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   BGH, 10.08.2022 - XII ZB 83/20   

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https://dejure.org/2022,26144
BGH, 10.08.2022 - XII ZB 83/20 (https://dejure.org/2022,26144)
BGH, Entscheidung vom 10.08.2022 - XII ZB 83/20 (https://dejure.org/2022,26144)
BGH, Entscheidung vom 10. August 2022 - XII ZB 83/20 (https://dejure.org/2022,26144)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    VersAusglG §§ 6, 27, 28; FamGKG § 50
    Versorgungsausgleich; gerichtlicher Vergleich; Abgeltungsklausel hinsichtlich Berufsunfähigkeitsrenten

  • Wolters Kluwer

    Vollständige Zugrundelegung von Berufsunfähigkeitsrente der Unterhaltsberechnung in einem gerichtlichen Vergleich mit allgemeiner Abgeltungsklausel; Ausgleich eines Anrechts gemäß § 28 VersAusglG; Gesundheitliche Voraussetzungen einer (teilweisen) Erwerbsminderungsrente in ...

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    A) Vereinbaren Ehegatten in einem gerichtlichen Vergleich mit allgemeiner Abgeltungsklausel, dass Berufsunfähigkeitsrenten iSd § 28 VersAusglG vollständig der Unterhaltsberechnung zugrunde gelegt werden, muss das Gericht gemäß § 26 FamFG aufklären, ob der Vergleich auch ...

  • rechtsportal.de

    Vollständige Zugrundelegung von Berufsunfähigkeitsrente der Unterhaltsberechnung in einem gerichtlichen Vergleich mit allgemeiner Abgeltungsklausel; Ausgleich eines Anrechts gemäß § 28 VersAusglG; Gesundheitliche Voraussetzungen einer (teilweisen) Erwerbsminderungsrente in ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der aus dem Verbund abgetrennte Versorgungsausgleich - und der Verfahrenswert

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Berufsunfähigkeitsrenten in der Unterhaltsberechnung - und der Ausschluss des Versorgungsausgleichs

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Versorgungsausgleich bei Bezug von Berufsunfähigkeitsrenten

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Auslegung eines gerichtlichen Vergleichs zum Unterhalt und Versorgungsausgleich

  • arber-seminare.de (Kurzinformation)

    Versorgungsausgleich - Auslegung eines gerichtlichen Vergleichs zum Unterhalt und Versorgungsausgleich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2022, 3439
  • MDR 2022, 1348
  • FamRZ 2022, 1761
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (30)

  • BGH, 30.04.2014 - XII ZB 668/12

    Versorgungsausgleich: Wirksamkeit einer Verrechnungsabrede der im Landesdienst

    Auszug aus BGH, 10.08.2022 - XII ZB 83/20
    § 6 Abs. 1 VersAusglG erlegt den Ehegatten in inhaltlicher Hinsicht keine Einschränkung ihrer Dispositionsbefugnis auf (vgl. Senatsbeschluss vom 30. April 2014 - XII ZB 668/12 - FamRZ 2014, 1179 Rn. 13 f. mwN).

    aa) Im Rahmen ihrer umfassenden Dispositionsbefugnis können die Ehegatten nicht nur - ausdrücklich oder konkludent - einen gegenseitigen vollständigen oder teilweisen Ausschluss des Versorgungsausgleichs der von ihrer Abrede erfassten wechselseitigen Anrechte vereinbaren (vgl. Senatsbeschluss vom 30. April 2014 - XII ZB 668/12 - FamRZ 2014, 1179 Rn. 15).

    Haben die Ehegatten eine Vereinbarung nach § 6 Abs. 1 VersAusglG geschlossen, ist das Gericht nach § 6 Abs. 2 VersAusglG an diese Vereinbarung gebunden, wenn die formellen Voraussetzungen nach § 7 VersAusglG erfüllt sind und die Vereinbarung materiell-rechtlich zum einen einer richterlichen Inhalts- und Ausübungskontrolle am Maßstab der §§ 138, 242 BGB standhält (§ 8 Abs. 1 VersAusglG) und zum anderen (§ 8 Abs. 2 VersAusglG) keinen unzulässigen Vertrag zu Lasten des beteiligten Versorgungsträgers darstellt (vgl. Senatsbeschluss vom 30. April 2014 - XII ZB 668/12 - FamRZ 2014, 1179 Rn. 16).

  • OLG Karlsruhe, 15.10.2015 - 2 UF 74/13
    Auszug aus BGH, 10.08.2022 - XII ZB 83/20
    a) Entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde begegnet es keinen rechtlichen Bedenken, soweit das Beschwerdegericht davon ausgegangen ist, für einen Ausgleich gemäß § 28 VersAusglG genüge es, wenn - wie hier - der ausgleichsberechtigte Ehegatte wegen einer gesundheitlichen Beeinträchtigung keiner vollschichtigen Berufstätigkeit mehr nachgehen kann und die gesundheitlichen Voraussetzungen einer (teilweisen) Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt (vgl. OLG Stuttgart Beschluss vom 10. September 2020 - 16 UF 53/20 - juris Rn. 21 zur Beamtenversorgung; OLG Karlsruhe FamRZ 2016, 984, 985; Borth Versorgungsausgleich 9. Aufl. Kapitel 3 Rn. 187 und 190; Soergel/Koch Bürgerliches Gesetzbuch 13. Aufl. § 28 VersAusglG Rn. 4 f. und 29; MünchKommBGB/Ackermann-Sprenger 8. Aufl. VersAusglG § 28 Rn. 7; NK-BGB/Götsche 4. Aufl. § 28 VersAusglG Rn. 9; Holzwarth in Johannsen/Henrich/Althammer Familienrecht 7. Aufl. § 28 VersAusglG Rn. 5; Wick Der Versorgungsausgleich 4. Aufl. Rn. 351).

    b) Anders als die Rechtsbeschwerde meint, begegnet es ebenfalls keinen rechtlichen Bedenken, soweit das Beschwerdegericht angenommen hat, die Zahlungspflicht des Ehemanns beginne bereits mit der Rechtskraft der Ehescheidung und nicht erst mit der Rechtskraft der Entscheidung über den zuvor abgetrennten Versorgungsausgleich (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 2016, 984, 986).

  • BGH, 25.06.2014 - XII ZB 658/10

    Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich: Behandlung einer Invalidenpension der

    Auszug aus BGH, 10.08.2022 - XII ZB 83/20
    Eine solche Vereinbarung steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats (vgl. Senatsbeschluss vom 25. Juni 2014 - XII ZB 658/10 - FamRZ 2014, 1529 Rn. 36 mwN).

    Da der Ausgleichspflichtige demnach die auf die rückständige Rente zu erbringenden Zahlungen in der fraglichen Höhe sofort nach Zahlung zurückfordern könnte, kann er dies bereits im Rahmen des § 27 VersAusglG dem Anspruch des Ausgleichsberechtigten entgegenhalten (vgl. Senatsbeschlüsse vom 25. Juni 2014 - XII ZB 658/10 - FamRZ 2014, 1529 Rn. 36 mwN und vom 2. Februar 2011 - XII ZB 133/08 - FamRZ 2011, 706 Rn. 77 ff. mwN).

  • BGH, 17.02.2010 - XII ZB 68/09

    Verweigerung der Mitwirkung eines Elternteils an einer psychiatrischen

    Auszug aus BGH, 10.08.2022 - XII ZB 83/20
    Vereinbaren Ehegatten in einem gerichtlichen Vergleich mit allgemeiner Abgeltungsklausel, dass Berufsunfähigkeitsrenten iSd § 28 VersAusglG vollständig der Unterhaltsberechnung zugrunde gelegt werden, muss das Gericht gemäß § 26 FamFG aufklären, ob der Vergleich auch einen (teilweisen) Ausschluss des Versorgungsausgleichs nach § 6 VersAusglG beinhaltet, oder ob ein (teilweiser) Ausschluss des Versorgungsausgleichs nach § 27 VersAusglG geboten ist (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 17. Februar 2010 - XII ZB 68/09, BGHZ 184, 269 = FamRZ 2010, 720 und BGH, Beschluss vom 24. August 2016 - XII ZB 84/13, FamRZ 2016, 2000).

    Die Ermittlungen sind erst dann abzuschließen, wenn von weiteren Ermittlungen ein sachdienliches, die Entscheidung beeinflussendes Ergebnis nicht mehr zu erwarten ist (vgl. Senatsbeschluss BGHZ 184, 269, 277 f. = FamRZ 2010, 720 Rn. 28 mwN).

  • BGH, 24.08.2016 - XII ZB 84/13

    Versorgungsausgleich: Externe Teilung eines betrieblichen Anrechts bei bereits

    Auszug aus BGH, 10.08.2022 - XII ZB 83/20
    Vereinbaren Ehegatten in einem gerichtlichen Vergleich mit allgemeiner Abgeltungsklausel, dass Berufsunfähigkeitsrenten iSd § 28 VersAusglG vollständig der Unterhaltsberechnung zugrunde gelegt werden, muss das Gericht gemäß § 26 FamFG aufklären, ob der Vergleich auch einen (teilweisen) Ausschluss des Versorgungsausgleichs nach § 6 VersAusglG beinhaltet, oder ob ein (teilweiser) Ausschluss des Versorgungsausgleichs nach § 27 VersAusglG geboten ist (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 17. Februar 2010 - XII ZB 68/09, BGHZ 184, 269 = FamRZ 2010, 720 und BGH, Beschluss vom 24. August 2016 - XII ZB 84/13, FamRZ 2016, 2000).

