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   BGH, 11.01.2017 - IV ZR 74/14   

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BGH, 11.01.2017 - IV ZR 74/14 (https://dejure.org/2017,7090)
BGH, Entscheidung vom 11.01.2017 - IV ZR 74/14 (https://dejure.org/2017,7090)
BGH, Entscheidung vom 11. Januar 2017 - IV ZR 74/14 (https://dejure.org/2017,7090)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 137 Abs 1 VVG, § 286 ZPO
    Geld- und Werttransportversicherung: Darlegungs- und Beweislast des Versicherungsnehmers bei Abhandenkommen von Transportgut

  • verkehrslexikon.de

    Darlegungs- und Beweislast des Versicherungsnehmers bei Abhandenkommen von Transportgut in der Geld- und Werttransportversicherung

  • IWW

    § 552a ZPO, § 137 Abs. 1 VVG, § 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 552a Satz 1 ZPO, § 543 Abs. 2 ZPO, § 286 ZPO, § 564 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Leistungsbegehren des Versicherungsnehmers aus einer Transportversicherung; Beweiserleichterungen in Bezug auf das beförderte und abhanden gekommene Transportgut

  • tis-gdv.de

    Raub, Beweislast

  • rewis.io

    Geld- und Werttransportversicherung: Darlegungs- und Beweislast des Versicherungsnehmers bei Abhandenkommen von Transportgut

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 137 Abs. 1; ZPO § 286
    VN sind in Bezug auf das beförderte und abhandengekommene Transportgut keine Beweiserleichterungen zu gewähren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Leistungsbegehren des Versicherungsnehmers aus einer Transportversicherung; Beweiserleichterungen in Bezug auf das beförderte und abhanden gekommene Transportgut

  • rechtsportal.de

    Leistungsbegehren des Versicherungsnehmers aus einer Transportversicherung; Beweiserleichterungen in Bezug auf das beförderte und abhanden gekommene Transportgut

  • datenbank.nwb.de

    Geld- und Werttransportversicherung: Darlegungs- und Beweislast des Versicherungsnehmers bei Abhandenkommen von Transportgut

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Nachweis des Versicherungsfalls in der Transportversicherung

  • versr.de (Kurzinformation)

    Keine Beweiserleichterung für VN bei abhandengekommenem Transportgut

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Transportschaden: Kein Schadensnachweis durch bloße Vorlage einer Handelsrechnung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 738
  • NZV 2018, 37
  • VersR 2017, 550
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 25.05.2011 - IV ZR 117/09

    Erste Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zu den versicherungsrechtlichen

    Auszug aus BGH, 11.01.2017 - IV ZR 74/14
    a) Der Senat hat bereits entschieden, dass der Versicherte einer Geld- und Werttransportversicherung darlegen und beweisen muss, dass ein geltend gemachter Schaden in den Schutzbereich des Versicherungsvertrages fällt (Senatsurteile vom 25. Mai 2011 - IV ZR 117/09, VersR 2011, 918 Rn. 41; vom 9. November 2011 - IV ZR 16/10, VersR 2012, 566 Rn. 30).

    Er hat in diesem Zusammenhang unter anderem ausgeführt, dass der Auftraggeber eines Transportes infolge des mit dem Versicherungsnehmer vereinbarten Transportvertrages besseren Einblick in die für den Transport verabredeten Abläufe hat als der Transportversicherer, der regelmäßig keine - eigene - Kenntnis von den konkreten Transportvorgängen erlangt, und es der Auftraggeber über die Gestaltung des Transportvertrages selbst in der Hand hat, seine Interessen am Erhalt des Transportgutes durch entsprechende vertragliche Vereinbarungen und die Überwachung ihrer Einhaltung zu schützen (Senatsurteil vom 25. Mai 2011 aaO Rn. 45).

    Daher erschien es dem Senat nicht geboten, dem Transportversicherer in Abweichung von dem Grundsatz, dass derjenige, der Versicherungsleistungen beansprucht, den Versicherungsfall darlegen und beweisen muss, die Darlegungslast dafür aufzuerlegen, dass das Transportgut seinen Bestimmungsort unversehrt erreicht hat (Senatsurteil vom 25. Mai 2011 aaO).

  • BGH, 24.10.2002 - I ZR 104/00

    Beweiskraft eines Lieferscheins im Schadensersatzprozeß wegen des Verlustes von

    Auszug aus BGH, 11.01.2017 - IV ZR 74/14
    Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs ist (aaO Rn. 16) dabei ausdrücklich von seiner früheren Rechtsprechung (vgl. nur BGH, Urteile vom 24. Oktober 2002 - I ZR 104/00, TransportR 2003, 156 unter II 3 b; vom 20. Juli 2006 - I ZR 9/05, VersR 2007, 564 Rn. 19) abgerückt, nach welcher der Anscheinsbeweis in Fällen angewendet werden konnte, in denen das zu befördernde Gut dem Frachtführer in einem verschlossenen Behältnis, etwa einem Karton, übergeben und in dessen Obhut verlorengegangen war.
  • BGH, 08.02.2010 - II ZR 54/09

    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache; Haftung

    Auszug aus BGH, 11.01.2017 - IV ZR 74/14
    Eine Rechtsfrage ist dann klärungsbedürftig, wenn sie vom Bundesgerichtshof bisher nicht entschieden ist und von einigen Oberlandesgerichten unterschiedlich beantwortet wird oder in den beteiligten Verkehrskreisen umstritten ist oder wenn in der Literatur unterschiedliche Meinungen dazu vertreten werden (Senatsbeschlüsse vom 23. September 2015 - IV ZR 484/14, VersR 2016, 388 Rn. 14; vom 10. Dezember 2003 - IV ZR 319/02, VersR 2004, 225 unter 2 a und b; BGH, Beschluss vom 8. Februar 2010 - II ZR 54/09, NJW-RR 2010, 1047 Rn. 3, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 13.09.2012 - I ZR 14/11

