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   BGH, 09.02.2024 - V ZR 244/22   

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https://dejure.org/2024,1793
BGH, 09.02.2024 - V ZR 244/22 (https://dejure.org/2024,1793)
BGH, Entscheidung vom 09.02.2024 - V ZR 244/22 (https://dejure.org/2024,1793)
BGH, Entscheidung vom 09. Februar 2024 - V ZR 244/22 (https://dejure.org/2024,1793)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 20 Abs. 2 Satz 1 WEG, § ... 20 Abs. 2 Satz 2 WEG, § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 WEG, § 20 Abs. 4 WEG, § 22 Abs. 2 Satz 1 WEG, § 44 Abs. 1 Satz 2 WEG, § 20 Abs. 1 WEG, § 20 Abs. 3 WEG, § 20 Abs. 2 WEG, § 21 Abs. 1 Satz 1 WEG, § 13 Abs. 2 Satz 1 WEG, § 16 Abs. 1 Satz 3 WEG, §§ 20, 21 WEG, § 21 WEG, § 21 Abs. 1 Satz 2 WEG, § 100 BGB, § 21 Abs. 3 Satz 1 WEG, § 21 Abs. 3 Satz 2 WEG, § 559 Abs. 1 ZPO, § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bis 4 WEG, § 20 Abs. 4 Halbs. 1 Alt. 2 WEG, § 16 Abs. 6 WEG, § 18 Abs. 2 WEG, § 19 Abs. 1 WEG, § 275 Abs. 1 BGB, § 20 Abs. 4 Halbs. 1 Alt. 1 WEG, § 22 Abs. 2 WEG, § 20 Abs. 1 WEG, § 21 Abs. 4 Satz 1, § 21 Abs. 5 Satz 1 WEG, § 97 Abs. 1 ZPO, § 49 GKG, § 21 Abs. 1 Satz 1 WEG, § 47 Abs. 1 GKG, § 49 Satz 2 GKG, § 63 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GKG

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG §§ 20, 21
    Beschlussfassung zur Durchführung einer baulichen Veränderung; Zuweisung eines ausschließlichen Nutzungsrechts; grundlegende Umgestaltung einer Wohnanlage; unbillige Benachteiligung eines Wohnungseigentümers

  • Wolters Kluwer

    Beschluss der Wohnungseigentümer über eine bauliche Veränderung nach dem seit dem 1. Dezember 2020 geltenden Wohnungseigentumsrecht; Zuweisung einer ausschließlichen Nutzungsbefugnis an dem dafür vorgesehenen Gemeinschaftseigentum als Folge einer Beschlussfassung

  • rewis.io
  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Aufzug am Jugendstilhaus? Barrierefreiheit geht vor!

Kurzfassungen/Presse (8)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zulässigkeit von baulichen Veränderungen des Gemeinschaftseigentums zur Barrierereduzierung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bauliche Veränderungen im Gemeinschaftseigentum - zur Barrierereduzierung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Bauliche Veränderungen des Gemeinschaftseigentums zur Barrierereduzierung

  • mdr-recht.de (Kurzinformation)

    WEG: Zulässigkeit einer baulichen Veränderung in Form von Errichtung eines Personenaufzugs

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Privilegierte bauliche Veränderung - WEG

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bauliche Veränderung im Gemeinschaftseigentum mit ausschließlicher Nutzungszuweisung nun durch Beschluss möglich!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Prüfungsrahmen einer baulichen Veränderung im Sinne des § 20 Abs. 4 WEG

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Zulässigkeit von baulichen Veränderungen des Gemeinschaftseigentums zur Barrierereduzierung

Besprechungen u.ä. (5)

  • fgvw.de (Entscheidungsbesprechung)

    Wohnungseigentumsrecht: Erleichterte Beschlussfassung in der Wohnungseigentümergemeinschaft für privilegierte bauliche Veränderungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Beschlussersetzungsklage: Kann ein Grundlagenbeschluss erzwungen werden? (IMR 2024, 108)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Von der Angemessenheit zur Nachteilsprüfung: Surprise! Surprise! (IMR 2024, 111)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Bauliche Veränderung: Verlust der Nutzungsmöglichkeit ist in Ordnung (Rechtsprechungsänderung)! (IMR 2024, 109)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Bauliche Veränderung und Ordnungsmäßigkeit: Erste Pflöcke! (IMR 2024, 110)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2024, 1030
  • MDR 2024, 355
  • NZM 2024, 241
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 13.01.2017 - V ZR 96/16

    Barrierefreiheit in Wohnungseigentumsanlagen

    Auszug aus BGH, 09.02.2024 - V ZR 244/22
    Die Wohnungseigentümer können nach dem seit dem 1. Dezember 2020 geltenden Wohnungseigentumsrecht eine bauliche Veränderung grundsätzlich auch dann beschließen, wenn die Beschlussfassung die Zuweisung einer ausschließlichen Nutzungsbefugnis an dem dafür vorgesehenen Gemeinschaftseigentum zur Folge hat; einer Vereinbarung der Wohnungseigentümer bedarf es hierfür nicht mehr (Abgrenzung zu Senat, Urteil vom 13. Januar 2017 - V ZR 96/16, ZWE 2017, 224 Rn. 30 ff.).

