Rechtsprechung
   BGH, 11.05.2021 - 5 StR 30/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,31996
BGH, 11.05.2021 - 5 StR 30/21 (https://dejure.org/2021,31996)
BGH, Entscheidung vom 11.05.2021 - 5 StR 30/21 (https://dejure.org/2021,31996)
BGH, Entscheidung vom 11. Mai 2021 - 5 StR 30/21 (https://dejure.org/2021,31996)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,31996) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    132 StGB; § 25 Abs. 2 StGB; § 263 StGB
    Amtsanmaßung kein eigenhändiges Delikt (Mittäterschaft); gewerbs- und bandenmäßiger Betrug

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 132 Alt. 1 StGB, § 354 Abs. 1 StPO, § 73 Abs. 1 StGB, § 73 Abs. 3 Nr. 1 StGB, § 473 Abs. 4 StPO

  • Wolters Kluwer

    Zurechnung des Handelns der sich als Polizisten ausgebenden Anrufer nach den Grundsätzen der Mittäterschaft i.R.d. Annahme der Mitgliedschaft eines sog. Logistikers in einer Bande und der Begehung von Bandentaten; Aufforderung an die Geschädigten zur Herausgabe von ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Zurechnung des Handelns der sich als Polizisten ausgebenden Anrufer nach den Grundsätzen der Mittäterschaft i.R.d. Annahme der Mitgliedschaft eines sog. Logistikers in einer Bande und der Begehung von Bandentaten; Aufforderung an die Geschädigten zur Herausgabe von ...

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.04.2020 - 5 StR 37/20

    Amtsanmaßung kein eigenhändiges Delikt (Rechtsgut; Schutz des Staates und der

    Auszug aus BGH, 11.05.2021 - 5 StR 30/21
    Denn bei einer Tat nach § 132 Alt. 1 StGB ist eine Begehung in Mittäterschaft möglich; es handelt sich nicht um ein "eigenhändiges Delikt' (vgl. BGH, Beschluss vom 14. April 2020 - 5 StR 37/20, BGHSt 64, 314, 316).
  • BGH, 24.03.2021 - 3 StR 22/21

    Unerlaubter Aufenthalt im Bundesgebiet (Positivstaater; Absicht zur Aufnahme

    Auszug aus BGH, 11.05.2021 - 5 StR 30/21
    Die beantragten Schuldspruchänderungen stehen einer Entscheidung nach § 349 Abs. 2 StPO nicht entgegen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. März 2021 - 3 StR 22/21; vom 9. April 2019 - 4 StR 461/18).
  • BGH, 21.04.2020 - 4 StR 287/19

    Mittäterschaft (Maßstab); Beihilfe (Hilfeleistung; bloße Anwesenheit am Tatort

    Auszug aus BGH, 11.05.2021 - 5 StR 30/21
    Hierfür sind maßgeblich der Grad des eigenen Interesses an der Tat, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille dazu, so dass die Durchführung und der Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Betreffenden abhängen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 28. April 2020 - 3 StR 85/20; vom 21. April 2020 - 4 StR 287/19).
  • BGH, 18.06.2019 - 5 StR 51/19

    Keine Beteiligung durch bloße Kenntnis von der Tat und deren Billigung

    Auszug aus BGH, 11.05.2021 - 5 StR 30/21
    Die Anrufer aus der Türkei gaben sich aber als Polizisten aus und forderten die Geschädigten zur Herausgabe von Wertsachen zwecks Sicherstellung durch Polizeibeamte auf, so dass eine Amtsanmaßung durch die Anrufer vorliegt (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Juni 2019 - 5 StR 51/19).
  • BGH, 09.04.2019 - 4 StR 461/18

    Sichverschaffen von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Begriff; Mitführen

    Auszug aus BGH, 11.05.2021 - 5 StR 30/21
    Die beantragten Schuldspruchänderungen stehen einer Entscheidung nach § 349 Abs. 2 StPO nicht entgegen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. März 2021 - 3 StR 22/21; vom 9. April 2019 - 4 StR 461/18).
  • BGH, 28.04.2020 - 3 StR 85/20

    Regelmäßig keine Mittäterschaft (hier: beim Betrug) durch untergeordnete

    Auszug aus BGH, 11.05.2021 - 5 StR 30/21
    Hierfür sind maßgeblich der Grad des eigenen Interesses an der Tat, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille dazu, so dass die Durchführung und der Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Betreffenden abhängen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 28. April 2020 - 3 StR 85/20; vom 21. April 2020 - 4 StR 287/19).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht