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   BGH, 08.07.2021 - I ZR 196/15   

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https://dejure.org/2021,36022
BGH, 08.07.2021 - I ZR 196/15 (https://dejure.org/2021,36022)
BGH, Entscheidung vom 08.07.2021 - I ZR 196/15 (https://dejure.org/2021,36022)
BGH, Entscheidung vom 08. Juli 2021 - I ZR 196/15 (https://dejure.org/2021,36022)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit der Geschäftsstelle des Bundesgerichtshofs als Geschäftsstelle des Gerichts des höheren Rechtszugs für die Erteilung des Rechtskraftzeugnisses

  • rewis.io

    Zuständigkeit der Geschäftsstelle des BGH für die Erteilung des Rechtskraftzeugnisses bei Anfechtung eines im Wiederaufnahmeverfahren ergangenen Urteils mit der Nichtzulassungsbeschwerde; separate Erteilung des Rechtskraftzeugnisses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 706 Abs. 1
    A) Die Geschäftsstelle des Bundesgerichtshofs ist als Geschäftsstelle des Gerichts des höheren Rechtszugs nicht nur dann für die Erteilung des Rechtskraftzeugnisses zuständig, wenn gegen ein Berufungsurteil Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt worden ist, sondern auch ...

  • rechtsportal.de

    ZPO § 706 Abs. 1
    Zuständigkeit der Geschäftsstelle des Bundesgerichtshofs als Geschäftsstelle des Gerichts des höheren Rechtszugs für die Erteilung des Rechtskraftzeugnisses

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rechtskraftzeugnis kann auch separat erteilt werden!

  • WM (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zur - auch separat möglichen - Erteilung des Rechtskraftzeugnisses durch die Geschäftsstelle des Bundesgerichtshofs im Anschluss an ein Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren gegen ein die Wiederaufnahme ablehnendes Berufungsurteil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der als befangen abgelehnte Urkundsbeamte der Geschäftsstelle

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Rechtskraftzeugnis vom Bundesgerichtshof

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das separat erteilte Rechtskraftzeugnis

Besprechungen u.ä.

  • beck-blog (Entscheidungsanmerkung)

    Brauchen wir eine Missbrauchsgebühr?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2021, 1653
  • MDR 2021, 1285
  • FamRZ 2021, 1813
  • WM 2022, 2245
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 13.01.2016 - VII ZR 36/14

    Ablehnung eines Richters am BGH wegen öffentlicher Äußerungen auf einer

    Auszug aus BGH, 08.07.2021 - I ZR 196/15
    Dies ist der Fall, wenn aus Sicht der ablehnenden Partei bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an seiner Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung zu zweifeln (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 13. Januar 2016 - VII ZR 36/14, NJW 2016, 1022 Rn. 9; Beschluss vom 25. Mai 2016 - III ZR 140/15, juris Rn. 3; jeweils mwN).

    Es kommen insoweit nur objektive Gründe in Betracht, die vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken können, der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit parteiisch gegenüber (vgl. BGH, NJW 2016, 1022 Rn. 9, mwN).

  • BGH, 14.11.2019 - NotSt (Brfg) 4/18

    Ablehnungsgesuch gegen Mitglieder des Notarsenats wegen der Besorgnis der

    Auszug aus BGH, 08.07.2021 - I ZR 196/15
    Im Ablehnungsverfahren geht es nur um deren (Un-)Parteilichkeit und nicht um die Richtigkeit ihrer Handlungen und Entscheidungen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2011 - V ZR 8/10, NJW-RR 2012, 61 Rn. 7; Beschluss vom 14. November 2019 - NotSt (Brfg) 4/18, juris Rn. 5).

    Ausnahmen sind nur dann geboten, wenn die Gestaltung des Verfahrens oder die Entscheidung der abgelehnten Gerichtsperson sich so weit von den anerkannten - insbesondere verfassungsrechtlichen - Grundsätzen entfernt, dass die Auslegung des Rechts im Einzelfall willkürlich oder offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BGH, Beschluss vom 14. November 2019 - NotSt (Brfg) 4/18, juris Rn. 5, mwN).

