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   BGH, 08.03.2024 - V ZR 80/23   

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https://dejure.org/2024,4073
BGH, 08.03.2024 - V ZR 80/23 (https://dejure.org/2024,4073)
BGH, Entscheidung vom 08.03.2024 - V ZR 80/23 (https://dejure.org/2024,4073)
BGH, Entscheidung vom 08. März 2024 - V ZR 80/23 (https://dejure.org/2024,4073)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    WEG §§ 23 Abs. 1 S. 1, Abs. 4 S. 1, 24
    Gemeinschaft der Wohnungseigentümer; Beschlussfassung während der Corona-Pandemie; Vertreterversammlung; Bevollmächtigung des Verwalters zur Stimmabgabe; keine Nichtigkeit des Beschlusses in Folge der Ausladung der Eigentümer

  • Wolters Kluwer

    Während der Corona-Pandemie gefasste Beschlüsse einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer; Teilnahme der Wohnungseigentümer an der Eigentümerversammlung nur durch Erteilung einer Vollmacht an den Verwalter

  • rewis.io
  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beschlussfassung durch allseits ermächtigten Verwalter während der Corona-Pandemie

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Während Corona-Pandemie auf Vertreterversammlung gefasste Beschlüsse sind nicht nichtig

Kurzfassungen/Presse (7)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Keine Nichtigkeit der während der Corona-Pandemie in einer sog. Vertreterversammlung gefassten Beschlüsse der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Corona - und die von der Versammlung der Wohnungseigentümer gefassten Beschlüsse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wohnungseigentümer-Versammlungen während Corona-Zeiten

  • lto.de (Kurzinformation)

    Eigentümerversammlungen während Corona: "Versammeln" geht auch ohne Präsenz

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Während der Corona-Pandemie in Vertreterversammlung gefasste Beschlüsse der WEG

  • mdr-recht.de (Kurzinformation)

    Corona: In Vertreterversammlungen gefasste Beschlüsse der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nicht nichtig

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Nichtigkeit der während der Corona-Pandemie in einer sog. Vertreterversammlung gefassten Beschlüsse der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer?

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Corona-Pandemie: Auf Vertreterversammlung gefasste Beschlüsse sind nicht nichtig! (IMR 2024, 204)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Eine Vertreterversammlung ist eine Versammlung i.S.v. § 24 Abs. 1 WEG! (IMR 2024, 203)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2024, 428
  • MDR 2024, 488
  • NZM 2024, 334

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 23.09.1999 - V ZB 17/99

    Haftung für Beiträge einer Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auszug aus BGH, 08.03.2024 - V ZR 80/23
    Solche unabdingbaren Rechtsvorschriften ergeben sich entweder aus den zwingenden Vorschriften und Grundsätzen des Wohnungseigentumsgesetzes oder aus den Normen des übrigen Privat- oder öffentlichen Rechts, insbesondere aus §§ 134, 138 BGB (vgl. Senat, Beschluss vom 23. September 1999 - V ZB 17/99, BGHZ 142, 290, 294; Urteil vom 20. Juli 2012 - V ZR 235/11, NJW 2012, 3571 Rn. 5; Urteil vom 10. Oktober 2014 - V ZR 315/13, BGHZ 202, 346 Rn. 15).

    Die Nichteinladung einzelner Wohnungseigentümer führt deshalb regelmäßig nur zur Anfechtbarkeit der in der Versammlung gefassten Beschlüsse, nicht aber zu deren Nichtigkeit (vgl. Senat, Beschluss vom 23. September 1999 - V ZB 17/99, BGHZ 142, 290, 294).

  • BGH, 20.07.2012 - V ZR 235/11

    Wohnungseigentümerversammlung: Folgen unterbliebener Einladung eines

    Auszug aus BGH, 08.03.2024 - V ZR 80/23
    Solche unabdingbaren Rechtsvorschriften ergeben sich entweder aus den zwingenden Vorschriften und Grundsätzen des Wohnungseigentumsgesetzes oder aus den Normen des übrigen Privat- oder öffentlichen Rechts, insbesondere aus §§ 134, 138 BGB (vgl. Senat, Beschluss vom 23. September 1999 - V ZB 17/99, BGHZ 142, 290, 294; Urteil vom 20. Juli 2012 - V ZR 235/11, NJW 2012, 3571 Rn. 5; Urteil vom 10. Oktober 2014 - V ZR 315/13, BGHZ 202, 346 Rn. 15).

    Der Senat hat die Nichtigkeit der Beschlüsse, ohne dass es darauf ankam, lediglich für den Fall erwogen, dass ein Wohnungseigentümer in böswilliger Weise gezielt von der Teilnahme ausgeschlossen werden soll (vgl. Urteil vom 20. Juli 2012 - V ZR 235/11, NJW 2012, 3571 Rn. 8).

