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   BGH, 07.10.2021 - X ZB 14/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,44873
BGH, 07.10.2021 - X ZB 14/20 (https://dejure.org/2021,44873)
BGH, Entscheidung vom 07.10.2021 - X ZB 14/20 (https://dejure.org/2021,44873)
BGH, Entscheidung vom 07. Oktober 2021 - X ZB 14/20 (https://dejure.org/2021,44873)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW

    § 91a Abs. 1 ZPO, § 299 Abs. 1 ZPO, § 299 Abs. 2 ZPO, § 78 Abs. 3 ZPO, § 91a Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 91a ZPO, § 567 Abs. 1 Nr. 2 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Gegenstandslosigkeit eines die Akteneinsicht stattgebenden Beschlusses bei Erledigung des Rechtsstreits vor Rechtskraft dieses Beschlusses und vor Gewährung der Einsicht in der Hauptsache

  • rewis.io

    Akteneinsicht XXV

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91a; ZPO § 299 ; ZPO § 567 Abs. 1 Nr. 2
    Ein Beschluss, mit dem das Gericht einem am Rechtsstreit Beteiligten auf der Grundlage von § 299 Abs. 1 ZPO Akteneinsicht gestattet, wird gegenstandslos, wenn sich der Rechtsstreit vor Rechtskraft dieses Beschlusses und vor Gewährung der Einsicht in der Hauptsache erledigt.

  • rechtsportal.de

    ZPO § 91a; ZPO § 299 ; ZPO § 567 Abs. 1 Nr. 2
    Gegenstandslosigkeit eines die Akteneinsicht stattgebenden Beschlusses bei Erledigung des Rechtsstreits vor Rechtskraft dieses Beschlusses und vor Gewährung der Einsicht in der Hauptsache

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfahrensrecht: Akteneinsicht XXV

  • datenbank.nwb.de

    Akteneinsicht XXV

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rechtsstreit erledigt: Keine Akteneinsicht mehr!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Erledigung in der Hauptsache vor Akteneinsicht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2021, 1583
  • MDR 2022, 224
  • MDR 2022, 53
  • GRUR 2021, 1555
  • FamRZ 2022, 36
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.04.2015 - XII ZB 214/14

    Justizverwaltungssache: Akteneinsichtsrecht des Verfahrensgegners in die

    Auszug aus BGH, 07.10.2021 - X ZB 14/20
    Nach Erledigung eines Rechtsstreits steht auch den daran Beteiligten ein Akteneinsichtsrecht nur nach Maßgabe von § 299 Abs. 2 ZPO zu (BGH, Beschluss vom 29. April 2015 - XII ZB 214/14, NJW 2015, 1827 Rn. 11).
  • BGH, 15.07.2020 - IV ZB 11/20

    Rechtsstreit nach Rücktritt der Reisenden von einem Pauschalreisevertrag;

    Auszug aus BGH, 07.10.2021 - X ZB 14/20
    Eine Kostenentscheidung nach § 91a ZPO hat nicht den Zweck, Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung zu klären oder das Recht fortzubilden (vgl. nur BGH, Beschluss vom 25. Februar 1986 - X ZR 8/85, GRUR 1986, 531 - Schweißgemisch; Beschluss vom 15. Juli 2020 - IV ZB 11/20, NJW-RR 2020, 983 Rn. 7).
  • BGH, 10.07.2003 - VII ZB 32/02

    Aussetzung des Rechtsstreits wegen im Hinblick auf ein anderweit anhängiges

    Auszug aus BGH, 07.10.2021 - X ZB 14/20
    Eine auf ein Rechtsmittel beschränkte Erledigungserklärung ist jedenfalls dann zulässig, wenn dem Rechtsmittel durch ein nachträgliches prozessuales Ereignis die Grundlage entzogen wird (BGH, Beschluss vom 10. Juli 2003 - VII ZB 32/02, NJW 2003, 3057).
  • BGH, 25.02.1986 - X ZR 8/85

    "Schweißgemisch"; Zusammenlegung von Patentanmeldungen

    Auszug aus BGH, 07.10.2021 - X ZB 14/20
    Eine Kostenentscheidung nach § 91a ZPO hat nicht den Zweck, Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung zu klären oder das Recht fortzubilden (vgl. nur BGH, Beschluss vom 25. Februar 1986 - X ZR 8/85, GRUR 1986, 531 - Schweißgemisch; Beschluss vom 15. Juli 2020 - IV ZB 11/20, NJW-RR 2020, 983 Rn. 7).
  • BAG, 08.11.2022 - 6 AZR 133/20

    Bindung an übereinstimmende Erledigungserklärungen

    Es ist nicht Zweck einer Entscheidung nach § 91a ZPO, Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung zu klären oder das Recht fortzubilden (BGH 7. Oktober 2021 - X ZB 14/20 - Rn. 17 mwN) .
  • KG, 21.06.2023 - 26 U 7/20

    Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrags: Zulässigkeit der Berufung des

    Eine Kostenentscheidung nach § 91a ZPO hat nicht den Zweck, Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung zu klären oder das Recht fortzubilden (BGH, Beschluss vom 15.07.2020 - IV ZB 11/20, juris Rn. 7; Beschluss vom 07.10.2021 - X ZB 14/20, juris Rn. 17).
  • KG, 06.03.2023 - 26 U 37/21

    Berufung: Beschwer des Klägers einer negativen Feststellungsklage bei einer

    Eine Kostenentscheidung nach § 91a ZPO hat nicht den Zweck, Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung zu klären oder das Recht fortzubilden (BGH, Beschluss vom 15.07.2020 - IV ZB 11/20, juris Rn. 7; Beschluss vom 07.10.2021 - X ZB 14/20, juris Rn. 17).
  • BGH, 14.03.2022 - VIa ZR 3/21

    Kostenentscheid nach übereinstimmenden Erledigungserklärungen der Parteien

    Eine Kostenentscheidung nach § 91a ZPO hat nicht den Zweck, Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung zu klären oder das Recht fortzubilden (BGH, Beschluss vom 15. Juli 2020 - IV ZB 11/20, NJW-RR 2020, 983 Rn. 7; Beschluss vom 7. Oktober 2021 - X ZB 14/20, NJW-RR 2021, 1583 Rn. 17).
  • BGH, 21.03.2022 - VIa ZR 475/21

    Billigkeitsentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung

    Eine Kostenentscheidung nach § 91a ZPO hat nicht den Zweck, Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung zu klären oder das Recht fortzubilden (BGH, Beschluss vom 15. Juli 2020 - IV ZB 11/20, NJW-RR 2020, 983 Rn. 7; Beschluss vom 7. Oktober 2021 - X ZB 14/20, NJW-RR 2021, 1583 Rn. 17).
  • BGH, 04.04.2022 - VIa ZR 360/21

    Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung des Rechtsstreits

    Eine Kostenentscheidung nach § 91a ZPO hat nicht den Zweck, Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung zu klären oder das Recht fortzubilden (BGH, Beschluss vom 15. Juli 2020 - IV ZB 11/20, NJW-RR 2020, 983 Rn. 7; Beschluss vom 7. Oktober 2021 - X ZB 14/20, NJW-RR 2021, 1583 Rn. 17).
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