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   BGH, 15.11.2023 - 1 StR 369/23   

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https://dejure.org/2023,37534
BGH, 15.11.2023 - 1 StR 369/23 (https://dejure.org/2023,37534)
BGH, Entscheidung vom 15.11.2023 - 1 StR 369/23 (https://dejure.org/2023,37534)
BGH, Entscheidung vom 15. November 2023 - 1 StR 369/23 (https://dejure.org/2023,37534)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW

    § 349 Abs. 4 StPO, § ... 349 Abs. 2 StPO, § 354 Abs. 1 StPO, § 177 Abs. 1, Abs. 5 Nr. 1, Abs. 6 Satz 1 und Satz 2 Nr. 1 und 2 StGB, § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB, § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB, § 224 StGB, § 223 Abs. 1 StGB, § 265 StPO, § 353 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Schuldspruch wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schuldspruch wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung

  • datenbank.nwb.de
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.03.2012 - 1 StR 447/11

    Gemeinschaftliche Körperverletzung; sexuelle Handlung (Erheblichkeit bei

    Auszug aus BGH, 15.11.2023 - 1 StR 369/23
    Eine solche liegt insbesondere vor, wenn mindestens zwei Angreifer handeln und damit eine größere Zahl an Verletzungen beibringen können (vgl. BGH, Urteil vom 20. März 2012 - 1 StR 447/11 Rn. 12; MüKo-StGB/Hardtung, 4. Aufl., § 224 Rn. 36), wenn die Verteidigungsmöglichkeiten des Opfers durch die Anwesenheit mehrerer Beteiligter tatsächlich oder vermeintlich eingeschränkt sind (vgl. Beschluss vom 30. Juni 2015 - 3 StR 171/15 Rn. 7) oder wenn der die Körperverletzung unmittelbar ausführende Täter durch einen weiteren Beteiligten in seinem Willen hierzu bestärkt wird.
  • BGH, 17.05.2023 - 6 StR 275/22

    Urteil zum Tod einer in der Weser versenkten 19-jährigen Frau weitgehend

    Auszug aus BGH, 15.11.2023 - 1 StR 369/23
    Um das gegenüber dem Grundtatbestand verdoppelte Strafhöchstmaß zu rechtfertigen, setzt diese Qualifikation eine Beteiligung voraus, die im konkreten Fall zu einer erhöhten abstrakten Gefährlichkeit der Körperverletzung für das Opfer führt (st. Rspr.; vgl. nur: BGH, Urteile vom 17. Mai 2023 - 6 StR 275/22 Rn. 40 und vom 3. September 2002 - 5 StR 210/02 Rn. 10, BGHSt 47, 383, 386 jeweils mwN).
  • BGH, 30.06.2015 - 3 StR 171/15

    Keine Begehung der gefährlichen Körperverletzung mit einem anderen Beteiligten

    Auszug aus BGH, 15.11.2023 - 1 StR 369/23
    Eine solche liegt insbesondere vor, wenn mindestens zwei Angreifer handeln und damit eine größere Zahl an Verletzungen beibringen können (vgl. BGH, Urteil vom 20. März 2012 - 1 StR 447/11 Rn. 12; MüKo-StGB/Hardtung, 4. Aufl., § 224 Rn. 36), wenn die Verteidigungsmöglichkeiten des Opfers durch die Anwesenheit mehrerer Beteiligter tatsächlich oder vermeintlich eingeschränkt sind (vgl. Beschluss vom 30. Juni 2015 - 3 StR 171/15 Rn. 7) oder wenn der die Körperverletzung unmittelbar ausführende Täter durch einen weiteren Beteiligten in seinem Willen hierzu bestärkt wird.
  • BGH, 03.09.2002 - 5 StR 210/02

    Gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung

    Auszug aus BGH, 15.11.2023 - 1 StR 369/23
    Um das gegenüber dem Grundtatbestand verdoppelte Strafhöchstmaß zu rechtfertigen, setzt diese Qualifikation eine Beteiligung voraus, die im konkreten Fall zu einer erhöhten abstrakten Gefährlichkeit der Körperverletzung für das Opfer führt (st. Rspr.; vgl. nur: BGH, Urteile vom 17. Mai 2023 - 6 StR 275/22 Rn. 40 und vom 3. September 2002 - 5 StR 210/02 Rn. 10, BGHSt 47, 383, 386 jeweils mwN).
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