  • BGH, 10.10.2014 - V ZR 315/13

    Wohnungseigentümerbeschluss: Schwebende Unwirksamkeit eines Mehrheitsbeschlusses

    Auszug aus BGH, 08.03.2024 - V ZR 80/23
    Solche unabdingbaren Rechtsvorschriften ergeben sich entweder aus den zwingenden Vorschriften und Grundsätzen des Wohnungseigentumsgesetzes oder aus den Normen des übrigen Privat- oder öffentlichen Rechts, insbesondere aus §§ 134, 138 BGB (vgl. Senat, Beschluss vom 23. September 1999 - V ZB 17/99, BGHZ 142, 290, 294; Urteil vom 20. Juli 2012 - V ZR 235/11, NJW 2012, 3571 Rn. 5; Urteil vom 10. Oktober 2014 - V ZR 315/13, BGHZ 202, 346 Rn. 15).

    Was selbst durch Vereinbarung nicht geregelt werden könnte, entzieht sich auch einer Regelung im Beschlusswege; ein gleichwohl gefasster Beschluss ist nichtig (vgl. Senat, Urteil vom 10. Oktober 2014 - V ZR 315/13, BGHZ 202, 346 Rn. 15 mwN).

  • BGH, 10.12.2010 - V ZR 60/10

    Wohnungseigentum: Ausschluss von der Wohnungseigentümerversammlung bei Verzug mit

    Auszug aus BGH, 08.03.2024 - V ZR 80/23
    Die Teilnahme an der Versammlung ermöglicht es den Wohnungseigentümern, auf die Willensbildung der GdWE durch Rede und Gegenrede Einfluss zu nehmen (vgl. Senat, Urteil vom 10. Dezember 2010 - V ZR 60/10, NJW 2011, 679 Rn. 8) und durch Stimmabgabe (§ 25 Abs. 1 und 2 WEG) an der Gestaltung der Gemeinschaftsangelegenheiten mitzuwirken (vgl. Senat, Urteil vom 14. Oktober 2011 - V ZR 56/11, BGHZ 191, 198 Rn. 10).

    Deshalb ist ein auf der Grundlage einer Öffnungsklausel gefasster Beschluss nichtig, mit dem ein Wohnungseigentümer von dem Stimmrecht ausgeschlossen wird, wenn er das Hausgeld nicht zahlt (vgl. Senat, Urteil vom 10. Dezember 2010 - V ZR 60/10, NJW 2011, 679 Rn. 8).

  • OLG München, 11.12.2007 - 34 Wx 14/07

    Wirksames Zustandekommen von Eigentümerbeschlüssen

    Auszug aus BGH, 08.03.2024 - V ZR 80/23
    Denn auch eine sogenannte Vertreterversammlung, in der nur eine Person anwesend ist, die neben der Versammlungsleitung die Vertretung der abwesenden Eigentümer übernommen hat, ist eine Versammlung, in der Beschlüsse gefasst und verkündet werden können (vgl. BayObLGZ 1995, 407, 411; OLG München, NZM 2008, 577; Bärmann/Dötsch, WEG, 15. Aufl., § 23 Rn. 60; Staudinger/Häublein, BGB [2023], § 23 Rn. 133, 273; Elzer in Zehelein, COVID-19, Miete in Zeiten von Corona, 2. Aufl., § 5 Rn. 55; DNotI-Gutachten, Abruf-Nr. 177331 S. 2).

    Soweit als Mindestanforderung einer Beschlussfassung gefordert wird, dass eine Kundgabe der Stimmabgabe in der Versammlung etwa durch schriftliche Niederlegung der Abstimmung oder durch vorläufige Aufzeichnung auf einem Ton- oder Datenträger zu erfolgen habe (vgl. BayObLGZ 1995, 407, 411; OLG München, NZM 2008, 577, 578), findet ein solches Erfordernis im Gesetz keine Stütze (vgl. Bärmann/Dötsch aaO; Staudinger/Häublein, aaO).

  • BayObLG, 07.12.1995 - 2Z BR 72/95

    Eigentümerversammlung, bei der nur ein Wohnungseigentümer anwesend ist

    Auszug aus BGH, 08.03.2024 - V ZR 80/23
    Denn auch eine sogenannte Vertreterversammlung, in der nur eine Person anwesend ist, die neben der Versammlungsleitung die Vertretung der abwesenden Eigentümer übernommen hat, ist eine Versammlung, in der Beschlüsse gefasst und verkündet werden können (vgl. BayObLGZ 1995, 407, 411; OLG München, NZM 2008, 577; Bärmann/Dötsch, WEG, 15. Aufl., § 23 Rn. 60; Staudinger/Häublein, BGB [2023], § 23 Rn. 133, 273; Elzer in Zehelein, COVID-19, Miete in Zeiten von Corona, 2. Aufl., § 5 Rn. 55; DNotI-Gutachten, Abruf-Nr. 177331 S. 2).

