Rechtsprechung
   BGH, 14.06.1951 - III ZR 97/50   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1951,198
BGH, 14.06.1951 - III ZR 97/50 (https://dejure.org/1951,198)
BGH, Entscheidung vom 14.06.1951 - III ZR 97/50 (https://dejure.org/1951,198)
BGH, Entscheidung vom 14. Juni 1951 - III ZR 97/50 (https://dejure.org/1951,198)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1951,198) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHZ 2, 324
  • NJW 1951, 922
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.05.1951 - III ZR 184/50

    Sparverordnung Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus BGH, 14.06.1951 - III ZR 97/50
    Im übrigen kann zur Frage der Rechtsgültigkeit auf die die Gültigkeit der §§ 5 und 8 der Ersten Sparverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 19. März 1949 (GVBl 25) bejahenden Ausführungen des Senats in dem zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmten Urteil vom 10. Mai 1951 - III ZR 184/50 - verwiesen werden.
  • RG, 04.11.1925 - V 621/24

    Aufwertungsrechtsprechung

    Auszug aus BGH, 14.06.1951 - III ZR 97/50
    Ein ausdrückliches allgemeines Verbot der Rückwirkung der Gesetze, wie dies z.B. in dem heute allerdings auch nicht mehr ausnahmslos angewandten Art. 2 code civil enthalten ist, besteht im deutschen Recht nicht (vgl. OGHZ 1, 87 [96 mit Nachweis der im wesentlichen zutreffend angeführten reichsgerichtlichen Rechtsprechung]; ferner RGZ 111, 320 [330]; DOG NJW 1950, 541 [DOG Köln 13.04.1950 - I S 31/49] ; Staudinger EinfGes z. BGB 10. Aufl. Einl z. 4. Abschn. Note 2 und 19).
  • RG, 02.01.1900 - III 257/99

    Einf.-Ges. z. B.G.B. Art. 201. C.P.O. (n. F.) §§ 549. 550.

    Auszug aus BGH, 14.06.1951 - III ZR 97/50
    Die ursprüngliche Rechtsprechung des Reichsgerichts ging dahin, dass die Frage der Gesetzesverletzung im Sinne der §§ 549, 550 ZFO nur nach dem zur Zeit der Verkündung des angefochtenen Urteils geltenden Recht zu prüfen sei, weil einem Richter eine Gesetzesverletzung nicht beigemessen werden könne, wenn er das Recht, das er anzuwenden verpflichtet gewesen sei, richtig angewendet habe (RGZ 45, 95 [98] u. bes.
  • DOG, 13.04.1950 - I S 31/49

    Zur Enteignung. Zur Rückwirkung von Rechtssätzen

    Auszug aus BGH, 14.06.1951 - III ZR 97/50
    Ein ausdrückliches allgemeines Verbot der Rückwirkung der Gesetze, wie dies z.B. in dem heute allerdings auch nicht mehr ausnahmslos angewandten Art. 2 code civil enthalten ist, besteht im deutschen Recht nicht (vgl. OGHZ 1, 87 [96 mit Nachweis der im wesentlichen zutreffend angeführten reichsgerichtlichen Rechtsprechung]; ferner RGZ 111, 320 [330]; DOG NJW 1950, 541 [DOG Köln 13.04.1950 - I S 31/49] ; Staudinger EinfGes z. BGB 10. Aufl. Einl z. 4. Abschn. Note 2 und 19).
  • RG, 21.06.1911 - I 131/10

    Urheberrecht. Grammophon.

    Auszug aus BGH, 14.06.1951 - III ZR 97/50
    418 [421] für den Fall der Ehescheidung nach dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuchs gemäss Art. 201 EGBGB; 77, 8 [9]).
  • RG, 28.07.1936 - III 329/35

    1. Sind die Gesetze, die nach dem Übergang der Hoheitsrechte der Länder auf das

    Auszug aus BGH, 14.06.1951 - III ZR 97/50
    Dieser Grundsatz ist zwar später für verschiedene Sonderfälle in weitem Umfange durchbrochen, aber als Grundsatz bis in die letzte Zeit aufrecht erhalten worden, vor allem für Landesgesetze, die nicht wie Reichsgesetze die Vorschriften der Zivilprozessordnung abändern können (RG JW 1927, 1257 Nr. 15) und die deshalb nur dann angewendet werden dürfen, wenn sie das früher geltende Recht auszulegen bestimmt sind (RGZ 152, 86 [89]).
  • BGH, 14.07.1953 - V ZR 97/52

    Eheliches Güterrecht. Gleichberechtigung

    - Was die Anwendbarkeit neuer sachlich-rechtlicher Vorschriften anlangt, so ist anerkannt, daß neues Recht jedenfalls dann im Revisionsverfahren anzuwenden ist, wenn seine Anwendung dazu führt, das Berufungsurteil mit anderer Begründung aufrecht zu erhalten ( BGHZ 2, 324 ).
  • BGH, 22.12.1952 - III ZR 241/51

    Enteignung und Lastenausgleich

    Ein nach dem Erlass des Berufungsurteils ergangenes neues Gesetz ist jedenfalls auch dann in der Revisionsinstanz zu berücksichtigen wenn es zwar nicht der Aufrechterhaltung des Berufungsurteils mit anderer Begründung dient, wenn aber eine Zurückverweisung erfolgt und die Vorinstanz dieses Gesetz dann ebenfalls berücksichtigen muß (Ausdehnung zu BGHZ 2, 324).

    Der Senat hat bereits entschieden, daß ein nach dem Erlaß des Berufungsurteils ergangenes neues Gesetz in der Revisionsinstanz jedenfalls insoweit zu berücksichtigen ist, als seine Anwendung zur Aufrechterhaltung des Berufungsurteils mit anderer Begründung führt (BGHZ 2, 324).

    Es würde also dann der bereits in BGHZ 2, 324 entschiedene Fall vorliegen.

  • BGH, 14.03.1980 - V ZR 115/78

    Rechtswirkungen einer zu Unrecht ausgestellten Negativbescheinigung

    Dieser Wegfall der Genehmigungspflicht (zur Frage der Berücksichtigung in der Revisionsinstanz vgl. § 183 a Abs. 1 BBauG n.F. i.V.m. BGH Urteil vom 14. Juni 1951, III ZR 97/50 = NJW 1951, 922; BGHZ 9, 101; 36, 348 ) hat hier jedoch nicht zur Folge, daß die zunächst schwebend unwirksame Auflassung voll wirksam wurde (vgl. BGH Urteil vom 7. Oktober 1964, V ZR 142/62 = NJW 1965, 41; Staudinger/Seufert, BGB 11. Aufl. § 925 Rdn. 65 i m.w.N.), denn vor Inkrafttreten des Änderungsgesetzes war die Auflassung endgültig unwirksam geworden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht