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   BGH, 10.11.2016 - StB 33/16   

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https://dejure.org/2016,45335
BGH, 10.11.2016 - StB 33/16 (https://dejure.org/2016,45335)
BGH, Entscheidung vom 10.11.2016 - StB 33/16 (https://dejure.org/2016,45335)
BGH, Entscheidung vom 10. November 2016 - StB 33/16 (https://dejure.org/2016,45335)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 138 StGB; § 120 GVG; Art. 101 GG
    Dringender Tatverdacht wegen Nichtanzeige geplanter Straftaten (Vorhaben; Konkretisierung; Festlegung der Grundzüge der geplanten Tat); Zuständigkeit des Generalbundesanwalts wegen besonderer Bedeutung (Katalogtat; Gesamtwürdigung; gesetzlicher Richter)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 129a Abs. 1, Abs. 5 Satz 1 StGB, § ... 129b Abs. 1 Sätze 1 und 2 StGB, § 138 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 StGB, § 105 JGG, § 138 Abs. 1 Nr. 5 und Nr. 8 StGB, § 211 StGB, § 308 Abs. 1 bis 3 StGB, § 138 Abs. 1 StGB, § 120 Abs. 1 Nr. 7, § 142a Abs. 1 Satz 1 GVG, § 138 des Strafgesetzbuches, § 120 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GVG, § 120 GVG, Art. 101 GG, Art. 96 Abs. 5 GG, § 120 Abs. 2 Satz 1 GVG, § 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO, § 116 StPO, § 120 Abs. 1 Satz 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit des Erlasses eines Haftbefehls im Rahmen eines Verfahrens wegen der Nichtanzeige geplanter Staftaten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit des Erlasses eines Haftbefehls im Rahmen eines Verfahrens wegen der Nichtanzeige geplanter Staftaten

  • rechtsportal.de

    Rechtmäßigkeit des Erlasses eines Haftbefehls im Rahmen eines Verfahrens wegen der Nichtanzeige geplanter Staftaten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.12.2007 - StB 12/07

    Keine Bundeszuständigkeit für die Durchsuchungsaktion gegen Globalisierungsgegner

    Auszug aus BGH, 10.11.2016 - StB 33/16
    Auch ist zu beachten, welche Signalwirkung von der Tat für potentielle Nachahmer ausgeht (BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2007 - StB 12, 13 und 47/07, NStZ 2008, 146, 147).
  • BGH, 22.09.2016 - AK 47/16

    Evokationsrecht des Generalbundesanwalts bei teroristisch motiviertem versuchtem

    Auszug aus BGH, 10.11.2016 - StB 33/16
    c) Der Senat lässt offen, ob die dem Angeklagten zur Last gelegte Tat als Nichtanzeige einer geplanten Straftat im Sinne des § 138 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 StGB anzusehen ist (so auch schon Beschluss vom 22. September 2016 - AK 47/16 - Strafsache gegen die Mitangeklagte S.).
  • BGH, 13.01.2009 - AK 20/08

    Eignung einer Straftat nach dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG) zur erheblichen

    Auszug aus BGH, 10.11.2016 - StB 33/16
    An die Annahme der besonderen Bedeutung im Sinne des § 120 GVG sind mit Blick auf die in der Übernahme der Strafverfolgung durch den Generalbundesanwalt liegenden Bestimmung des gesetzlichen Richters (Art. 101 GG) und des Eingriffs in die verfassungsrechtliche Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern (vgl. Art. 96 Abs. 5 GG) strenge Anforderungen zu stellen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Januar 2009 - AK 20/08, BGHSt 53, 128, 140 f.; vom 15. Oktober 2013 - StB 16/13, juris Rn. 26).
  • BGH, 15.10.2013 - StB 16/13

    Verbotene Technologielieferungen in den Iran; Evokationsrecht des

    Auszug aus BGH, 10.11.2016 - StB 33/16
    An die Annahme der besonderen Bedeutung im Sinne des § 120 GVG sind mit Blick auf die in der Übernahme der Strafverfolgung durch den Generalbundesanwalt liegenden Bestimmung des gesetzlichen Richters (Art. 101 GG) und des Eingriffs in die verfassungsrechtliche Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern (vgl. Art. 96 Abs. 5 GG) strenge Anforderungen zu stellen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Januar 2009 - AK 20/08, BGHSt 53, 128, 140 f.; vom 15. Oktober 2013 - StB 16/13, juris Rn. 26).
  • BGH, 29.06.1976 - 1 StR 237/76

    Strafbarkeit wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit versuchter räuberischer

