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   BGH, 11.05.2017 - 2 StR 337/14   

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BGH, 11.05.2017 - 2 StR 337/14 (https://dejure.org/2017,26018)
BGH, Entscheidung vom 11.05.2017 - 2 StR 337/14 (https://dejure.org/2017,26018)
BGH, Entscheidung vom 11. Mai 2017 - 2 StR 337/14 (https://dejure.org/2017,26018)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 16.09.2016 - VGS 1/16

    Bemessung einer billigen Entschädigung (wirtschaftliche Verhältnisse des

    Auszug aus BGH, 11.05.2017 - 2 StR 337/14
    Nach der Entscheidung der Vereinigten Großen Senate des Bundesgerichtshofs vom 16. September 2016 - VGS 1/16 (JR 2017, 179), bei dem der Senat mit Beschluss vom 14. April 2016 - 2 StR 137/14 u.a. die Frage vorgelegt hatte, ob bei der Bemessung der billigen Entschädigung in Geld (§ 253 Abs. 2 BGB) die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schädigers und des Geschädigten berücksichtigt werden dürfen und wenn ja, nach welchen Maßstäben, war nunmehr über die gegen die Adhäsionsentscheidung gerichtete Revision des Angeklagten zu entscheiden.

    Die Vereinigten Großen Senate haben entschieden, dass bei der Bemessung einer billigen Entschädigung in Geld nach § 253 Abs. 2 BGB (§ 847 BGB a.F.) alle Umstände des Falles berücksichtigt und dabei die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schädigers und des Geschädigten nicht von vornherein ausgeschlossen werden können (Vereinigte Große Senate, Beschluss vom 16. September 2016 - VGS 1/16).

    Daneben können aber auch alle anderen Umstände berücksichtigt werden, die dem einzelnen Schadensfall sein besonderes Gepräge geben, wie etwa der Grad des Verschuldens des Schädigers, im Einzelfall aber auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Geschädigten oder diejenigen des Schädigers (Vereinigte Große Senate, Beschluss vom 16. September 2016 - VGS 1/16, juris, Rn. 55).

    Ein mit zu berücksichtigender Umstand kann dabei die Verletzung einer "armen' Partei durch einen vermögenden Schädiger etwa bei einem außergewöhnlichen "wirtschaftlichen Gefälle' sein (Vereinigte Große Senate, Beschluss vom 16. September 2016 - VGS 1/16, juris, Rn. 57).

    Indem der (Tat-)Richter im ersten Schritt alle Umstände des Falles in den Blick nimmt, dann die prägenden Umstände auswählt und gewichtet, dabei gegebenenfalls auch die (wirtschaftlichen) Verhältnisse der Parteien zueinander in Beziehung setzt, ergibt sich im Einzelfall, welche Entschädigung billig ist (Vereinigte Große Senate, Beschluss vom 16. September 2016 - VGS 1/16, juris, Rn. 56, 70).

    Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen von Schädiger und Geschädigtem und Ausführungen zu deren Einfluss auf die Bemessung der billigen Entschädigung sind dabei nur geboten, wenn die wirtschaftlichen Verhältnisse dem Einzelfall ein besonderes Gepräge geben und deshalb bei der Entscheidung ausnahmsweise berücksichtigt werden mussten (Vereinigte Große Senate, Beschluss vom 16. September 2016 - VGS 1/16, juris, Rn. 72).

  • BGH, 06.07.1955 - GSZ 1/55

    Bemessung des Schmerzensgeldanspruches

    Auszug aus BGH, 11.05.2017 - 2 StR 337/14
    Es soll aber zugleich dem Gedanken Rechnung tragen, dass der Schädiger dem Geschädigten für das, was er ihm angetan hat, Genugtuung schuldet (Genugtuungsfunktion, st. Rspr., grundlegend BGH, Großer Senat für Zivilsachen, Beschluss vom 6. Juli 1955 - GSZ 1/55, BGHZ 18, 149, 154 ff.; BGH, VI. Zivilsenat, Urteile vom 13. Oktober 1992 - VI ZR 201/91, BGHZ 120, 1, 4 f.; vom 29. November 1994 - VI ZR 93/94, BGHZ 128, 117, 120 f.).

    Sie bringt insbesondere bei vorsätzlichen Taten eine durch den Schadensfall hervorgerufene persönliche Beziehung zwischen Schädiger und Geschädigtem zum Ausdruck, die nach der Natur der Sache bei der Bestimmung der Leistung die Berücksichtigung aller Umstände des Falles gebietet (BGH, Großer Senat für Zivilsachen, Beschluss vom 6. Juli 1955 - GSZ 1/55, BGHZ 18, 149, 157; VI. Zivilsenat, Urteil vom 16. Januar 1996 - VI ZR 109/95, VersR 1996, 382).

  • BGH, 08.10.2014 - 2 StR 137/14

    Anfragebeschluss; Vorlagebeschluss; Bemessung der billigen Entschädigung in Geld

    Auszug aus BGH, 11.05.2017 - 2 StR 337/14
    Zugleich hat er die Entscheidung über die Revision gegen die im vorbezeichneten Urteil getroffene Adhäsionsentscheidung sowie über die Kosten des Rechtsmittels im Hinblick auf das mit Beschluss vom 8. Oktober 2014 - 2 StR 137/14 u.a. (NStZ-RR 2015, 382) bei den anderen Strafsenaten und beim Großen Senat für Zivilsachen eingeleitete Anfrageverfahren zur Frage der Bemessung eines Schmerzensgeldes zurückgestellt und sie einer abschließenden Entscheidung vorbehalten.

    Nach der Entscheidung der Vereinigten Großen Senate des Bundesgerichtshofs vom 16. September 2016 - VGS 1/16 (JR 2017, 179), bei dem der Senat mit Beschluss vom 14. April 2016 - 2 StR 137/14 u.a. die Frage vorgelegt hatte, ob bei der Bemessung der billigen Entschädigung in Geld (§ 253 Abs. 2 BGB) die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schädigers und des Geschädigten berücksichtigt werden dürfen und wenn ja, nach welchen Maßstäben, war nunmehr über die gegen die Adhäsionsentscheidung gerichtete Revision des Angeklagten zu entscheiden.

  • BGH, 13.10.1992 - VI ZR 201/91

    Schmerzensgeld bei Hirnschaden aufgrund Behandlungsfehler des Geburtshelfers

    Auszug aus BGH, 11.05.2017 - 2 StR 337/14
    Es soll aber zugleich dem Gedanken Rechnung tragen, dass der Schädiger dem Geschädigten für das, was er ihm angetan hat, Genugtuung schuldet (Genugtuungsfunktion, st. Rspr., grundlegend BGH, Großer Senat für Zivilsachen, Beschluss vom 6. Juli 1955 - GSZ 1/55, BGHZ 18, 149, 154 ff.; BGH, VI. Zivilsenat, Urteile vom 13. Oktober 1992 - VI ZR 201/91, BGHZ 120, 1, 4 f.; vom 29. November 1994 - VI ZR 93/94, BGHZ 128, 117, 120 f.).
  • BGH, 29.11.1994 - VI ZR 93/94

    Bemessung des Schmerzensgeldes bei vorsätzlicher Rechtsgutverletzung

    Auszug aus BGH, 11.05.2017 - 2 StR 337/14
    Es soll aber zugleich dem Gedanken Rechnung tragen, dass der Schädiger dem Geschädigten für das, was er ihm angetan hat, Genugtuung schuldet (Genugtuungsfunktion, st. Rspr., grundlegend BGH, Großer Senat für Zivilsachen, Beschluss vom 6. Juli 1955 - GSZ 1/55, BGHZ 18, 149, 154 ff.; BGH, VI. Zivilsenat, Urteile vom 13. Oktober 1992 - VI ZR 201/91, BGHZ 120, 1, 4 f.; vom 29. November 1994 - VI ZR 93/94, BGHZ 128, 117, 120 f.).
  • BGH, 16.01.1996 - VI ZR 109/95

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung des Schädigers für eine vorsätzliche

