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   BGH, 12.04.2023 - 4 StR 468/22   

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https://dejure.org/2023,28171
BGH, 12.04.2023 - 4 StR 468/22 (https://dejure.org/2023,28171)
BGH, Entscheidung vom 12.04.2023 - 4 StR 468/22 (https://dejure.org/2023,28171)
BGH, Entscheidung vom 12. April 2023 - 4 StR 468/22 (https://dejure.org/2023,28171)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § ... 63 StGB, § 353 Abs. 2 StPO, § 315 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a StGB, § 406 Abs. 1 Satz 3 StPO, § 403 StPO, §§ 414, 416 StPO, § 414 Abs. 1 StPO, §§ 403 ff. StPO, § 403 Satz 1 StPO, § 406 Abs. 1 Satz 1 StPO, § 413 StPO, § 11 Abs. 1 Nr. 8 StGB, § 395 Abs. 1 StPO, § 415 Abs. 1, 3 StPO, §§ 231 bis 234, § 247 StPO, §§ 413 ff. StPO, §§ 51, 52, 56 ZPO, § 472a Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Revision wegen der Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus aufgrund auf einer nicht tragfähigen Gefährlichkeitsprognose beruhenden Verurteilung; Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr mit anschließender Flucht

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2023, 383
  • StV 2024, 245
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 18.06.2014 - 5 StR 189/14

    Anforderungen an das Willensmoment beim Vorsatz im Fall einer Brandstiftung

    Auszug aus BGH, 12.04.2023 - 4 StR 468/22
    Die neu zur Entscheidung berufene Strafkammer wird sich genauer als bisher mit dem natürlichen Vorsatz des Beschuldigten und seiner Absicht, einen Unglücksfall herbeizuführen, zu befassen haben (vgl. zum Maßstab BGH, Urteil vom 24. Mai 2018 - 4 StR 642/17 Rn. 3; Beschluss vom 18. Juni 2014 - 5 StR 189/14 mwN).

    Dabei wird zu beachten sein, dass es der Annahme eines natürlichen Tatvorsatzes nicht entgegensteht, wenn der Täter infolge seines Zustands Tatsachen verkennt, die jeder geistig Gesunde richtig erkannt hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Juni 2014 - 5 StR 189/14; Beschluss vom 24. Juni 2008 - 3 StR 222/08).

    Vorstellungsausfälle, die auf der psychischen Erkrankung beruhen, beeinträchtigen zwar die Verantwortlichkeit des Täters, führen aber nicht dazu, dass die sonst vorhandenen inneren Tatbestandsmerkmale verneint werden müssten (vgl. BGH, Urteil vom 24. Mai 2018 - 4 StR 642/17 Rn. 3 [krankheitsbedingte Risikoverkennung, wenn bei jedem geistig gesunden Menschen in der Situation des Täters ein Risikobewusstsein vorgelegen hätte]; Beschluss vom 30. Juni 2015 - 3 StR 181/15, NStZ-RR 2015, 273, 274; Beschluss vom 18. Juni 2014 - 5 StR 189/14; Beschluss vom 29. Mai 1991 - 3 StR 148/91, NStZ 1991, 528; Urteil vom 11. November 1952 - 1 StR 510/52, BGHSt 3, 287, 288 f. [zum Täuschungsvorsatz beim Betrug bei krankheitsbedingter Verkennung der Unrichtigkeit gegebener Zusicherungen]; weitere Nachweise bei Cirener in LK-StGB, 13. Aufl., § 63 Rn. 30 mit Fn. 74).

  • BGH, 24.05.2018 - 4 StR 642/17

    Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus mit Anm. des

    Auszug aus BGH, 12.04.2023 - 4 StR 468/22
    Die neu zur Entscheidung berufene Strafkammer wird sich genauer als bisher mit dem natürlichen Vorsatz des Beschuldigten und seiner Absicht, einen Unglücksfall herbeizuführen, zu befassen haben (vgl. zum Maßstab BGH, Urteil vom 24. Mai 2018 - 4 StR 642/17 Rn. 3; Beschluss vom 18. Juni 2014 - 5 StR 189/14 mwN).