    Dies kommt nach der Rechtsprechung des Senats insbesondere dann in Betracht, wenn der ausgleichsberechtigte Ehegatte an dem im Versorgungsausgleich auszugleichenden Anrecht bereits auf andere Weise partizipiert hat (vgl. Senatsbeschlüsse vom 24. August 2016 - XII ZB 84/13 - FamRZ 2016, 2000 Rn. 26 zu aus dem ungeteilten Anrecht bezogenen und im Rahmen einer Unterhaltsberechnung berücksichtigten Leistungen und vom 21. September 2016 - XII ZB 453/14 - FamRZ 2017, 192 Rn. 18 zur bereits erfolgten Partizipation an einer Abfindung).

  • BGH, 26.05.2010 - XII ZR 143/08

    Nachehelicher Unterhalt: Abänderung eines Prozessvergleichs zwecks

    Auszug aus BGH, 10.08.2022 - XII ZB 83/20
    Denn auch in einem solchen Fall ist im Wege einer interessengerechten Auslegung, die weitere Umstände der getroffenen Vereinbarung berücksichtigt, zu ermitteln, ob und mit welchem Inhalt die Beteiligten insoweit eine bindende Regelung getroffen haben (vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 5. Dezember 2012 - XII ZB 670/10 - FamRZ 2013, 274 Rn. 14 und BGHZ 186, 1 = FamRZ 2010, 1238 Rn. 13).

    Die Auslegung durch den Tatrichter kann jedoch vom Rechtsbeschwerdegericht darauf überprüft werden, ob der Auslegungsstoff vollständig berücksichtigt worden ist, ob gesetzliche oder allgemein anerkannte Auslegungsregeln, die Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt sind oder ob die Auslegung auf im Rechtsbeschwerdeverfahren gerügten Verfahrensfehlern beruht (vgl. Senatsbeschlüsse BGHZ 186, 1 = FamRZ 2010, 1238 Rn. 15 mwN und vom 25. November 2009 - XII ZR 8/08 - FamRZ 2010, 192 Rn. 17 mwN).

  • BGH, 04.07.2013 - III ZR 52/12

    Schiedsgutachtenvertrag im engeren Sinne: Aufschiebung der Fälligkeit der

    Auszug aus BGH, 10.08.2022 - XII ZB 83/20
    Zwar ist bei Forderungen, deren Höhe durch einen richterlichen Gestaltungsakt bestimmt wird, die Fälligkeit bis zur Rechtskraft der gerichtlichen Gestaltungsentscheidung aufgeschoben (vgl. zum Zinsanspruch BGH Urteil vom 4. Juli 2013 - III ZR 52/12 - NJW-RR 2014, 492 Rn. 33; Grüneberg/Grüneberg BGB 81. Aufl. § 286 Rn. 13 und § 315 Rn. 17).
  • BGH, 26.01.2011 - XII ZB 504/10

    Interne Teilung nach Versorgungsausgleichsgesetz: Angabe der Fassung oder des

    Auszug aus BGH, 10.08.2022 - XII ZB 83/20
    Anders als bei der internen Teilung nach § 10 Abs. 1 VersAusglG (vgl. hierzu Senatsbeschlüsse vom 26. Januar 2011 - XII ZB 504/10 - FamRZ 2011, 547 Rn. 23 mwN und vom 19. November 2014 - XII ZB 353/12 - FamRZ 2015, 313 Rn. 13) ist der Anspruch aus § 28 Abs. 1 VersAusglG jedoch nicht von einer Gestaltungsentscheidung abhängig.
  • BGH, 26.02.2020 - XII ZB 531/19

    Aussetzung der Kürzung einer laufenden Versorgung im Versorgungsausgleich:

    Auszug aus BGH, 10.08.2022 - XII ZB 83/20
    Diese Vorschrift will die Festsetzung eines höheren oder eines niedrigeren Verfahrenswerts in Ausnahmefällen ermöglichen, um zu verhindern, dass es zu unvertretbar hohen oder zu unangemessen niedrigen Kosten kommt (Senatsbeschluss vom 26. Februar 2020 - XII ZB 531/19 - FamRZ 2020, 833 Rn. 40 mwN).
  • BGH, 16.08.2017 - XII ZB 327/16