    Soweit als Mindestanforderung einer Beschlussfassung gefordert wird, dass eine Kundgabe der Stimmabgabe in der Versammlung etwa durch schriftliche Niederlegung der Abstimmung oder durch vorläufige Aufzeichnung auf einem Ton- oder Datenträger zu erfolgen habe (vgl. BayObLGZ 1995, 407, 411; OLG München, NZM 2008, 577, 578), findet ein solches Erfordernis im Gesetz keine Stütze (vgl. Bärmann/Dötsch aaO; Staudinger/Häublein, aaO).

  • BGH, 22.06.2018 - V ZR 193/17

    Anfechtbarkeit eines Beschlusses der Wohnungseigentümer durch Abweichen von den

    Auszug aus BGH, 08.03.2024 - V ZR 80/23
    Das ist mit dem Bedürfnis der GdWE nach Rechtsklarheit und Rechtssicherheit nicht vereinbar (vgl. Senat, Urteil vom 22. Juni 2018 - V ZR 193/17, NJW 2018, 3717 Rn. 18 mwN).
  • BGH, 17.10.2014 - V ZR 9/14

    Zu Instandhaltungs- und Schadensersatzpflichten der Wohnungseigentümer

    Auszug aus BGH, 08.03.2024 - V ZR 80/23
    Die Wohnungseigentümer sind im Grundsatz weder zur Teilnahme an der Eigentümerversammlung noch zur Mitwirkung an der Willensbildung verpflichtet (vgl. Senat, Urteil vom 17. Oktober 2014 - V ZR 9/14, BGHZ 202, 375 Rn. 24).
  • BGH, 11.11.1986 - V ZB 1/86

    Wirksamkeit einer Vertretungsklausel in einer Teilungserklärung

    Auszug aus BGH, 08.03.2024 - V ZR 80/23
    Die Ausübung des mit dem Wohnungseigentum verbundenen Teilnahme- und Mitwirkungsrechts erfordert regelmäßig und vorbehaltlich einer anders als im Vereinsrecht (§ 38 Satz 2 BGB) grundsätzlich möglichen Stellvertretung im Sinne der §§ 164 ff. BGB (vgl. bereits Senat, Beschluss vom 11. November 1986 - V ZB 1/86, BGHZ 99, 90, 93) eine persönliche Anwesenheit der Wohnungseigentümer in der Versammlung; außerhalb einer Versammlung kann das Stimmrecht nur im Anwendungsbereich von § 23 Abs. 3 WEG (sog. Umlaufverfahren) ausgeübt werden.
  • AG Lemgo, 24.08.2020 - 16 C 10/20

    Eigentümerversammlung im Vollmachtsverfahren mit alleiniger Anwesenheit des

    Auszug aus BGH, 08.03.2024 - V ZR 80/23
    Nach verbreiteter, insbesondere in der amtsgerichtlichen Rechtsprechung vertretener Ansicht, der sich das Berufungsgericht angeschlossen hat, stellt die mit der Aufforderung zur Vollmachtserteilung verbundene Einladung zur Versammlung der Sache nach eine Ausladung dar, die in den Kernbereich des Mitgliedschaftsrechts eingreift und zur Nichtigkeit der gefassten Beschlüsse führt (vgl. AG Hamburg-St. Georg, ZMR 2022, 255, 256; ZWE 2022, 326 Rn. 18 f.; AG Hannover, ZMR 2021, 686; AG Bad Schwalbach, ZMR 2021, 347; AG Lemgo, ZMR 2021, 158; AG München, ZMR 2021, 159, 160; AG Kassel, ZfIR 2020, 787 Rn. 16; BeckOGK/G. Hermann, WEG [1.12.2023], § 23 Rn. 159.1; BeckOK WEG/Bartholome [1.1.2024], § 24 Rn. 220; Schultzky in Jennißen, WEG, 8. Aufl., § 24 Rn. 69; Rüscher in Münchener Handbuch des Wohnungseigentumsrecht, 8. Aufl., § 18 Rn. 217; so wohl auch Riecke, MDR 2021, 213, 214).
  • BGH, 14.10.2011 - V ZR 56/11

    Wohnungseigentümerversammlung: Stimmrechtsverbot bei Abstimmungen mit Auswirkung

  • BGH, 13.01.2023 - V ZR 43/22

    Gleicher Streitgegenstand von Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage auch nach

  • BGH, 10.02.2023 - V ZR 246/21

    Fassung eines im Kern inhaltsgleichen Zweitbeschlusses einer

  • BGH, 27.11.2020 - V ZR 71/20

    Wohnungseigentumssache: Beschlussanfechtungsklage eines Nießbrauchers von

  • AG Hamburg-St. Georg, 28.01.2022 - 980a C 23/21

    Beschlüsse auf "Ein-Mann"-Versammlung sind nichtig!

  • AG Augsburg, 30.09.2021 - 31 C 2231/20

    Coronavirus, SARS-CoV-2, Streitwert, Versammlungsverbot, Anfechtung, Verletzung,

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