum des Klägers bzw. in sein Gewinnungsrecht nach dem damals geltenden Rechte wirksam erfolgte, wurde mit der Entziehung des Gewinnungsrechtes der Eingriff abgeschlossen (BGHZ 12, 189 [BGH 29.01.1954 - V ZR 30/52] [192/193]).
  • RG, 12.02.1932 - II 404/31

    1. Über die Befugnis des Zwangsverwalters von Grundstücken zur Fortsetzung eines

    Auszug aus BGH, 02.12.1955 - V ZR 75/54
    Dafür, daß die Einführung des Staatsvorbehalts das Erdöl herrenlos gemacht hätte, wie es die bergbaufreien Mineralien sind (RGZ 135, 197 [201]), fehlt jede gesetzliche Grundlage.
  • BVerfG, 10.06.1953 - 1 BvF 1/53

    Gerichtsbezirke

    Auszug aus BGH, 02.12.1955 - V ZR 75/54
    Insbesondere kann hierbei nicht auf Art. 80 Abs. 1 GrundG zurückgegriffen werden, wie andererseits Art. 129 GrundG sich auf die Zeit vom ersten Zusammentritt des Bundestags (7. September 1949) an bezieht (BVerfGE 2, 307; vgl. auch die Beanstandung der Ermächtigung des § 2 Abs. 1 des Preisbildungsgesetzes vom 29. Oktober 1936 durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Mai 1955 - BVerwG V C 14/55 - in NJW 1955, 1693 [BVerwG 20.05.1955 - V C 14/55], das diese seit Inkrafttreten des Grundgesetzes [nicht erst seit Zusammentritt des Bundestags] für ungültig erklärt, während das Urteil vom 23. April 1954 - BVerwG II O 50/53 - in NJW 1954, 1781 [BVerwG 23.04.1954 - II C 50/53] der entsprechenden Ermächtigung des § 2 Abs. 1 des Preisgesetzes vom 10. April 1948, WiBGl.
  • BVerwG, 23.04.1954 - II C 50.53
    Auszug aus BGH, 02.12.1955 - V ZR 75/54
    Insbesondere kann hierbei nicht auf Art. 80 Abs. 1 GrundG zurückgegriffen werden, wie andererseits Art. 129 GrundG sich auf die Zeit vom ersten Zusammentritt des Bundestags (7. September 1949) an bezieht (BVerfGE 2, 307; vgl. auch die Beanstandung der Ermächtigung des § 2 Abs. 1 des Preisbildungsgesetzes vom 29. Oktober 1936 durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Mai 1955 - BVerwG V C 14/55 - in NJW 1955, 1693 [BVerwG 20.05.1955 - V C 14/55], das diese seit Inkrafttreten des Grundgesetzes [nicht erst seit Zusammentritt des Bundestags] für ungültig erklärt, während das Urteil vom 23. April 1954 - BVerwG II O 50/53 - in NJW 1954, 1781 [BVerwG 23.04.1954 - II C 50/53] der entsprechenden Ermächtigung des § 2 Abs. 1 des Preisgesetzes vom 10. April 1948, WiBGl.
  • BVerwG, 20.05.1955 - V C 14.55

    Rechtsmittel

  • BGH, 12.07.1955 - V ZR 51/54

    Revisibilität von Landesrecht

  • BGH, 10.02.1953 - IV ZB 87/52

    Ferienkammern und Feriensenate

  • RG, 18.06.1925 - VII B 3/23

    Carl Eduard (Sachsen-Coburg und Gotha)

  • RG, 31.10.1941 - VII 5/41

    1. Ist das im Protektorat Böhmen und Mähren durch den Führererlaß vom 16. März

  • RG, 28.07.1936 - III 329/35

    1. Sind die Gesetze, die nach dem Übergang der Hoheitsrechte der Länder auf das

  • RG, 08.01.1937 - III 110/36

    Kann ein auf Grund von § 4 des Gesetzes zur Wiederherstellung des

  • OVG Niedersachsen, 02.11.1999 - 7 L 3034/97

    Erstattung von Förderzinsen;; Bereicherung (Wegfall); Bereicherungsrecht;

    Seit Einführung des Staatsvorbehalts (vgl. zur Rechtmäßigkeit BGH, Urt. v. 2.12.1955 - V ZR 75/54 -, BGHZ 19, 209) entsprach es allgemeiner Übung und Verwaltungspraxis, dass für die Einräumung des Rechts auf Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen eine Gegenleistung gefordert wurde.

    Der Staatsvorbehalt als solcher findet jedoch seine Grundlage im Phosphorit-Gesetz iVm § 1 der Erdölverordnung (vgl. BGHZ 19, 209), der im Hinblick auf die berührten Gemeinwohlinteressen an der Sicherung der Rohstoffversorgung der Bundesrepublik Deutschland und der haushälterischen Nutzung der bergfreien Bodenschätze verfassungsrechtlich unbedenklich und geeignet ist, das Grundrecht einzuschränken.

