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BGH, 03.02.2021 - 2 StR 137/20 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 335 Abs. 2 Nr. 2 StGB
Besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung (Forderung von Vorteilen für die Vornahme der Diensthandlungen) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 335 Abs 2 Nr 2 StGB
- IWW
- Wolters Kluwer
Revision wegen ungerechtfertiger Annahme der Voraussetzungen des Regelbeispiels nach § 335 Abs. 2 Nr. 2 StGB
- rewis.io
Besonders schwerer Fall der Bestechlichkeit: Erfordernis des "Sich bezahlen lassen" für die Vornahme pflichtwidriger Diensthandlungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 335 Abs. 2
Revision wegen ungerechtfertiger Annahme der Voraussetzungen des Regelbeispiels nach § 335 Abs. 2 Nr. 2 StGB - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Marburg, 18.12.2019 - 12 KLs 2 Js 8377/17
- BGH, 03.02.2021 - 2 StR 137/20
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2021, 109
- StV 2021, 735 (Ls.)
Wird zitiert von ...
- LG Frankfurt/Main, 12.05.2023 - 24 KLs 7/22
Antikorruptions-Staatsanwalt wegen Korruption zu sechs Jahren Haft verurteilt
Erfasst werden diejenigen Fälle, in denen ein Amtsträger sich aus eigenem Antrieb ständig für die Verletzung von Diensthandlungen bezahlen lässt (BGH, Beschluss vom 03.02.2021 - 2 StR 137/20, BeckRS 2021, 4128 Rn. 6).