    Auszug aus BGH, 10.11.2016 - StB 33/16
    Dieses Merkmal setzt das Vorhandensein eines ernsthaften Tatplans voraus (BGH, Urteil vom 29. Juni 1976 - 1 StR 237/76, juris Rn. 31).
  • BGH, 03.11.2022 - AK 36/22

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (dringender Tatverdacht;

    Eine besondere Bedeutung des Falles im Sinne von § 74a Abs. 2 GVG hat der Generalbundesanwalt zu Recht angenommen (vgl. zum Maßstab BGH, Beschlüsse vom 22. September 2016 - AK 47/16, juris Rn. 23; vom 10. November 2016 - StB 33/16, juris Rn. 25; vom 13. Januar 2009 - AK 20/08, BGHSt 53, 128 Rn. 33 ff.).
  • BGH, 18.05.2022 - StB 17/22

    Beschwerde gegen eine richterlichen Bestätigung der vorläufigen Sicherstellung

    Die Sache hat besondere Bedeutung (vgl. zum Maßstab BGH, Beschlüsse vom 22. September 2016 - AK 47/16, juris Rn. 23; vom 10. November 2016 - StB 33/16, juris Rn. 25; vom 13. Januar 2009 - AK 20/08, BGHSt 53, 128 Rn. 33 ff.).
  • BGH, 16.06.2021 - StB 25/21

    Geschäftsverteilungsplan (gesetzlicher Richter; generell-abstrakte Regelung;

    Nach der Systematik des Gerichtsverfassungsgesetzes führt jener die Ermittlungen nur in besonders gewichtigen Sachen: § 142a Abs. 1 GVG bestimmt seine Primärzuständigkeit für die schwerwiegenden Katalogtaten des § 120 Abs. 1 GVG sowie dann, wenn die Voraussetzungen der § 74a Abs. 2, § 120 Abs. 2 GVG erfüllt sind, mithin, wenn er bei weniger schwerwiegenden Katalogtaten wegen der besonderen Bedeutung des Falles seine Evokationsbefugnis ausübt (zu den Voraussetzungen s. BGH, Beschlüsse vom 13. Januar 2009 - AK 20/08, BGHSt 53, 128 Rn. 33 ff.; vom 10. November 2016 - StB 33/16, juris Rn. 25, jeweils mwN).
  • BGH, 10.03.2022 - AK 7/22

    Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat: Überschreitung der

    Die Sache hat besondere Bedeutung (vgl. zum Maßstab BGH, Beschlüsse vom 22. September 2016 - AK 47/16, juris Rn. 23; vom 10. September 2016 - StB 33/16, juris Rn. 25; vom 13. Januar 2009 - AK 20/08, BGHSt 53, 128 Rn. 33 ff., Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 120 Rn. 3a).
  • BGH, 18.05.2022 - AK 19/22

    Rechtmäßige Fortdauer der Untersuchungshaft

    b) Auch die für eine Übernahme der Strafverfolgung durch den Generalbundesanwalt erforderliche besondere Bedeutung des Falles im Sinne von § 120 Abs. 2 Satz 1 GVG ist hinsichtlich der Taten 1, 2 und 4 gegeben (vgl. zum diesbezüglichen Beurteilungsmaßstab BGH, Beschlüsse vom 15. Januar 2020 - AK 62/19, juris Rn. 19; vom 22. September 2016 - AK 47/16, juris Rn. 23; vom 10. Dezember 2016 - StB 33/16, juris Rn. 25; vom 13. Januar 2009 - AK 20/08, BGHSt 53, 128 Rn. 33 ff.; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 120 Rn. 3a).
  • BGH, 16.06.2021 - StB 26/21
    Nach der Systematik des Gerichtsverfassungsgesetzes führt jener die Ermittlungen nur in besonders gewichtigen Sachen: § 142a Abs. 1 GVG bestimmt seine Primärzuständigkeit für die schwerwiegenden Katalogtaten des § 120 Abs. 1 GVG sowie dann, wenn die Voraussetzungen der § 74a Abs. 2, § 120 Abs. 2 GVG erfüllt sind, mithin, wenn er bei weniger schwerwiegenden Katalogtaten wegen der besonderen Bedeutung des Falles seine Evokationsbefugnis ausübt (zu den Voraussetzungen s. BGH, Beschlüsse vom 13. Januar 2009 - AK 20/08, BGHSt 53, 128 Rn. 33 ff.; vom 10. November 2016 - StB 33/16, juris Rn. 25, jeweils mwN).
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