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   BGH, 16.01.2024 - 4 StR 428/23   

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https://dejure.org/2024,3363
BGH, 16.01.2024 - 4 StR 428/23 (https://dejure.org/2024,3363)
BGH, Entscheidung vom 16.01.2024 - 4 StR 428/23 (https://dejure.org/2024,3363)
BGH, Entscheidung vom 16. Januar 2024 - 4 StR 428/23 (https://dejure.org/2024,3363)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2024, 125
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 22.11.2022 - 2 StR 311/22

    Beweiswürdigung (eingeschränkte Revisibilität; Urteilsgründe: Darstellung,

    Auszug aus BGH, 16.01.2024 - 4 StR 428/23
    Das ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht dann der Fall, wenn die Erwägungen in sich widersprüchlich, unklar oder lückenhaft sind oder wenn sie gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstoßen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 21. November 2023 - 4 StR 286/23 Rn. 6; Beschluss vom 22. November 2022 - 2 StR 311/22 Rn. 9, jew. mwN).

    Gemäß § 267 StPO hat das Tatgericht die wesentlichen Beweiserwägungen in den Urteilsgründen so darzulegen, dass seine Überzeugungsbildung für das Revisionsgericht nachvollziehbar und auf Rechtsfehler überprüfbar ist (vgl. BGH, Beschluss vom 22. November 2022 - 2 StR 311/22 Rn. 10 mwN).

    Bei einer schwierigen Beweissituation, wie sie insbesondere - aber nicht nur - in Fällen gegeben ist, in denen Aussage gegen Aussage steht, können sich hieraus gesteigerte Darstellungsanforderungen, namentlich in Bezug auf die Wiedergabe des Inhalts einer Zeugenaussage, ergeben (vgl. BGH, Beschluss vom 11. April 2023 - 4 StR 497/22 Rn. 9; Beschluss vom 22. November 2022 - 2 StR 311/22 Rn. 9 f., jew. mwN).

  • BGH, 22.10.2013 - 3 StR 323/13

    Anfechtung von Entscheidungen im Jugendstrafverfahren (Unzulässigkeit der auf die

    Auszug aus BGH, 16.01.2024 - 4 StR 428/23
    Damit sind weder die Überschreitung der bereits für das Grunddelikt des § 223 StGB erforderlichen Erheblichkeitsschwelle (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2013 - 3 StR 323/13, NStZ-RR 2014, 11) noch gar die Eignung zur Lebensgefährdung im Sinne des § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB sowie ein hierauf bezogener Vorsatz des Angeklagten nachvollziehbar dargelegt.
  • BGH, 27.07.2023 - 3 StR 509/22

    Maßgeblichkeit der Schädlichkeit der Einwirkung auf den Körper des Opfers im

    Auszug aus BGH, 16.01.2024 - 4 StR 428/23
    Die Tathandlung im Sinne von § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB muss zwar nicht dazu führen, dass das Opfer der Körperverletzung tatsächlich in Lebensgefahr gerät; jedoch muss die jeweilige Einwirkung durch den Täter nach den Umständen generell geeignet sein, das Leben des Opfers zu gefährden (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 27. Juli 2023 - 3 StR 509/22 Rn. 17 mwN).
  • BGH, 18.11.2020 - 2 StR 152/20

    Urteilsgründe (Darlegung der wesentlichen Beweiserwägungen in den Urteilsgründen:

    Auszug aus BGH, 16.01.2024 - 4 StR 428/23
    Durchgreifend rechtsfehlerhaft ist, dass die Strafkammer, die einen erheblich für die Glaubhaftigkeit der Angaben der Nebenklägerin sprechenden Gesichtspunkt unter anderem in deren Konstanz "über einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren" sieht, die vorangegangenen Aussagen der Nebenklägerin nicht wiedergegeben hat, so dass dem Senat eine Nachprüfung dieser tatrichterlichen Wertung nicht möglich ist (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2023 - 4 StR 162/23 Rn. 7 f.; Beschluss vom 18. November 2020 - 2 StR 152/20 Rn. 8 ff.).
  • BGH, 24.10.2023 - 4 StR 162/23

    Darlegungsanforderungen bei Beruhen des Tatnachweises auf einem Wiedererkennen

    Auszug aus BGH, 16.01.2024 - 4 StR 428/23
    Durchgreifend rechtsfehlerhaft ist, dass die Strafkammer, die einen erheblich für die Glaubhaftigkeit der Angaben der Nebenklägerin sprechenden Gesichtspunkt unter anderem in deren Konstanz "über einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren" sieht, die vorangegangenen Aussagen der Nebenklägerin nicht wiedergegeben hat, so dass dem Senat eine Nachprüfung dieser tatrichterlichen Wertung nicht möglich ist (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2023 - 4 StR 162/23 Rn. 7 f.; Beschluss vom 18. November 2020 - 2 StR 152/20 Rn. 8 ff.).
  • BGH, 21.11.2023 - 4 StR 286/23

    Urteil wegen Mordes an Wohnungsnachbarin in Greven teilweise aufgehoben

    Auszug aus BGH, 16.01.2024 - 4 StR 428/23
    Das ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht dann der Fall, wenn die Erwägungen in sich widersprüchlich, unklar oder lückenhaft sind oder wenn sie gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstoßen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 21. November 2023 - 4 StR 286/23 Rn. 6; Beschluss vom 22. November 2022 - 2 StR 311/22 Rn. 9, jew. mwN).
  • BGH, 11.04.2023 - 4 StR 497/22

    Urteilsgründe (Beweisergebnis: strukturierte und verständnismäßig einsichtige

    Auszug aus BGH, 16.01.2024 - 4 StR 428/23
    Bei einer schwierigen Beweissituation, wie sie insbesondere - aber nicht nur - in Fällen gegeben ist, in denen Aussage gegen Aussage steht, können sich hieraus gesteigerte Darstellungsanforderungen, namentlich in Bezug auf die Wiedergabe des Inhalts einer Zeugenaussage, ergeben (vgl. BGH, Beschluss vom 11. April 2023 - 4 StR 497/22 Rn. 9; Beschluss vom 22. November 2022 - 2 StR 311/22 Rn. 9 f., jew. mwN).
  • BGH, 06.03.2024 - 6 StR 550/23
    Bei einer schwierigen Beweissituation - die vorliegend schon deshalb besteht, weil sämtliche Feststellungen zum Kerngeschehen auf den Angaben der Nebenklägerin beruhen - können sich gesteigerte Darstellungsanforderungen ergeben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Januar 2024 - 4 StR 428/23; vom 11. April 2023 - 4 StR 497/22 Rn. 9; vom 22. November 2022 - 2 StR 311/22).
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