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BGH, 10.01.2024 - 1 StR 413/23 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Vollständig auf Prozessanträge verzichtet - Das ist kein zulässiger Inhalt für eine Absprache
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 20.08.2020 - 20 KLs 211 Js 18177/17
- BGH, 02.06.2021 - 1 StR 44/21
- LG Stuttgart, 23.05.2023 - 11 KLs 211 Js 18177/17
- BGH, 10.01.2024 - 1 StR 413/23
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2024, 84
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 03.03.2005 - GSSt 1/04
Zulässigkeit von Urteilsabsprachen und Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts
Auszug aus BGH, 10.01.2024 - 1 StR 413/23
Eine solch weitgehende Unterwerfung ist mit der Subjektstellung des Angeklagten unvereinbar, die auch bei Urteilsabsprachen zu wahren ist (Senat, Beschluss vom 21. September 2022 - 1 StR 479/21 -, NStZ 2023, 56; vgl. hierzu auch BGH, Beschluss vom 3. März 2005 - GSSt 1/04 - BGHSt 50, 40, 48; BGH, Beschluss vom 18. Mai 2006 - 4 StR 153/06 -, NStZ 2006, 586).". - BGH, 21.09.2022 - 1 StR 479/21
Steuerhinterziehung durch Nichtverwenden von Steuerzeichen; Steuerhehlerei
Auszug aus BGH, 10.01.2024 - 1 StR 413/23
Eine solch weitgehende Unterwerfung ist mit der Subjektstellung des Angeklagten unvereinbar, die auch bei Urteilsabsprachen zu wahren ist (Senat, Beschluss vom 21. September 2022 - 1 StR 479/21 -, NStZ 2023, 56; vgl. hierzu auch BGH, Beschluss vom 3. März 2005 - GSSt 1/04 - BGHSt 50, 40, 48; BGH, Beschluss vom 18. Mai 2006 - 4 StR 153/06 -, NStZ 2006, 586).". - BGH, 02.06.2021 - 1 StR 44/21
Mitteilung über außerhalb der Hauptverhandlung geführte Verständigungsgespräche …
Auszug aus BGH, 10.01.2024 - 1 StR 413/23
Der Senat hat mit Beschluss vom 2. Juni 2021 (1 StR 44/21) das Urteil wegen der Verletzung der Mitteilungspflicht (§ 243 Abs. 4 Satz 2 StPO) aufgehoben. - BGH, 18.05.2006 - 4 StR 153/06
Unzulässige Verfahrensabsprache (überschrittene Strafobergrenze; Vorgabe, alle …
Auszug aus BGH, 10.01.2024 - 1 StR 413/23
Eine solch weitgehende Unterwerfung ist mit der Subjektstellung des Angeklagten unvereinbar, die auch bei Urteilsabsprachen zu wahren ist (Senat, Beschluss vom 21. September 2022 - 1 StR 479/21 -, NStZ 2023, 56; vgl. hierzu auch BGH, Beschluss vom 3. März 2005 - GSSt 1/04 - BGHSt 50, 40, 48; BGH, Beschluss vom 18. Mai 2006 - 4 StR 153/06 -, NStZ 2006, 586).".