Rechtsprechung
BGH, 03.05.2023 - XII ZB 442/22 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- IWW
§ 36 Abs. 3 GNotKG, § ... 1897 Abs. 4 Satz 1 BGB, § 11 Satz 3 und 4 FamFG, § 275 FamFG, § 278 Abs. 1 FamFG, § 68 Abs. 3 Satz 1 FamFG, § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG, Art. 103 Abs. 1 GG, § 276 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 FamFG, § 276 Abs. 4 FamFG, § 276 Abs. 5 FamFG, § 74 Abs. 5 FamFG, § 74 Abs. 6 Satz 2 FamFG, § 1816 BGB, § 1816 Abs. 2 Satz 1 BGB, § 74 Abs. 7 FamFG
- Deutsches Notarinstitut
FamFG § 11 S. 4; BGB § 1816 Abs. 2
Überprüfung der Verfahrensvollmacht eines Rechtsanwalts; Eignung von Familienangehörigen als Betreuer - Wolters Kluwer
Prüfung der Vollmacht eines Verfahrensbeteiligten bei dessen Vertretung durch einen Rechtsanwalt als Verfahrensbevollmächtigten allein auf die Rüge eines anderen Beteiligten; Durchschlag familärer Konflikte auf die Eignung der gewünschten Person zur Führung der konkreten ...
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FamFG § 11 S. 4; BGB § 1816 Abs. 2
Prüfung der Vollmacht eines Verfahrensbeteiligten bei dessen Vertretung durch einen Rechtsanwalt als Verfahrensbevollmächtigten allein auf die Rüge eines anderen Beteiligten; Durchschlag familärer Konflikte auf die Eignung der gewünschten Person zur Führung der konkreten ... - datenbank.nwb.de
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Kurzfassungen/Presse (5)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der Verfahrensbevollmächtigte im Betreuungsverfahren - und seine Verfahrensvollmacht
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Persönliche Anhörung im Betreuungsverfahren - und der erst vom Beschwerdegericht bestellte Verfahrenspfleger
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der Familienangehörige als Wunschbetreuer - und die familiären Konflikte
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Betreuungsverfahren: Anwaltliche Vollmacht, familiäre Konflikte und das Recht auf ...
- famrz.de (Kurzinformation)
Betreuerbestellung bei Spannungen in der Familie
Verfahrensgang
- BGH, 03.05.2022 - XII ZB 442/22
- AG Aschersleben, 05.07.2022 - 8 XVII 244/21
- LG Magdeburg, 14.09.2022 - 9 T 249/22
- BGH, 03.05.2023 - XII ZB 442/22
Papierfundstellen
- NJW 2023, 2571
- MDR 2023, 988
- FamRZ 2023, 1310
- Rpfleger 2024, 148
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 15.05.2019 - XII ZB 57/19
Verfahrensfehlerhaftigkeit der Anhörung eines Betroffenen im Betreuungsverfahren …
Auszug aus BGH, 03.05.2023 - XII ZB 442/22
Wünscht der Betreute einen bestimmten Familienangehörigen zum Betreuer und würde dessen Bestellung zu erheblichen familiären Konflikten führen, unter denen der Betreute persönlich leiden müsste, oder könnte infolge dieser Spannungen innerhalb der Familie eine Regelung der wirtschaftlichen oder sonstigen Verhältnisse des Betreuten nicht gewährleistet werden, können diese Umstände auf die Eignung der gewünschten Person zur Führung der konkreten Betreuung im Sinne des § 1816 Abs. 2 Satz 1 BGB durchschlagen (Fortführung des Senatsbeschlusses vom 15. Mai 2019 - XII ZB 57/19, FamRZ 2019, 1356).Ausnahmsweise gilt nur dann etwas anderes, wenn das Gericht vor der Anhörung des Betroffenen die Erforderlichkeit der Bestellung eines Verfahrenspflegers nicht erkennen konnte und aus diesem Grunde daran gehindert war, den Verfahrenspfleger schon vor der abschließenden Anhörung des Betroffenen zu bestellen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 15. Mai 2019 - XII ZB 57/19 - FamRZ 2019, 1356 Rn. 8 f. …und vom 14. Februar 2018 - XII ZB 465/17 - FamRZ 2018, 705 Rn. 7 f.).