    Vorstellungsausfälle, die auf der psychischen Erkrankung beruhen, beeinträchtigen zwar die Verantwortlichkeit des Täters, führen aber nicht dazu, dass die sonst vorhandenen inneren Tatbestandsmerkmale verneint werden müssten (vgl. BGH, Urteil vom 24. Mai 2018 - 4 StR 642/17 Rn. 3 [krankheitsbedingte Risikoverkennung, wenn bei jedem geistig gesunden Menschen in der Situation des Täters ein Risikobewusstsein vorgelegen hätte]; Beschluss vom 30. Juni 2015 - 3 StR 181/15, NStZ-RR 2015, 273, 274; Beschluss vom 18. Juni 2014 - 5 StR 189/14; Beschluss vom 29. Mai 1991 - 3 StR 148/91, NStZ 1991, 528; Urteil vom 11. November 1952 - 1 StR 510/52, BGHSt 3, 287, 288 f. [zum Täuschungsvorsatz beim Betrug bei krankheitsbedingter Verkennung der Unrichtigkeit gegebener Zusicherungen]; weitere Nachweise bei Cirener in LK-StGB, 13. Aufl., § 63 Rn. 30 mit Fn. 74).

  • BGH, 24.09.2013 - 2 StR 338/13

    "Natürlicher" Vorsatz bei der gefährlichen Körperverletzung und

    Auszug aus BGH, 12.04.2023 - 4 StR 468/22
    Wenn - wie hier - die Willensrichtung dafür entscheidend ist, ob sich die Handlung des Täters als ein die Unterbringung gemäß § 63 StGB begründendes Verbrechen (hier nach § 315b Abs. 3 i.V.m. § 315 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a StGB) darstellt, dann muss insbesondere der innere Tatbestand erörtert werden, soweit dies nach dem psychischen Zustand des Täters möglich ist (vgl. BGH, Beschluss vom 24. September 2013 - 2 StR 338/13 Rn. 8; Beschluss vom 14. März 1989 - 1 StR 810/88, BGHR StGB § 63 Tat 2 mwN).
  • BGH, 30.06.2015 - 3 StR 181/15

    Verhältnis von Einsichts- und Steuerungsfähigkeit bei der Prüfung der

    Auszug aus BGH, 12.04.2023 - 4 StR 468/22
    Vorstellungsausfälle, die auf der psychischen Erkrankung beruhen, beeinträchtigen zwar die Verantwortlichkeit des Täters, führen aber nicht dazu, dass die sonst vorhandenen inneren Tatbestandsmerkmale verneint werden müssten (vgl. BGH, Urteil vom 24. Mai 2018 - 4 StR 642/17 Rn. 3 [krankheitsbedingte Risikoverkennung, wenn bei jedem geistig gesunden Menschen in der Situation des Täters ein Risikobewusstsein vorgelegen hätte]; Beschluss vom 30. Juni 2015 - 3 StR 181/15, NStZ-RR 2015, 273, 274; Beschluss vom 18. Juni 2014 - 5 StR 189/14; Beschluss vom 29. Mai 1991 - 3 StR 148/91, NStZ 1991, 528; Urteil vom 11. November 1952 - 1 StR 510/52, BGHSt 3, 287, 288 f. [zum Täuschungsvorsatz beim Betrug bei krankheitsbedingter Verkennung der Unrichtigkeit gegebener Zusicherungen]; weitere Nachweise bei Cirener in LK-StGB, 13. Aufl., § 63 Rn. 30 mit Fn. 74).
  • BGH, 08.09.2022 - 3 StR 25/22

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Straftaten von erheblicher

    Auszug aus BGH, 12.04.2023 - 4 StR 468/22
    Der Umstand, dass ein Täter trotz eines psychischen Defekts über Jahre hinweg keine erheblichen Straftaten begangen hat, kann dabei ein gewichtiges Indiz gegen die Wahrscheinlichkeit künftiger solcher Straftaten sein (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 8. September 2022 - 3 StR 25/22 Rn. 9 mwN).Allein mit der allgemein erhöhten Kriminalitätsbelastung schizophren Erkrankter kann die Gefährlichkeitsprognose nicht begründet werden (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Mai 2019 - 5 StR 109/19 Rn. 14 mwN).
  • BGH, 21.08.2014 - 3 StR 341/14

    Unzureichende Darlegung der Gründe für ein Abweichen vom

    Auszug aus BGH, 12.04.2023 - 4 StR 468/22
    Zudem ergibt sich aus § 406 Abs. 1 Satz 1 StPO, dass dem Antrag des Verletzten auch dann stattzugeben sein kann, wenn gegen den Beschuldigten ausschließlich eine Maßregel der Besserung und Sicherung angeordnet wird (vgl. BGH, Beschluss vom 21. August 2014 - 3 StR 341/14 Rn. 7 [im Strafverfahren]).
  • BGH, 29.05.1991 - 3 StR 148/91

