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   BGH, 13.07.2023 - IX ZB 24/22   

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https://dejure.org/2023,20806
BGH, 13.07.2023 - IX ZB 24/22 (https://dejure.org/2023,20806)
BGH, Entscheidung vom 13.07.2023 - IX ZB 24/22 (https://dejure.org/2023,20806)
BGH, Entscheidung vom 13. Juli 2023 - IX ZB 24/22 (https://dejure.org/2023,20806)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW

    § 850a Nr. 3 ZPO, § ... 287 Abs. 2 InsO, Art. 103k Abs. 1 EGInsO, § 292 Abs. 1 Satz 3, § 36 Abs. 1 Satz 2 InsO, §§ 850, 850a, 850c, 850e, 850f Abs. 1, §§ 850g bis 850l, 851c, 851d, 899 bis 904, 905 Satz 1, 3, § 906 Abs. 2 bis 4 ZPO, § 850 Abs. 2 Fall 1, Abs. 4 ZPO, § 850 Abs. 1 ZPO, §§ 850a bis 850i ZPO, § 150a Abs. 8 Satz 4 SGB XI, § 3 Nr. 11a EStG, Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 GG, Art. 72 Abs. 1 GG, § 577 Abs. 3 ZPO, § 850f Abs. 1 Nr. 2 Fall 2 ZPO, § 850a Nr. 2 Fall 2 ZPO, § 850a Nr. 2 Fall 3 ZPO, §§ 850c, 850d, § 850i ZPO, § 577 Abs. 4 Satz 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Erhöhung des Pfändungsfreibetrags um die Corona-Sonderzahlung; Erfüllen der Voraussetzungen einer Erschwerniszulage durch die Sonderzulage

  • rewis.io
  • Betriebs-Berater

    Grundsätzliche Pfändbarkeit einer Corona-Sonderzulage an niedersächsischen Beamten

  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine unpfändbare Erschwerniszulage bei bloßem Vorliegen eines Anspruchs auf eine Sonderzahlung aufgrund einer abstrakt-generellen Regelung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 850a Nr. 3 ; NBesG § 63a

  • rechtsportal.de

    ZPO § 850a Nr. 3 ; NBesG § 63a
    Erhöhung des Pfändungsfreibetrags um die Corona-Sonderzahlung; Erfüllen der Voraussetzungen einer Erschwerniszulage durch die Sonderzulage

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • WM (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zum Begriff der Erschwerniszulage, wenn ein Anspruch auf eine Sonderzahlung aufgrund einer abstrakt-generellen Regelung besteht; keine Erschwerniszulage in Fällen einer gesetzlichen Regelung, die allen zumindest an einem Tag in einem bestimmten Zeitraum beschäftigten ...

Kurzfassungen/Presse (6)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Corona-Sonderzulage an niedersächsische Beamte ist grundsätzlich pfändbar

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Pfändung der Corona-Sonderzahlung für niedersächsische Beamte

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Corona-Sonderzulage an niedersächsische Beamte ist grundsätzlich pfändbar

  • mdr-recht.de (Kurzinformation)

    Corona-Sonderzulage an niedersächsische Beamte ist grundsätzlich pfändbar

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Corona-Sonderzulage an niedersächsische Beamte ist grundsätzlich pfändbar

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Corona-Sonderzulage für Beamte in Niedersachsen kann gepfändet werden

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2023, 1278
  • MDR 2023, 1273
  • MDR 2023, 1571
  • NZI 2023, 831
  • FamRZ 2023, 1651
  • WM 2023, 1653

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 25.08.2022 - 8 AZR 14/22

    (Un-)Pfändbarkeit einer Corona-Sonderzahlung

    Auszug aus BGH, 13.07.2023 - IX ZB 24/22
    Es reicht vielmehr, wenn die Tätigkeit im Einzelfall nur vorübergehend mit Erschwernissen verbunden ist (vgl. BAG, BAGE 160, 57 Rn. 23; ZIP 2023, 205 Rn. 21).

    In Anknüpfung daran hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 25. August 2022 (BAG, ZIP 2023, 205) entschieden, dass eine vom Arbeitgeber freiwillig gezahlte Corona-Prämie im Einzelfall als Erschwerniszulage gemäß § 850a Nr. 3 ZPO zu behandeln sein kann.

    cc) Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 25. August 2022 (BAG, ZIP 2023, 205 ff) ist mit dem Streitfall nicht vergleichbar.

    Bei der Sonderzahlung anlässlich der Covid-19-Pandemie, welche die Bevölkerung weltweit und alle Arbeits- und Dienststätten betroffen hat, handelt es sich nicht um ein singulär auf die Dienststätte des Schuldners bezogenes Ereignis (vgl. BAG, ZIP 2023, 205 Rn. 16; LAG Berlin-Brandenburg, aaO).

  • BAG, 23.08.2017 - 10 AZR 859/16

    Pfändbarkeit von Zulagen

    Auszug aus BGH, 13.07.2023 - IX ZB 24/22
    Es reicht vielmehr, wenn die Tätigkeit im Einzelfall nur vorübergehend mit Erschwernissen verbunden ist (vgl. BAG, BAGE 160, 57 Rn. 23; ZIP 2023, 205 Rn. 21).

    (a) Sinn und Zweck des § 850a Nr. 3 ZPO ist die Besserstellung belastender Tätigkeiten (vgl. BAG, BAGE 160, 57 Rn. 38).