Wenn der Betreute persönlich unter den Spannungen seiner Familienangehörigen leidet oder wenn die Regelung seiner wirtschaftlichen oder sonstigen Verhältnisse wegen der Spannungen innerhalb der Familie nicht gewährleistet werden kann (vgl. Senatsbeschluss vom 15. Mai 2019 - XII ZB 57/19 - FamRZ 2019, 1356 Rn. 15), können diese Umstände auf die Eignung der gewünschten Person für die Führung der konkreten Betreuung durchschlagen.
- BGH, 05.04.2001 - IX ZR 309/00
Prüfung der Prozeßvollmacht
Auszug aus BGH, 03.05.2023 - XII ZB 442/22
Ist ein Verfahrensbeteiligter durch einen Rechtsanwalt als Verfahrensbevollmächtigten vertreten, wird dessen Vollmacht gemäß § 11 Satz 4 FamFG nicht von Amts wegen, sondern allein auf die Rüge eines anderen Beteiligten hin überprüft; etwas anderes gilt nur dann, wenn sich für das Gericht aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte begründete Zweifel an der Wirksamkeit oder dem Fortbestand der Verfahrensvollmacht ergeben (im Anschluss an BGH Urteil vom 5. April 2001 - IX ZR 309/00, NJW 2001, 2095).Ist ein Beteiligter - wie hier die Betroffene - durch einen Rechtsanwalt als Verfahrensbevollmächtigten vertreten, wird dessen Vollmacht gemäß § 11 Satz 3 und 4 FamFG nicht von Amts wegen, sondern allein auf die Rüge eines anderen Verfahrensbeteiligten hin überprüft; etwas anderes gilt nur dann, wenn sich für das Gericht aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte begründete Zweifel an der Wirksamkeit oder dem Fortbestand der Verfahrensvollmacht ergeben (vgl. BGH Urteil vom 5. April 2001 - IX ZR 309/00 - NJW 2001, 2095, 2096;… vgl. auch Senatsbeschluss vom 11. Februar 2015 - XII ZB 48/14 - FamRZ 2015, 918 Rn. 5).
- BGH, 30.10.2013 - XII ZB 317/13
Betreuungssache: Verfahrensfähigkeit des Betroffenen; Befugnis zur Bestellung …
Auszug aus BGH, 03.05.2023 - XII ZB 442/22
Es braucht im Betreuungsverfahren insbesondere nicht geklärt zu werden, ob ein Betroffener bei Erteilung der Vollmacht an einen Rechtsanwalt geschäftsfähig gewesen ist, weil die dem Betroffenen durch § 275 FamFG ohne Rücksicht auf seine Geschäftsfähigkeit uneingeschränkt gewährte Verfahrensfähigkeit auch die Befugnis einschließt, einen Verfahrensbevollmächtigten zu bestellen (vgl. Senatsbeschluss vom 30. Oktober 2013 - XII ZB 317/13 - FamRZ 2014, 110 Rn. 7 ff. mwN.).
