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   BGH, 05.03.2020 - I ZB 50/19   

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https://dejure.org/2020,14544
BGH, 05.03.2020 - I ZB 50/19 (https://dejure.org/2020,14544)
BGH, Entscheidung vom 05.03.2020 - I ZB 50/19 (https://dejure.org/2020,14544)
BGH, Entscheidung vom 05. März 2020 - I ZB 50/19 (https://dejure.org/2020,14544)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 567 Abs. 2 ZPO, § ... 788 Abs. 1 ZPO, § 104 Abs. 3, § 107 Abs. 3 ZPO, § 66 Abs. 2 GKG, § 104 ZPO, Nr. 3309 VV RVG, § 13 Abs. 1 RVG, § 13 Abs. 2 RVG, Nr. 7002 VV RVG, § 574 Abs. 3 Satz 2 ZPO, § 574 Abs. 3 Satz 1, § 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 574 Abs. 1 Nr. 2 ZPO, § 802l ZPO, § 788 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 ZPO, § 91 ZPO, § 802c ZPO, § 802a Abs. 2 ZPO, § 788 Abs. 1 Satz 1, § 802l Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 802l Abs. 1 ZPO, § 18 Abs. 1 Nr. 1 RVG, § 802f Abs. 6 Satz 1 ZPO, § 762 ZPO, § 802f Abs. 3 Satz 2 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Kosten des gemeinsam mit dem Antrag auf Einholung der Vermögensauskunft gestellten Antrags auf Einholung von Drittauskünften als notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung; Darstellen der Ablehnung des Gerichtsvollziehers zur Mitvollstreckung der Kosten der ...

  • rewis.io

    Ablehnung der Mitvollstreckung der Kostender Zwangsvollstreckung; Kosten für Einholung einer Vermögensauskunft und Einholung von Drittauskünften als notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kosten des gemeinsam mit dem Antrag auf Einholung der Vermögensauskunft gestellten Antrags auf Einholung von Drittauskünften als notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung; Darstellen der Ablehnung des Gerichtsvollziehers zur Mitvollstreckung der Kosten der ...

  • datenbank.nwb.de

    Ablehnung der Mitvollstreckung der Kostender Zwangsvollstreckung; Kosten für Einholung einer Vermögensauskunft und Einholung von Drittauskünften als notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Entscheidung über Vollstreckungskosten ist Kostenentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Kosten des gemeinsam mit dem Antrag auf Einholung der Vermögensauskunft gestellten Antrags auf Einholung von Drittauskünften keine notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die nicht mitvollstreckten Kosten der Zwangsvollstreckung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Antrag auf Vermögensauskunft - und der gleichzeitige Antrag für Drittauskünfte

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    18 EUR Vollstreckungskosten - und die (Rechts-)Beschwerde

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Keine Kostenerstattung bei voreiliger Einholung von Drittauskünften

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2020, 2564
  • MDR 2020, 952
  • FamRZ 2020, 1395
  • WM 2020, 1210
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (24)

  • BGH, 16.05.2019 - I ZB 79/18

    Vortrag eines Gläubigers zum Bestehen der Berechtigung zur Einholung von

    Auszug aus BGH, 05.03.2020 - I ZB 50/19
    aa) Dabei steht außer Frage, dass die gemeinsame Beantragung mehrerer in § 802a Abs. 2 ZPO genannter Vollstreckungsmaßnahmen, also auch die gemeinsame Beantragung der Einholung von Vermögensauskunft und Drittauskünften, verfahrensrechtlich zulässig ist (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Mai 2019 - I ZB 79/18, NJW-RR 2019, 1079 Rn. 21; Würdinger in Stein/Jonas, ZPO, 23. Aufl., § 802a Rn. 4).

    Die Antragstellung mag vorsorglich erfolgen, erscheint aber mit Blick auf das Notwendigkeitserfordernis gemäß § 788 Abs. 1 Satz 1, § 91 ZPO als verfrüht, weil sich erst im weiteren Gang des vom Gläubiger eingeleiteten mehrstufigen Zwangsvollstreckungsverfahrens erweist, ob die Voraussetzungen des § 8021 Abs. 1 ZPO vorliegen (vgl. BGH, NJW-RR 2019, 1079 Rn. 21).

  • BGH, 09.08.2012 - VII ZB 86/10

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Voraussetzungen einer beschwerdefähigen

    Auszug aus BGH, 05.03.2020 - I ZB 50/19
    Entscheidungen über Kosten im Sinne des § 567 Abs. 2 ZPO sind nicht nur Kostengrundentscheidungen und Entscheidungen im Kostenfestsetzungsverfahren (vgl. § 104 Abs. 3, § 107 Abs. 3 ZPO), sondern auch Entscheidungen im Zusammenhang mit der Beitreibung von Kosten im Zwangsvollstreckungsverfahren gemäß § 788 Abs. 1 ZPO (vgl. BGH, Beschluss vom 9. August 2012 - VII ZB 86/10, NJW 2012, 3308 Rn. 11 mwN; Zöller/Heßler, ZPO, 33. Aufl., § 567 Rn. 44; Ball in Musielak/Voit, ZPO, 16. Aufl., § 567 Rn. 20).

    Eine Änderung des Anwendungsbereichs der Vorschrift ist mit dieser Vereinheitlichung nicht einhergegangen (vgl. BGH, NJW 2012, 3308 Rn. 11).

  • BGH, 17.10.2018 - I ZB 13/18

    Zur Frage, ob Kosten der Zwangsvollstreckung nicht erstattungsfähig sind, weil

    Auszug aus BGH, 05.03.2020 - I ZB 50/19
    Notwendig sind danach Kosten, wenn sie für eine Maßnahme angefallen sind, die der Gläubiger zum Zeitpunkt ihrer Vornahme bei verständiger Würdigung der Sachlage zur Durchsetzung seines titulierten Anspruchs objektiv für erforderlich halten durfte (BGH, Beschluss vom 5. Juni 2014 - VII ZB 21/12, NJW 2014, 2508 Rn. 8; Beschluss vom 17. Oktober 2018 - I ZB 13/18, WM 2018, 2327 Rn. 6).

    Nicht notwendig sind insbesondere die Kosten voreiliger Vollstreckungsmaßnahmen (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2003 - IXa ZB 183/03, DGVZ 2004, 24 [juris Rn. 7]; BGH, WM 2018, 2327 Rn. 7).

  • BGH, 09.07.2020 - I ZB 79/19

    Besichtigungsanspruch im Rahmen eines selbständigen Beweisverfahrens:

    Nicht notwendig sind insbesondere die Kosten voreiliger Vollstreckungsmaßnahmen (vgl. BGH, Beschluss vom 5. März 2020 - I ZB 50/19, juris Rn. 16 mwN).
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