    Auf die gewählte Bezeichnung als Zulage oder die Verwendung des Begriffs Erschwernis oder eines sinngleichen Begriffs kann dabei nicht entscheidend abgestellt werden; der Begriff der Erschwernis in § 850a Nr. 3 ZPO ist vielmehr autonom und losgelöst von einer beispielsweise tarifvertraglichen Einordnung zu verstehen (vgl. BAG, NJW 2017, 3675 Rn. 28; Prütting/Gehrlein/Ahrens, aaO Rn. 14).

  • BAG, 30.07.2008 - 10 AZR 459/07

    Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen

    Auszug aus BGH, 13.07.2023 - IX ZB 24/22
    Unter den Begriff der Zuwendungen aus Anlass eines besonderen Betriebsereignisses fallen Sonderleistungen, die der Arbeitgeber nicht regelmäßig, sondern aus einem bestimmten, besonderen Anlass, zum Beispiel einem Betriebsjubiläum oder einem ganz außergewöhnlichen Erfolg des Betriebes gewährt (BAG, ZVI 2008, 525 Rn. 30).

    Treuegelder sind die einem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber aus Anlass langjähriger Betriebszugehörigkeit gewährten Zuwendungen, insbesondere Zahlungen anlässlich eines Jubiläums (BAG, ZVI 2008, 525 Rn. 23).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 23.02.2022 - 23 Sa 1254/21

    Pfändbarkeit einer tariflichen Corona-Prämie

    Auszug aus BGH, 13.07.2023 - IX ZB 24/22
    Die allgemeinen und gesamtgesellschaftlichen Auswirkungen der Pandemie haben jedoch keinen Bezug zum Dienst und seiner Verrichtung (so auch LAG Berlin-Brandenburg, ZVI 2022, 277, 282; LG Lübeck, NZI 2022, 699 Rn. 20; Ahrens, NZA, 2022, 152, 153 f; ders., ZVI 2023, 106, 110; kritisch auch Musielak/Voit/Flockenhaus, ZPO, 20. Aufl., § 850a Rn. 5b) und sind deshalb als Erschwerniskriterium im Sinne des § 850a Nr. 3 ZPO untauglich.

    Ein besonderer Anlass kann auch das Überwinden eines negativen Betriebsereignisses sein (LAG Berlin-Brandenburg, ZVI 2022, 277, 281).

  • BGH, 06.04.2017 - IX ZB 40/16

    Insolvenzverfahren: Vorliegen einer unpfändbaren Aufwandsentschädigung;

    Auszug aus BGH, 13.07.2023 - IX ZB 24/22
    Die Aufwandsentschädigungen werden mithin für Aufwendungen gezahlt, die im Zusammenhang mit einer Tätigkeit notwendig werden und die nicht mit dem eigentlichen Entgelt für die Tätigkeit bereits abgegolten sind (BGH, Beschluss vom 6. April 2017 - IX ZB 40/16, ZIP 2017, 976 Rn. 10 mwN).
  • BVerfG, 14.01.2015 - 1 BvR 931/12

    Regelung im thüringischen Ladenöffnungsgesetz zur Freistellung der Beschäftigten

    Auszug aus BGH, 13.07.2023 - IX ZB 24/22
    Eine die - durch den Bund bereits abschließend normierte - Materie auch nur ergänzende oder unter neuen Gesichtspunkten regelnde Landesgesetzgebung wäre von vornherein unstatthaft (Sperrwirkung gemäß Art. 72 Abs. 1 GG, vgl. BVerfGE 138, 261 Rn. 43 ff mwN).
  • LG Lüneburg, 10.05.2022 - 3 T 8/22

    Corona-Sonderzahlung; Pfändungsschutz

    Auszug aus BGH, 13.07.2023 - IX ZB 24/22
    Das Beschwerdegericht, dessen Entscheidung in NZI 2022, 751 veröffentlicht ist, hat gemeint, die Sonderzahlung nach § 63a des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes (NBesG) genieße nach § 850a Nr. 3 ZPO Pfändungsschutz.
  • LG Hannover, 08.07.2022 - 11 T 23/22

    Pfändbarkeit der an einen Schuldner gezahlten Corona-Sonderzahlung als

    Auszug aus BGH, 13.07.2023 - IX ZB 24/22
    Allein die Bezugnahme auf den Dienst an mindestens einem Tag in einem bestimmten Zeitraum und das von dem Landesgesetzgeber gemäß § 63a Satz 1 NBesG erklärtermaßen verfolgte Bestreben, eine pandemiebedingte zusätzliche Belastung abzumildern, reichen nicht aus, um den Charakter einer Erschwerniszulage gemäß § 850a Nr. 3 ZPO zu begründen (aA Meller-Hannich, NZI 2022, 702, 703; wohl auch LG Hannover, NZI 2022, 867 Rn. 12 f).
  • LG Lübeck, 18.05.2022 - 7 T 155/22

    Pfändbarkeit von Corona-Sonderzahlung an Beamte und Richter nach dem

    Auszug aus BGH, 13.07.2023 - IX ZB 24/22
    Die allgemeinen und gesamtgesellschaftlichen Auswirkungen der Pandemie haben jedoch keinen Bezug zum Dienst und seiner Verrichtung (so auch LAG Berlin-Brandenburg, ZVI 2022, 277, 282; LG Lübeck, NZI 2022, 699 Rn. 20; Ahrens, NZA, 2022, 152, 153 f; ders., ZVI 2023, 106, 110; kritisch auch Musielak/Voit/Flockenhaus, ZPO, 20. Aufl., § 850a Rn. 5b) und sind deshalb als Erschwerniskriterium im Sinne des § 850a Nr. 3 ZPO untauglich.
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