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   BGH, 14.03.2019 - I ZR 134/18   

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https://dejure.org/2019,22150
BGH, 14.03.2019 - I ZR 134/18 (https://dejure.org/2019,22150)
BGH, Entscheidung vom 14.03.2019 - I ZR 134/18 (https://dejure.org/2019,22150)
BGH, Entscheidung vom 14. März 2019 - I ZR 134/18 (https://dejure.org/2019,22150)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW

    § 652 Abs. 1 BGB, § 6 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsver... mittlung, § 652 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 280 Abs. 1, 2, §§ 286, 288 Abs. 1, § 291 BGB, § 312g Abs. 1 BGB, § 355 BGB, § 355 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 355 Abs. 2 Satz 1 BGB, § 355 Abs. 2 Satz 2 BGB, § 356 Abs. 3 Satz 1 BGB, Art. 246a § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EGBGB, § 355 Abs. 1 BGB, § 356 Abs. 2 BGB, § 361 Abs. 3 BGB, § 309 Nr. 12 Halbsatz 1 Buchst. b BGB, § 309 Nr. 12 Halbsatz 2 BGB, § 355 Abs. 2 BGB

  • rewis.io

    Anspruch auf Maklercourtage bei bestehendem Maklervertrag

  • ra.de
  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zulässige Wohnungsvermittlung mit Erlaubnis des Vermieters

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 652 Abs. 1; BGB § 361 Abs. 3; BGB § 309 Nr. 12; WoVermittG § 2 Abs. 1; WoVermittG § 2 Abs. 1 1 a
    Kein Entgeltanspruch des Wohnungsvermittlers bei einem wirksamen Widerruf des Maklervertrags

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abschluss eines wirksamen Maklervertrags zwischen dem Wohnungsvermittler und seinem Kunden als Voraussetzung für einen Entgeltanspruch des Wohnungsvermittlers; Ansehen des Vormieters als "anderer Berechtigter" durch die Erlaubnis des Vermieters zur Beschaffung eines ...

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Unwirksamkeit von AGB mit Bestätigung des anderen Vertragsteils, eine ihm zu erteilende Widerrufsbelehrung gelesen und verstanden zu haben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Anspruch auf Maklercourtage bei bestehendem Maklervertrag

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Wohnungsvermittlung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Auch die Makler sind zur Rückzahlung der geleisteten Maklerprovision verpflichtet!

Besprechungen u.ä.

  • Wolters Kluwer (Entscheidungsbesprechung)

    Vormieter ist "anderer Berechtigter" i.S.v. § 2 Abs. 1a WoVermittG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 221, 266
  • NJW 2019, 3231
  • ZIP 2019, 1769
  • MDR 2019, 1121
  • NZM 2019, 882
  • ZMR 2019, 1019
  • VersR 2020, 289
  • WM 2019, 1989
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.05.2014 - III ZR 368/13

    Online-Buchung eines Lehrgangs in Naturheilverfahren: Anforderungen an eine

    Auszug aus BGH, 14.03.2019 - I ZR 134/18
    Die Bestimmung erfasst namentlich Erklärungen, mit denen der andere Vertragsteil bestätigt, eine ihm zu erteilende Widerrufsbelehrung gelesen und verstanden zu haben (im Anschluss an BGH, Urteil vom 15. Mai 2014 - III ZR 368/13, NJW 2014, 2857 Rn. 28 bis 34).

    Die Bestimmung erfasst namentlich Erklärungen, mit denen der andere Vertragsteil bestätigt, eine ihm zu erteilende Widerrufsbelehrung gelesen und verstanden zu haben (vgl. BGH, Urteil vom 15. Mai 2014 - III ZR 368/13, NJW 2014, 2857 Rn. 28 bis 34).

  • BVerfG, 29.06.2016 - 1 BvR 1015/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Einführung des Bestellerprinzips bei

    Auszug aus BGH, 14.03.2019 - I ZR 134/18
    Es kann offenbleiben, ob nach diesem Ausschließlichkeitsprinzip der Wohnungsvermittler in Fällen der Mehrfachbeauftragung oder der Vorbefassung, in denen er den Auftrag des Vermieters zum Angebot der Wohnräume nicht ausschließlich im Interesse des Wohnungssuchenden eingeholt hat, mit dem der Vermieter anschließend den Mietvertrag geschlossen hat, kein Entgelt fordern darf (vgl. BVerfGE 142, 268 Rn. 76 bis 82).
  • BGH, 24.03.1988 - III ZR 21/87

    Formularmäßige Vereinbarung einer Frist für Annahme eines Angebots; Bestätigung

    Auszug aus BGH, 14.03.2019 - I ZR 134/18
    Die Unterschrift der Beklagten bezieht sich nicht nur auf die Erklärung, die Widerrufsbelehrung gelesen, verstanden und sich mit ihr einverstanden erklärt zu haben, sondern zugleich auf die Vertragserklärungen des Makler-Suchauftrags (vgl. BGH, Urteil vom 24. März 1988 - III ZR 21/87, NJW 1988, 2106, 2108 [juris Rn. 36] mwN).
  • OLG Stuttgart, 03.11.2020 - 6 U 315/19

    Wertersatzpflicht bei vollständiger Widerrufsinformation

    Der Wortlaut ("bestimmte Tatsachen bestätigen lässt") ist vielmehr eindeutig und erfasst gerade den hier einschlägigen Fall, dass sich der Klauselverwender - im Übrigen mit der Wirkung zumindest einer faktischen Beweislastverschiebung - die Übergabe von Unterlagen bestätigen lässt (vgl. nur etwa BGH, Urteil vom 14. März 2019 - I ZR 134/18 -, Rn. 29, juris; Palandt/Grüneberg, a. a. O., § 309 Rn. 108); das bestätigt überdies die - andernfalls überflüssige - Ausnahme für gesondert unterschriebene "Empfangsbekenntnisse" in § 309 Nr. 12 Halbsatz 2 BGB, um die es vorliegend geht.
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