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   BGH, 07.11.2023 - XIII ZB 73/20   

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https://dejure.org/2023,36303
BGH, 07.11.2023 - XIII ZB 73/20 (https://dejure.org/2023,36303)
BGH, Entscheidung vom 07.11.2023 - XIII ZB 73/20 (https://dejure.org/2023,36303)
BGH, Entscheidung vom 07. November 2023 - XIII ZB 73/20 (https://dejure.org/2023,36303)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW

    § 15 AufenthG, § ... 62 Abs. 3a Nr. 1 und 6 AufenthG, § 15 Abs. 5 AufenthG, § 15 Abs. 5 Satz 1 AufenthG, § 13 AufenthG, § 61 Abs. 1 BPolG, § 13 Abs. 2 Satz 3 AufenthG, Art. 15 Abs. 1 der Richtlinie 2008/115/EG (Rückführungsrichtlinie), § 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und 3 AufenthG, § 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 AufenthG, § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG, Art. 6 Abs. 1 EMRK, § 62 Abs. 3 Nr. 1, 3 AufenthG, § 81 Abs. 1 Satz 1, § 83 Abs. 2, § 430 FamFG, § 36 Abs. 2, 3 GNotKG

  • Wolters Kluwer

    Erteilung der Einreiseverweigerung gegenüber dem Betroffenen als materiell-rechtliche Grundlage für die beantragte Haft zur Sicherung der Zurückweisung nach Pakistan

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erteilung der Einreiseverweigerung gegenüber dem Betroffenen als materiell-rechtliche Grundlage für die beantragte Haft zur Sicherung der Zurückweisung nach Pakistan

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 16.09.2010 - V ZB 120/10

    Abschiebungshaftverfahren: Erneute Anhörung im Beschwerdeverfahren zur

    Auszug aus BGH, 07.11.2023 - XIII ZB 73/20
    (1) Zwar kann nach § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG von der erneuten persönlichen Anhörung des Betroffenen - auch unter Berücksichtigung von Art. 6 Abs. 1 EMRK - in der Beschwerdeinstanz abgesehen werden, wenn diese in erster Instanz bereits erfolgt ist und zusätzliche Erkenntnisse nicht zu erwarten sind (BGH, Beschluss vom 16. September 2010 - V ZB 120/10, InfAuslR 2010, 441 Rn. 9).

    Voraussetzung dafür ist, dass der Sachverhalt sich für eine Entscheidung nach Aktenlage eignet, woran es unter anderem fehlt, wenn es um die Würdigung solcher Umstände geht, die nur auf Grund einer durch unmittelbare Anhörung des Betroffenen gewonnenen Überzeugung angemessen beurteilt werden können (EGMR, NJW 1992 1813, 1814 - Helmers gegen Schweden; BGH, Beschlüsse vom 28. Januar 2010 - V ZB 2/10, FGPrax 2010, 163 Rn. 7; vom 16. September 2010 - V ZB 120/10, InfAuslR 2010, 441 Rn. 9).

  • BGH, 23.03.2021 - XIII ZB 141/19

    Rechtmäßigkeit der Anordnung von Zurückweisungshaft gegen eine nigerianische

    Auszug aus BGH, 07.11.2023 - XIII ZB 73/20
    Nach der Aufgabenverteilung zwischen Verwaltungsgerichtsbarkeit und ordentlicher Gerichtsbarkeit haben die Haftgerichte jedoch von der Rechtmäßigkeit dieser Entscheidung auszugehen (vgl. ausführlich BGH, Beschlüsse vom 15. Dezember 2020 - XIII ZB 28/20, juris, Rn. 9-11; vom 23. März 2021 - XIII ZB 141/19, juris, Rn. 8-10).

    Eine erneute Anhörung ist insbesondere dann durchzuführen, wenn die bisherige Haftanordnung auf einen neuen Haftgrund gestützt werden soll oder im Rahmen eines einheitlichen Haftgrundes ein neuer Sachverhalt eingeführt wird, zu dem sich der Betroffene noch nicht persönlich äußern konnte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Juli 2016 - V ZB 21/16, InfAuslR 2017, 59 Rn. 6; vom 11. Januar 2018 - V ZB 28/17, InfAuslR 2018, 184 Rn. 10; vom 23. Januar 2018 - V ZB 53/17, InfAuslR 2018, 187 Rn. 13; vom 23. März 2021 - XIII ZB 141/19, juris Rn. 17).

  • BGH, 07.07.2016 - V ZB 21/16

    Anordnung von Haft zur Sicherung der Rücküberstellung: Haftgründe nach der

    Auszug aus BGH, 07.11.2023 - XIII ZB 73/20
    Eine erneute Anhörung ist insbesondere dann durchzuführen, wenn die bisherige Haftanordnung auf einen neuen Haftgrund gestützt werden soll oder im Rahmen eines einheitlichen Haftgrundes ein neuer Sachverhalt eingeführt wird, zu dem sich der Betroffene noch nicht persönlich äußern konnte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Juli 2016 - V ZB 21/16, InfAuslR 2017, 59 Rn. 6; vom 11. Januar 2018 - V ZB 28/17, InfAuslR 2018, 184 Rn. 10; vom 23. Januar 2018 - V ZB 53/17, InfAuslR 2018, 187 Rn. 13; vom 23. März 2021 - XIII ZB 141/19, juris Rn. 17).
  • BGH, 04.03.2010 - V ZB 184/09

