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BGH, 14.06.1951 - III ZR 97/50 |
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Papierfundstellen
- BGHZ 2, 324
- NJW 1951, 922
Wird zitiert von ... (25) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 10.05.1951 - III ZR 184/50
Sparverordnung Nordrhein-Westfalen
Auszug aus BGH, 14.06.1951 - III ZR 97/50
Im übrigen kann zur Frage der Rechtsgültigkeit auf die die Gültigkeit der §§ 5 und 8 der Ersten Sparverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 19. März 1949 (GVBl 25) bejahenden Ausführungen des Senats in dem zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmten Urteil vom 10. Mai 1951 - III ZR 184/50 - verwiesen werden. - RG, 04.11.1925 - V 621/24
Aufwertungsrechtsprechung
Auszug aus BGH, 14.06.1951 - III ZR 97/50
Ein ausdrückliches allgemeines Verbot der Rückwirkung der Gesetze, wie dies z.B. in dem heute allerdings auch nicht mehr ausnahmslos angewandten Art. 2 code civil enthalten ist, besteht im deutschen Recht nicht (vgl. OGHZ 1, 87 [96 mit Nachweis der im wesentlichen zutreffend angeführten reichsgerichtlichen Rechtsprechung]; ferner RGZ 111, 320 [330]; DOG NJW 1950, 541 [DOG Köln 13.04.1950 - I S 31/49] ;… Staudinger EinfGes z. BGB 10. Aufl. Einl z. 4. Abschn. Note 2 und 19). - RG, 02.01.1900 - III 257/99
Einf.-Ges. z. B.G.B. Art. 201. C.P.O. (n. F.) §§ 549. 550.
Auszug aus BGH, 14.06.1951 - III ZR 97/50
Die ursprüngliche Rechtsprechung des Reichsgerichts ging dahin, dass die Frage der Gesetzesverletzung im Sinne der §§ 549, 550 ZFO nur nach dem zur Zeit der Verkündung des angefochtenen Urteils geltenden Recht zu prüfen sei, weil einem Richter eine Gesetzesverletzung nicht beigemessen werden könne, wenn er das Recht, das er anzuwenden verpflichtet gewesen sei, richtig angewendet habe (RGZ 45, 95 [98] u. bes.
- DOG, 13.04.1950 - I S 31/49
Zur Enteignung. Zur Rückwirkung von Rechtssätzen
Auszug aus BGH, 14.06.1951 - III ZR 97/50
Ein ausdrückliches allgemeines Verbot der Rückwirkung der Gesetze, wie dies z.B. in dem heute allerdings auch nicht mehr ausnahmslos angewandten Art. 2 code civil enthalten ist, besteht im deutschen Recht nicht (vgl. OGHZ 1, 87 [96 mit Nachweis der im wesentlichen zutreffend angeführten reichsgerichtlichen Rechtsprechung]; ferner RGZ 111, 320 [330]; DOG NJW 1950, 541 [DOG Köln 13.04.1950 - I S 31/49] ;… Staudinger EinfGes z. BGB 10. Aufl. Einl z. 4. Abschn. Note 2 und 19). - RG, 21.06.1911 - I 131/10
Urheberrecht. Grammophon.
Auszug aus BGH, 14.06.1951 - III ZR 97/50
418 [421] für den Fall der Ehescheidung nach dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuchs gemäss Art. 201 EGBGB; 77, 8 [9]). - RG, 28.07.1936 - III 329/35
1. Sind die Gesetze, die nach dem Übergang der Hoheitsrechte der Länder auf das …
Auszug aus BGH, 14.06.1951 - III ZR 97/50
Dieser Grundsatz ist zwar später für verschiedene Sonderfälle in weitem Umfange durchbrochen, aber als Grundsatz bis in die letzte Zeit aufrecht erhalten worden, vor allem für Landesgesetze, die nicht wie Reichsgesetze die Vorschriften der Zivilprozessordnung abändern können (RG JW 1927, 1257 Nr. 15) und die deshalb nur dann angewendet werden dürfen, wenn sie das früher geltende Recht auszulegen bestimmt sind (RGZ 152, 86 [89]).
- BGH, 14.07.1953 - V ZR 97/52
Eheliches Güterrecht. Gleichberechtigung
- Was die Anwendbarkeit neuer sachlich-rechtlicher Vorschriften anlangt, so ist anerkannt, daß neues Recht jedenfalls dann im Revisionsverfahren anzuwenden ist, wenn seine Anwendung dazu führt, das Berufungsurteil mit anderer Begründung aufrecht zu erhalten ( BGHZ 2, 324 ). - BGH, 22.12.1952 - III ZR 241/51
Enteignung und Lastenausgleich
Ein nach dem Erlass des Berufungsurteils ergangenes neues Gesetz ist jedenfalls auch dann in der Revisionsinstanz zu berücksichtigen wenn es zwar nicht der Aufrechterhaltung des Berufungsurteils mit anderer Begründung dient, wenn aber eine Zurückverweisung erfolgt und die Vorinstanz dieses Gesetz dann ebenfalls berücksichtigen muß (Ausdehnung zu BGHZ 2, 324).Der Senat hat bereits entschieden, daß ein nach dem Erlaß des Berufungsurteils ergangenes neues Gesetz in der Revisionsinstanz jedenfalls insoweit zu berücksichtigen ist, als seine Anwendung zur Aufrechterhaltung des Berufungsurteils mit anderer Begründung führt (BGHZ 2, 324).
Es würde also dann der bereits in BGHZ 2, 324 entschiedene Fall vorliegen.
