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   BGH, 06.03.2013 - IV ZR 143/11   

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https://dejure.org/2013,4478
BGH, 06.03.2013 - IV ZR 143/11 (https://dejure.org/2013,4478)
BGH, Entscheidung vom 06.03.2013 - IV ZR 143/11 (https://dejure.org/2013,4478)
BGH, Entscheidung vom 06. März 2013 - IV ZR 143/11 (https://dejure.org/2013,4478)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 1 GG, Art 3 Abs 1 GG, Art 14 Abs 1 GG, § 204 Abs 1 S 1 Nr 2 Buchst b VVG
    Private Krankenversicherung: Verfassungswidrigkeit der Beschränkung der Portabilität der Alterungsrückstellungen beim Versicherungswechsel auf Basistarifverträge

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit der in § 204 VVG getroffenen Regelung mit den Grundrechten aus Art. 14 Abs. 1 GG oder Art. 3 Abs. 1 GG

  • rewis.io

    Private Krankenversicherung: Verfassungswidrigkeit der Beschränkung der Portabilität der Alterungsrückstellungen beim Versicherungswechsel auf Basistarifverträge

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 204 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 b; GG Art. 3; GG Art. 12; GG Art. 14
    Wechsel aus Altvertrag in Volltarif eines anderen Versicherers vor 1. 7. 2009 begründet keinen Anspruch auf teilweise Übertragung der Alterungsrückstellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 204; GG Art. 3 Abs. 1; GG Art. 14 Abs. 1
    Vereinbarkeit der in § 204 VVG getroffenen Regelung mit den Grundrechten aus Art. 14 Abs. 1 GG oder Art. 3 Abs. 1 GG

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    § 204 VVG über den Tarifwechsel verstößt nicht gegen das Grundgesetz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2013, 612
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 706/08

    Verfassungsmäßigkeit der Einführung des Basistarifs durch die Gesundheitsreform

    Auszug aus BGH, 06.03.2013 - IV ZR 143/11
    a) Der Kläger macht geltend, dass Prüfungsgegenstand des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Juni 2009 (BVerfGE 123, 186) nur der Grundrechtsschutz der beschwerdeführenden Versicherungsunternehmen gewesen sei und das Gericht keinen Anlass gehabt habe, den Grundrechtsschutz eines wechselwilligen Versicherungsnehmers zu überprüfen.
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