Rechtsprechung
   BGH, 06.03.2024 - 6 StR 367/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,6765
BGH, 06.03.2024 - 6 StR 367/23 (https://dejure.org/2024,6765)
BGH, Entscheidung vom 06.03.2024 - 6 StR 367/23 (https://dejure.org/2024,6765)
BGH, Entscheidung vom 06. März 2024 - 6 StR 367/23 (https://dejure.org/2024,6765)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2024,6765) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 10.02.2021 - 2 BvL 8/19

    Rückwirkende strafrechtliche Vermögensabschöpfung verfassungsgemäß

    Auszug aus BGH, 06.03.2024 - 6 StR 367/23
    Andererseits wollte der Gesetzgeber mit der Vermögensabschöpfungsreform sowohl dem Straftäter als auch der Rechtsgemeinschaft durch effektive Instrumentarien der Vermögensabschöpfung vor Augen führen, dass eine strafrechtswidrige Vermögensmehrung von der Rechtsordnung nicht anerkannt wird und deshalb keinen Bestand haben kann (vgl. BR-Drucks. 418/16, S. 71; BVerfGE 156, 354, 410 Rn. 151).

    Als kondiktionsähnliche Maßnahme ohne Strafcharakter (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Juli 2023 - 5 StR 145/23, NJW 2023, 3304 Rn. 21) kann die Einziehung von Taterträgen gemäß § 76a Abs. 3 StGB in einem selbständigen Einziehungsverfahren auch nach einer Einstellung des Strafverfahrens nach § 153a StPO angeordnet werden (vgl. BVerfGE 156, 354; BbgVerfG, NJW 1997, 451).

  • BGH, 21.12.2021 - 3 StR 381/21

    Einziehung und erweiterte Einziehung von Wertersatz (Erlangen; tatsächlicher

    Auszug aus BGH, 06.03.2024 - 6 StR 367/23
    § 73a Abs. 1 StGB ist damit subsidiär gegenüber § 73 Abs. 1 StGB (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 21. Dezember 2021 - 3 StR 381/21, NStZ-RR 2022, 109; vom 9. Januar 2020 - 4 StR 345/19; vom 16. Juli 2019 - 2 StR 268/19, BGHR StGB § 73a Abs. 1 Einziehung 2).

    Vielmehr müssen konkrete Anhaltspunkte dafür sprechen, dass die betreffenden Vermögenswerte auch tatsächlich einer konkreten Straftat zugeordnet werden können (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2021 - 3 StR 381/21, NStZ-RR 2022, 109; Köhler/Burkhard, NStZ 2017, 665, 670).

  • BGH, 21.09.2021 - 3 StR 158/21

    Erweiterte Einziehung von Taterträgen (Subsidiarität; Wertersatz; Surrogat;

    Auszug aus BGH, 06.03.2024 - 6 StR 367/23
    b) § 73a StGB sieht lediglich eine Einziehung derjenigen Gegenstände vor, die durch oder für eine rechtswidrige Tat erlangt sind, und enthält keine Rechtsgrundlage für die erweiterte Einziehung des mit dem Erlös aus einer anderen Straftat erworbenen Surrogats (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Mai 2022 - 4 StR 114/22; vom 21. September 2021 - 3 StR 158/21, NStZ-RR 2022, 12; vom 4. Juli 2019 - 4 StR 590/18).

    Das neue Tatgericht wird jedoch zu prüfen haben, ob die Fahrzeuge mit Erlösen aus anderen Straftaten erworben wurden und somit die Anordnung der erweiterten Einziehung des Wertes von Taterträgen gemäß § 73a Abs. 1 i.V.m. § 73c Satz 1 StGB in Betracht kommt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Mai 2022 - 4 StR 114/22; vom 3. November 2020 - 6 StR 258/20; vom 21. September 2021 - 3 StR 158/21, aaO; Zivanic, NZWiSt 2023, 212).

  • BGH, 25.05.2022 - 4 StR 114/22

    Fahren ohne Fahrerlaubnis (Führen eines Fahrzeuges: Feststellung); Handeltreiben

    Auszug aus BGH, 06.03.2024 - 6 StR 367/23
    b) § 73a StGB sieht lediglich eine Einziehung derjenigen Gegenstände vor, die durch oder für eine rechtswidrige Tat erlangt sind, und enthält keine Rechtsgrundlage für die erweiterte Einziehung des mit dem Erlös aus einer anderen Straftat erworbenen Surrogats (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Mai 2022 - 4 StR 114/22; vom 21. September 2021 - 3 StR 158/21, NStZ-RR 2022, 12; vom 4. Juli 2019 - 4 StR 590/18).

    Das neue Tatgericht wird jedoch zu prüfen haben, ob die Fahrzeuge mit Erlösen aus anderen Straftaten erworben wurden und somit die Anordnung der erweiterten Einziehung des Wertes von Taterträgen gemäß § 73a Abs. 1 i.V.m. § 73c Satz 1 StGB in Betracht kommt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Mai 2022 - 4 StR 114/22; vom 3. November 2020 - 6 StR 258/20; vom 21. September 2021 - 3 StR 158/21, aaO; Zivanic, NZWiSt 2023, 212).