  • BGH, 21.12.1959 - III ZR 138/58

    Rechtsnatur des Rechtskraftzeugnisses

    Auszug aus BGH, 08.07.2021 - I ZR 196/15
    Das Zeugnis hat nur formelle Bedeutung; insoweit genießt es allerdings die Beweiskraft des § 418 ZPO (BGH, Urteil vom 21. Dezember 1959 - III ZR 138/58, BGHZ 31, 388, 391 [juris Rn. 10]).

    Das Rechtskraftzeugnis wird nur auf Antrag erteilt (BGHZ 31, 388, 390 f. [juris Rn. 9]).

  • BGH, 26.01.1956 - VI ZA 106/55

    Zuständigkeit für die Erteilung des Rechtskraftzeugnisses

    Auszug aus BGH, 08.07.2021 - I ZR 196/15
    Die Zuständigkeit des Urkundsbeamten des Gerichts der höheren Instanz beginnt mit Einreichung einer Rechtsmittelschrift, nicht schon mit Einreichung nur eines Prozesskostenhilfegesuchs (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Januar 1956 - VI ZA 106/55, Rpfleger 1956, 97, 98).

    "Anhängig" ist vom Standpunkt der Geschäftsstelle zu verstehen, die mit der Bearbeitung der Sache im Rechtsmittelzug bis zur Rücksendung der Akten auch noch befasst bleibt, wenn das Gericht seine rechtsprechende Tätigkeit bereits abgeschlossen hat oder das Rechtsmittel zurückgenommen worden ist (BGH, Rpfleger 1956, 97, 98).

  • BGH, 16.05.2017 - XI ZR 586/15

    Zur Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage in Widerrufsfällen

    Auszug aus BGH, 08.07.2021 - I ZR 196/15
    Bei der Auslegung von Prozesserklärungen ist der Grundsatz zu beachten, dass im Zweifel dasjenige gewollt ist, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der wohlverstandenen Interessenlage entspricht (BGH, Urteil vom 1. August 2013 - VII ZR 268/11, NJW 2014, 155 Rn. 30; Urteil vom 16. Mai 2017 - XI ZR 586/15, NJW 2017, 2340 Rn. 11, jeweils mwN).
  • BGH, 12.10.2011 - V ZR 8/10

    Richterablehnung: Entscheidung über Ablehnungsgesuch durch das Gericht selbst;

    Auszug aus BGH, 08.07.2021 - I ZR 196/15
    Im Ablehnungsverfahren geht es nur um deren (Un-)Parteilichkeit und nicht um die Richtigkeit ihrer Handlungen und Entscheidungen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2011 - V ZR 8/10, NJW-RR 2012, 61 Rn. 7; Beschluss vom 14. November 2019 - NotSt (Brfg) 4/18, juris Rn. 5).
  • BGH, 01.08.2013 - VII ZR 268/11

    Rechtsstreit um Ansprüche aus einem Franchiseverhältnis für ein

    Auszug aus BGH, 08.07.2021 - I ZR 196/15
    Bei der Auslegung von Prozesserklärungen ist der Grundsatz zu beachten, dass im Zweifel dasjenige gewollt ist, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der wohlverstandenen Interessenlage entspricht (BGH, Urteil vom 1. August 2013 - VII ZR 268/11, NJW 2014, 155 Rn. 30; Urteil vom 16. Mai 2017 - XI ZR 586/15, NJW 2017, 2340 Rn. 11, jeweils mwN).
  • BGH, 25.05.2016 - III ZR 140/15

    Ablehnung eines Richters am BGH wegen öffentlicher Äußerungen auf einer

    Auszug aus BGH, 08.07.2021 - I ZR 196/15
    Dies ist der Fall, wenn aus Sicht der ablehnenden Partei bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an seiner Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung zu zweifeln (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 13. Januar 2016 - VII ZR 36/14, NJW 2016, 1022 Rn. 9; Beschluss vom 25. Mai 2016 - III ZR 140/15, juris Rn. 3; jeweils mwN).
  • BGH, 10.05.2012 - IX ZR 143/11

    Hemmung der Verjährung durch Zustellung einer Streitverkündungsschrift: Dauer der

