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   BGH, 10.05.1978 - IV ZR 51/77   

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https://dejure.org/1978,3653
BGH, 10.05.1978 - IV ZR 51/77 (https://dejure.org/1978,3653)
BGH, Entscheidung vom 10.05.1978 - IV ZR 51/77 (https://dejure.org/1978,3653)
BGH, Entscheidung vom 10. Mai 1978 - IV ZR 51/77 (https://dejure.org/1978,3653)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Formerfordernis bei einem Vertrag zugunsten Dritter mit einer Sparkasse - Umdeutung der Erteilung einer Vollmacht über ein Sparbuch in einen Vertrag zugunsten Dritter - Formerfordernis bei der Verfügung einer Schenkung von Todes wegen - Voraussetzungen des Wirksamwerdens ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • WM 1978, 895
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.11.1975 - IV ZR 138/74

    Zuwendung auf den Todesfall

    Auszug aus BGH, 10.05.1978 - IV ZR 51/77
    Auch soweit der durch einen solchen Vertrag Begünstigte das Recht gegen den Versprechenden nicht sofort, sondern gemäß den §§ 328, 331 BGB erst mit dem Tode des Versprechensempfängers erwerben soll, erlangt er es nach dem Inhalt des Vertrages in diesem Zeitpunkt ohne weiteres von selbst (vgl. insbesondere BGH NJW 1975, 382 und 1360 = FamRZ 1976, 448 und 1975, 486 - Leitsatz; BGHZ 66, 8, 13).
  • BGH, 30.10.1974 - IV ZR 172/73

    geschenktes Sparguthaben - Zuwendung auf den Todesfall, Deckungsverhältnis, § 331

    Auszug aus BGH, 10.05.1978 - IV ZR 51/77
    Auch soweit der durch einen solchen Vertrag Begünstigte das Recht gegen den Versprechenden nicht sofort, sondern gemäß den §§ 328, 331 BGB erst mit dem Tode des Versprechensempfängers erwerben soll, erlangt er es nach dem Inhalt des Vertrages in diesem Zeitpunkt ohne weiteres von selbst (vgl. insbesondere BGH NJW 1975, 382 und 1360 = FamRZ 1976, 448 und 1975, 486 - Leitsatz; BGHZ 66, 8, 13).
  • BGH, 25.04.1975 - IV ZR 63/74

    Schenkung; Bezugsberechtigung; Lebensversicherungsvertrag; Heilung eines

    Auszug aus BGH, 10.05.1978 - IV ZR 51/77
    Der Fall, daß der Erblasser eine nicht im Rahmen eines Vertrages zugunsten Dritter erteilte bloße Verfügungsvollmacht trotz entsprechenden Vorbehalts nicht widerrufen hat, kann unter dem Gesichtspunkt des Vollzugs einer Schenkung nicht ohne weiteres ebenso behandelt werden wie der Fall, daß er ein durch Vertrag zugunsten Dritter eingeräumtes widerrufliches Bezugsrecht bis zu seinem Ableben hat bestehen lassen (vgl. hierzu BGH NJW 1975, 1360).
  • OLG Karlsruhe, 08.01.2019 - 9 U 5/17

    Schenkung eines Sparbuchguthabens: Vollzug der Schenkung durch Übergabe des

    Es gibt verschiedene Umstände, die der Feststellung eines Abtretungswillens beim Vater der Parteien entgegenstehen (vgl. zu entsprechenden Erwägungen bei der schenkweisen Übergabe eines Sparbuchs BGH, WM 1978, 895, 896; LG Regensburg, Urteil vom 30.09.1982 - 6 O 950/82 -, zitiert nach Juris; Bork, JZ 1988):.
  • BGH, 23.02.1983 - IVa ZR 186/81

    Verfügung oder Schenkung von Todes wegen?

    Dagegen hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 10. Mai 1978 (IV ZR 51/77 - WM 1978, 895, 896) ausgesprochen, in der Erteilung einer jederzeit widerruflichen (aber nicht widerrufenen) Vollmacht zur Verfügung über ein Sparguthaben habe der Tatrichter, obwohl das Sparbuch an den zu Beschenkenden übergeben war, noch keinen Schenkungsvollzug im Sinne von § 2301 Abs. 2 BGB zu erblicken brauchen.
  • BGH, 02.02.1994 - IV ZR 51/93

    Gläubiger einer Spareinlage bei Einrichtung eines Sparkontos für einen Dritten

    Sie wären überdies gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 der NRW-Sparkassenverordnung (GVBl. NW 1970, 692) formnichtig (BGH, Urteil vom 10.5.1978 - IV ZR 51/77 - WM 1978, 895).
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