    Abschiebehaftverfahren: Prüfung der Kommunikation des Dolmetschers mit dem

    Auszug aus BGH, 07.11.2023 - XIII ZB 73/20
    Der Tatrichter kann nämlich nur anhand des aus der Anhörung gewonnenen persönlichen Eindrucks vom Betroffenen entscheiden, ob Fluchtgefahr besteht (vgl. BGH, Beschluss vom 4. März 2010 - V ZB 184/09, FGPrax 2010, 152 Rn. 15 mwN).
  • BGH, 11.01.2018 - V ZB 28/17

    Rücküberstellungshaft: Erforderlichkeit der erneuten Anhörung des Betroffenen

    Auszug aus BGH, 07.11.2023 - XIII ZB 73/20
    Eine erneute Anhörung ist insbesondere dann durchzuführen, wenn die bisherige Haftanordnung auf einen neuen Haftgrund gestützt werden soll oder im Rahmen eines einheitlichen Haftgrundes ein neuer Sachverhalt eingeführt wird, zu dem sich der Betroffene noch nicht persönlich äußern konnte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Juli 2016 - V ZB 21/16, InfAuslR 2017, 59 Rn. 6; vom 11. Januar 2018 - V ZB 28/17, InfAuslR 2018, 184 Rn. 10; vom 23. Januar 2018 - V ZB 53/17, InfAuslR 2018, 187 Rn. 13; vom 23. März 2021 - XIII ZB 141/19, juris Rn. 17).
  • BGH, 23.01.2018 - V ZB 53/17

    Abschiebungshaftsache: Haftgrund der Fluchtgefahr; Erforderlichkeit der erneuten

    Auszug aus BGH, 07.11.2023 - XIII ZB 73/20
    Eine erneute Anhörung ist insbesondere dann durchzuführen, wenn die bisherige Haftanordnung auf einen neuen Haftgrund gestützt werden soll oder im Rahmen eines einheitlichen Haftgrundes ein neuer Sachverhalt eingeführt wird, zu dem sich der Betroffene noch nicht persönlich äußern konnte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Juli 2016 - V ZB 21/16, InfAuslR 2017, 59 Rn. 6; vom 11. Januar 2018 - V ZB 28/17, InfAuslR 2018, 184 Rn. 10; vom 23. Januar 2018 - V ZB 53/17, InfAuslR 2018, 187 Rn. 13; vom 23. März 2021 - XIII ZB 141/19, juris Rn. 17).
  • EGMR, 29.10.1991 - 11826/85

    HELMERS c. SUÈDE

    Auszug aus BGH, 07.11.2023 - XIII ZB 73/20
    Voraussetzung dafür ist, dass der Sachverhalt sich für eine Entscheidung nach Aktenlage eignet, woran es unter anderem fehlt, wenn es um die Würdigung solcher Umstände geht, die nur auf Grund einer durch unmittelbare Anhörung des Betroffenen gewonnenen Überzeugung angemessen beurteilt werden können (EGMR, NJW 1992 1813, 1814 - Helmers gegen Schweden; BGH, Beschlüsse vom 28. Januar 2010 - V ZB 2/10, FGPrax 2010, 163 Rn. 7; vom 16. September 2010 - V ZB 120/10, InfAuslR 2010, 441 Rn. 9).
  • BGH, 15.12.2020 - XIII ZB 133/19

    Zurückweisung von Drittstaatsangehörigen an einer Binnengrenze der Europäischen

    Auszug aus BGH, 07.11.2023 - XIII ZB 73/20
    Beim Vollzug einer Zurückweisung in den Heimatstaat des Betroffenen ist § 15 Abs. 5 Satz 1 AufenthG im Hinblick auf Art. 15 Abs. 1 der Richtlinie 2008/115/EG (Rückführungsrichtlinie) unionsrechtskonform einschränkend dahingehend auszulegen, dass Haft zur Sicherung einer Zurückweisung an einer Binnengrenze der Europäischen Union nur angeordnet werden darf, wenn zusätzlich zu den in § 15 Abs. 5 Satz 1 AufenthG genannten Voraussetzungen einer der in § 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und 3 AufenthG genannten Haftgründe vorliegt (BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2020 - XIII ZB 133/19, InfAuslR 2021, 212 Rn. 10).
  • BGH, 28.01.2010 - V ZB 2/10

    Ausländerrecht: Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren gegen die

    Auszug aus BGH, 07.11.2023 - XIII ZB 73/20
    Voraussetzung dafür ist, dass der Sachverhalt sich für eine Entscheidung nach Aktenlage eignet, woran es unter anderem fehlt, wenn es um die Würdigung solcher Umstände geht, die nur auf Grund einer durch unmittelbare Anhörung des Betroffenen gewonnenen Überzeugung angemessen beurteilt werden können (EGMR, NJW 1992 1813, 1814 - Helmers gegen Schweden; BGH, Beschlüsse vom 28. Januar 2010 - V ZB 2/10, FGPrax 2010, 163 Rn. 7; vom 16. September 2010 - V ZB 120/10, InfAuslR 2010, 441 Rn. 9).
  • BGH, 15.12.2020 - XIII ZB 28/20

    Verlängerung der Anordnung der Haft zur Sicherung der Zurückweisung des

    Auszug aus BGH, 07.11.2023 - XIII ZB 73/20
    Nach der Aufgabenverteilung zwischen Verwaltungsgerichtsbarkeit und ordentlicher Gerichtsbarkeit haben die Haftgerichte jedoch von der Rechtmäßigkeit dieser Entscheidung auszugehen (vgl. ausführlich BGH, Beschlüsse vom 15. Dezember 2020 - XIII ZB 28/20, juris, Rn. 9-11; vom 23. März 2021 - XIII ZB 141/19, juris, Rn. 8-10).
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