    Auszug aus BGH, 08.07.2021 - I ZR 196/15
    Außerordentliche Rechtsbehelfe wie die Nichtigkeitsklage und die Restitutionsklage (§ 578 ZPO), das Gesuch auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 233 ZPO), die Anhörungsrüge (§ 321a ZPO) oder die Verfassungsbeschwerde hindern nicht den Eintritt der Rechtskraft; sie führen allerdings bei erfolgreicher Geltendmachung zu deren rückwirkenden Beseitigung (zur Anhörungsrüge vgl. BGH, Urteil vom 10. Mai 2012 - IX ZR 143/11, NJW 2012, 3087 Rn. 13; MünchKomm.ZPO/Götz, 6. Aufl., § 705 Rn. 4; Zöller/Greger, ZPO, 33. Aufl., Vorbemerkungen zu §§ 578-591 Rn. 18 bis 19).
  • GemSOGB, 24.10.1983 - GmS-OGB 1/83

    Rechtskraft bei Verwerfung eines Rechtsmittels

    Auszug aus BGH, 08.07.2021 - I ZR 196/15
    Die Rechtkraft wird nur gehemmt, wenn ein Rechtsmittel an sich statthaft und rechtzeitig eingelegt worden ist (vgl. GmS-OGB, Beschluss vom 24. Oktober 1984 - GmS-OGB 1/83, BGHZ 88, 353, 357 f. [juris Rn. 13 f.]).
  • BGH, 24.05.2023 - I ZB 18/23

    Verwerfung der Anhörungsrüge als unzulässig; Völlig ungeeignetes oder

    Das Ablehnungsverfahren ist grundsätzlich nicht auf eine Überprüfung der Verfahrensweise der abgelehnten Gerichtsperson angelegt, sondern auf die Überprüfung ihrer persönlichen (Un-)Voreingenommenheit (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juli 2021 - I ZR 196/15, NJW-RR 2021, 1653 [juris Rn. 32] mwN).

    Die zulässige Erinnerung des Schuldners (vgl. BGH, NJW-RR 2021, 1653 [juris Rn. 7]) gegen die Entscheidungen der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle (§ 573 Abs. 1 und 3 ZPO) ist unbegründet.

  • BGH, 01.03.2023 - I ZB 88/22

    Anwaltszwang im Rechtsbeschwerdeverfahren und für Anhörungsrügen

    Im Ablehnungsverfahren geht es nicht um die Verfahrensweise der abgelehnten Gerichtsperson, sondern um ihre persönliche (Un-)Voreingenommenheit (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juli 2021 - I ZR 196/15, NJW-RR 2021, 1653 [juris Rn. 32] mwN).

    Die fristgerecht eingelegten und auch ansonsten zulässigen Erinnerungen des Schuldners (vgl. BGH, NJW-RR 2021, 1653 [juris Rn. 7]) gegen die Entscheidungen der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle (§ 573 Abs. 1 und 3 ZPO) bleiben in der Sache ohne Erfolg.

  • BGH, 24.10.2023 - XI ZB 3/23

    Ablehnungsverfahren dient nicht der Richtigkeitskontrolle!

    Im Ablehnungsverfahren geht es nur um die Unparteilichkeit der abgelehnten Gerichtsperson und nicht um die Richtigkeit ihrer Handlungen und Entscheidungen (BGH, Beschluss vom 8. Juli 2021 - I ZR 196/15, WM 2022, 2245 Rn. 32 mwN).
  • BGH, 24.10.2023 - XI ZB 4/23

    Unzulässigkeit eines Ablehungsgesuchs wegen ungeeigneter Rügen von

    Im Ablehnungsverfahren geht es nur um die Unparteilichkeit der abgelehnten Gerichtsperson und nicht um die Richtigkeit ihrer Handlungen und Entscheidungen (BGH, Beschluss vom 8. Juli 2021 - I ZR 196/15, WM 2022, 2245 Rn. 32 mwN).
  • BGH, 12.07.2023 - I ZB 10/23

    Verwerfung der Anhörungsrüge als unzulässig; Unzulässigkeit eines völlig

    Das Ablehnungsverfahren ist grundsätzlich nicht auf eine Überprüfung der Verfahrensweise der abgelehnten Gerichtsperson angelegt, sondern ihrer persönlichen (Un-)Voreingenommenheit (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juli 2021 - I ZR 196/15, NJW-RR 2021, 1653 [juris Rn. 32] mwN).

    Die zulässige Erinnerung des Schuldners (vgl. BGH, NJW-RR 2021, 1653 [juris Rn. 7]) gegen die Entscheidungen der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle (§ 573 Abs. 1 und 3 ZPO) ist unbegründet.

