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   BGH, 09.03.2012 - V ZR 61/11   

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https://dejure.org/2012,6286
BGH, 09.03.2012 - V ZR 61/11 (https://dejure.org/2012,6286)
BGH, Entscheidung vom 09.03.2012 - V ZR 61/11 (https://dejure.org/2012,6286)
BGH, Entscheidung vom 09. März 2012 - V ZR 61/11 (https://dejure.org/2012,6286)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 237 § 2 Abs 2 S 1 BGBEG
    Grundstücksrecht im Beitrittsgebiet: Ausschluss einer Buchersitzung an zu Unrecht als Volkseigentum eingetragenem Grundeigentum

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eigentumserwerb bei Eintragung am 03.10.1990 fälschlicherweise im Grundbuch als Eigentümer mit Ablauf der Ausschlussfristen bei Eintragung eines wahren Eigentümers auf einem anderen Grundbuchblatt

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ausschluss des Rechtserwerbs gegen richtige Eintragung des wahren Eigentümers

  • rewis.io

    Grundstücksrecht im Beitrittsgebiet: Ausschluss einer Buchersitzung an zu Unrecht als Volkseigentum eingetragenem Grundeigentum

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGBGB Art. 237 § 1; EGBGB Art. 237 § 2
    Eigentumserwerb bei Eintragung am 03.10.1990 fälschlicherweise im Grundbuch als Eigentümer mit Ablauf der Ausschlussfristen bei Eintragung eines wahren Eigentümers auf einem anderen Grundbuchblatt

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verschiedene Grundbucheintragungen: Wer ist Eigentümer?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2012, 961
  • NZM 2013, 167
  • NJ 2012, 377
  • WM 2013, 234
  • Rpfleger 2012, 513
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 06.06.2003 - V ZR 320/02

    Geltendmachung von Grundbuchberichtigungsansprüchen in Prozeßstandschaft einer

    Auszug aus BGH, 09.03.2012 - V ZR 61/11
    Mit der Anerkennung auch der Überführungen in das Volkseigentum gemäß Art. 237 § 1 EGBGB, die nach Maßgabe der einschlägigen Rechtsvorschriften der DDR nicht wirksam waren, ist ein entschädigungsloser Verlust der aus dem Eigentum folgenden Rechte verbunden (vgl. Senat, Urteile vom 10. Oktober 1997 - V ZR 80/96, VIZ 1998, 94, 95 und vom 6. Juni 2003 - V ZR 320/03, VIZ 2004, 79, 81).

    Die Regelung stellt nur deshalb eine verhältnismäßige Eigentumsbeschränkung nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG dar, weil die von dem Eigentumsverlust bedrohten Eigentümer durch die Nichteintragung ihres Eigentums Anlass und von dem Beitritt an auch acht Jahre lang Zeit hatten, ihre Eigentümerrechte geltend zu machen und damit den Rechtsverlust zu vermeiden (Senat, Urteil vom 6. Juni 2003 - V ZR 320/02, VIZ 2004, 79, 81; BVerfG, LKV 2006, 123).

    Mit Art. 237 § 2 EGBGB hat der Gesetzgeber im Hinblick auf die Rechtverhältnisse in der DDR einen besonderen Erwerbstatbestand aus in der DDR begründeten Buchpositionen geschaffen, wobei er sich wegen der Obliegenheit des wahren Eigentümers, seine Ansprüche aus dem Eigentum zur Vermeidung eines Rechtsverlust innerhalb einer Frist von acht Jahren seit dem Beitritt geltend zu machen, an dem Verwirkungsgedanken orientiert hat (vgl. Senat, Urteil vom 6. Juni 2003 - V ZR 320/02, VIZ 2004, 79, 80; Schmidt-Räntsch, ZfIR 1997, 581, 585).

  • BGH, 08.12.2000 - V ZR 489/99

    Begriff der "sonstigen Überführung in Volkseigentum"

    Auszug aus BGH, 09.03.2012 - V ZR 61/11
    237 § 1 EGBGB erfasst mit dem Tatbestandsmerkmal der "sonstigen Überführung" nämlich auch faktische Vorgänge wie die Buchung des Grundstücks als Volkseigentum, falls dem ein staatlicher Wille und nicht nur ein Versehen zugrunde lag (Senat, Urteil vom 8. Dezember 2000 - V ZR 489/99, VIZ 2001, 213, 214; Schmidt-Räntsch, ZfIR 1997, 581, 583; MünchKomm-BGB/Busche, 4. Aufl., Art. 237 § 1 EGBGB Rn. 7; a.A. Czub, VIZ 1997, 561, 565 der eine auf Überführung eines Grundstücks in das Volkseigentum gerichtete Rechtshandlung für erforderlich erachtet).

    Entscheidend für den Bestandsschutz nach Art. 237 § 1 Abs. 1 EGBGB ist zudem nicht, ob das vorgeschriebene Verfahren durchgeführt wurde, sondern ob das angestrebte Ergebnis nach den vorhandenen Vorschriften erreichbar war (Senatsurteile vom 9. Oktober 1998 - V ZR 214/97, VIZ 1999, 38, 39 und vom 8. Dezember 2000 - V ZR 489/99, VIZ 2001, 213, 214; Schmidt-Räntsch, ZfIR 1997, 581, 583).

