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   BGH, 16.01.2024 - 5 StR 322/23   

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https://dejure.org/2024,5857
BGH, 16.01.2024 - 5 StR 322/23 (https://dejure.org/2024,5857)
BGH, Entscheidung vom 16.01.2024 - 5 StR 322/23 (https://dejure.org/2024,5857)
BGH, Entscheidung vom 16. Januar 2024 - 5 StR 322/23 (https://dejure.org/2024,5857)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 30.09.2021 - 5 StR 325/21

    Tötung einer 15jährigen Berliner Schülerin an der Rummelsburger Bucht muss

    Auszug aus BGH, 16.01.2024 - 5 StR 322/23
    Die Feststellung einer gleichwohl nicht erheblichen Minderung der Steuerungsfähigkeit bedarf dann einer besonderen Begründung (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. September 2021 - 5 StR 325/21, NStZ-RR 2022, 7 f.; vom 28. September 2016 - 2 StR 223/16, NStZ-RR 2017, 37 f.).

    Auch bei geplantem und geordnetem Vorgehen kann die Fähigkeit erheblich eingeschränkt sein, Anreize zu einem bestimmten Verhalten und Hemmungsvorstellungen gegeneinander abzuwägen und danach den Willensentschluss zu bilden (vgl. BGH, Beschluss vom 30. September 2021 - 5 StR 325/21, NStZ-RR 2022, 7 f. mwN).

    Dem Tatverhalten wie auch dem Verhalten vor und nach der Tat kommt beim Vorliegen einer schweren Persönlichkeitsstörung kein maßgebliches Gewicht zu (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Mai 2023 - 4 StR 340/22, NStZ-RR 2023, 317, 319; vom 23. November 2022 - 2 StR 378/22; vom 30. September 2021 - 5 StR 325/21, NStZ-RR 2022, 7 f.).

    Haben bei der Tat mehrere Faktoren zusammengewirkt und kommen daher mehrere Eingangsmerkmale des § 20 StGB gleichzeitig in Betracht, so dürfen diese nicht isoliert abgehandelt werden; erforderlich ist in solchen Fällen vielmehr eine umfassende Gesamtbetrachtung (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 30. September 2021 - 5 StR 325/21, NStZ-RR 2022, 7 ff. mwN).

  • BGH, 21.12.2016 - 1 StR 399/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 16.01.2024 - 5 StR 322/23
    Deren Beurteilung erfordert konkretisierende und widerspruchsfreie Darlegungen dazu, in welcher Weise sich die festgestellte Störung bei Begehung der Tat auf die Handlungsmöglichkeiten des Angeklagten in der konkreten Tatsituation und damit auf die Einsichts- und Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. November 2021 - 1 StR 291/21 Rn. 13; vom 9. März 2022 - 3 StR 19/22, NStZ-RR 2022, 168; Urteil vom 21. Dezember 2016 - 1 StR 399/16 Rn. 11).

    Da das Landgericht eigene Erwägungen im Urteil nicht mitgeteilt hat, fehlt es auch an den notwendigen Ausführungen zu der tatbezogenen Ausprägung der vom Sachverständigen angenommenen Persönlichkeitsstörung (zum mehrstufigen Prüfungsaufbau vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. November 2021 - 1 StR 291/21 Rn. 13; vom 9. März 2022 - 3 StR 19/22, NStZ-RR 2022, 168; Urteil vom 21. Dezember 2016 - 1 StR 399/16 Rn. 11).

  • BGH, 02.03.2021 - 4 StR 543/20

    Nachstellung (Tatbestandsmerkmal der Beharrlichkeit); verminderte Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 16.01.2024 - 5 StR 322/23
    Sie erreicht den Grad einer schweren anderen seelischen Störung regelmäßig erst dann, wenn der Täter aus einem mehr oder weniger unwiderstehlichen Zwang heraus gehandelt hat (vgl. BGH, Urteil vom 19. Juli 2023 - 2 StR 255/22 mwN; Beschluss vom 2. März 2021 - 4 StR 543/20; NStZ-RR 2021, 138, 140).

    Die vom Sachverständigen diagnostizierte Persönlichkeitsstörung kann die Annahme einer schweren anderen seelischen Störung nur dann begründen, wenn sie Symptome aufweist, die in ihrer Gesamtheit das Leben eines Angeklagten vergleichbar schwer und mit ähnlichen Folgen stören, belasten oder einengen wie eine krankhafte seelische Störung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. März 2021 - 4 StR 543/20, NStZ-RR 2021, 138, 139 f.; vom 9. Mai 2000- 4 StR 59/00, NStZ 2000, 469 f.; vom 11. Februar 2015 - 4 StR 498/14 Rn. 6 mwN).

  • BGH, 02.11.2021 - 1 StR 291/21

    Versuchter Mord am Bahnhof Waghäusel muss teilweise neu verhandelt werden

    Auszug aus BGH, 16.01.2024 - 5 StR 322/23
    Deren Beurteilung erfordert konkretisierende und widerspruchsfreie Darlegungen dazu, in welcher Weise sich die festgestellte Störung bei Begehung der Tat auf die Handlungsmöglichkeiten des Angeklagten in der konkreten Tatsituation und damit auf die Einsichts- und Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. November 2021 - 1 StR 291/21 Rn. 13; vom 9. März 2022 - 3 StR 19/22, NStZ-RR 2022, 168; Urteil vom 21. Dezember 2016 - 1 StR 399/16 Rn. 11).

    Da das Landgericht eigene Erwägungen im Urteil nicht mitgeteilt hat, fehlt es auch an den notwendigen Ausführungen zu der tatbezogenen Ausprägung der vom Sachverständigen angenommenen Persönlichkeitsstörung (zum mehrstufigen Prüfungsaufbau vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. November 2021 - 1 StR 291/21 Rn. 13; vom 9. März 2022 - 3 StR 19/22, NStZ-RR 2022, 168; Urteil vom 21. Dezember 2016 - 1 StR 399/16 Rn. 11).

