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   BGH, 11.01.2024 - IX ZB 31/22   

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https://dejure.org/2024,2840
BGH, 11.01.2024 - IX ZB 31/22 (https://dejure.org/2024,2840)
BGH, Entscheidung vom 11.01.2024 - IX ZB 31/22 (https://dejure.org/2024,2840)
BGH, Entscheidung vom 11. Januar 2024 - IX ZB 31/22 (https://dejure.org/2024,2840)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.11.2023 - IX ZB 29/22

    Entlassung des Insolvenzverwalters wegen fehlender Unabhängigkeit

    Auszug aus BGH, 11.01.2024 - IX ZB 31/22
    (1) Der Begriff der Unabhängigkeit in § 59 Abs. 1 Satz 3 InsO deckt sich mit demjenigen in § 56 Abs. 1 InsO (BGH, Beschluss vom 23. November 2023 - IX ZB 29/22, zVb).

    (2) Wie der Senat mit Beschluss vom 23. November 2023 (IX ZB 29/22, zVb) ausgeführt und näher begründet hat, können Richtlinie dafür, in welchen Fällen der Insolvenzverwalter an der Ausübung des Amts wegen fehlender Unabhängigkeit im konkreten Insolvenzverfahren gehindert ist, die gesetzlichen Grundsätze sein, nach denen auch ein Richter entweder von Amts wegen ausgeschlossen wäre (§ 41 ZPO) oder gegen ihn ein Befangenheitsgesuch wegen Interessenkollision erfolgreich gestellt werden könnte.

    Eine analoge Anwendung von § 42 ZPO kommt - wie der Senat mit Beschluss vom 23. November 2023 (IX ZB 29/22, zVb) entschieden und näher begründet hat - nicht in Betracht.

    Allerdings war das Verhalten des Insolvenzverwalters - wie der Senat mit Beschluss vom 23. November 2023 (IX ZB 29/22, zVb) in einem Verfahren betreffend eine Schwestergesellschaft der Schuldnerin entschieden und näher begründet hat - pflichtwidrig.

    Die Schlussfolgerung des Beschwerdegerichts, das Schreiben des Insolvenzverwalters vom 28. September 2021 rechtfertige aus der Sicht eines vernünftigen Gläubigers die Besorgnis, der Insolvenzverwalter werde einzelne Gläubiger oder Gläubigergruppen gegenüber anderen bevorzugen, hält rechtlicher Überprüfung nicht stand (vgl. Beschluss des Senats vom 23. November 2023 - IX ZB 29/22 in einem Verfahren betreffend eine Schwestergesellschaft der Schuldnerin).

  • BGH, 16.03.2017 - IX ZR 253/15

    Haftung des Insolvenzverwalters für eine unternehmerische Fehlentscheidung;

    Auszug aus BGH, 11.01.2024 - IX ZB 31/22
    Erst recht darf er sich nicht selbst zum Nachteil der Masse begünstigen (BGH, Urteil vom 16. März 2017 - IX ZR 253/15, BGHZ 214, 220 Rn. 21).
  • BGH, 17.03.2016 - IX AR (VZ) 1/15

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung über die Aufnahme in die bzw. Streichung aus

    Auszug aus BGH, 11.01.2024 - IX ZB 31/22
    Nach der hierzu ergangenen Rechtsprechung des Senats muss der Insolvenzverwalter nicht nur generell, sondern auch speziell im konkreten Insolvenzverfahren unabhängig sein, weil er bei der Erfüllung der Verwalteraufgaben die Interessen sämtlicher Beteiligter zu wahren hat (BGH, Beschluss vom 17. März 2016 - IX AR(VZ) 1/15, WM 2016, 837 Rn. 27; vom 13. Oktober 2016 - IX AR(VZ) 7/15, WM 2016, 2080 Rn. 22 f).
  • BGH, 13.10.2016 - IX AR (VZ) 7/15

    Justizverwaltung: Aufnahme eines Bewerbers in die Vorauswahlliste des

    Auszug aus BGH, 11.01.2024 - IX ZB 31/22
    Nach der hierzu ergangenen Rechtsprechung des Senats muss der Insolvenzverwalter nicht nur generell, sondern auch speziell im konkreten Insolvenzverfahren unabhängig sein, weil er bei der Erfüllung der Verwalteraufgaben die Interessen sämtlicher Beteiligter zu wahren hat (BGH, Beschluss vom 17. März 2016 - IX AR(VZ) 1/15, WM 2016, 837 Rn. 27; vom 13. Oktober 2016 - IX AR(VZ) 7/15, WM 2016, 2080 Rn. 22 f).
  • BGH, 26.04.2012 - IX ZB 31/11

    Entlassung des Insolvenzverwalters bzw. Treuhänders: Verletzung der Pflicht zur

    Auszug aus BGH, 11.01.2024 - IX ZB 31/22
    Begeht der Insolvenzverwalter Pflichtverletzungen, können diese zwar unter dem Gesichtspunkt des wichtigen Grundes zur Entlassung nach § 59 Abs. 1 Satz 1 InsO führen (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Januar 2012 - IX ZB 25/11, WM 2012, 331 Rn. 13; vom 26. April 2012 - IX ZB 31/11, WM 2012, 1127 Rn. 17).
  • BGH, 19.01.2012 - IX ZB 25/11

    Entlassung des Insolvenzverwalters: Störung des Vertrauensverhältnisses zum

    Auszug aus BGH, 11.01.2024 - IX ZB 31/22
    Begeht der Insolvenzverwalter Pflichtverletzungen, können diese zwar unter dem Gesichtspunkt des wichtigen Grundes zur Entlassung nach § 59 Abs. 1 Satz 1 InsO führen (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Januar 2012 - IX ZB 25/11, WM 2012, 331 Rn. 13; vom 26. April 2012 - IX ZB 31/11, WM 2012, 1127 Rn. 17).
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