    Insoweit spricht viel dafür, dass es bei der Errichtung eines Aufzugs wegen des massiven konstruktiven Eingriffs in den Baukörper und der insoweit bestehenden Haftungsrisiken (vgl. dazu Senat, Urteil vom 13. Januar 2017 - V ZR 96/16, ZWE 2017, 224 Rn. 26 f.) im Rahmen einer Beschlussersetzung eher ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen dürfte, die GdWE mit der Durchführung der Maßnahme zu betrauen, wie dies dem von den Klägern in der Eigentümerversammlung vom 26. Juli 2021 gestellten Hauptantrag entspricht.

    Eine solche bauliche Veränderung bedurfte daher einer Vereinbarung der Wohnungseigentümer und konnte deshalb nicht Gegenstand einer den Beschluss ersetzenden Entscheidung des Gerichts sein (vgl. Senat, Urteil vom 13. Januar 2017 - V ZR 96/16, ZWE 2017, 224 Rn. 30 ff. mwN; vgl. auch Senat, Beschluss vom 20. September 2000 - V ZB 58/99, BGHZ 145, 158, 163).

    Die Errichtung eines Aufzugs ist zwar mit Nachteilen verbunden (vgl. Senat, Urteil vom 13. Januar 2017 - V ZR 96/16, ZWE 2017, 224 Rn. 25 ff.).

  • BGH, 15.05.2020 - V ZR 64/19

    Gestatten der Durchführung einer baulichen Veränderung des Gemeinschaftseigentums

    Auszug aus BGH, 09.02.2024 - V ZR 244/22
    Eine unbillige Benachteiligung eines Wohnungseigentümers setzt voraus, dass die beabsichtigte Maßnahme bei wertender Betrachtung und in Abwägung mit den mit der baulichen Veränderung verfolgten Vorteilen einem verständigen Wohnungseigentümer in zumutbarer Weise nicht abverlangt werden dürfte (Fortführung von Senat, Urteil vom 15. Mai 2020 - V ZR 64/19, NJW-RR 2020, 1022 Rn. 14).

    Denn der Begriff der Kosten in § 21 WEG ist weit auszulegen und erfasst auch derartige Folgekosten (vgl. BT-Drucks. 19/18791 S. 68; siehe zu § 16 Abs. 6 WEG aF auch Senat, Urteil vom 15. Mai 2020 - V ZR 64/19, NJW-RR 2020, 1022 Rn. 24 mwN).

    Eine unbillige Benachteiligung setzt vielmehr weiterhin voraus, dass die beabsichtigte Maßnahme bei wertender Betrachtung und in Abwägung mit den mit der baulichen Veränderung verfolgten Vorteilen einem verständigen Wohnungseigentümer in zumutbarer Weise nicht abverlangt werden dürfte (vgl. Senat, Urteil vom 15. Mai 2020 - V ZR 64/19, NJW-RR 2020, 1022 Rn. 14; Urteil vom 20. Juli 2018 - V ZR 56/17, NJW-RR 2018, 1165 Rn. 29; jeweils zu § 22 Abs. 2 WEG aF; BT-Drucks. 19/18791 S. 66).

  • BGH, 23.03.2018 - V ZR 307/16

    Nutzung einer Teileigentumseinheit im "Ärztehaus" zu Wohnzwecken?

    Auszug aus BGH, 09.02.2024 - V ZR 244/22
    Die revisionsrechtliche Nachprüfung beschränkt sich darauf, ob das Berufungsgericht den unbestimmten Rechtsbegriff der Angemessenheit zutreffend erfasst und ausgelegt sowie alle für die Beurteilung wesentlichen Umstände berücksichtigt und die Denkgesetze und Erfahrungssätze beachtet hat (vgl. Senat, Urteil vom 23. März 2018 - V ZR 307/16, NJW-RR 2018, 1227 Rn. 12).

    Die revisionsrechtliche Nachprüfung beschränkt sich darauf, ob das Berufungsgericht den unbestimmten Rechtsbegriff der "grundlegenden Umgestaltung" zutreffend erfasst und ausgelegt sowie alle für die Beurteilung wesentlichen Umstände berücksichtigt und die Denkgesetze und Erfahrungssätze beachtet hat (vgl. Senat, Urteil vom 23. März 2018 - V ZR 307/16, NJW-RR 2018, 1227 Rn. 12).