    Symptomatischer Zusammenhang zwischen dem seelischen Zustand des Täters und

    Auszug aus BGH, 12.04.2023 - 4 StR 468/22
    Vorstellungsausfälle, die auf der psychischen Erkrankung beruhen, beeinträchtigen zwar die Verantwortlichkeit des Täters, führen aber nicht dazu, dass die sonst vorhandenen inneren Tatbestandsmerkmale verneint werden müssten (vgl. BGH, Urteil vom 24. Mai 2018 - 4 StR 642/17 Rn. 3 [krankheitsbedingte Risikoverkennung, wenn bei jedem geistig gesunden Menschen in der Situation des Täters ein Risikobewusstsein vorgelegen hätte]; Beschluss vom 30. Juni 2015 - 3 StR 181/15, NStZ-RR 2015, 273, 274; Beschluss vom 18. Juni 2014 - 5 StR 189/14; Beschluss vom 29. Mai 1991 - 3 StR 148/91, NStZ 1991, 528; Urteil vom 11. November 1952 - 1 StR 510/52, BGHSt 3, 287, 288 f. [zum Täuschungsvorsatz beim Betrug bei krankheitsbedingter Verkennung der Unrichtigkeit gegebener Zusicherungen]; weitere Nachweise bei Cirener in LK-StGB, 13. Aufl., § 63 Rn. 30 mit Fn. 74).
  • BGH, 14.02.2023 - 4 StR 442/22

    Rücktritt vom Totschlag (Freiwilligkeit, innere Hemmung, mit dem Ende einer

    Auszug aus BGH, 12.04.2023 - 4 StR 468/22
    Die Aufhebung des strafrechtlichen Teils des angefochtenen Urteils hat zwar nicht automatisch die Aufhebung der zu Gunsten des Nebenklägers ergangenen Adhäsionsentscheidung zur Folge (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Februar 2023 - 4 StR 442/22 Rn. 12 mwN).
  • BGH, 10.11.2015 - 3 StR 407/15

    Anforderungen an die Annahme einer schweren anderen seelischen Abartigkeit bei

    Auszug aus BGH, 12.04.2023 - 4 StR 468/22
    Neben der sorgfältigen Prüfung dieser Anordnungsvoraussetzungen ist das Tatgericht auch verpflichtet, die wesentlichen Umstände in den Urteilsgründen so umfassend darzustellen, dass das Revisionsgericht in die Lage versetzt wird, die Entscheidung nachzuvollziehen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 26. September 2019 - 4 StR 24/19, NStZ-RR 2020, 9, 10; Beschluss vom 10. November 2015 - 3 StR 407/15, NStZ 2016, 144, 145 mwN).
  • BGH, 14.03.1989 - 1 StR 810/88

    Erörterung des inneren und äußeren Tatbestands bei der Annahme eines "natürlichen

    Auszug aus BGH, 12.04.2023 - 4 StR 468/22
    Wenn - wie hier - die Willensrichtung dafür entscheidend ist, ob sich die Handlung des Täters als ein die Unterbringung gemäß § 63 StGB begründendes Verbrechen (hier nach § 315b Abs. 3 i.V.m. § 315 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a StGB) darstellt, dann muss insbesondere der innere Tatbestand erörtert werden, soweit dies nach dem psychischen Zustand des Täters möglich ist (vgl. BGH, Beschluss vom 24. September 2013 - 2 StR 338/13 Rn. 8; Beschluss vom 14. März 1989 - 1 StR 810/88, BGHR StGB § 63 Tat 2 mwN).
  • BGH, 26.09.2019 - 4 StR 24/19

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose:

  • BGH, 19.10.2022 - 6 StR 320/22

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 09.05.2019 - 5 StR 109/19

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

  • BGH, 13.10.2021 - 4 StR 121/21

    Adhäsionsverfahren (Grundsätze der StPO; Entschädigungsanspruch: Strengbeweis;

  • BGH, 16.03.2016 - 4 StR 39/16

    Selbständige Einziehung eines Gegenstandes im Sicherungsverfahren

  • BGH, 30.08.2022 - 4 StR 267/22

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefahrprognose: Begründung,

  • BGH, 25.11.2003 - 3 StR 405/03

    Ungenügende Begründung der Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

  • BGH, 24.06.2008 - 3 StR 222/08

    Schuldunfähigkeit; natürlicher Tatvorsatz

  • BGH, 11.11.1952 - 1 StR 510/52

    Unterbringung in einer Heil- oder Pflegeanstalt - Vorliegen der inneren

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