  • BGH, 09.03.2022 - 3 StR 19/22

    Schuldunfähigkeit und verminderten Schuldfähigkeit bei sexuellem

    Auszug aus BGH, 16.01.2024 - 5 StR 322/23
    Deren Beurteilung erfordert konkretisierende und widerspruchsfreie Darlegungen dazu, in welcher Weise sich die festgestellte Störung bei Begehung der Tat auf die Handlungsmöglichkeiten des Angeklagten in der konkreten Tatsituation und damit auf die Einsichts- und Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. November 2021 - 1 StR 291/21 Rn. 13; vom 9. März 2022 - 3 StR 19/22, NStZ-RR 2022, 168; Urteil vom 21. Dezember 2016 - 1 StR 399/16 Rn. 11).

    Da das Landgericht eigene Erwägungen im Urteil nicht mitgeteilt hat, fehlt es auch an den notwendigen Ausführungen zu der tatbezogenen Ausprägung der vom Sachverständigen angenommenen Persönlichkeitsstörung (zum mehrstufigen Prüfungsaufbau vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. November 2021 - 1 StR 291/21 Rn. 13; vom 9. März 2022 - 3 StR 19/22, NStZ-RR 2022, 168; Urteil vom 21. Dezember 2016 - 1 StR 399/16 Rn. 11).

  • BGH, 22.01.2020 - 2 StR 562/19

    Zurücknahme und Verzicht der Revision (Beschränkung des Rechtsmittels auf

    Auszug aus BGH, 16.01.2024 - 5 StR 322/23
    a) Wird eine schwere andere seelische Störung - wie hier - festgestellt, die überhaupt nur dann in Betracht kommt, wenn Symptome von beträchtlichem Gewicht vorliegen, deren Folgen den Täter vergleichbar schwer belasten oder einengen wie krankhafte seelische Störungen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Januar 2020 - 2 StR 562/19, NStZ-RR 2020, 222 f.; vom 12. Oktober 2017 - 5 StR 364/17), so liegt es nahe, dass eine solche Störung zur Verminderung der Schuldfähigkeit im Sinne des § 21 StGB führt.
  • BGH, 11.02.2015 - 4 StR 498/14

    Verminderte Schuldfähigkeit (Vorliegen einer schweren anderen seelischen

    Auszug aus BGH, 16.01.2024 - 5 StR 322/23
    Die vom Sachverständigen diagnostizierte Persönlichkeitsstörung kann die Annahme einer schweren anderen seelischen Störung nur dann begründen, wenn sie Symptome aufweist, die in ihrer Gesamtheit das Leben eines Angeklagten vergleichbar schwer und mit ähnlichen Folgen stören, belasten oder einengen wie eine krankhafte seelische Störung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. März 2021 - 4 StR 543/20, NStZ-RR 2021, 138, 139 f.; vom 9. Mai 2000- 4 StR 59/00, NStZ 2000, 469 f.; vom 11. Februar 2015 - 4 StR 498/14 Rn. 6 mwN).
  • BGH, 19.07.2023 - 2 StR 255/22

    Schuldspruch wegen veruntreuender Unterschlagung

    Auszug aus BGH, 16.01.2024 - 5 StR 322/23
    Sie erreicht den Grad einer schweren anderen seelischen Störung regelmäßig erst dann, wenn der Täter aus einem mehr oder weniger unwiderstehlichen Zwang heraus gehandelt hat (vgl. BGH, Urteil vom 19. Juli 2023 - 2 StR 255/22 mwN; Beschluss vom 2. März 2021 - 4 StR 543/20; NStZ-RR 2021, 138, 140).
  • BGH, 12.10.2017 - 5 StR 364/17

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Auszug aus BGH, 16.01.2024 - 5 StR 322/23
    a) Wird eine schwere andere seelische Störung - wie hier - festgestellt, die überhaupt nur dann in Betracht kommt, wenn Symptome von beträchtlichem Gewicht vorliegen, deren Folgen den Täter vergleichbar schwer belasten oder einengen wie krankhafte seelische Störungen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Januar 2020 - 2 StR 562/19, NStZ-RR 2020, 222 f.; vom 12. Oktober 2017 - 5 StR 364/17), so liegt es nahe, dass eine solche Störung zur Verminderung der Schuldfähigkeit im Sinne des § 21 StGB führt.
  • BGH, 16.09.2020 - 2 StR 159/20

    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (mehrstufige Prüfung; eigenständige

    Auszug aus BGH, 16.01.2024 - 5 StR 322/23
    Dies ist rechtsfehlerhaft, denn das Tatgericht hat die Darlegungen des Sachverständigen eigenständig zu überprüfen und ist verpflichtet, seine Entscheidung in einer für das Revisionsgericht nachvollziehbaren Weise zu begründen (vgl. BGH, Beschluss vom 19. September 2020 - 2 StR 159/20 Rn. 11).
  • BGH, 23.11.2022 - 2 StR 378/22

    Verminderte Schuldfähigkeit (Beweiswürdigung: gezieltes Vorgehen,

  • BGH, 28.09.2016 - 2 StR 223/16

    Verminderte Schuldunfähigkeit; Aufhebung des Strafausspruches

  • BGH, 24.10.2022 - 5 StR 364/22

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

  • BGH, 09.05.2000 - 4 StR 59/00

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Voraussetzungen); Absehen von

  • BGH, 10.05.2023 - 4 StR 340/22

    Annahme von Tateinheit bei Teilidentität der tatbestandlichen

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