Rechtsprechung
BGH, 08.06.2021 - 5 StR 146/21 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- HRR Strafrecht
§ 95 Abs. 1 Nr. 6a AufenthG; § 56 AufenthG
Vorsätzlicher wiederholter Verstoß gegen die aufenthaltsrechtliche Meldepflicht (Anordnung durch Verwaltungsakt; keine einschränkende Auslegung; Vorsatz beim die Wiederholung begründenden Erstverstoß) - bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 56 AufenthG, § 56 Aufenthaltsgesetz, § 154 Abs. 2 StPO, § 95 Abs. 1 Nr. 6a AufenthG, § 95 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG, § 98 Abs. 3 Nr. 4 AufenthG, § 56 Abs. 1 Satz 2 AufenthG, § 56 Abs. 1 Satz 1 AufenthG
- Wolters Kluwer
Teileinstellung eines Verfahrens wegen vorsätzlichen Verstoßes gegen die Meldepflicht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Teileinstellung eines Verfahrens wegen vorsätzlichen Verstoßes gegen die Meldepflicht
- rechtsportal.de
Teileinstellung eines Verfahrens wegen vorsätzlichen Verstoßes gegen die Meldepflicht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 18.01.2021 - 265 Js 904/20
- LG Berlin, 18.01.2021 - 544 KLs 21/20
- BGH, 08.06.2021 - 5 StR 146/21
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 05.07.2011 - 3 StR 87/11
Wiederholte Zuwiderhandlung gegen eine räumliche Beschränkung (Vorsatz; vorherige …
Auszug aus BGH, 08.06.2021 - 5 StR 146/21
Denn entgegen der Auffassung des Landgerichts ist Voraussetzung einer Strafbarkeit wegen wiederholten Meldeverstoßes nach dieser Vorschrift, dass bereits der die Wiederholung begründende Erstverstoß vorsätzlich geschah (vgl. zu § 95 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG BGH, Beschluss vom 5. Juli 2011 - 3 StR 87/11, BGHSt 56, 271;… MüKoStGB/Gericke, 3. Aufl., § 95 AufenthG Rn. 81).