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BGH, 13.11.1963 - V ZR 98/62 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1964, 221
Wird zitiert von ...
- BGH, 08.06.1965 - V ZR 78/63
Erbschaft eines in westfälischer Gütergemeinschaft lebenden Anerben - …
Die Unterlassung einer Regelung der Abfindungen hat jedoch nicht die Unwirksamkeit der Verfügung des überlebenden Ehegatten zur Folge; vielmehr steht in einem solchen Fall den Kindern nur ein schuldrechtlicher Anspruch auf den Pflicht- und Schichtteil oder, wenn die festgesetzten Abfindungen unzureichend sind, ein Anspruch auf Ergänzung zu (Urteil des Senats vom 13. November 1963, V ZR 98/62, LM Westf. Güterrecht Nr. 6).