    Versorgungsausgleich: Befreiende Wirkung der Leistung des Versorgungsträgers an

    Auszug aus BGH, 10.08.2022 - XII ZB 83/20
    Dies hat der Senat zum Anspruch gegen den Versorgungsträger der Hinterbliebenenversorgung gemäß § 25 VersAusglG bereits entschieden (Senatsbeschlüsse vom 16. August 2017 - XII ZB 327/16 - FamRZ 2017, 1919 Rn. 17 f. mwN und vom 22. Juni 2022 - XII ZB 584/18 - juris Rn. 18).
  • BGH, 02.02.2011 - XII ZB 133/08

    Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich: Ausgleich degressiver Bestandteile

  • OLG Brandenburg, 11.02.2016 - 10 WF 71/15

    Verfahrenswert für Ehescheidung und Versorgungsausgleich: Berücksichtigung eines

  • BGH, 19.11.2014 - XII ZB 353/12

    Versorgungsausgleichsentscheidung: Notwendige Begründung der tatrichterlichen

  • BGH, 22.06.2022 - XII ZB 584/18

    Versorgungsausgleichssache: Wirksamkeit der Bestimmungen in einer

  • OLG Karlsruhe, 27.12.2010 - 2 UF 147/10

    Versorgungsausgleich: Anforderungen an den Tenor bei interner Teilung eines sich

  • KG, 18.03.2019 - 19 WF 24/19

    Versorgungsausgleichsverfahren: Verfahrenswert für Abänderungsverfahren

  • OLG Oldenburg, 29.02.2012 - 11 UF 31/11

    Durchführung des Versorgungsausgleichs bei einem die Beitragsbemessungsgrenze für

  • OLG Bamberg, 01.07.2020 - 2 UF 94/20

    Selbständige Versorgungsbausteine in der Kürzungsaussetzung

  • OLG Dresden, 03.04.2014 - 19 WF 236/14

    Verfahrenswert des Versorgungsausgleichs

  • OLG Köln, 17.07.2017 - 25 WF 140/17
  • OLG Brandenburg, 08.11.2011 - 10 UF 63/11

    Versorgungsausgleich: Wertausgleich bei Geringfügigkeit einzelner Anrechte;

  • OLG Köln, 27.08.2018 - 10 UF 79/18

    Gegenstandswert eines Beschwerdeverfahrens hinsichtlich einer Anwartschaft nach

  • OLG Hamm, 16.08.2010 - 8 WF 155/10

    Verfahrenswert der Durchführung des Versorgungsausgleichs

  • OLG Stuttgart, 10.09.2020 - 16 UF 53/20

    Versorgungsausgleich bei Rente aus privater Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

  • OLG Koblenz, 13.01.2017 - 11 UF 635/16
  • BGH, 25.11.2009 - XII ZR 8/08

    Ausschluss der Abänderbarkeit eines Unterhaltsvergleichs bei Fehlen einer

  • BGH, 05.12.2012 - XII ZB 670/10

    Nachehelicher Unterhalt: Aktuell genügende Erwerbsobliegenheit des

  • BGH, 30.04.1992 - IX ZR 233/90

    Allgemeines Veräußerungsverbot bei Auslandsvermögen - Ermittlung ausländischen

  • BGH, 21.09.2016 - XII ZB 453/14

    Versorgungsausgleich: Ruhen einer Beamtenversorgung wegen Versorgung aus einer

  • BGH, 27.02.2019 - XII ZB 183/16

    Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich: Beschränkung der Zulassung der

  • BGH, 20.12.2022 - XIII ZB 8/20

    Inhaftierung oder Aufrechterhaltung der Haft eines erkennbar haftunfähigen

    bb) § 26 FamFG verpflichtet das Tatgericht, alle zur Aufklärung des Sachverhalts dienlichen Ermittlungen nach pflichtgemäßem Ermessen anzustellen, wobei sich die Anforderungen, die an Umfang und Intensität der Ermittlungspflicht zu stellen sind, nur in sehr eingeschränktem Maße generell und abstrakt bestimmen lassen (BGH, Beschluss vom 10. August 2022 - XII ZB 83/20, FamRZ 2022, 1761 Rn. 17; BGHZ 118, 151, 163).

    Die Ermittlungen sind erst dann abzuschließen, wenn von weiteren Ermittlungen ein sachdienliches, die Entscheidung beeinflussendes Ergebnis nicht mehr zu erwarten ist (BGH, FamRZ 2022, 1761 Rn. 17).

  • OLG Frankfurt, 21.11.2023 - 6 UF 222/22

    Private fondsgebundene Rentenversicherung im Versorgungsausgleich

    Da der Senat auch im Rahmen der Amtsermittlung nach § 26 FamFG nicht gehalten ist, jeder nur denkbaren Möglichkeit nachzugehen (vgl. BGH, Beschluss vom 10. August 2022 - XII ZB 83/20 -, Rn. 17, juris), waren in diesem Punkt weitere Ermittlungen von Amts wegen nicht angezeigt.
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