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   BGH, 03.11.1954 - 6 StR 236/54   

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https://dejure.org/1954,280
BGH, 03.11.1954 - 6 StR 236/54 (https://dejure.org/1954,280)
BGH, Entscheidung vom 03.11.1954 - 6 StR 236/54 (https://dejure.org/1954,280)
BGH, Entscheidung vom 03. November 1954 - 6 StR 236/54 (https://dejure.org/1954,280)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 7, 6
  • NJW 1955, 112
 
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.02.1995 - 3 StR 583/94

    Bildung einer kriminellen Vereinigung; Notwendigkeit der Begehung von Straftaten

    a) Zum Kreis der Straftaten, auf deren Begehung Zweck und/oder Tätigkeit der von § 129 Abs. 1 StGB erfaßten Vereinigungen gerichtet sind, gehören grundsätzlich alle nicht bereits mit dem organisatorischen Zusammenschluß (und dessen Aufrechterhaltung) begangenen, sondern ihm zeitlich und logisch nachfolgenden Delikte (BGHSt 7, 6, 8; v. Bubnoff in LK StGB 10. Aufl. § 129 Rdn. 11).
  • BGH, 17.11.1955 - 3 StR 234/55

    FDJ-Gelder - § 266 StGB, Vermögensbegriff, Treubruch; § 263 StGB, Tateinheit; §

    Dies könnte dann als ein Strafminderungsgrund besonderer Art erwogen werden, der sich vor allem darauf gründen würde, daß unter solchen besonderen Umständen für persönliche Abschreckung kaum noch oder gar kein Anlaß mehr bestünde, Die Entscheidungen BGHSt 6, 186, 192 und 7, 6 sind für den anderen Fall des Überzeugungstäters zu ähnlichen Erwägungen gelangt.
  • BGH, 10.08.2023 - 3 StR 36/23

    Mitgliedschaftliche Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung; Besitz einer

    Eine Sachlage, bei der die bezweckte strafbare Handlung mit dem organisatorischen Zusammenschluss sowie seiner Aufrechterhaltung zusammenfällt und aus diesem Grund keine taugliche Anknüpfung darstellt (s. BGH, Urteile vom 3. November 1954 - 6 StR 236/54, BGHSt 7, 6, 8; vom 22. Februar 1995 - 3 StR 583/94, BGHSt 41, 47, 50; BT-Drucks. IV/2145 [neu] S. 8), ist nicht gegeben.
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