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   BGH, 03.04.1979 - X ZB 14/76   

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https://dejure.org/1979,2381
BGH, 03.04.1979 - X ZB 14/76 (https://dejure.org/1979,2381)
BGH, Entscheidung vom 03.04.1979 - X ZB 14/76 (https://dejure.org/1979,2381)
BGH, Entscheidung vom 03. April 1979 - X ZB 14/76 (https://dejure.org/1979,2381)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anmeldung eines Patents unter Inanspruchnahme der Priorität einer Voranmeldung in den Vereinigten Staaten von Amerika - Anforderungen an die Eintragung einer Gebrauchsmusteranwendung - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Vorlage einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1979, 753
  • GRUR 1979, 626
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.10.1973 - X ZB 6/73

    Spiegelreflexkamera

    Auszug aus BGH, 03.04.1979 - X ZB 14/76
    Aus § 27 PatG, insbesondere seinem Satz 4 ergibt sich an sich als selbstverständliche Voraussetzung, daß "die Angaben" vollständig sein müssen (vgl. BGHZ 61, 257 ff - Spiegelreflexkamera).
  • BGH, 16.10.1973 - X ZB 10/73

    Elektronenstrahlsignalspeicherung

    Auszug aus BGH, 03.04.1979 - X ZB 14/76
    Aus den Entscheidungen des Senats "Spiegelreflexkamera" (BGHZ a.a.O.) und "Elektronenstrahlsignalspeicherung" (BGHZ 61, 265 ff) kann Gegenteiliges nicht hergeleitet werden; es hat sich dort um andere Sachverhalte und um eine andere Rechtsfrage gehandelt: einmal fehlte die Angabe des Landes der Voranmeldung, das andere Mal war diese Angabe unrichtig.
  • BGH, 09.03.1978 - III ZR 154/76

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen einer Versäumung der Berufungsfrist

    Auszug aus BGH, 03.04.1979 - X ZB 14/76
    Da sowohl der Antrag auf Wiedereinsetzung unter der Geltung des alten Verfahrensrechts gestellt worden ist, als auch die Rechtsmittelverfahren in dieser Zeit eingeleitet worden sind, bleibt dieses Recht maßgebend (vgl. BGH III ZR 154/76 - Urt. v. 9. März 1978 m.w.N.).
  • BGH, 29.05.1974 - X ZB 21/73

    Rechtmäßigkeit der Zurückweisung eines Patents - Anforderungen an die Ermittlung

    Auszug aus BGH, 03.04.1979 - X ZB 14/76
    Der Senat hat bereits ausgesprochen (BGH GRUR 1974, 679 - internes Aktenzeichen), daß die Wiedereinsetzung schon dann zu versagen sei, wenn der Anmelder oder sein Vertreter auch nur eine nach den Umständen vermeidbare Ursache für die Fristversäumung gesetzt habe.
  • BGH, 14.01.1972 - X ZB 10/71

    Anmeldung eines Patents in Österreich - Anforderungen für die Verwirkung des

    Auszug aus BGH, 03.04.1979 - X ZB 14/76
    Ohne Rechtsverstoß hat das Bundespatentgericht dargelegt, daß bei Inanspruchnahme einer Unionspriorität die Versäumung der Frist zur Vorlage einer Abschrift der Voranmeldung nach § 2 Abs. 1 GebrMG, § 27 Satz 2 PatG für den Anmelder einen Rechtsnachteil, nämlich nach § 27 Satz 4 PatG die Verwirkung des Prioritätsanspruchs zur Folge hat (BGH GRUR 1973, 139 - Prioritätsverlust).
  • BPatG, 11.04.2011 - 35 W (pat) 4/08
    Die Überwachung von solchen Angelegenheiten darf der Vertreter nach der Rechtsprechung und der Spruchpraxis des EPA nicht vollständig Hilfspersonen überlassen (vgl. Busse, Patentgesetz, 6. Aufl., § 123 Rn. 33; EPA T 25/96 RBK 2000, 55; für Kontrolle von die Prioritätsfrist wahrenden Eingaben auf Vollständigkeit und Richtigkeit BGH GRUR 1979, 626 -Elektrostatisches Ladungsbild).

    Entsprechendes gilt für die Berechnung und Kontrolle von Rechtsmittelfristen (vgl. Busse, a. a. O.) und die Kontrolle von die Prioritätsfrist wahrenden Eingaben auf Vollständigkeit und Richtigkeit (BGH GRUR 1979, 626 -Elektrostatisches Ladungsbild).

    Auf die Frage, ob die Überwachung der Vollständigkeit der den Schriftsätzen beigefügten Prioritätsunterlagen und einfache Fristberechnungen und -notierungen auf eine Patentanwaltsfachangestellte übertragen werden durften, ob die mit der Sachbearbeitung betraute Fachkraft ausreichend qualifiziert und überwacht worden ist oder ob sie grundsätzlich zuverlässig arbeitet, kommt es vorliegend bei dieser Sachund Rechtslage nach Auffassung des Senats nicht an (vgl. dazu BGH GRUR 1979, 626 -Elektrostatisches Ladungsbild).

  • BPatG, 10.10.2022 - 35 W (pat) 415/22
    Ihm oblag in diesem Zusammenhang, die Beschwerdeschrift und das SEPA-Mandat selbst auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen (vgl. z.B. bereits BGH GRUR 1979, 626 - elektrostatisches Ladungsbild).