  • BGH, 26.01.1984 - III ZR 179/82

    Rechtsfolgen der Versagung einer wasserrechtlichen Planfeststellung;

    Diese Bestimmung sah vor, daß bei Enteignungen die Entschädigung durch Reichsgesetz ausgeschlossen werden konnte (s. BGHZ 19, 209, 212).
  • BGH, 16.02.1970 - III ZR 136/68

    Bergschädenregelung und Art. 14 GG

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  • BGH, 26.01.1984 - III ZR 178/82

    Entschädigungslosigkeit eines Auskiesungsverbots

    Diese Bestimmung sah vor, daß bei Enteignungen die Entschädigung durch Reichsgesetz ausgeschlossen werden konnte (s. BGHZ 19, 209, 212).
  • BGH, 31.01.1969 - V ZR 164/65

    Voraussetzungen für die Erteilung eines Erbscheins - Anforderungen an die

    Das gleiche gilt für die Frage, ob das Erdöl nicht durch die Einführung des Staatsvorbehalts herrenlos geworden ist, wie es die bergbaufreien Mineralien sind (vgl. BGHZ 19, 209, 225 [BGH 02.12.1955 - V ZR 75/54]; "Begründung" der Erdölverordnung ZBergR 75, 367, 368; Wöhrmann RdL 1963, 110, 111 f mit weiteren Nachweisen; anderer Ansicht Bergmann RdL 1964, 324, 325).

    Wie der Senat in seinem in BGHZ 19, 209, 225 [BGH 02.12.1955 - V ZR 75/54] veröffentlichten Urteil ferner ausgeführt hat, erlosch zwar mit dem Inkrafttreten der Erdölverordnung das Recht des Grundeigentümers zur Aufsuchung und Gewinnung von Erdöl (§ 3 Abs. 1); diese Regelung hat der hier Platz greifende Absatz 2 des § 3 aber insofern abgeändert, als Ausbeutungsverträge unberührt bleiben, die der Grundeigentümer vor dem Erlöschen seines Rechts abgeschlossen hat; das Recht des Grundeigentümers setzt sich dann in der Hand des Ausbeutungsberechtigten fort; das Erlöschen jenes Rechts ist bis zur Beendigung des Ausbeutungsvertrags gehemmt (vgl. Busse, Glückauf 1957, 842).

  • BGH, 28.10.1971 - III ZR 142/69

    Entschädigung für Verbot von Kiesabbau nach RNatSchG

    So hat das Bundesverfassungsgericht in E 2, 237, 246 für die - im übrigen nicht als Enteignung angesehene (a.a.O. 260) - Belastung eines Grundstücks mit Grundschulden aufgrund des Hypothekensicherungsgesetzes vom 2. September 1948 (WiGBl 87) und der Bundesgerichtshof in BGHZ 12, 189, 193 f [BGH 29.01.1954 - V ZR 30/52] ür die Beseitigung eines Nutzungsrechts an Straßenbäumen sowie in BGHZ 19, 209, 224 f [BGH 02.12.1955 - V ZR 75/54] für die Entziehung des Erdölgewinnungsrechts eine Entschädigung versagt.
  • BGH, 20.09.1984 - III ZR 198/82

    Entschädigung für eine enteignende Maßnahmen im Gebiet des Naturschutzes

    Diese Bestimmung sah vor, daß bei Enteignungen die Entschädigung durch Reichsgesetz ausgeschlossen werden konnte (s. BGHZ 19, 209, 212).
  • BFH, 16.12.1982 - IV R 200/79

    Mineralölvorkommen - Grundeigentümermineralien - Betriebsvermögen - Landwirt -

    Diese Rechtslage wurde durch das Phosphoritgesetz vom 16. Oktober 1934 (Preußische Gesetzsammlung -PrGS- 1934, 404) und die dazu ergangene Verordnung über die Berechtigung zur Aufsuchung und Gewinnung von Erdöl und anderen Bodenschätzen (Erdölverordnung) vom 13. Dezember 1934 (PrGS 1934, 463) geändert (zur Rechtsgültigkeit dieser Verordnung vgl. BGHZ 19, 209).
  • BGH, 01.06.1978 - III ZR 158/75

    Erdölförderung . Enteignung zugunsten der Bundesbahn

    Denn jedenfalls besteht kein Grund für die Annahme, das Gesetz habe diese Sonderregelung davon abhängig gemacht, daß es sich bei dem Recht des Bergbautreibenden um ein privates Recht wie das Bergwerkseigentum (vgl. § 54 ABG) handelt, die Regelung habe also für ein ausschließlich dem Staat zustehendes Gewinnungsrecht, wie es durch den Staatsvorbehalt nach § 1 Abs. 1 ErdölVO für Erdöl begründet worden ist (vgl. BGHZ 19, 209 ff), nicht gelten sollen.
  • BGH, 04.12.1958 - III ZR 10/57

    Feststellungsklagen trotz § 3 Abs. 2 AKG

    Dem Gesetz steht eine mit gesetzlicher Ermächtigung erlassene Rechtsverordnung nach allgemeinen staatsrechtlichen Grundsätzen gleich (Anschütz, WeimVerf., 14. Aufl. 1932, Art. 153, 12; RGSt 55, 88/91; RGZ 102, 161/165; 107, 377, 381; 111, 326; vgl. auch BGHZ 19, 209/211).
  • BGH, 19.02.1964 - V ZR 152/61

    Rechtsmittel

  • BGH, 09.04.1956 - III ZR 135/55

    Rechtsmittel

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