    Frachtführerhaftung im internationalen Straßengüterverkehr: Nachweis des Inhalts

    Auszug aus BGH, 11.01.2017 - IV ZR 74/14
    Zu Recht verweist die Revisionserwiderung darauf, dass der I. Zivilsenat mit Urteil vom 13. September 2012 (I ZR 14/11, NJW-RR 2013, 813 Rn. 13, 16-19 m.w.N.) ausgesprochen hat, wer Schadensersatz wegen des Verlustes von Transportgut begehre, müsse substantiiert darlegen und im Bestreitensfalle auch beweisen, dass das Gut während der Obhutszeit beim Transportunternehmen abhandengekommen und wie hoch der eingetretene Schaden sei.
  • BGH, 20.07.2006 - I ZR 9/05

    Anforderungen an den Nachweis des Inhalts einer Sendung im kaufmännischen

    Auszug aus BGH, 11.01.2017 - IV ZR 74/14
    Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs ist (aaO Rn. 16) dabei ausdrücklich von seiner früheren Rechtsprechung (vgl. nur BGH, Urteile vom 24. Oktober 2002 - I ZR 104/00, TransportR 2003, 156 unter II 3 b; vom 20. Juli 2006 - I ZR 9/05, VersR 2007, 564 Rn. 19) abgerückt, nach welcher der Anscheinsbeweis in Fällen angewendet werden konnte, in denen das zu befördernde Gut dem Frachtführer in einem verschlossenen Behältnis, etwa einem Karton, übergeben und in dessen Obhut verlorengegangen war.
  • BGH, 10.12.2003 - IV ZR 319/02

    Begriff der grundsätzlichen Bedeutung; Auslegung einer Klausel in Allgemeinen

    Auszug aus BGH, 11.01.2017 - IV ZR 74/14
    Eine Rechtsfrage ist dann klärungsbedürftig, wenn sie vom Bundesgerichtshof bisher nicht entschieden ist und von einigen Oberlandesgerichten unterschiedlich beantwortet wird oder in den beteiligten Verkehrskreisen umstritten ist oder wenn in der Literatur unterschiedliche Meinungen dazu vertreten werden (Senatsbeschlüsse vom 23. September 2015 - IV ZR 484/14, VersR 2016, 388 Rn. 14; vom 10. Dezember 2003 - IV ZR 319/02, VersR 2004, 225 unter 2 a und b; BGH, Beschluss vom 8. Februar 2010 - II ZR 54/09, NJW-RR 2010, 1047 Rn. 3, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 23.09.2015 - IV ZR 484/14

    Vermögensschadenshaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte: Risikoausschluss für

    Auszug aus BGH, 11.01.2017 - IV ZR 74/14
    Eine Rechtsfrage ist dann klärungsbedürftig, wenn sie vom Bundesgerichtshof bisher nicht entschieden ist und von einigen Oberlandesgerichten unterschiedlich beantwortet wird oder in den beteiligten Verkehrskreisen umstritten ist oder wenn in der Literatur unterschiedliche Meinungen dazu vertreten werden (Senatsbeschlüsse vom 23. September 2015 - IV ZR 484/14, VersR 2016, 388 Rn. 14; vom 10. Dezember 2003 - IV ZR 319/02, VersR 2004, 225 unter 2 a und b; BGH, Beschluss vom 8. Februar 2010 - II ZR 54/09, NJW-RR 2010, 1047 Rn. 3, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 09.11.2011 - IV ZR 16/10

    Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zu den versicherungsrechtlichen Folgen des

    Auszug aus BGH, 11.01.2017 - IV ZR 74/14
    a) Der Senat hat bereits entschieden, dass der Versicherte einer Geld- und Werttransportversicherung darlegen und beweisen muss, dass ein geltend gemachter Schaden in den Schutzbereich des Versicherungsvertrages fällt (Senatsurteile vom 25. Mai 2011 - IV ZR 117/09, VersR 2011, 918 Rn. 41; vom 9. November 2011 - IV ZR 16/10, VersR 2012, 566 Rn. 30).
  • BGH, 22.06.2023 - 4 StR 481/22

    Verwendung eines Kfz als gefährliches Werkzeug wegen der Fahrt in die

    Trifft ein anderes Delikt mit einer einheitlichen Urkundenfälschung in diesem Sinne tateinheitlich zusammen, hat dies zur Folge, dass sämtliche Gesetzesverstöße, die nicht deutlich schwerer wiegen, zu einer Tat im materiell-rechtlichen Sinne verklammert werden (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 28. April 2022 - 4 StR 88/22 Rn. 4; Beschluss vom 18. Februar 2021 - 4 StR 279/20, NStZ 2022, 227, 228; Urteil vom 17. Oktober 2018 - 4 StR 149/18, NZV 2018, 37; Beschluss vom 28. Januar 2014 - 4 StR 528/13, NStZ 2014, 272; Fischer, aaO, Rn. 60 mwN).
  • LG Verden, 19.01.2018 - 9 O 20/16

    Frachtführerhaftung bei Verlust von Waren

    Weiter ist die Nebenintervenientin unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu IV ZR 74/14 der Ansicht, die Klägerin treffe vorliegend die volle Beweislast dafür, welche Waren in dem Container vorhanden und von der Beklagten übernommen worden sind.
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