  • BGH, 28.07.2015 - XI ZR 434/14

    Unwirksame Entgeltklausel für Buchungen bei der Führung von Geschäftsgirokonten

    Auszug aus BGH, 09.02.2024 - V ZR 244/22
    Vielmehr hat sie in der Regel nur diejenigen Umstände zu widerlegen, die nach dem Vortrag der Gegenseite das Tatbestandsmerkmal ausschließen (vgl. für das Fehlen eines rechtlichen Grundes im Rahmen eines Bereicherungsanspruchs BGH, Urteil vom 28. Juli 2015 - XI ZR 434/14, BGHZ 206, 305 Rn. 21; siehe zu einem Negativbeweis auch BGH, Urteil vom 9. März 2023 - III ZR 80/22, BGHZ 236, 246 Rn. 31 mwN; Senat, Urteil vom 6. März 2020 - V ZR 2/19, VersR 2020, 1112 Rn. 10).
  • BGH, 06.03.2020 - V ZR 2/19

    Treffen der Darlegungslast und Beweislast des Käufers für die unterbliebene

    Auszug aus BGH, 09.02.2024 - V ZR 244/22
    Vielmehr hat sie in der Regel nur diejenigen Umstände zu widerlegen, die nach dem Vortrag der Gegenseite das Tatbestandsmerkmal ausschließen (vgl. für das Fehlen eines rechtlichen Grundes im Rahmen eines Bereicherungsanspruchs BGH, Urteil vom 28. Juli 2015 - XI ZR 434/14, BGHZ 206, 305 Rn. 21; siehe zu einem Negativbeweis auch BGH, Urteil vom 9. März 2023 - III ZR 80/22, BGHZ 236, 246 Rn. 31 mwN; Senat, Urteil vom 6. März 2020 - V ZR 2/19, VersR 2020, 1112 Rn. 10).
  • BGH, 09.03.2023 - III ZR 80/22

    Gesonderter Entschädigungsanspruch nach § 198 GVG ; Entschädigungspflichtige

    Auszug aus BGH, 09.02.2024 - V ZR 244/22
    Vielmehr hat sie in der Regel nur diejenigen Umstände zu widerlegen, die nach dem Vortrag der Gegenseite das Tatbestandsmerkmal ausschließen (vgl. für das Fehlen eines rechtlichen Grundes im Rahmen eines Bereicherungsanspruchs BGH, Urteil vom 28. Juli 2015 - XI ZR 434/14, BGHZ 206, 305 Rn. 21; siehe zu einem Negativbeweis auch BGH, Urteil vom 9. März 2023 - III ZR 80/22, BGHZ 236, 246 Rn. 31 mwN; Senat, Urteil vom 6. März 2020 - V ZR 2/19, VersR 2020, 1112 Rn. 10).
  • BGH, 15.10.2021 - V ZR 225/20

    Dauerhaftes Nutzungsverbot durch Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer ist

    Auszug aus BGH, 09.02.2024 - V ZR 244/22
    Dazu gehört nach der Rechtsprechung des Senats die Einhaltung der das Gemeinschaftseigentum betreffenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften (vgl. etwa Senat, Urteil vom 15. Oktober 2021 - V ZR 225/20, NJW 2022, 326 Rn. 16; Urteil vom 23. Juni 2017 - V ZR 102/16, NZM 2017, 677 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 20.07.2018 - V ZR 56/17

    Wohnungseigentumssache: Anspruch von Wohnungseigentümern auf Beseitigung der von

    Auszug aus BGH, 09.02.2024 - V ZR 244/22
    Eine unbillige Benachteiligung setzt vielmehr weiterhin voraus, dass die beabsichtigte Maßnahme bei wertender Betrachtung und in Abwägung mit den mit der baulichen Veränderung verfolgten Vorteilen einem verständigen Wohnungseigentümer in zumutbarer Weise nicht abverlangt werden dürfte (vgl. Senat, Urteil vom 15. Mai 2020 - V ZR 64/19, NJW-RR 2020, 1022 Rn. 14; Urteil vom 20. Juli 2018 - V ZR 56/17, NJW-RR 2018, 1165 Rn. 29; jeweils zu § 22 Abs. 2 WEG aF; BT-Drucks. 19/18791 S. 66).
  • BGH, 23.06.2017 - V ZR 102/16

    Ordnungsmäßige Verwaltung durch die Wohnungseigentümer: Anspruch eines

    Auszug aus BGH, 09.02.2024 - V ZR 244/22
    Dazu gehört nach der Rechtsprechung des Senats die Einhaltung der das Gemeinschaftseigentum betreffenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften (vgl. etwa Senat, Urteil vom 15. Oktober 2021 - V ZR 225/20, NJW 2022, 326 Rn. 16; Urteil vom 23. Juni 2017 - V ZR 102/16, NZM 2017, 677 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 09.02.2024 - V ZR 33/23