    Bei dieser Sachlage kommt es auch nicht darauf an, ob die Patentfachangestellte und die Büroleiterin mit der erforderlichen Sorgfalt ausgewählt und instruiert sind und die Büroorganisation des Verfahrensbevollmächtigten ordnungsgemäß ausgestaltet ist (vgl. z.B. BGH GRUR 1979, 626 - elektrostatisches Ladungsbild).

  • BPatG, 14.09.2020 - 19 W (pat) 25/20

    Patentbeschwerdeverfahren - Wiedereinsetzung in die versäumte Frist zur Zahlung

    Auch nach der - allerdings ebenfalls noch zu § 43 PatG a. F. ergangenen - Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gehört es zu den Pflichten eines Patentanwalts, eine Eingabe zur Wahrung einer Frist, deren Versäumung einen nicht unerheblichen Rechtsnachteil zur Folge haben kann, auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen (BGH, Beschluss vom 3. April 1979 - X ZB 14/76, GRUR 1979, 626 - Elektrostatisches Ladungsbild).
  • OLG Düsseldorf, 10.01.2013 - 2 U 97/01

    Ansprüche wegen der Verletzung eines Gebrauchsmusters für eine Vorrichtung zur

    Zur Vollständigkeit der Abschrift gehört auch die Zeichnung (vgl. Busse/Keukenschrijver, PatG, 5. Aufl., § 41 PatG Rdn. 37-40 m.w.N.; BGH GRUR 1979, 626, 627 - elektrostatisches Ladungsbild).
  • BPatG, 30.04.2015 - 29 W (pat) 510/15

    Markenbeschwerdeverfahren - "dtv" - Wiedereinsetzung in die Frist zur Zahlung der

    Die Rechtsprechung stellt insoweit hohe Sorgfaltsanforderungen an die Einhaltung von Fristen bei Rechts- und Patentanwälten (Zöller/Greger, a. a. O., § 233 Rn. 23 "Fristenbehandlung"; NJW 1997, 3177 m. w. N.; GRUR 1979, 626 - Elektrostatisches Ladungsbild; BPatG, Beschluss vom 26.10.2005, 29 W (pat) 79/05).
  • BPatG, 09.10.2023 - 1 W (pat) 6/22
    Dem steht nicht entgegen, dass die Figuren unstreitig nur einmal innerhalb der Prioritätsfrist eingereicht wurden und dass die Abschrift der Voranmeldung vollständig sein und auch die Zeichnungen umfassen muss, die Bestandteil der Voranmeldung sind (vgl. BGH GRUR 1979, 626 - Elektrostatisches Ladungsbild; Benkard/Schäfers/Schacht, a. a. O., § 41 Rn. 30 m. w. N.).
  • BPatG, 30.04.2015 - 29 W (pat) 511/15

    Markenbeschwerdeverfahren - "dtv junior" - Wiedereinsetzung in die Frist zur

    Die Rechtsprechung stellt insoweit hohe Sorgfaltsanforderungen an die Einhaltung von Fristen bei Rechts- und Patentanwälten (Zöller/Greger, a. a. O., § 233 Rn. 23 "Fristenbehandlung"; NJW 1997, 3177 m. w. N.; GRUR 1979, 626 - Elektrostatisches Ladungsbild; BPatG, Beschluss vom 26.10.2005, 29 W (pat) 79/05).
  • BPatG, 26.10.2005 - 29 W (pat) 79/05
    Die Rechtsprechung stellt insoweit hohe Sorgfaltsanforderungen an die Einhaltung von Fristen bei Rechts- und Patentanwälten (BVerfG NJW 2000, 1633; BGH NJW 1997, 3177 mwN; GRUR 1979, 626 - Elektrostatisches Ladungsbild).
  • BPatG, 12.06.2002 - 29 W (pat) 54/02
    Nach ständiger Rechtsprechung hat ein Anwalt nicht nur die Fristen zu kontrollieren und eine fristwahrende Eingabe auf Vollständigkeit selbst zu überprüfen, sondern auch die Einhaltung der Voraussetzungen für eine wirksame Verfahrenshandlung (vgl. BPatGE 18, 208; BGH GRUR 1979, 626; Busse, Patentgesetz, 6. Aufl., § 123 Rn. 43; Schulte, Patentgesetz, 6. Aufl., § 123 Rn. 116 Ziff. 2; Thomas-Putzo, ZPO, 24. Aufl., § 233 Rn. 17).
  • BPatG, 10.04.2002 - 29 W (pat) 20/02
    Zum anderen hat - und daran scheitert die Wiedereinsetzung vor allem - nach ständiger Rechtsprechung ein Anwalt jedenfalls die Fristen selbst zu kontrollieren und eine fristwahrende Eingabe auf Vollständigkeit und die Einhaltung der Voraussetzungen für eine wirksame Verfahrenshandlung selbst zu überprüfen (vgl. BPatGE 18, 208; BGH GRUR 1979, 626; Busse, Patentgesetz, 6. Aufl., § 123 Rn. 43; Schulte, Patentgesetz, 6. Aufl., § 123 Rn. 116 Ziff. 2; Thomas-Putzo, ZPO, 24. Aufl., § 233 Rn. 17).
  • BPatG, 06.11.2000 - 10 W (pat) 6/00
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