  • BGH, 10.10.1997 - V ZR 80/96

    Verfassungsmäßigkeit des Bestandsschutzes für einen fehlerhaften

    Auszug aus BGH, 09.03.2012 - V ZR 61/11
    Mit der Anerkennung auch der Überführungen in das Volkseigentum gemäß Art. 237 § 1 EGBGB, die nach Maßgabe der einschlägigen Rechtsvorschriften der DDR nicht wirksam waren, ist ein entschädigungsloser Verlust der aus dem Eigentum folgenden Rechte verbunden (vgl. Senat, Urteile vom 10. Oktober 1997 - V ZR 80/96, VIZ 1998, 94, 95 und vom 6. Juni 2003 - V ZR 320/03, VIZ 2004, 79, 81).

    Diese Rechtsfolge ist vor dem Hintergrund des Art. 14 GG nur dann als verhältnismäßig anzusehen, wenn den betroffenen Eigentümern eine nur noch formale Eigentumsposition verblieben war, die in der DDR nicht durchsetzbar und deshalb ohne jeden wirtschaftlichen Wert war (vgl. Senat, Urteil vom 10. Oktober 1997 - V ZR 80/96, VIZ 1998, 94, 95; BVerfG, VIZ 1998, 507, 508; EGMR, NJW 2004, 927, 929).

  • BGH, 02.12.2005 - V ZR 11/05

    Umfang der Richtigkeitsvermutung des Grundbuchs

    Auszug aus BGH, 09.03.2012 - V ZR 61/11
    Darauf kommt es nicht an, weil es bei der Auslegung des Art. 237 § 2 EGBGB nicht um den öffentlichen Glauben der Eintragungen im Bestandsverzeichnis (dazu: Senat, Urteil vom 5. Dezember 2005 - V ZR 11/05, NJW-RR 2006, 662, 663), sondern um die Voraussetzungen eines gesetzlichen Erwerbs des Eigentums durch Nichteigentümer geht.
  • BVerfG, 23.11.2005 - 1 BvR 2558/03

    Verfassungsmäßigkeit der Ausschlußregelung des Art. 237 § 2 Abs. 2 EGBGB

    Auszug aus BGH, 09.03.2012 - V ZR 61/11
    Die Regelung stellt nur deshalb eine verhältnismäßige Eigentumsbeschränkung nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG dar, weil die von dem Eigentumsverlust bedrohten Eigentümer durch die Nichteintragung ihres Eigentums Anlass und von dem Beitritt an auch acht Jahre lang Zeit hatten, ihre Eigentümerrechte geltend zu machen und damit den Rechtsverlust zu vermeiden (Senat, Urteil vom 6. Juni 2003 - V ZR 320/02, VIZ 2004, 79, 81; BVerfG, LKV 2006, 123).
  • BGH, 19.10.2007 - V ZR 211/06

    Anforderungen an die Form der Eintragung einer Änderung im Bestand der zum

    Auszug aus BGH, 09.03.2012 - V ZR 61/11
    Ein Rechtserwerb gegen den Inhalt eines Grundbuchs ist jedoch - ebenso wie bei der Ersitzung nach § 900 BGB (vgl. RGZ 56, 58, 60; Senat, Urteil vom 19. Oktober 2007 - V ZR 211/06, BGHZ 174, 61, 66) - auch nach Art. 237 Abs. 2 EGBGB nicht möglich.
  • BGH, 25.01.2008 - V ZR 79/07

    Rechtsfolgen der Spaltung eines Grundstücks

    Auszug aus BGH, 09.03.2012 - V ZR 61/11
    Die von dem Liegenschaftsdienst beabsichtigte Berichtigung durch Abschreibung des Grundstücks der Kläger war sachenrechtlich nicht wirksam, weil nicht - wie für die Abschreibung einer Teilfläche von einem Grundstück notwendig (vgl. zur Rechtslage in der Bundesrepublik Deutschland: Senatsurteile vom 20. Juni 1962 - V ZR 219/60, BGHZ 37, 233, 242 und vom 25. Januar 2008 - V ZR 79/07, BGHZ 175, 123, 132 Rn. 25 mwN) - neue Grundstücke gebildet worden waren.
  • BGH, 29.03.1996 - V ZR 326/94

