Rechtsprechung
BGH, 04.04.2019 - V ZB 33/18 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- IWW
§ 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 AufenthG, § ... 2 Abs. 14 Nr. 6 AufenthG, § 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5, § 2 Abs. 14 Nr. 1 bis 5 AufenthG, § 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 AufenthG, § 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 AufenthG, § 2 Abs. 14 Nr. 1 AufenthG, § 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 AufenthG, § 74 Abs. 7 FamFG
- rewis.io
Abschiebungshaftanordnung: Fluchtgefahr bei vorübergehendem Sichverborgenhalten zur Vereitelung eines unangekündigten Abschiebungsversuchs
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AufenthG § 2 Abs. 14 Nr. 6
- rechtsportal.de
Vorübergehendes Verbergen eines Ausländers als ein konkreter Anhaltspunkt für das Bestehen von Fluchtgefahr gemäß § 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 , § 2 Abs. 14 Nr. 6 AufenthG ; Anspruch auf Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Abschiebehaft
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Haftgrund der Fluchtgefahr nach dem Aufenthaltsgesetz
Verfahrensgang
- AG Lichtenfels, 07.12.2017 - 2 XIV 107/17
- LG Coburg, 09.02.2018 - 24 T 1/18
- BGH, 04.04.2019 - V ZB 33/18
Papierfundstellen
- FGPrax 2019, 189
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 15.09.2016 - V ZB 69/16
Abschiebungshaftanordnung bei Fluchtgefahr: Verhalten des Betroffenen an Bord …
Auszug aus BGH, 04.04.2019 - V ZB 33/18
Voraussetzung für die Anwendung der Nummer 6 ist, dass die Handlungen des Ausländers gleichermaßen Ausdruck einer möglichen Entziehungsabsicht sind wie bei den in Nummer 1 bis 5 beschriebenen Fallgruppen (vgl. BT-Drucks. 18/4097, S. 34; Senat, Beschluss vom 15. September 2016 - V ZB 69/16, InfAuslR 2017, 58 Rn. 4). - BGH, 22.06.2017 - V ZB 21/17
Abschiebungshaftsache: Haftgrund bei Vereitelung einer konkreten …
Auszug aus BGH, 04.04.2019 - V ZB 33/18
Vereitelt der Ausländer - wie hier - eine Abschiebung, indem er sich verborgen hält, stellt dieses Verhalten nicht nur einen Anhaltspunkt für Fluchtgefahr dar; zugleich ist auch der Haftgrund des § 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 AufenthG gegeben, weil sich der Ausländer auf sonstige Weise der Abschiebung entzogen hat (vgl. Senat, Beschluss vom 22. Juni 2017 - V ZB 21/17, NVwZ 2017, 1640 Rn. 6).
- BGH, 11.04.2019 - V ZB 105/18
Vorliegen von Fluchtgefahr gemäß § 2 Abs. 14 Nr. 6 AufenthG bei vorübergehenden …
Voraussetzung für die Anwendung der Nummer 6 ist, dass die Handlungen des Ausländers gleichermaßen Ausdruck einer möglichen Entziehungsabsicht sind wie bei den in Nummer 1 bis 5 beschriebenen Fallgruppen (vgl. BT-Drucks. 18/4097, S. 34; Senat…, Beschluss vom 15. September 2016 - V ZB 69/16, InfAuslR 2017, 58 Rn. 4; Beschluss vom 4. April 2019 - V ZB 33/18, juris Rn. 5).Das schließt es aber im Anwendungsbereich der Dublin-III-Verordnung nicht aus, dass ein vergleichbares Verhalten des Ausländers im Hinblick auf konkrete Abschiebungsversuche den Anhaltspunkt für Fluchtgefahr gemäß § 2 Abs. 14 Nr. 6 AufenthG ergeben kann, und zwar sowohl bei angekündigten als auch bei unangekündigten Abschiebungsversuchen (vgl. zur Fluchtgefahr gemäß § 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5, § 2 Abs. 14 Nr. 6 AufenthG Senat, Beschluss vom 4. April 2019 - V ZB 33/18, juris Rn. 5 f.).
- BGH, 24.08.2020 - XIII ZB 75/19
Rechtsbeschwerde des Betroffenen in einem Verfahren zur Feststellung der …
Eine solche Vorbereitungshandlung kann auch darin liegen, dass sich der Ausländer vorübergehend verborgen hält, um einen unangekündigten Abschiebungsversuch zu vereiteln (BGH, Beschlüsse vom 4. April 2019 - V ZB 33/18, InfAuslR 2019, 294 Rn. 5…, vom 11. April 2019 - V ZB 105/18, NVwZ-RR 2019, 752 [Ls.] = juris Rn. 5, …und vom 20. Mai 2020 - XIII ZB 71/19, juris Rn. 13).