    Zulässigkeit von baulichen Veränderungen des Gemeinschaftseigentums zur

    Auszug aus BGH, 09.02.2024 - V ZR 244/22
    Wie der Senat mit Urteil vom heutigen Tage entschieden hat (V ZR 33/23, Rn. 15, zur Veröffentlichung bestimmt), gilt dies unabhängig davon, ob die Anspruchsvoraussetzungen des § 20 Abs. 2 WEG im Einzelnen vorliegen und ob die bauliche Veränderung insbesondere angemessen ist; der von dem Gesetzgeber im gesamtgesellschaftlichen Interesse erstrebten Privilegierung bestimmter Kategorien von Maßnahmen - unter anderem zur Förderung der Barrierefreiheit - ist bei der Prüfung, ob eine grundlegende Umgestaltung vorliegt, im Sinne eines Regel-Ausnahme-Verhältnisses Rechnung zu tragen.
  • BGH, 18.01.2018 - V ZR 71/17

    Betragen des Streitwerts einer Klage auf Erteilung der Zustimmung zur Veräußerung

  • BGH, 23.06.2023 - V ZR 158/22

    Verurteilung zu einer Entschädigung nach § 510b ZPO ; Materiell-rechtliche

  • BGH, 15.06.2023 - V ZR 222/22

    Anfechtung des Beschlusses der Wohnungseigentümer über eine Erhaltungsmaßnahme;

  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

  • BGH, 16.09.2022 - V ZR 69/21

    Verteilung des im Gebäudeversicherungsvertrag vereinbarten Selbstbehalts auf die

  • LG München I, 08.12.2022 - 36 S 3944/22

    Anspruch auf Beschlussfassung über den Anbau eines Außenaufzugs in einer

  • LG Düsseldorf, 11.11.2022 - 19 S 19/22

    Sondernutzungsrecht durch Baubeschluss?

  • BGH, 09.02.2024 - V ZR 33/23

    Zulässigkeit von baulichen Veränderungen des Gemeinschaftseigentums zur

    Auf diese Voraussetzungen kommt es nur an, wenn der Individualanspruch des Wohnungseigentümers abgelehnt worden ist und sich dieser mit einer Anfechtungsklage gegen den Negativbeschluss wendet und/oder den Anspruch mit der Beschlussersetzungsklage weiterverfolgt (vgl. zu einer solchen Fallkonstellation Senat, Urteil vom 9. Februar 2024 - V ZR 244/22, zur Veröffentlichung bestimmt).

    Denn durch § 20 Abs. 2 und Abs. 3 WEG wird den einzelnen Wohnungseigentümern lediglich ein Anspruch auf Beschlussfassung gewährt, ohne dass eine eigenständige Beschlusskompetenz begründet wird (vgl. zum Ganzen Senat, Urteil vom 9. Februar 2024 - V ZR 244/22, Rn. 10, zur Veröffentlichung bestimmt).

    a) Eine unbillige Benachteiligung eines Wohnungseigentümers im Sinne dieser Vorschrift setzt voraus, dass die beabsichtigte Maßnahme bei wertender Betrachtung und in Abwägung mit den mit der baulichen Veränderung verfolgten Vorteilen einem verständigen Wohnungseigentümer in zumutbarer Weise nicht abverlangt werden dürfte (vgl. Senat, Urteil vom 9. Februar 2024 - V ZR 244/22, Rn. 44, zur Veröffentlichung bestimmt).

  • LG Frankfurt/Main, 19.02.2024 - 13 S 575/23

    Verstoß gegen Bauordnungsrecht: Beschluss entspricht nicht ordnungsmäßiger

    Wie der Bundesgerichtshof zwischenzeitlich entschieden hat (Urteil vom 9. Februar 2024 - V ZR 244/22), kommt es dabei auch nicht darauf an, ob der Wohnungseigentümer individuell auf den Umbau angewiesen ist, so dass dem Gesundheitszustand nicht nachgegangen werden musste.
  • LG Dortmund, 26.03.2024 - 1 S 98/23

    Instandsetzung von Pflastersteinen vor der Wohnungseingangstür

    c) Ob gemäß der Ansicht des Amtsgerichts der Erfolg der Klage zwingend davon abhängig ist, dass das Ermessen der Wohnungseigentümer auf Null reduziert ist (so im Grundsatz auch BGH, Urteil vom 9. Februar 2024 - V ZR 244/22 —; einschränkend Bärmann/Göbel, 15. Aufl. 2023, WEG § 44 Rn. 99), bedarf vorliegend keiner Entscheidung, weil diese Voraussetzung im vorliegenden Einzelfall gegeben ist.
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