- BGH, 14.03.1980 - V ZR 115/78
Rechtswirkungen einer zu Unrecht ausgestellten Negativbescheinigung
Dieser Wegfall der Genehmigungspflicht (zur Frage der Berücksichtigung in der Revisionsinstanz vgl. § 183 a Abs. 1 BBauG n.F. i.V.m. BGH Urteil vom 14. Juni 1951, III ZR 97/50 = NJW 1951, 922; BGHZ 9, 101; 36, 348 ) hat hier jedoch nicht zur Folge, daß die zunächst schwebend unwirksame Auflassung voll wirksam wurde (vgl. BGH Urteil vom 7. Oktober 1964, V ZR 142/62 = NJW 1965, 41;… Staudinger/Seufert, BGB 11. Aufl. § 925 Rdn. 65 i m.w.N.), denn vor Inkrafttreten des Änderungsgesetzes war die Auflassung endgültig unwirksam geworden.
- BGH, 15.12.1953 - I ZR 146/52
Zugabeverordnung. Kundenzeitschrift
Der Bundesgerichtshof hat bereits in BGHZ 2, 324 die Anwendbarkeit eines nach Erlaß des Berufungsurteils ergangenen Gesetzes für den Fall bejaht, daß auf der Grundlage des neuen Gesetzes das Berufungsurteil, wenn auch mit anderer Begründung, aufrecht zu erhalten sei (vgl auch BGHZ 8, 256 für den Fall der Zurückverweisung der Sache in das Betragsverfahren).Ob dieser Ansicht uneingeschränkt zu folgen ist, braucht hier nicht entschieden zu werden, da im vorliegenden Fall bereits der in BGHZ 2, 324 ausgesprochene Rechtssatz dazu führt, das neue Gesetz in der Revisionsinstanz zu berücksichtigen, weil dies nämlich, wie noch zu erörtern sein wird, zur Aufrechterhaltung des Berufungsurteils mit - teilweise - abweichender Begründung führt.
- BGH, 08.10.1953 - III ZR 310/51
Urteilsnichtigkeit nach AllHohKommG 13
Der erkennende Senat hat bereits im Zusammenhang mit der Frage, ob ein zeitlich nach dem Berufungsurteil erlassenes neues Gesetz im Revisionsrechtszug zu berücksichtigen ist, ausgesprochen, dass eine Zurückverweisung dann ohne Sinn ist, wenn die nach der früheren Rechtslage noch erforderlichen tatsächlichen Feststellungen nach der neuen Rechtslage unerheblich sind, also nunmehr überhaupt nicht getroffen zu werden brauchen (BGHZ 2, 324 /327/). - BGH, 26.02.1953 - III ZR 214/50
Revision. Berücksichtigung neuen Rechts
Zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen ein erst nach Erlaß des Berufungsurteils ergangenes Gesetz in der Revisionsinstanz berücksichtigt werden kann, hat der Senat bereits entschieden, daß eine Berücksichtigung jedenfalls insoweit zu erfolgen hat, als die Anwendung des neuen Gesetzes zur Aufrechterhaltung des Berufungsurteils mit anderer Begründung führt (BGHZ 2, 324). - BFH, 05.05.1970 - II 104/62
Großen Senat des BFH - Änderung der Rechtsauffassung - Rechtliche Beurteilung - …
Nicht abweichen würde dagegen die vorgesehene Entscheidung von den Urteilen des BGH III ZR 97/50 vom 14. Juni 1951 (BGHZ 2, 324), III ZR 241/51 vom 22. Dezember 1952 (BGHZ 8, 256) und III ZR 214/50 vom 26. Februar 1953 (BGHZ 9, 101 [BGH 26.02.1953 - III ZR 214/50]). - BGH, 24.10.1952 - V ZR 119/51
Abgeltungsdarlehen. Geschäftsgrundlage
Dabei kann dahingestellt bleiben, unter welchen Voraussetzungen eine nach Verkündung des Berufungsurteils eintretende Gesetzesänderung im Revisionsverfahren berücksichtigt werden kann (vgl hierzu BGHZ 2, 324). - BGH, 05.07.1954 - III ZR 30/53
Gesetz zu Art. 131 GrundG
(Wegen der Rechtsgültigkeit der Verordnung vgl. BGHZ 2, 324). - BGH, 23.09.1952 - V BLw 113/51
Pachtschutz. Rechtswirksamkeit des Pachtvertrages
(Beschl. des erkennenden Senats vom 8. Juli 1952, V BLw 41/52; und entsprechend für das Revisionsverfahren BGHZ 2, 324 [328]). - BFH, 23.08.1963 - III 176/61 S
Selbstbindung des Bundesfinanzhofs an seine im ersten Rechtsgange vertretene …
- BGH, 27.10.1951 - II ZR 44/50
Rechtsmittel
- BFH, 06.11.1973 - VII R 128/71
Revision - Eröffnung des Finanzrechtsweges - Berücksichtigung - Zeitpunkt der …
- BGH, 15.05.1953 - V ZR 109/51
Rechtsmittel
- BGH, 10.05.1954 - III ZR 7/53
Rechtsmittel
- BGH, 23.11.1970 - II ZR 120/68
Voraussetzungen für die Aufhebung einer Grundstücksgemeinschaft - Anforderungen …
- BGH, 17.03.1955 - II ZR 111/53
Rechtsmittel
- BGH, 05.12.1952 - V ZR 14/51
Rechtsmittel
- BGH, 08.07.1952 - V BLw 44/51
Rechtsmittel
- BGH, 08.07.1952 - V BLw 41/52
Rechtsmittel
- BGH, 31.03.1952 - III ZR 158/51
Rechtsmittel
- BGH, 18.02.1952 - III ZR 125/50
Rechtsmittel
- BGH, 17.01.1952 - III ZR 148/50
Rechtsmittel
- BGH, 14.10.1954 - III ZR 209/53
Rechtsmittel
- BGH, 14.06.1951 - III ZR 14/50
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