  • BGH, 01.03.2023 - I ZB 91/22
    Im Ablehnungsverfahren geht es nicht um die Verfahrensweise der abgelehnten Gerichtsperson, sondern um ihre persönliche (Un-)Voreingenommenheit (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juli 2021 - I ZR 196/15, NJW-RR 2021, 1653 [juris Rn. 32] mwN).

    Die fristgerecht eingelegten und auch ansonsten zulässigen Erinnerungen des Schuldners (vgl. BGH, NJW-RR 2021, 1653 [juris Rn. 7]) gegen die Entscheidungen der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle (§ 573 Abs. 1 und 3 ZPO) bleiben in der Sache ohne Erfolg.

  • BGH, 01.03.2023 - I ZB 94/22
    Im Ablehnungsverfahren geht es nicht um die Verfahrensweise der abgelehnten Gerichtsperson, sondern um ihre persönliche (Un-)Voreingenommenheit (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juli 2021 - I ZR 196/15, NJW-RR 2021, 1653 [juris Rn. 32] mwN).

    Die fristgerecht eingelegten und auch ansonsten zulässigen Erinnerungen des Schuldners (vgl. BGH, NJW-RR 2021, 1653 [juris Rn. 7]) gegen die Entscheidungen der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle (§ 573 Abs. 1 und 3 ZPO) bleiben in der Sache ohne Erfolg.

  • BGH, 01.03.2023 - I ZB 89/22
    Im Ablehnungsverfahren geht es nicht um die Verfahrensweise der abgelehnten Gerichtsperson, sondern um ihre persönliche (Un-)Voreingenommenheit (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juli 2021 - I ZR 196/15, NJW-RR 2021, 1653 [juris Rn. 32] mwN).

    Die fristgerecht eingelegten und auch ansonsten zulässigen Erinnerungen des Schuldners (vgl. BGH, NJW-RR 2021, 1653 [juris Rn. 7]) gegen die Entscheidungen der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle (§ 573 Abs. 1 und 3 ZPO) bleiben in der Sache ohne Erfolg.

  • BGH, 01.03.2023 - I ZB 95/22
    Im Ablehnungsverfahren geht es nicht um die Verfahrensweise der abgelehnten Gerichtsperson, sondern um ihre persönliche (Un-)Voreingenommenheit (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juli 2021 - I ZR 196/15, NJW-RR 2021, 1653 [juris Rn. 32] mwN).

    Die fristgerecht eingelegten und auch ansonsten zulässigen Erinnerungen des Schuldners (vgl. BGH, NJW-RR 2021, 1653 [juris Rn. 7]) gegen die Entscheidungen der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle (§ 573 Abs. 1 und 3 ZPO) bleiben in der Sache ohne Erfolg.

  • BGH, 01.03.2023 - I ZB 97/22
    Im Ablehnungsverfahren geht es nicht um die Verfahrensweise der abgelehnten Gerichtsperson, sondern um ihre persönliche (Un-)Voreingenommenheit (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juli 2021 - I ZR 196/15, NJW-RR 2021, 1653 [juris Rn. 32] mwN).

    Die fristgerecht eingelegten und auch ansonsten zulässigen Erinnerungen des Schuldners (vgl. BGH, NJW-RR 2021, 1653 [juris Rn. 7]) gegen die Entscheidungen der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle (§ 573 Abs. 1 und 3 ZPO) bleiben in der Sache ohne Erfolg.

  • BGH, 01.03.2023 - I ZB 92/22
  • BGH, 01.03.2023 - I ZB 90/22
  • BGH, 01.03.2023 - I ZB 98/22
  • BGH, 01.03.2023 - I ZB 96/22
  • BGH, 01.03.2023 - I ZB 99/22
  • BGH, 01.03.2023 - I ZB 101/22
  • BGH, 01.03.2023 - I ZB 100/22
  • BGH, 01.03.2023 - I ZB 93/22
  • KG, 15.11.2023 - 10 W 195/23

    Fremdsprachige Urkunden sind nicht unbeachtlich!

  • BGH, 27.04.2023 - III ZB 46/22

    Zurückweisung der Rechtsbeschwerde; Uneingeschränkte nachprüfung prozessualer

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