    Auszug aus BGH, 11.05.2017 - 2 StR 337/14
    Sie bringt insbesondere bei vorsätzlichen Taten eine durch den Schadensfall hervorgerufene persönliche Beziehung zwischen Schädiger und Geschädigtem zum Ausdruck, die nach der Natur der Sache bei der Bestimmung der Leistung die Berücksichtigung aller Umstände des Falles gebietet (BGH, Großer Senat für Zivilsachen, Beschluss vom 6. Juli 1955 - GSZ 1/55, BGHZ 18, 149, 157; VI. Zivilsenat, Urteil vom 16. Januar 1996 - VI ZR 109/95, VersR 1996, 382).
  • BGH, 14.10.1998 - 2 StR 436/98

    Aufrechterhaltung des Schmerzensgeldanspruch aus Adhäsionsverfahren durch

    Auszug aus BGH, 11.05.2017 - 2 StR 337/14
    Auch wenn die Bemessung des Schmerzensgeldanspruchs keinen Bestand hat, kann die Zuerkennung des Schmerzensgeldanspruchs dem Grunde nach aufrechterhalten bleiben (vgl. Senat, Beschluss vom 14. Oktober 1998 - 2 StR 436/98, BGHSt 44, 202, 203; Urteil vom 19. Februar 2014 - 2 StR 239/13, NJW 2014, 1544, 1545).
  • BGH, 26.09.2013 - 2 StR 306/13

    Ablehnung eines Beweisantrags; Adhäsionsanspruch (Umfang: Ersatzpflicht für

    Auszug aus BGH, 11.05.2017 - 2 StR 337/14
    Bei gravierenden Verletzungen kann genügen, dass eine nicht entfernt liegende Möglichkeit künftiger Verwirklichung der Schadensersatzpflicht durch das Auftreten weiterer Leiden besteht; selbst hier reicht die bloße Möglichkeit eines künftigen Schadenseintritts aber nichts aus (Senat, Urteil vom 27. Februar 2013 - 2 StR 206/12; Beschluss vom 26. September 2013 - 2 StR 306/13).
  • BGH, 19.02.2014 - 2 StR 239/13

    Rechtsfehlerhafte Entscheidung über den Adhäsionsantrag (Erörterung aller für das

    Auszug aus BGH, 11.05.2017 - 2 StR 337/14
    Auch wenn die Bemessung des Schmerzensgeldanspruchs keinen Bestand hat, kann die Zuerkennung des Schmerzensgeldanspruchs dem Grunde nach aufrechterhalten bleiben (vgl. Senat, Beschluss vom 14. Oktober 1998 - 2 StR 436/98, BGHSt 44, 202, 203; Urteil vom 19. Februar 2014 - 2 StR 239/13, NJW 2014, 1544, 1545).
  • BGH, 27.02.2013 - 2 StR 206/12

    Adhäsionsverfahren

    Auszug aus BGH, 11.05.2017 - 2 StR 337/14
    Bei gravierenden Verletzungen kann genügen, dass eine nicht entfernt liegende Möglichkeit künftiger Verwirklichung der Schadensersatzpflicht durch das Auftreten weiterer Leiden besteht; selbst hier reicht die bloße Möglichkeit eines künftigen Schadenseintritts aber nichts aus (Senat, Urteil vom 27. Februar 2013 - 2 StR 206/12; Beschluss vom 26. September 2013 - 2 StR 306/13).
  • OLG Schleswig, 19.03.2024 - 7 U 93/23

    Bei einer psychischen Fehlverarbeitung des Unfallgeschehens kann die

    Das Schmerzensgeld hat hiernach einerseits die Funktion, dem Geschädigten einen angemessenen Ausgleich zu bieten für diejenigen Schäden, die nicht vermögensrechtlicher Art sind, andererseits die Genugtuungsfunktion, die dem Gedanken Rechnung tragen soll, dass der Schädiger dem Geschädigten für das, was er ihm angetan hat, Genugtuung schuldet (vgl. BGH, Beschluss vom 11.05.2017, 2 StR 337/14, BeckRS 2017, 118215).
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