- BGH, 14.02.2018 - XII ZB 465/17
Stattfinden der Anhörung des Betroffenen im Betreuungsverfahren ohne Teilnahme …
Auszug aus BGH, 03.05.2023 - XII ZB 442/22
Ausnahmsweise gilt nur dann etwas anderes, wenn das Gericht vor der Anhörung des Betroffenen die Erforderlichkeit der Bestellung eines Verfahrenspflegers nicht erkennen konnte und aus diesem Grunde daran gehindert war, den Verfahrenspfleger schon vor der abschließenden Anhörung des Betroffenen zu bestellen (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 15. Mai 2019 - XII ZB 57/19 - FamRZ 2019, 1356 Rn. 8 f. und vom 14. Februar 2018 - XII ZB 465/17 - FamRZ 2018, 705 Rn. 7 f.). - BGH, 05.05.2021 - XII ZB 510/20
Gebotenheit der Bestellung eines Verfahrenspflegers
Auszug aus BGH, 03.05.2023 - XII ZB 442/22
Unter diesen Umständen war gemäß § 276 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 FamFG aF die Bestellung eines Verfahrenspflegers für die in erster Instanz anwaltlich nicht vertretene Betroffene zwingend geboten (vgl. Senatsbeschluss vom 5. Mai 2021 - XII ZB 510/20 - FamRZ 2021, 1239 Rn. 6 mwN). - BGH, 11.02.2015 - XII ZB 48/14
Betreuungsverfahren: Rechtsbeschwerde im Namen des Betroffenen durch den von dem …
Auszug aus BGH, 03.05.2023 - XII ZB 442/22
Ist ein Beteiligter - wie hier die Betroffene - durch einen Rechtsanwalt als Verfahrensbevollmächtigten vertreten, wird dessen Vollmacht gemäß § 11 Satz 3 und 4 FamFG nicht von Amts wegen, sondern allein auf die Rüge eines anderen Verfahrensbeteiligten hin überprüft; etwas anderes gilt nur dann, wenn sich für das Gericht aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte begründete Zweifel an der Wirksamkeit oder dem Fortbestand der Verfahrensvollmacht ergeben (vgl. BGH Urteil vom 5. April 2001 - IX ZR 309/00 - NJW 2001, 2095, 2096; vgl. auch Senatsbeschluss vom 11. Februar 2015 - XII ZB 48/14 - FamRZ 2015, 918 Rn. 5). - BGH, 16.12.2020 - XII ZB 315/20
Erneute persönliche Anhörung des Betroffenen durch das Gericht vor der Bestellung …
Auszug aus BGH, 03.05.2023 - XII ZB 442/22
Dies setzt jedoch nach ständiger Rechtsprechung des Senats voraus, dass die Anhörung bereits im ersten Rechtszug ohne Verletzung zwingender Verfahrensvorschriften vorgenommen worden ist und von einer erneuten Anhörung im Beschwerdeverfahren keine neuen Erkenntnisse zu erwarten sind (vgl. Senatsbeschluss vom 16. Dezember 2020 - XII ZB 315/20 - NJW-RR 2021, 386 Rn. 7 mwN).
- BGH, 20.12.2023 - XII ZB 514/21
Verwertung der Anhörung weiterhin in ihrem objektiven Ertrag bei Mitwirkung von …
Mit Rücksicht auf die in diesen Vorschriften getroffenen Wertentscheidungen wird deshalb der Ehegatte des Betreuten, der zum Betroffenen persönliche Bindungen unterhält und den der Betreute als Betreuer gewünscht hat, bei der Betreuerauswahl besonders zu berücksichtigen sein und nur dann zugunsten eines Berufsbetreuers übergangen werden können, wenn sich nach einer umfassenden Abwägung aller relevanten Umstände Gründe von ganz erheblichem Gewicht ergeben, die auf einen Eignungsmangel des Ehegatten schließen lassen (vgl. auch Senatsbeschluss vom 3. Mai 2023 - XII ZB 442/22 - FamRZ 2023, 1310 Rn. 16 mwN). - BGH, 30.08.2023 - XII ZB 504/22
Inhaltliche Anforderungen an die Rechtsbeschwerdeschrift nach § 71 Abs. 1 Satz 2 …
Ist ein Beteiligter - wie hier der Betroffene - durch einen Rechtsanwalt als Verfahrensbevollmächtigten vertreten, wird dessen Vollmacht gemäß § 11 Satz 3 und 4 FamFG zwar nicht von Amts wegen, sondern allein auf die Rüge eines anderen Verfahrensbeteiligten hin überprüft; etwas Anderes gilt aber dann, wenn sich für das Gericht aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte begründete Zweifel an der Wirksamkeit oder dem Fortbestand der Verfahrensvollmacht ergeben (vgl. Senatsbeschluss vom 3. Mai 2023 - XII ZB 442/22 - FamRZ 2023, 1310 Rn. 7 mwN).