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   BGH, 07.03.2024 - V ZB 46/23   

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https://dejure.org/2024,7228
BGH, 07.03.2024 - V ZB 46/23 (https://dejure.org/2024,7228)
BGH, Entscheidung vom 07.03.2024 - V ZB 46/23 (https://dejure.org/2024,7228)
BGH, Entscheidung vom 07. März 2024 - V ZB 46/23 (https://dejure.org/2024,7228)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Sondereigentumsfähigkeit von Stellplätzen innerhalb einer Doppelstockgarage oder auf ...

  • mdr-recht.de (Kurzinformation)

    Sondereigentum an Stellplatz in Parkpalettensystem

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BayObLG, 09.02.1995 - 2Z BR 4/95

    Sondereigentum an einer Doppelstockgarage mit Kippvorrichtung

    Auszug aus BGH, 07.03.2024 - V ZB 46/23
    Begründet wird dies in erster Linie damit, dass der lichte Raum vom Boden bis zur Decke aufgrund der Kippvorrichtung nicht klar getrennt sei, sondern in einem Mittelbereich abwechselnd von beiden Parkern in Anspruch genommen werde (vgl. OLG Düsseldorf, MittRhNotK 1978, 85; BayObLG, NJW-RR 1995, 783; OLG Jena, NotBZ 2005, 219; offen gelassen von OLG Hamm, OLGZ 1983, 1, 4; BeckOGK/Schultzky [1.3.2020], § 5 WEG, Rn. 103 mwN, ausführlich auch BeckOK WEG/Gerono/Leidner [42. Ed. 1.8.2020], § 3 Rn. 63 ff.).

    Bei der Doppelstockgarage wird der lichte Raum von beiden Parkern benutzt, so dass eine klare Trennung des Raumes zwischen Boden und Decke fehlt (vgl. BayObLG, NJW-RR 1995, 783).

  • BGH, 17.03.2023 - V ZR 140/22

    "Beschlusszwang" für bauliche Veränderungen des Gemeinschaftseigentums nach neuem

    Auszug aus BGH, 07.03.2024 - V ZB 46/23
        a) Anwendbar ist noch das bisherige Recht, weil es sich bei der Frage, ob im Zusammenhang mit der Teilung des Grundstücks im Jahr 1996 an den Stellplätzen mit den Nummern 89 bis 106 Sondereigentum begründet worden ist, um die Beurteilung eines abgeschlossenen Sachverhalts handelt (vgl. allgemein Senat, Urteil vom 17. März 2023 - V ZR 140/22, NJW-RR 2023, 791 Rn. 10 f.).
  • BGH, 20.11.2015 - V ZR 284/14

    Anspruch eines Wohnungseigentümers auf erstmalige plangerechte Herstellung des

    Auszug aus BGH, 07.03.2024 - V ZB 46/23
        (1) Bei der Auslegung von Grundbucheintragungen, die der Senat in vollem Umfang überprüfen kann, ist vorrangig auf den Wortlaut und den Sinn der Eintragung sowie der darin in Bezug genommenen Eintragungsbewilligung abzustellen, wie sie sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen ergeben (vgl. nur Senat, Urteil vom 20. November 2015 - V ZR 284/14, NJW 2016, 473 Rn. 10).
  • BGH, 21.10.2011 - V ZR 75/11

    Wohnungseigentum: Erstreckung des Sondereigentums an einer Doppelstockgarage auf

    Auszug aus BGH, 07.03.2024 - V ZB 46/23
    Offen gelassen hat der Senat, ob auch der einzelne Stellplatz innerhalb einer Doppelstockgarage sondereigentumsfähig ist (Senat, Urteil vom 21. Oktober 2011 - V ZR 75/11, NJW-RR 2012, 85 Rn. 7).
  • BGH, 05.12.2003 - V ZR 447/01

    Rechtsfolgen der Abweichung der Bauausführung einer Wohnungseigentumsanlage von

    Auszug aus BGH, 07.03.2024 - V ZB 46/23
    Ist an den Tiefgaragenstellplätzen mit den Nummern 89 bis 106 wirksam Sondereigentum begründet worden, scheidet die Entstehung von "isolierten Miteigentumsanteilen" (vgl. zu dieser Möglichkeit Senat, Beschluss vom 5. Dezember 2003 - V ZR 447/01, NJW 2004, 1798, 1800) und deren Vereinigung mit anderen Miteigentumsanteilen von vornherein aus.
  • BGH, 20.02.2014 - V ZB 116/13

    Bruchteilssondereigentum an einer Doppelstockgarage in einer

    Auszug aus BGH, 07.03.2024 - V ZB 46/23
    Ebensowenig kommt dann die Begründung von Sondernutzungsrechten in Betracht, da solche Rechte nur am Gemeinschaftseigentum bestehen können (vgl. Senat, Beschluss vom 20. Februar 2014 - V ZB 116/13, NJW 2014, 1879 Rn. 11); folgerichtig wäre der auf eine entsprechende Eintragung gerichtete Antrag zurückzuweisen.
  • BGH, 05.07.1991 - V ZR 222/90

    Sondereigentum an Zugang zur gemeinschaftlichen Heizanlage

    Auszug aus BGH, 07.03.2024 - V ZB 46/23
    Diesem Zweck würde ein Zusammentreffen von Sondereigentum und Gemeinnutzungsrecht widersprechen (vgl. Senat, Urteil vom 5. Juli 1991 - V ZR 222/90, NJW 1991, 2909 f.).
  • OLG Jena, 20.12.2004 - 9 W 654/03

    Sondereigentumsfähigkeit des Einzelstellplatzes einer Doppelstockgarage

    Auszug aus BGH, 07.03.2024 - V ZB 46/23
    Begründet wird dies in erster Linie damit, dass der lichte Raum vom Boden bis zur Decke aufgrund der Kippvorrichtung nicht klar getrennt sei, sondern in einem Mittelbereich abwechselnd von beiden Parkern in Anspruch genommen werde (vgl. OLG Düsseldorf, MittRhNotK 1978, 85; BayObLG, NJW-RR 1995, 783; OLG Jena, NotBZ 2005, 219; offen gelassen von OLG Hamm, OLGZ 1983, 1, 4; BeckOGK/Schultzky [1.3.2020], § 5 WEG, Rn. 103 mwN, ausführlich auch BeckOK WEG/Gerono/Leidner [42. Ed. 1.8.2020], § 3 Rn. 63 ff.).
  • OLG Hamm, 04.10.1982 - 15 W 293/82

    Sondereigentum an Doppelstockgarage; Instandhaltungskosten für Hebebühne in

    Auszug aus BGH, 07.03.2024 - V ZB 46/23
    Begründet wird dies in erster Linie damit, dass der lichte Raum vom Boden bis zur Decke aufgrund der Kippvorrichtung nicht klar getrennt sei, sondern in einem Mittelbereich abwechselnd von beiden Parkern in Anspruch genommen werde (vgl. OLG Düsseldorf, MittRhNotK 1978, 85; BayObLG, NJW-RR 1995, 783; OLG Jena, NotBZ 2005, 219; offen gelassen von OLG Hamm, OLGZ 1983, 1, 4; BeckOGK/Schultzky [1.3.2020], § 5 WEG, Rn. 103 mwN, ausführlich auch BeckOK WEG/Gerono/Leidner [42. Ed. 1.8.2020], § 3 Rn. 63 ff.).
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