    Begründung von Volkseigentum an einem Grundstück durch Ersitzung unter Geltung

    Auszug aus BGH, 09.03.2012 - V ZR 61/11
    Ebenso trifft es zu, dass weder die Umschreibung der Grundbücher unter Bezugnahme auf die Liegenschaftskartei der neu gebildeten Flurstücke mit der Eintragung von Volkseigentum noch die - hier streitige - Schließung des bisherigen Grundbuchs (zu den in Grundbuchanweisungen des zuständigen Ministers des Inneren der DDR vorgeschriebenen Eintragungen bei der Überführung von Grundstücken in das Volkseigentum: Senatsurteil vom 29. März 1996 - V ZR 326/94, BGHZ 132, 245, 259 mwN) die Eigentumsverhältnisse an dem Grundstück änderten, weil der Grundbuchvollzug als solcher kein Instrument der Enteignung darstellte (Senatsbeschluss vom 21. Juni 2000 - V ZB 32/99, NJW 2001, 683, 684).
  • BGH, 20.06.1962 - V ZR 219/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.03.2012 - V ZR 61/11
    Die von dem Liegenschaftsdienst beabsichtigte Berichtigung durch Abschreibung des Grundstücks der Kläger war sachenrechtlich nicht wirksam, weil nicht - wie für die Abschreibung einer Teilfläche von einem Grundstück notwendig (vgl. zur Rechtslage in der Bundesrepublik Deutschland: Senatsurteile vom 20. Juni 1962 - V ZR 219/60, BGHZ 37, 233, 242 und vom 25. Januar 2008 - V ZR 79/07, BGHZ 175, 123, 132 Rn. 25 mwN) - neue Grundstücke gebildet worden waren.
  • BGH, 03.11.2000 - V ZR 189/99

    Wirksamkeit und Rechtsfolge einer Enteignung nach dem Aufbaugesetz der DDR

    Auszug aus BGH, 09.03.2012 - V ZR 61/11
    Die Ausführungen des Berufungsgerichts über die für eine Enteignung notwendigen Entscheidungen eines Staatsorgans entsprechen der Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 3. November 2000 - V ZR 189/99, BGHZ 145, 383, 390 [zum Aufbaugesetz] und vom 17. März 1995 - V ZR 100/93, BGHZ 129, 112, 120 [zum Baulandgesetz]).
  • BGH, 17.03.1995 - V ZR 100/93

    Ansprüche von einer Enteignung nach dem Baulandgesetz der DDR Betroffener

  • BGH, 21.02.1986 - V ZR 246/84

    Anforderungen an Bestimmtheit einer Klage auf Grundbuchberichtigung durch

  • BGH, 14.03.2003 - V ZR 280/02

    Erwerb von Eigentum an einem in Volkseigentum übergegangenen Grundstück

  • BVerfG, 03.07.1998 - 1 BvR 13/98

    Zur Verfassungsmäßigkeit der Besitzstandsregelung in Art. 237 § 1 Abs. 1 des

  • BGH, 21.06.2000 - V ZB 32/99

    Rechtsweg zu den Zivilgerichten bei Enteignung im Sinne des Vermögensgesetzes

  • BGH, 09.10.1998 - V ZR 214/97

    Rechtsfolgen des Verzichts auf das Eigentum an einem Grundstück zu Zeiten der

  • BGH, 02.04.1993 - V ZR 14/92

    Rechtsschutzinteresse bei Eintragung des Wohnungeigentümers

  • BGH, 13.02.2003 - V ZR 38/02

    Gutgläubiger Erwerb von zu Zeiten der ehemaligen DDR in Volkseigentum stehenden

  • EGMR, 20.02.2003 - 47316/99

    Rechtssache F.-N. gegen DEUTSCHLAND

  • BGH, 26.09.1969 - V ZR 135/66

    Vermutung der Richtigkeit des Grundbuchs

  • RG, 25.11.1903 - V 453/03

    1. Steht, wenn ein Grundstück versehentlich auf mehreren Grundbuchblättern

  • OLG Naumburg, 14.01.2015 - 12 U 15/14

    Grundstücks-DDR-Folgenrecht: Nutzungsentgeltanspruch aus dem

    Auf die Revision der Erbengemeinschaft hat der Bundesgerichtshof mit dem am 09. März 2012 verkündeten Urteil (Geschäftsnummer V ZR 61/11, MDR 2012, 961) das klageabweisende Berufungsurteil vom 18. Februar 2011 abgeändert und die Beklagte zur Bewilligung der Grundbuchberichtigung verurteilt.

    Dies mag sich als unzutreffend heraus gestellt haben, stellt aber als solches noch keine unzulässige Rechtsausübung dar, zumal für die Rechtsposition der Beklagten spricht, dass seinerzeit durchaus auch faktische Vorgänge wie die Buchung eines Grundstücks als Volkseigentum "als sonstige Überführung" in Betracht gekommen sind, sofern dem ein staatlicher Wille und nicht ein Versehen zugrunde lag (z. B. BGH MDR 2012, 961).

  • BVerwG, 14.08.2019 - 8 B 16.19

    Restitution eines während der DDR-Zeit enteigneten Gebäudes; Schadensersatz wegen

    Soweit der Kläger auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 9. März 2012 - V ZR 61/11 - (WM 2013, 234) verweist (Beschwerdebegründung S. 37 f.) und dem Verwaltungsgericht vorwirft, es habe einen Enteignungsbegriff vertreten, der von demjenigen des Bundesgerichtshofs abweiche, verkennt er, dass die Frage, ob das Grundstück enteignet wurde, für das Verwaltungsgericht nicht entscheidungserheblich war.
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