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   BGH, 04.04.1951 - 1 StR 92/51   

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https://dejure.org/1951,513
BGH, 04.04.1951 - 1 StR 92/51 (https://dejure.org/1951,513)
BGH, Entscheidung vom 04.04.1951 - 1 StR 92/51 (https://dejure.org/1951,513)
BGH, Entscheidung vom 04. April 1951 - 1 StR 92/51 (https://dejure.org/1951,513)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Weitergabe eines durch Betrug erlangten Schecks an einen gutgläubigen Dritten gegen Gegenleistung als (weiterer) Betrug - Strafschärfende Berücksichtigung von "dreisten Lügen" - Pflicht zur Aussetzung eines Strafverfahrens bis zum Ergehen eines Zivilurteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHSt 1, 92
  • MDR 1951, 439
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (3)

  • RG, 22.12.1938 - 3 D 904/38

    Betrug kann auch begehen, wer eine unterschlagene Sache an einen Gutgläubigen

    Auszug aus BGH, 04.04.1951 - 1 StR 92/51
    Diese Rechtsprechung hat das Reichsgericht in RGSt 73, 61 aufgegeben; es hat dort den Vermögensschaden u.a. schon in der Gefahr erblickt, dass der ursprüngliche Eigentümer dem gutgläubigen Erwerber sein Eigentum streitig macht, ihn mit einem Prozess überzieht und ihn der Möglichkeit aussetzt, wegen Hehlerei strafrechtlich belangt zu werden; diese Nachteile seien wirtschaftlich wägbar und rechtfertigten daher die Annahme eines Vermögensschadens.
  • RG, 24.01.1935 - 2 D 1330/34

    Zur Frage der Verwertung von Urkunden in der Hauptverhandlung.

    Auszug aus BGH, 04.04.1951 - 1 StR 92/51
    Dies war zulässig (RGSt 69, 88).
  • RG, 12.11.1914 - I 795/14

    1. Begeht, wer einen gutgläubigen Dritten durch Täuschung zum Ankauf

    Auszug aus BGH, 04.04.1951 - 1 StR 92/51
    Hier hat das Reichsgericht in seiner älteren Rechtsprechung Betrug verneint, weil der Dritte Eigentümer geworden, um den hingegebenen Kaufpreis also nicht geschädigt sei (RGSt 49, 16).
  • BGH, 29.07.1960 - 1 StR 213/60

    Moped - § 263 StGB, Vermögensgefährdung, § 932 BGB, wirtschaftliche

    Im Anschluß an RGSt 73, 61 ff. (ebenso RG DR 1940, 106) hat der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden, daß auch dem gutgläubigen Erwerber einer unterschlagenen Sache ein Vermögensschaden im Sinne des § 263 Abs. 1 StGB entstehen kann: BGHSt 1, 92 ff.; 3, 370; GA 1956, 181 (2. Strafsenat); daselbst S. 182 (5. Strafsenat) und, dort in Bezug genommen: BGH 4 StR 455/53 vom 19.11.1953.
  • BGH, 09.01.1953 - 1 StR 628/52

    Rechtsmittel

    Der Senat hat sie schon in BGHSt 1, 92 gutgeheissen.
  • BGH, 08.05.1990 - 1 StR 52/90

    Einholung eines Steuerfachgutachtens - Persönlichkeitsstörung, der die Qualität

    Die bloße Tatsache, daß die Sache vom Täter auf strafbare Weise erlangt wurde und insofern mit einem "sittlichen Makel" behaftet ist, reicht hierbei nicht aus (BGHSt 1, 92; 3, 370; 15, 83; BGH GA 1956, 181; 1956, 182; BGH, Urteile vom 22. Februar 1963 - 4 StR 503/62 - und vom 9. Oktober 1964 - 2 StR 300/64).
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