  • BGH, 18.09.2019 - 1 StR 320/18

    Selbständige Einziehung (Verdacht einer Katalogtat bereits bei Sicherstellung,

    Auszug aus BGH, 06.03.2024 - 6 StR 367/23
    a) Für die Frage, ob sich das Tatgericht außerstande sieht, die Einziehungsgegenstände den abgeurteilten oder anderen rechtswidrigen Taten zuzurechnen, gelten wie für den Nachweis der deliktischen Herkunft (vgl. BGH, Urteil vom 18. September 2019 - 1 StR 320/18, NStZ 2020, 149) gemäß § 261 StPO die allgemeinen Maßstäbe der freien Beweiswürdigung und der richterlichen Überzeugungsbildung.
  • BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78

    Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer

    Auszug aus BGH, 06.03.2024 - 6 StR 367/23
    Die ihr zugrundeliegende Beweiswürdigung der Strafkammer hält - auch eingedenk des eingeschränkten revisionsgerichtlichen Prüfungsmaßstabs (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 26. August 2020 - 6 StR 100/20, NStZ-RR 2020, 355; Beschluss vom 7. Juni 1979 - 4 StR 441/78, BGHSt 29, 18, 20) - rechtlicher Prüfung nicht stand.
  • BGH, 08.11.2018 - 4 StR 297/18

    Erweiterte Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (Einverständnis

    Auszug aus BGH, 06.03.2024 - 6 StR 367/23
    a) Die Anwendung des § 73a Abs. 1 StGB, auch in Verbindung mit § 73c Satz 1 StGB, setzt voraus, dass die Herkunft der Einziehungsgegenstände aus rechtswidrigen Taten feststeht, aber eine sichere Zuordnung zu konkreten oder zumindest konkretisierbaren einzelnen Taten nach Ausschöpfung aller Beweismittel ausgeschlossen ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. August 2020 - 3 StR 219/20; vom 8. November 2018 - 4 StR 297/18, NStZ 2019, 271 Rn. 8).
  • BGH, 09.01.2020 - 4 StR 345/19

    Entscheidung ohne Hauptverhandlung durch Beschluss (Verwerfung durch Beschluss

    Auszug aus BGH, 06.03.2024 - 6 StR 367/23
    § 73a Abs. 1 StGB ist damit subsidiär gegenüber § 73 Abs. 1 StGB (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 21. Dezember 2021 - 3 StR 381/21, NStZ-RR 2022, 109; vom 9. Januar 2020 - 4 StR 345/19; vom 16. Juli 2019 - 2 StR 268/19, BGHR StGB § 73a Abs. 1 Einziehung 2).
  • BGH, 04.07.2019 - 4 StR 590/18

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und unerlaubtes

    Auszug aus BGH, 06.03.2024 - 6 StR 367/23
    b) § 73a StGB sieht lediglich eine Einziehung derjenigen Gegenstände vor, die durch oder für eine rechtswidrige Tat erlangt sind, und enthält keine Rechtsgrundlage für die erweiterte Einziehung des mit dem Erlös aus einer anderen Straftat erworbenen Surrogats (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Mai 2022 - 4 StR 114/22; vom 21. September 2021 - 3 StR 158/21, NStZ-RR 2022, 12; vom 4. Juli 2019 - 4 StR 590/18).
  • BGH, 04.07.2023 - 5 StR 145/23

    Verwerfung der Revision der Einziehungsbeteiligten; Antrag auf Wiedereinsetzung

    Auszug aus BGH, 06.03.2024 - 6 StR 367/23
    Als kondiktionsähnliche Maßnahme ohne Strafcharakter (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Juli 2023 - 5 StR 145/23, NJW 2023, 3304 Rn. 21) kann die Einziehung von Taterträgen gemäß § 76a Abs. 3 StGB in einem selbständigen Einziehungsverfahren auch nach einer Einstellung des Strafverfahrens nach § 153a StPO angeordnet werden (vgl. BVerfGE 156, 354; BbgVerfG, NJW 1997, 451).
  • BGH, 19.08.2020 - 3 StR 219/20

    Einziehung von Taterträgen (erweiterte Einziehung)

  • BGH, 03.11.2020 - 6 StR 258/20

    Rechtsfehlerhafte Einziehungsentscheidung

  • BGH, 16.07.2019 - 2 StR 268/19

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Konkurrenzen: mehrere Anbauvorgänge auf

  • BGH, 04.04.2013 - 3 StR 529/12

    Berichtigung des Schuldspruchs

  • BGH, 26.08.2020 - 6 StR 100/20

    Vergewaltigung (Vorsatz hinsichtlich des entgegenstehenden Willens des Opfers)

  • VerfG Brandenburg, 17.10.1996 - VfGBbg 19/95

    Strafprozeßrecht; Bundesrecht; Zuständigkeit des Landesverfassungsgerichts;

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht